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Staatsinterventionismus
Staatsinterventionismus beschreibt die in einer grundsätzlich marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft bestehende Neigung des Staates, in die …
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Begriff und Zweck
Staatsinterventionismus bezeichnet die Neigung des Staates, in einer grundsätzlich marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen. Er ist ein Phänomen des Etatismus, also einer politischen Grundhaltung, die dem Staat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse zuschreibt.
Dabei geht es vor allem um Maßnahmen, die über die Ordnungspolitik hinausgehen. Ordnungspolitik legt die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fest, innerhalb deren Unternehmen und Haushalte handeln. Prozesspolitik greift dagegen unmittelbar in laufende Wirtschaftsprozesse ein.
Begründet wird Staatsinterventionismus mit der Annahme, dass Märkte bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Ziele nicht immer selbst erreichen können. Ein im Artikel genanntes Ziel ist die Vollbeschäftigung.
Wirtschaftsordnungen und Grundformen
In einer reinen oder „freien“ Marktwirtschaft gibt es streng genommen keine Wirtschaftspolitik. In einer Zentralverwaltungswirtschaft sind Staat und Wirtschaft dagegen identisch. Beide Modelle sind Idealtypen und kommen in der Realität nur selten vor. Fast alle tatsächlichen Wirtschaftsordnungen sind Mischformen: Sie beruhen auf Märkten, der Staat greift jedoch unterschiedlich stark ein.
Die Formen des Interventionismus lassen sich nach zwei Gesichtspunkten ordnen: nach der Intensität der Eingriffe und nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Orientierung.
Einteilung nach der Intensität
• Marktwirtschaftlicher oder liberaler Interventionismus: Der Staat greift in einzelne Märkte ein und gewährt vor allem Anpassungshilfen. Die Maßnahmen sind vorübergehend und sollen die Funktionsfähigkeit des Marktes verbessern. Auch eine gewisse Korrektur der Einkommensverteilung gehört dazu. Als Beispiel nennt der Artikel das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.
• Verbandswirtschaftlicher Interventionismus: Der Staat überträgt wirtschaftspolitische Aufgaben an Wirtschaftsverbände. Genannt werden das Prüfungswesen, Zwangskartelle und Marketing Boards.
• Lenkungswirtschaftlicher Interventionismus: Der Staat will bestehende Wirtschaftsstrukturen entgegen der Marktdynamik erhalten, beispielsweise aus rüstungswirtschaftlichen Gründen. Beispiele sind die Stützung des Agrarsektors in Industrieländern und die Kriegswirtschaft.
Einteilung nach der gesamtwirtschaftlichen Orientierung
• Punktueller oder pragmatischer Interventionismus: Der Staat greift dort ein, wo der Marktmechanismus nicht zufriedenstellend funktioniert oder sein Ergebnis politisch unerwünscht ist.
• Konstruktivistischer Interventionismus: Staatliche Eingriffe sollen die Marktergebnisse in eine ex ante, also im Voraus, geplante Richtung lenken. Als Beispiele werden Globalsteuerung und Planification genannt.
Historische Entwicklung und Kriseninterventionen
Im Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts beschränkte sich die Politik weitgehend auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung. Wirtschaftspolitik wurde hauptsächlich von Juristen betrieben, was als „Juristenmonopol“ bezeichnet wird.
Viele Historiker sehen in der Entwicklung ab etwa 1870 den Beginn des modernen Interventions- und Sozialstaates. Wegen der zunächst begrenzten und unsystematischen Maßnahmen handelte es sich jedoch nicht um einen plötzlichen Systemwechsel, sondern um einen allmählichen Übergang. In der komplexer werdenden Industriegesellschaft nahm die Zahl staatlicher Eingriffe zu. Die Zeit von 1870 bis zum Ersten Weltkrieg gilt als Ära des liberalen Staatsinterventionismus. Konzentration und Zentralisation sowie Monopole, Kartelle und Trusts verursachten sozioökonomische Instabilität. Als Reaktion auf die Soziale Frage gründeten deutsche Nationalökonomen 1873 den Verein für Socialpolitik. Er forderte staatliche Intervention, damit der Staat „die Schwachen schütze, die unteren Klassen hebe“. Die meisten Industriestaaten reagierten unter anderem mit Sozialpolitik und protektionistischer Handelspolitik, also dem Schutz der eigenen Wirtschaft gegenüber ausländischer Konkurrenz.
