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Nationalsozialistische Rassenhygiene

Die nationalsozialistische Rassenhygiene (oder NS-Rassenhygiene) war die zur Zeit des Nationalsozialismus betriebene Radikalvariante der Eugenik, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Ziele
  2. 2. Ideologische Grundlagen
  3. 3. Bevölkerungspolitik
  4. 4. Förderung erwünschter Geburten
  5. 5. Verfolgung und Gewalt
  6. 6. Mordprogramme und Aufarbeitung

Kern und Ziele

Die nationalsozialistische Rassenhygiene war die radikale Form der Eugenik im Nationalsozialismus. Eugenik, damals auch Erbpflege genannt, meinte die angebliche Steuerung menschlicher Vererbung. Im NS-Staat wurde daraus eine Politik, die Menschen nach rassistischen, sozialen und medizinischen Kriterien bewertete, Fortpflanzung förderte oder verhinderte und schließlich auch Mordprogramme organisierte.

Die Umsetzung begann rechtlich vor allem mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933, dem Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre von 1935 („Blutschutzgesetz“) und dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes von 1935 („Ehegesundheitsgesetz“). Dazu gehörten Eheverbote, Zwangssterilisationen, Zwangsabtreibungen, die sogenannte „Kinder-Euthanasie“, die „Aktion T4“ und die Ermordung jüdischer Anstaltsinsassen. Im weiteren Zusammenhang stand auch der unter dem Tarnwort „Endlösung“ organisierte Massenmord an den europäischen Juden in SS-Vernichtungslagern.

Viele deutsche Eugeniker und Rassenhygieniker unterstützten den Nationalsozialismus. Von bekannten Anthropologen, Humangenetikern und Rassenhygienikern der NS-Zeit, deren Personalakten im Berlin Document Center lagern, waren mehr als 90 % Mitglieder der NSDAP; 36 % gehörten der SS und 26 % der SA an.

Ideologische Grundlagen

Der Begriff Rassenhygiene war ursprünglich ein deutscher Begriff für Eugenik. Alfred Ploetz verwendete ihn 1895 in seinem Buch „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ als deutsches Synonym für Eugenik. Die Begriffe sind nicht eindeutig getrennt und wurden oft gleichbedeutend gebraucht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Eugenik. Positive Eugenik oder positive Rassenhygiene meinte die angebliche Verbesserung des Erbgutes, etwa durch Förderung kinderreicher Familien. Negative Eugenik oder negative Rassenhygiene meinte die Entfernung angeblich unerwünschten Erbgutes aus dem Genpool einer Bevölkerung, zum Beispiel durch Sterilisation.

Eine zentrale Grundlage war der Sozialdarwinismus. Er übertrug Begriffe aus Charles Darwins Evolutionstheorie, besonders den „Kampf ums Dasein“, auf die menschliche Gesellschaft. Herbert Spencer prägte den Ausdruck „survival of the fittest“, also das Überleben der am besten Angepassten. In Deutschland wurde daraus in rassistischer Deutung oft die Vorstellung vom Überleben der „geeignetsten Rasse“.

Vor 1933 wirkten Schriften und Autoren wie Houston Stewart Chamberlain, Ernst Haeckel, Alfred Ploetz, Alfred Hoche, Karl Binding, Alfred Methner, Fritz Lenz und Hans F. K. Günther auf das rassenhygienische Denken. 1920 erschien Karl Bindings und Alfred Hoches Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“, die über medizinische Kreise hinaus wirkte. Hitler griff rassenhygienische Ideen in „Mein Kampf“ auf, besonders die Forderung, dass nur „Gesunde“ Kinder bekommen sollten. Von „Euthanasie“ war dort jedoch nicht die Rede.

Bevölkerungspolitik

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 radikalisierte sich die politische Umsetzung rassenhygienischer Ideen. Der NS-Staat betrieb eine quantitative und qualitative Bevölkerungspolitik: Er wollte die Zahl der Bevölkerung beeinflussen und zugleich bestimmen, wer sich fortpflanzen sollte. „Erbgesunder“ und „arischer“ Nachwuchs wurde gefördert; Menschen, die als erbkrank, „nicht-arisch“ oder sozial unerwünscht galten, sollten durch Verfolgung, Sterilisation, „Ausmerzung“ und Mord vermindert werden.

Dafür wurden Behörden wie Erbgesundheitsgerichte und die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle geschaffen. Ein umfangreiches Propagandaprogramm sollte Akzeptanz schaffen. Ärzte und Pflegepersonal wurden geschult, die Bevölkerung wurde über Filme, Zeitschriften, Plakate, Kalender, Kundgebungen und Schulunterricht beeinflusst. Filme wie „Erbkrank“ und „Opfer der Vergangenheit“ stellten kranke Menschen in entmenschlichender Weise dar.

