Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Barmer Theologische Erklärung
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nahm sie als wegweisendes und bleibend gültiges Lehr- und Glaubenszeugnis in ihre Grundordnung und in das …
Inhalt5 Abschnitte
Kern, Bedeutung und Aufbau
Die Barmer Theologische Erklärung (BTE), ursprünglich „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“, war das theologische Fundament der Bekennenden Kirche im Nationalsozialismus. Ihr Hauptautor war der reformierte Theologe Karl Barth; beteiligt waren die lutherischen Theologen Thomas Breit und Hans Asmussen. Am 31. Mai 1934 nahmen 138 Delegierte der Barmer Bekenntnissynode den Text einstimmig als gemeinsames Bekenntnis lutherischer, reformierter und unierter Kirchen an.
Der Kernsatz lautet: Jesus Christus, wie ihn die Heilige Schrift bezeugt, ist das eine Wort Gottes; Christen sollen ihm allein vertrauen und gehorchen. Damit widersprach die Erklärung den Deutschen Christen, die christlichen Glauben mit nationalsozialistischen Vorstellungen von Volk, Rasse, Führer und Staat verbanden.
Die BTE besteht aus Präambel, sechs Thesen und Epilog. Jede These beginnt mit einem Bibelwort, formuliert dann eine positive Lehraussage und verwirft anschließend eine entgegengesetzte „falsche Lehre“. Der Aufbau zeigt, dass Jesus Christus Grundlage, Quelle und Wahrheitsmaßstab aller Aussagen ist. Der Epilog bezeichnet die Thesen als unumgängliche theologische Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche und endet mit „Verbum dei manet in aeternum“ – „Gottes Wort bleibt in Ewigkeit“.
Entstehung im Kirchenkampf
Nach Hitlers Machtübernahme im Januar 1933 begrüßten viele evangelische Pastoren das NS-Regime. Die nationalsozialistisch orientierten Deutschen Christen gewannen mit Hitlers Unterstützung die Kirchenwahlen vom 14. Juli 1933. Sie wollten eine zentral gelenkte Reichskirche, führten einen „Arierparagraphen“ gegen Judenchristen ein, propagierten die „Entjudung“ der Bibel und verbanden christlichen Glauben mit rassistischer und nationalistischer Ideologie.
Dagegen entstand im September 1933 der Pfarrernotbund; anschließend bildeten sich bekennende Gemeinden und Bekenntnissynoden. In der Ulmer Erklärung vom 22. April 1934 beanspruchte die oppositionelle Bekenntnisgemeinschaft, die rechtmäßige Deutsche Evangelische Kirche zu sein. Ein Bruderrat beauftragte Karl Barth, Hans Asmussen und Thomas Breit mit einer theologischen Grundsatzerklärung; auch Hermann Sasse war zunächst vorgesehen.
Vorläufer waren unter anderem das später abgeschwächte Betheler Bekenntnis, Barths Bekenntnis der Freien Reformierten Synode vom 4. Januar 1934 und seine Bonner Erklärung vom 13. Mai 1934. Barth verfasste am 15./16. Mai in Frankfurt am Main den ersten BTE-Entwurf. Wegen lutherischer Bedenken entstanden mehrere Fassungen. Ein interkonfessioneller Ausschuss beriet am 30. Mai sieben Stunden lang und einigte sich auf eine Endfassung, die nicht von einer Vereinigung, sondern von der Gemeinsamkeit des Bekennens sprach. Angesichts jahrhundertelanger Konflikte zwischen den Konfessionen galt diese Einigung vielen als außergewöhnlich.
Die sechs Thesen
• These I erklärt Jesus Christus zum einen Wort Gottes, dem Christen „im Leben und im Sterben“ zu vertrauen und zu gehorchen haben. Sie verwirft andere Ereignisse, Mächte oder Wahrheiten als zusätzliche Offenbarungsquellen. Damit richtet sie sich besonders gegen die religiöse Überhöhung von Volk, Rasse, Nation, Staat und Führer. Zugleich macht der Bezug auf die ganze Heilige Schrift Altes und Neues Testament verbindlich.
