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Außenhandelspolitik

Unter Außenhandelspolitik versteht man alle staatlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, die im Rahmen des Außenhandels den freien Export und Import von Gütern …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Was ist Außenhandelspolitik?
  2. 2. Ziele und Strategien: Freihandel vs. Protektionismus
  3. 3. Instrumente der Außenhandelspolitik
  4. 4. Bedeutung und internationale Rahmen (WTO, EU)

Was ist Außenhandelspolitik?

Außenhandelspolitik umfasst alle staatlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, die den freien Export und Import von Gütern und Dienstleistungen betreffen. Sie ist ein Teilbereich der Handelspolitik, die als Oberbegriff zur staatlichen Wirtschaftspolitik gehört und aus Außen- und Binnenhandelspolitik besteht. Die Binnenhandelspolitik soll Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit der inländischen Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen, Staat) schaffen. Die Außenhandelspolitik verfolgt zwei mögliche Strategien: den Abbau von Handelsbarrieren zur Förderung des Freihandels oder Maßnahmen zur Exportförderung und Importbegrenzung (Protektionismus). Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich in den meisten Ländern eine eher freihandellich ausgerichtete Außenhandelspolitik durchgesetzt, die jedoch in den letzten Jahren von Globalisierungskritikern in Frage gestellt wird.

Ziele und Strategien: Freihandel vs. Protektionismus

Mit der Außenhandelspolitik werden ökonomische und soziale Ziele verfolgt. Beiden Strategien liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Abbau von Handelsbarrieren zu einer weltweit freien Zirkulation von Gütern und Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) führt. • Freihandel: Vertreter argumentieren, dass freier Handel zu einer weltweit höheren Effizienz führt als rein nationale Güterproduktion. Die meisten Freihandelstheorien zeigen, dass ein Land durch Freihandel mehr Güter verbrauchen kann als in einem protektionistischen System; Freihandel sei daher wohlfahrtserhöhend und ökonomisch sinnvoll. • Protektionismus: Kritiker sehen Nachteile auf der Makro- und Mikroebene. Auf Branchenebene kann die Verlagerung von Industriezweigen ins Ausland zu hoher Arbeitslosigkeit in betroffenen inländischen Branchen führen; die sozialen Kosten halten manche Ökonomen für höher als die Effizienzgewinne. Makroökonomische Bedenken betreffen die durch Gütertransport entstehenden Zusatzkosten (z. B. Umweltverschmutzung) und den befürchteten Kapitalabfluss in andere Länder. Ein weiteres Argument ist der Staatseinnahmewert von Handelsbarrieren, etwa Zolleinnahmen. Zusammengefasst: ökonomische Ziele (Effizienz vs. Kapitalabfluss), Sicherung sozialer Ziele und Erzielung von Staatseinnahmen durch Handelsbarrieren.

Instrumente der Außenhandelspolitik

Außenhandelsinstrumente sind alle staatlichen Maßnahmen, die den Freihandel fördern oder begrenzen können. Grundlage sind Rechtsnormen vor allem im Wirtschaftsrecht: das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vom September 1961, das den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland regelt, sowie die im September 1961 ergangene Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu dessen Durchführung. Auch Handelsbräuche und die Incoterms wirken auf den Außenhandel; nach Art. 9 Abs. 2 UN-Kaufrecht beziehen sich Vertragsparteien mangels anderweitiger Vereinbarung stillschweigend auf im internationalen Handel weithin bekannte und regelmäßig beachtete Gebräuche. Wichtige Instrumente sind: • Zoll: Steuer auf Ex- oder Importe, meist Importzoll. • Außenhandelssubventionen: Zahlungen für ex- oder importierte Produkte, häufigster Fall Exportsubvention. • Außenhandelshemmnis: mengenmäßige Beschränkung von Ex- oder Importen, typischer Fall Einfuhrkontingent. • Freiwillige Außenhandelspolitik: meist auf Druck anderer Staaten (also gerade nicht freiwillig), z. B. freiwillige Exportbeschränkung oder Importausdehnung. • Local-Content-Klauseln: Vorschrift, dass ein bestimmter wertmäßiger Anteil des Produkts im Inland produziert sein muss. • Außenhandelskreditförderungen: staatlich geförderte Kredite, meist für Exporte. • Nationale Beschaffung: Der Staat kauft bevorzugt von inländischen Anbietern, auch wenn es bessere oder billigere ausländische Produkte gibt. • Bürokratische Schikanen: z. B. lange Genehmigungsverfahren, restriktive Gesundheits- und Umweltvorschriften.

Bedeutung und internationale Rahmen (WTO, EU)

Ex- und Importe sind für alle industrialisierten Länder eine unerlässliche Säule ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit; staatliche Eingriffe in diesem Sektor sind daher wichtige wirtschaftspolitische Instrumente. Die Bedeutung der nationalen Außenhandelspolitik ist in den letzten Jahrzehnten jedoch sukzessive zurückgegangen, weil sich die meisten Staaten durch internationale Vereinbarungen zu einer stärkeren Beschneidung ihrer Instrumente verpflichtet haben – vor allem WTO/GATT sowie regionale Abkommen wie die Europäische Union. WTO: Die WTO-Regelungen zur Meistbegünstigung und Inländerbehandlung legen den Staaten eindeutige Restriktionen auf. Mit dem Streitbeilegungsverfahren verfügt die WTO als einzige internationale Institution über einen effizienten Durchsetzungsmechanismus durch unabhängige, gerichtsähnliche Spruchkörper. Europäische Union: Seit 1968 gilt innerhalb der EU eine Zollunion – der Handel zwischen den Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Letztere behinderten den Handel teilweise noch länger und wurden erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung beseitigt. Für den Handel mit Drittstaaten gilt ein gemeinsamer, von der EU bestimmter Zolltarif, über den ein Großteil der EU-Wirtschaftspolitik realisiert wird. Deshalb ist die EU Mitglied der WTO und spricht dort für ihre Mitgliedstaaten, obwohl diese auch eigenständige WTO-Mitglieder sind. Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der ein einheitliches Steuergebiet schafft und den freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Damit können die EU-Mitgliedstaaten keine eigenständige Außenhandelspolitik mehr betreiben – der relevante Akteur ist die EU.

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