Die Bevölkerung blieb gegenüber rassenhygienischen Maßnahmen insgesamt skeptisch, weil der Kreis möglicher Opfer nicht klar begrenzt war und grundsätzlich viele Menschen treffen konnte.

Förderung erwünschter Geburten

Die Nationalsozialisten reagierten auf Geburtenrückgang und Überalterung mit pronatalistischer Politik, also Maßnahmen zur Steigerung von Geburten. Vor 1910 gab es jährlich über 30 Geburten auf 1000 Einwohner, seit 1926 weniger als 20. Erwünscht waren aber nur Kinder von Frauen, die als „rassisch wertvoll“ galten. Die Fortpflanzung jener 20–30 Prozent der deutschen Bevölkerung, die nach strengen rassenhygienischen Kriterien als „minderwertig“ galten, sollte verhindert werden.

1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V. Er sollte „den Kinderreichtum in der SS“ unterstützen und Mütter und Kinder „guten Blutes“ betreuen. Gleichzeitig wurden Abtreibungen für Frauen „guten Blutes“ stärker bestraft und der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Kinder von Jüdinnen oder anderen unerwünschten Gruppen durften dagegen ohne Angabe von Gründen abgetrieben werden. Ab 1942 wurden aus besetzten Gebieten „arisch“ aussehende, blonde und blauäugige Kinder verschleppt und germanisiert.

Finanzielle Anreize sollten Geburten fördern. Seit 1936 erhielten Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen unter 185 Reichsmark für das fünfte und jedes weitere Kind 10 RM monatlich; später gab es Kindergeld auch für das dritte und vierte Kind. Seit 1933 konnten Ehepaare, die den rassischen und sozialen Anforderungen entsprachen, ein Ehestandsdarlehen bis zu 1000 RM erhalten. Pro Kind verringerte sich die Darlehensschuld um ein Viertel, nach vier Kindern galt sie als „abgekindert“. Propaganda stellte Mutterschaft als staatsbürgerliche Aufgabe dar. Am Muttertag 1939 verlieh der Staat etwa drei Millionen Frauen das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“.

Die Geburtenrate stieg bis 1939 auf 20,4 Geburten pro 1000 Einwohner. Ob dies an den NS-Maßnahmen lag, ist laut Artikel fraglich. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Ehe stieg nicht: In den 1920 geschlossenen Ehen kamen durchschnittlich 2,3 Kinder zur Welt, in den 1930 geschlossenen 2,2 und in den 1940 geschlossenen 1,8.

Verfolgung und Gewalt

Wichtiger als die Förderung erwünschter Geburten war für die Nationalsozialisten die negative Eugenik: die Ausschaltung angeblich „schlechten“ Erbgutes. Opfer waren physisch, psychisch, sensorisch und geistig behinderte Menschen, sogenannte „Asoziale“ und als „Fremdrassige“ verfolgte Gruppen. Die Zuordnungen konnten sich überschneiden.

Menschen mit Behinderungen waren von Zwangssterilisation, Misshandlung, Vernachlässigung, medizinischen Versuchen und Mordprogrammen betroffen. Der Begriff geistiger oder seelischer Krankheit wurde sehr weit gefasst. Aussagen von Nachbarn oder Polizisten, familiäre Hintergründe, Schulabschlüsse und Fragebögen konnten zur Einstufung als „schwachsinnig“ führen. Bei tauben Menschen wurden Sterilisationen teils mit Zwang oder ohne Wissen und Einwilligung vorgenommen.

Als „asozial“ oder „gemeinschaftsfremd“ galten Menschen aus den sozialen Unterschichten, die nicht oder nicht ausreichend arbeiteten oder als unangepasst galten, darunter Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Alkoholiker, Fürsorgeempfänger, Homosexuelle und andere Gruppen. Sinti und Roma wurden rassistisch als „geborene Asoziale“ eingestuft. Betroffene wurden erfasst, mit Eheverboten belegt, sterilisiert, interniert oder zur Zwangsarbeit in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ und „Arbeitserziehungslagern“ gezwungen.

Als „fremdrassig“ wurden unter anderem Juden, Sinti und Roma, Osteuropäer, Schwarze und Araber verfolgt. Ehen mit „Fremdrassigen“ waren verboten, Kinder aus solchen Beziehungen konnten zwangsweise abgetrieben werden. Die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 verboten Ehen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“; auch Ehen „guter Deutscher“ mit Schwarzen Menschen oder „Zigeunern“ wurden verboten. Verstöße wurden als „Rassenschande“ verfolgt.

