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Auszahlung
Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Komplementärbegriff ist die Einzahlung.
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Begriff und Bedeutung
Eine Auszahlung ist im Rechnungswesen ein Abfluss von Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Ihr Gegenbegriff ist die Einzahlung.
Auszahlungen und Einzahlungen gehören zur Zahlungsmittelebene; diese betrachtet Stromgrößen. Eine Auszahlung verringert den Zahlungsmittelbestand, also Kassenbestand, Bankguthaben oder Schecks. Sie muss jedoch nicht zugleich das Geldvermögen verringern. Zum Geldvermögen gehören neben den Zahlungsmitteln auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten. Auszahlungen und Einzahlungen werden zum Cash-Flow verrechnet und beeinflussen die Liquidität.
Unterschied zwischen Auszahlung und Ausgabe
Auszahlung und Ausgabe sind identisch, wenn sowohl Zahlungsmittelbestand als auch Geldvermögen abnehmen. Bei einem bar bezahlten Wareneinkauf sinkt der Kassenbestand; dadurch sinkt auch das Geldvermögen:
Zahlungsmittelbestand (-) + Forderungen (0) - Verbindlichkeiten (0) = Geldvermögen (-)
Bei Kreditvorgängen können Auszahlung und Ausgabe auseinanderfallen. Wird Ware mit Zahlungsziel gekauft, steigt durch den Lieferantenkredit die Verbindlichkeit. Das Geldvermögen sinkt, obwohl zunächst keine Zahlungsmittel abfließen. Es liegt daher eine Ausgabe, aber noch keine Auszahlung vor:
Zahlungsmittelbestand (0) + Forderungen (0) - Verbindlichkeiten (+) = Geldvermögen (-)
Eine ausgabenlose Auszahlung verringert den Zahlungsmittelbestand und zugleich Verbindlichkeiten oder erhöht Forderungen. Ein Beispiel ist die Tilgung eines Kredits durch Überweisung vom Bankguthaben. Eine auszahlungslose Ausgabe verändert nur das Geldvermögen, nicht den Zahlungsmittelbestand; ein Wareneinkauf mit Zahlungsziel ist ein Beispiel.
Unterschied zwischen Auszahlung und Aufwand
Auszahlung und Aufwand stimmen überein, wenn dem Abfluss von Zahlungsmitteln ein Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübersteht. Werden Lohn oder Gehalt als Personalaufwand bar aus dem Kassenbestand an Arbeitnehmer bezahlt, liegen Auszahlung und Aufwand gleichzeitig vor.
Sie sind nicht identisch, wenn Aufwand ohne Zahlungsmittelabfluss entsteht. Bei einer abnutzungsbedingten Abschreibung auf das Anlagevermögen gibt es zwar Aufwand, aber keine Auszahlung.
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