• These II bezeichnet Christus zugleich als Gottes Zuspruch der Sündenvergebung und als Anspruch auf das ganze Leben. Erlösung bedeutet „frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen“. Verworfen wird die Vorstellung, einzelne Lebensbereiche – etwa die Politik – könnten anderen Herren gehören und der christlichen Verantwortung entzogen sein.
• These III definiert die Kirche als „Gemeinde von Brüdern“, wobei nach damaligem Sprachgebrauch auch Frauen eingeschlossen waren. In ihr handelt Christus durch Wort, Sakrament und Heiligen Geist. Botschaft und Ordnung der Kirche müssen zusammen bezeugen, dass sie allein Christus gehört. Deshalb darf sie ihre Gestalt weder beliebig bestimmen noch jeweils herrschenden politischen Weltanschauungen anpassen. Das widersprach auch dem rassistischen Ausschluss von Judenchristen.
• These IV bestimmt kirchliche Ämter als Dienste der ganzen Gemeinde. Sie begründen keine Herrschaft einzelner über andere. Verworfen werden besondere kirchliche Führer mit Herrschaftsbefugnissen; damit richtete sich die These gegen ein zentralistisches Reichsbischofsamt und indirekt gegen das Führerprinzip.
• These V beschreibt die Aufgabe des Staates: In der „noch nicht erlösten Welt“ soll er nach menschlicher Einsicht und Fähigkeit, nötigenfalls durch Gewalt, für Recht und Frieden sorgen. Kirche und Staat sind begrenzt und fehlbar. Die Kirche soll an Gottes Reich, Gebot und Gerechtigkeit sowie an die Verantwortung von Regierenden und Regierten erinnern. Verworfen werden sowohl der totale Staat, der das gesamte menschliche Leben und die Kirche beherrschen will, als auch eine Kirche, die staatliche Aufgaben oder Würde übernimmt und zum Staatsorgan wird.
• These VI bestimmt die Freiheit und den Missionsauftrag der Kirche. Sie soll an Christi Statt durch Predigt und Sakrament „die Botschaft von der freien Gnade Gottes“ an „alles Volk“, also an alle Menschen, richten. Gottes Wort darf nicht nationalistischen, rassistischen oder anderen selbst gewählten Zielen untergeordnet werden. Mission ist Dienst an Christus und kann weder an Volk oder Rasse gebunden noch mit Zwang oder einem christlichen Überlegenheitsanspruch betrieben werden.
Begrenzte Wirkung und Versagen in der NS-Zeit
Die BTE machte deutlich, dass die Lehren der Deutschen Christen dem Evangelium widersprachen. Die zweite Bekenntnissynode erklärte am 19./20. Oktober 1934 in Berlin-Dahlem das kirchliche Notrecht, setzte den Reichsbruderrat als Leitung der Bekennenden Kirche ein und vollzog die organisatorische Trennung von staatlich eingesetzten Kirchenleitungen. Bald spaltete sich die Bekennende Kirche jedoch in einen kompromissbereiten und einen bruderrätlichen Teil.
Karl Barth verweigerte 1934 den uneingeschränkten Führereid und wurde am 22. Juni 1935 vorzeitig in den Ruhestand versetzt; danach ging er in die Schweiz. Fast alle etwa 18.000 evangelischen Pastoren legten 1938 einen Treueid auf Hitler ab, nur ungefähr 270 Anhänger der BTE verweigerten ihn.
Die BTE enthielt weder eine ausdrückliche Aussage zum Judentum noch einen Protest gegen Judenverfolgung, Antisemitismus oder christlichen Antijudaismus. Obwohl der Konflikt um den Ausschluss von Judenchristen den Kirchenkampf mit ausgelöst hatte, wollten die meisten Delegierten vor allem die Gleichschaltung der Kirche verhindern und bejahten den NS-Staat grundsätzlich. Elisabeth Schmitz verlangte vergeblich ein öffentliches Eintreten für Verfolgte und warnte 1935 in ihrer Denkschrift „Zur Lage der deutschen Nichtarier“ vor einer kommenden Ausrottung. Die Bekennende Kirche sprach den Antisemitismus während der NS-Zeit nie öffentlich an; auch gegen die Novemberpogrome 1938 protestierte keine evangelische Kirchenleitung. Karl Barth bezeichnete es 1967 als persönliche Schuld, 1934 nicht für einen ausdrücklichen Satz zu Israel und zum Judentum gekämpft zu haben.