Während der Kriegswirtschaft im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde die staatliche Wirtschaftslenkung vorübergehend stark ausgeweitet. Nachhaltiger wirkte die Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1939: Sie förderte eine dauerhafte qualitative Erweiterung des Staatsinterventionismus. In Deutschland setzten sich seitdem alle wichtigen volkswirtschaftlichen Strömungen, darunter Praekeynesianer und Ordoliberale, kritisch mit dem interventionistischen Wirtschaftsstaat auseinander. Auch Ordoliberale lehnten Interventionen nicht mehr grundsätzlich ab. Sie hielten einen liberalen Interventionismus für notwendig, der die Marktentwicklung nicht behindert, sondern beschleunigt und abfedert. Später gewannen Struktur- und Prozesspolitik an Bedeutung. Mit der zunehmenden Beteiligung von Volkswirtschaftlern wurden wirtschaftspolitische Instrumente systematischer geplant.
In Wirtschaftskrisen steigt die Bereitschaft zu staatlichen Eingriffen sprunghaft an, besonders wenn große, für ein Land wichtige Unternehmen zu scheitern drohen. Dies wird mit „Too Big to Fail“ bezeichnet. Beispiele sind die „Krisenregulierung durch politische Kartellbildung“ in der Krise der deutschen Stahlindustrie an Saar und Ruhr seit 1975 sowie die Krise der US-Autoindustrie 2008/2009.
Hans Albert hält die Rechtfertigung einer Intervention durch angebliche wirtschaftliche Rationalität oder „Effizienz“ für eine Scheinbegründung, weil die Volkswirtschaftslehre als Realwissenschaft keine Werturteile liefern könne. Nach C. Wright Mills verbirgt sich hinter dem Streit über Staatseingriffe und wirtschaftliche Freiheit häufig das Bestreben der Wirtschaftselite, ihre Entscheidungsmacht zu sichern und Risiken sowie Folgeprobleme dem Staat zu überlassen. Unternehmen behaupteten demnach teilweise, eine freie Marktwirtschaft zu wollen, verlangten aber zugleich staatliche Subventionen zu deren Absicherung.
Kritik und mögliche Fehlwirkungen
Der Begriff „Staatsinterventionismus“ wurde von Kritikern dieser wirtschaftspolitischen Orientierung geprägt und besitzt daher von Beginn an einen negativen Wertakzent. Dahinter steht die Vorstellung des Laissez-faire-Liberalismus, dass die Wirtschaft ein sich selbst regelnder Prozess sei und staatliche Eingriffe nur schaden könnten.
Ludwig von Mises argumentiert, Eingriffe verursachten Wohlfahrtsverluste durch Fehlallokationen, also eine ungünstige Verteilung volkswirtschaftlicher Ressourcen. Der Grund sei, dass die Lenkungsfunktion der am Markt gebildeten Preise außer Kraft gesetzt werde. Staatliche Interventionen könnten daher zu Staatsversagen führen oder bereits eine Folge von Staatsversagen sein.
Als mögliche Folgen werden genannt:
• Maßnahmen zur Lösung eines Problems können durch falsche wirtschaftliche Anreize das Problem verschärfen. Darauf verweist der Kobraeffekt.
• Ein erster Eingriff kann immer weitere Folgeeingriffe auslösen, sodass eine Interventionsspirale entsteht. Dieser Gedanke wird als Ölflecktheorem bezeichnet.
• Nach der Gegengiftthese können sich Unvollkommenheiten des Marktgeschehens gegenseitig ausgleichen und dadurch eine „zweitbeste Lösung“ hervorbringen. Staatliche Interventionen wären dann wirkungslos oder sogar schädlich.