Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Anlagengitter
Als Anlagengitter (oder Anlagenspiegel) wird bei der Bilanzierung und im Rechnungswesen die im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften erforderliche …
Inhalt4 Abschnitte
Begriff und Zweck
Ein Anlagengitter, auch Anlagenspiegel genannt, ist eine im Anhang zur Bilanz erforderliche Aufgliederung des Anlagevermögens bei Kapitalgesellschaften. Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.
In der Bilanz stehen die einzelnen Positionen nur mit ihrem Buchwert am Bilanzstichtag. Das Anlagengitter ergänzt dies durch eine detaillierte Darstellung ihrer Entwicklung und auch historischer Daten. Es soll die Transparenz der Rechnungslegung erhöhen. Vergleichbar dient beim Eigenkapital die Eigenkapitalveränderungsrechnung der Erläuterung; beide werden im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht.
Pflicht und Ausnahmen
Die Pflicht ergibt sich aus § 284 Abs. 3 HGB: Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens gesondert aufzugliedern.
Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB davon befreit. Dies gilt auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen, soweit das Publizitätsgesetz keine andere Regelung trifft. In Deutschland müssen grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften außer kleinen Kapitalgesellschaften einen Anhang erstellen. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB zusätzlich um Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung erweitern.
Angaben und Aufbau
Das Anlagengitter enthält für jeden Anlageposten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Abschreibungen, Zuschreibungen und Buchwerte. Ausgewiesen werden insbesondere:
- Anfangsbestand der AHK sowie Zugänge, Abgänge und Umbuchungen der AHK;
- kumulierte Abschreibungen des laufenden und der vorigen Geschäftsjahre sowie die Abschreibungen des aktuellen Geschäftsjahres;
- Zuschreibungen sowie Buchwert des laufenden und des vorigen Geschäftsjahres.
Ein Zugang ist jede tatsächliche mengenmäßige Bestandserhöhung, etwa durch Anschaffung, Leasing oder selbst erstellte Anlagen. Ein Abgang ist jede Bestandsminderung, beispielsweise durch Veräußerung, Diebstahl, Verschrottung oder Zerstörung durch Feuer. Umbuchungen ändern den Bilanzausweis innerhalb des Anlagevermögens, etwa wenn Anlagen im Bau zu Anlagen in Betrieb werden, oder zwischen Anlage- und Umlaufvermögen.
Wurden Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen, ist nach § 284 Abs. 3 HGB für jeden Anlageposten der im Geschäftsjahr aktivierte Zinsbetrag anzugeben. Die vertikale Gliederung richtet sich nach der tatsächlich auf der Aktivseite der Bilanz verwendeten Gliederung.
Bedeutung für Analyse und internationale Einordnung
Das Anlagengitter zeigt das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Vermögensgegenstände und deren Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Als Bewegungsbilanz ist es für die Bilanzanalyse wichtig: Es macht erkennbar, zu welchen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Gegenstand erworben wurde und welche Veränderungen bis zum aktuellen Geschäftsjahr eingetreten sind.
§ 284 HGB beruht auf dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG), das die Vierte, Siebente und Achte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts in deutsches Recht umsetzte. Der Anlagespiegel gilt damit in allen EU-Mitgliedstaaten. Er verwendet die in angelsächsischen Staaten übliche direkte Bruttomethode: Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden während der gesamten Nutzungsdauer fortgeschrieben und erst beim Ausscheiden eines Gegenstandes entfernt.
Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Aus den Angabepflichten zu Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Finanzinstrumenten kann jedoch ein Anlagespiegel abgeleitet werden.