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Adolf Hitler als Ehrenbürger
Adolf Hitler war Ehrenbürger zahlreicher deutscher und österreichischer Städte und Gemeinden. Ehrenbürgerurkunde für Adolf Hitler vom 25.
Inhalt5 Abschnitte
Überblick und rechtliche Einordnung
Adolf Hitler war Ehrenbürger zahlreicher deutscher und österreichischer Städte und Gemeinden. Eine Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen; manche Gemeinden führen jedoch auch historische Ehrenbürgerlisten.
Für Kriegsverbrecher legte eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts fest. Da Hitler nicht gerichtlich verurteilt wurde, galt dies nach dem Artikel nicht automatisch für ihn. Deshalb gingen Gemeinden unterschiedlich vor: Viele entzogen die Würde nach seinem Tod ausdrücklich, andere vertraten die Auffassung, sie sei mit seinem Tod bereits erloschen und könne daher nicht mehr aberkannt werden. Teilweise erfolgten symbolische Distanzierungen, Streichungen aus Listen oder die Erklärung, die ursprüngliche Ehrung sei nichtig. Diese Konflikte reichen bis in die jüngste Zeit.
Frühe Verleihungen und Coburg
Coburg war die erste deutsche Stadt, die Hitler das Ehrenbürgerrecht verlieh: am 26. Februar 1932, nachdem er an diesem Tag deutscher Staatsbürger geworden war. Anlass war ein Dringlichkeitsantrag der NSDAP-Stadtratsfraktion. Die Urkunde wurde ihm am 16. Oktober 1932 beim sogenannten Hitler-Tag zum 10. Jahrestag seines „Zug[s] nach Koburg“ übergeben. Am 20. Februar 1946 beschloss der Stadtrat auf Antrag des SPD-Stadtrats Grosser die Aberkennung.
Neustadt an der Aisch folgte am 7. März 1932 als zweite Stadt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil Hitler sehr viele Ehrenbürgerschaften erhielt, darunter von 2000 sächsischen Gemeinden.
Beispiel Eppingen
In Eppingen beantragte die NSDAP-Ortsgruppe am 7. März 1933, fünf Wochen nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, seine Ernennung zum Ehrenbürger und die Umbenennung der Brettener Straße in Adolf-Hitler-Straße. Als Begründung wurde angeführt, bei der inzwischen nicht mehr freien Reichstagswahl vom 5. März 1933 seien von 1959 abgegebenen Stimmen 1173, also 59,9 %, auf die NSDAP entfallen.
Der Gemeinderat beschloss unter Bürgermeister Albert Wirth am 13. März 1933 beide Maßnahmen. Noch am selben Abend wurde Hitler per Telegramm über die Ernennung informiert; die Eppinger Zeitung berichtete am 14. März über eine Feier der NSDAP-Ortsgruppe vor dem Rathaus. Am 10. Januar 1946 nahm der provisorische Gemeinderat unter Bürgermeister Jakob Dörr das Ehrenbürgerrecht in seiner vierten Sitzung zurück.
Verleihungen und spätere Entscheidungen in Deutschland
Die deutschen Einträge zeigen, dass die meisten Verleihungen 1932 bis 1933 erfolgten, vielfach kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme. Einige spätere Verleihungen sind ebenfalls genannt, etwa München 1939 und Hemer 1936. Oft wurden zugleich weitere nationalsozialistische Politiker oder Paul von Hindenburg geehrt und Straßen oder Plätze umbenannt.
Aberkennungen erfolgten teils unmittelbar 1945 oder 1946, teils erst Jahrzehnte später. Beispiele sind Berlin am 16. Dezember 1948, Hannover am 9. November 1978, Köln am 27. April 1989, Dresden am 25. Juni 1945 und Coburg am 20. Februar 1946. Andere Städte fassten spätere ausdrückliche Beschlüsse, etwa Düsseldorf am 21. September 2000, Trier am 2. September 2010, Bad Honnef im Oktober 2024 und Dienheim am 28. August 2024.
Mehrere Kommunen begründeten ihre Entscheidung mit Demokratie, Toleranz und der Ablehnung von Rassismus und Nationalsozialismus. In Recklinghausen erklärte der Rat 1984, die undemokratisch-diktatorischen Verhältnisse hätten die Ehrung aufgezwungen; Hitler sei dort „nie rechtens Ehrenbürger“ gewesen. In anderen Orten blieb es bei der Rechtsauffassung, die Ehrenbürgerschaft sei mit dem Tod erloschen, oder bei einer bloßen Distanzierung. Teilweise sind Verleihungs- oder Aberkennungsdaten unbekannt oder mit „?“ angegeben.
Österreich und Sonderfall Wien
Auch in österreichischen Städten und Gemeinden ist Hitler als Ehrenbürger verzeichnet, mit Verleihungen vor allem 1932, 1933 und nach dem Anschluss 1938. Die späteren Entscheidungen sind ebenfalls unterschiedlich: Braunau am Inn erkannte die Ehrenbürgerschaft am 7. Juli 2011 ab, Klagenfurt am Wörthersee 2011, Waidhofen an der Ybbs am 9. April 2012, Reisberg beziehungsweise Wolfsberg am 20. Dezember 2019, Gloggnitz am 26. August 2025 und Hermagor im April 2025.
In Gloggnitz beschloss der Gemeinderat symbolisch, alle Ehrenbürgerschaften abzuerkennen, die zwischen 1933 und 1945 von demokratisch nicht legitimierten Körperschaften verliehen worden waren. Bei Reisberg bestanden unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob die Ehrung mit dem Tod erloschen sei; deshalb erkannte der Wolfsberger Gemeinderat sie ausdrücklich ab. In Waidhofen an der Ybbs wurde zunächst die Ansicht vertreten, ein Widerruf sei rechtlich nicht möglich, weil es sich um ein höchstpersönliches Recht handle, das mit dem Tod erlösche; 2012 widerrief der Gemeinderat dennoch die Ehrenbürgerschaft.
Wien ernannte Hitler nicht zum Ehrenbürger. Der Historiker Gerhard Botz vermutet, dass Hitler dies selbst nicht wollte.