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 führte zur Zwangssterilisation vieler Menschen. Ärzte mussten mögliche Erbdefekte melden. 225 Erbgesundheitsgerichte und 18 Erbgesundheitsobergerichte entschieden über Sterilisationen. Bis 1939 wurden im „Altreich“ schätzungsweise 200.000 bis 350.000 Menschen sterilisiert; insgesamt vermutet man mehr als eine halbe Million Opfer. Rund 5000 Menschen starben an Komplikationen, viele begingen Suizid oder erlitten dauerhafte Traumatisierungen.

Auch Isolation gehörte zur Politik. Obdachlose, Bettler und sogenannte „Arbeitsscheue“ wurden in Konzentrationslager deportiert. Bei der ersten „Bettlerrazzia“ vom 18. bis 25. September 1933 wurden mehrere zehntausend Wohnungslose aufgegriffen. 1938 folgten weitere Razzien. Bei der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ ab dem 13. Juni 1938 wurden zehntausend „Asoziale“ zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager gebracht.

Mordprogramme und Aufarbeitung

Die rassenhygienische Vernichtungspolitik verband sich mit Rassismus, Antisemitismus und wirtschaftlichen Überlegungen. Unter der Bezeichnung „Endlösung der Judenfrage“ wurden im Holocaust bis Kriegsende rund sechs Millionen Juden ermordet. Auch eine schwer zu beziffernde Zahl von Sinti, Roma und anderen als „Zigeuner“ verfolgten Menschen wurde im NS-Völkermord ermordet.

Psychisch kranke und behinderte Anstaltsinsassen wurden systematisch vernachlässigt, durch Nahrungsentzug, medizinische Versuche und Mordprogramme getötet. In Hessen sank der tägliche Verpflegungssatz in Heil- und Pflegeanstalten auf unter 40 Pfennig. Auch Menschen, die von ihren Familien gepflegt wurden, konnten durch ärztliche Einweisung in den Mordapparat geraten. Familien erhielten später oft falsche Todesnachrichten und konnten Urnen anfordern, obwohl häufig nicht die Asche ihrer Angehörigen enthalten war.

Am 18. August 1939 wurden Hebammen, Geburtshelfer und Ärzte angewiesen, behinderte Neugeborene zu melden; dies galt rückwirkend auch für Kinder bis zu drei Jahren. Nach Kriegsbeginn begann die Ermordung dieser Kinder, oft durch Überdosierung von Phenobarbital („Luminal“) oder durch systematische Unterernährung. Die Bezeichnung „Kinderfachabteilung“ verschleierte den Zweck der Einrichtungen. Zwischen 1939 und 1945 wurden mindestens 5.000 Kinder ermordet. Der Artikel betont, dass „Euthanasie“ für diese Tötungen ein Sprachmissbrauch ist.

Die „Aktion T4“, benannt nach der Adresse Tiergartenstraße 4 in Berlin, war ein Massenmord an über 100.000 psychisch Erkrankten und Behinderten. Hitlers Ermächtigungsschreiben wurde vermutlich im Oktober 1939 verfasst und auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Patienten wurden in besonderen Einrichtungen zunächst durch Luftinjektionen oder Medikamente getötet, ab Anfang 1940 massenhaft in Gaskammern. 1941 wurde die Aktion T4 möglicherweise auch wegen kirchlichen Widerstands, etwa durch Predigten von Bischof Clemens Graf Galen, abgebrochen; die Tötungen gingen als sogenannte „wilde Euthanasie“ bis Kriegsende weiter.

Jüdische Anstaltsinsassen wurden ohne die bei „arischen“ Patienten teils noch vorgenommenen Untersuchungen ermordet. Der Artikel nennt zudem Verbindungen zwischen Krankenmorden und Holocaust: Gaskammern, Personal und „Tötungstechnologie“ wurden weiterverwendet. Historiker wie Martin Broszat, Hans Mommsen und Henry Friedlander sehen in den Krankenmorden eine wichtige Voraussetzung für die spätere Mordmaschinerie des Holocaust.

Die juristische Aufarbeitung begann mit Beweissicherung durch jüdische Vereinigungen, Widerstand und Untergrundorganisationen. 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission gegründet. Das Londoner Statut vom 8. August 1945 unterschied Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit rassenhygienischen Verbrechen befassten sich besonders der Nürnberger Ärzteprozess, der Prozess gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, der Prozess gegen das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und der Einsatzgruppen-Prozess.

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