Auch als politischer Widerstandsaufruf war die BTE 1934 nicht gedacht. Sie widersprach jedoch dem Totalitätsanspruch des Regimes, weil sie Christus als Herrn des ganzen Lebens bekannte und den Staat an Recht und Frieden band. Einzelne Christen wie Dietrich Bonhoeffer und Friedrich Justus Perels leiteten daraus ein Widerstandsrecht ab und beteiligten sich ab 1936 an verschwörerischen Aktivitäten. Insgesamt führte die BTE nicht zwingend oder kollektiv zum politischen Widerstand, konnte ihn aber erleichtern und legitimieren.
Nachwirkung in Deutschland und weltweit
Nach 1945 wirkte die BTE weit über ihren ursprünglichen Anlass hinaus. Die Evangelische Kirche in Deutschland nahm die Entscheidungen von Barmen 1948 in ihre Grundordnung auf; die Erklärung steht auch im Evangelischen Gesangbuch. Ihre kirchenrechtliche Stellung blieb jedoch unterschiedlich: Reformierter Bund und Evangelische Kirche der Union behandelten sie als verbindliches beziehungsweise gleichrangiges Bekenntnis, während lutherische Kirchen sie stärker den reformatorischen Bekenntnissen unterordneten. In Österreich erhielt sie nach langer Diskussion 2004 einen Platz in der Präambel der Verfassung der Evangelischen Kirche A. u. H. B.
In den besetzten Niederlanden regte sie die Amersfoortse Thesen an. Diese bekannten ausdrücklich die bleibende Erwählung Israels und verwarfen den Antisemitismus. In Frankreich verbreitete George Casalis die BTE in protestantischen Kirchen und in der Résistance. Die Thesen von Pomeyrol von 1941 ergänzten sie um ausdrücklichen Protest gegen die Ausgrenzung der Juden und bezeichneten Widerstand gegen totalitäre und götzendienerische Einflüsse als geistliche Notwendigkeit.
Die BTE beeinflusste außerdem die ökumenische Bewegung und nach Aussage führender Vertreter die Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen 1948. Ihr gemeinsames Bekenntnis zu Christus ließ konfessionelle Unterschiede zugunsten ökumenischer Zusammenarbeit zurücktreten.
Weitere Kirchen übertrugen ihre Grundgedanken auf eigene Konflikte: Die indonesische HKBP berief sich gegen staatliche Eingriffe auf die Herrschaft Christi über Kirche und Regierungen. Die Vereinigte Kirche Christi in Japan bekannte 1967 ihre Schuld an der Unterstützung des japanischen Krieges. Eine südkoreanische presbyterianische Kirche nahm die BTE 1972 als Grundlage für kirchliche Unabhängigkeit, politische Freiheit und soziale Gerechtigkeit auf. In Südafrika beeinflusste sie den kirchlichen Widerstand gegen die Apartheid, besonders das Belhar-Bekenntnis von 1982. In den Vereinigten Staaten bezogen sich die United Church of Christ und die Presbyterian Church (U.S.A.) auf sie.
So wurde die Erklärung zu einem Maßstab in Debatten über Demokratie, Judentum und Staat Israel, Rüstung, Massenvernichtungsmittel, soziale Ungerechtigkeit und andere politische Fragen. Ihre Wirkung blieb dabei von einer Spannung geprägt: Sie bot eine klare theologische Grenze gegen die religiöse Vereinnahmung der Kirche, wurde 1934 aber nicht konsequent auf die Verbrechen des Nationalsozialismus angewandt.