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95 Thesen
Die Historizität des Thesenanschlags, bei dem Luther seine 95 Thesen am Mittwoch, dem 31. Oktober 1517, eigenhändig an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg …
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Entstehung und Kernanliegen
Martin Luthers 95 Thesen tragen lateinisch den Titel „Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum“ („Disputation zur Klärung der Kraft der Ablässe“). In frühen deutschen Drucken hießen sie „Propositiones wider das Ablas“. Sie richten sich gegen den Missbrauch des Ablasses, besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen. Ein Ablass bedeutete dabei den Erlass von kirchlich auferlegten Sündenstrafen; Luther bestritt, dass er Vergebung oder Heil sicher verschaffen könne.
Am 31. Oktober 1517 brachte Luther die Thesen als Beilage zu einem Brief an Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, in Umlauf. Albrecht nahm dazu nicht Stellung. Luther gab die Thesen daraufhin Bekannten wie Wilhelm Nesen und Konrad Nesen weiter. Diese veröffentlichten sie kurz darauf ohne Luthers Wissen, sodass sie im ganzen Reich öffentlich diskutiert wurden.
Die Thesen sind lateinisch verfasst und folgen der Form akademischer Disputationsthesen, also Sätzen zur fachlichen Erörterung. Ausgangspunkt ist Jesu Aufforderung „Tut Buße“ (Mt 4,17 LUT). Luther versteht Buße nicht bloß als kirchliches Sakrament aus Beichte und Genugtuung, sondern als Haltung, die das ganze Leben der Gläubigen prägen soll.
Aussagen der 95 Thesen
Die Thesen 1–19 behandeln Buße, Strafe und Fegefeuer. Wahre Herzensbuße besteht nach Luther lebenslang. Der Papst kann nur Strafen erlassen, die er selbst auferlegt hat; kirchliche Bußbestimmungen gelten nur für Lebende. Die Angst vor dem Tod kennzeichnet das Fegefeuer als Reinigungsort vor Himmel und Hölle. Verstorbene im Fegefeuer können ihr Verhältnis zu Gott nicht mehr ändern.
Ab These 21 steht der Ablasshandel im Mittelpunkt. Ablassprediger irren nach Luther, wenn sie behaupten, jede Strafe werde erlassen. Der Papst könne für Verstorbene im Fegefeuer Fürbitte leisten, Vergebung jedoch nicht gegen Geld versprechen. Niemand könne durch Ablass Vergebung mit Sicherheit erreichen. Der päpstliche Ablass sei keine Gabe Gottes zur Versöhnung mit Gott, sondern höchstens ein Erlass kirchlich verhängter Strafen.
Entscheidend sind Reue und Nächstenliebe: Wer wirklich bereut, habe Anspruch auf völlige Vergebung, auch ohne bezahlten Ablassbrief. Armen und Hilfsbedürftigen zu helfen sei wichtiger als Ablass zu kaufen. Wer Bedürftige nicht unterstütze und stattdessen Ablass kaufe, ziehe Gottes Zorn auf sich. Nach These 56–62 ist der wahre Schatz der Kirche das „Evangelium der Herrlichkeit und Gnade Gottes“; Gottes Gnade wirke für den inneren Menschen durch Jesus Christus ohne den Papst.
Luther nennt den Ablass in These 67 ein „gutes Geschäft“, spricht ihm aber in These 76 sogar die Kraft ab, „auch die geringste läßliche Sünde wegzunehmen“. Er kritisiert, dass das Ablasskreuz mit päpstlichem Wappen dem Kreuz Christi gleichgesetzt werde. Die Thesen 82–89 formulieren Fragen, die Laien stellen könnten, etwa: „Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer für alle aus?“ und in These 86: „Warum baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld als dem der armen Gläubigen?“ Die Schluss-Thesen 94–95 fordern Christen auf, Christus durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen, statt sich durch Ablassbriefe in falscher geistlicher Sicherheit zu wiegen.
Verbreitung und geschichtlicher Zusammenhang
Luthers Kritik traf auf bereits bestehende antipäpstliche Stimmung im Heiligen Römischen Reich. Seit 1456 kritisierten Reichstage das päpstliche Finanzgebaren und die Ausdehnung geistlicher Gerichtsbarkeit auf weltliche Angelegenheiten. Die 1457 vorgebrachten „Gravamina der deutschen Nation“ und die 1523 erstmals gedruckten „100 gravamina nationis germanicae“ verstärkten den Anticurialismus, also die Kritik an der römischen Kurie. Luther und die Reformatoren konnten daran anknüpfen.
Seit Frühjahr 1517 beobachtete Luther, dass Wittenberger zur Beichte seltener kamen und nach Jüterbog oder Zerbst gingen, um durch Ablassbriefe für sich und verstorbene Angehörige Sünden und Sündenstrafen loszukaufen. Die Hälfte der Einnahmen war für den Petersdom in Rom bestimmt; die andere Hälfte teilten Albrecht von Brandenburg und die Ablassprediger. Albrecht hatte 21.000 Dukaten für den Petersdom zugesagt und dafür Geld bei Jacob Fugger geliehen. Mit den Einnahmen des von dem Dominikaner Johann Tetzel betriebenen Ablasshandels sollten diese Schulden beglichen werden. Die Thesen griffen somit auch das päpstliche Finanzsystem an.
Die Veröffentlichung war zunächst als Diskussionsgrundlage für Theologen gedacht. Die Thesen wurden aber rasch als Handzettel nachgedruckt. 1518 folgten zunächst ein Ketzerprozess und später der Kirchenbann. Besonders verbreitet wurde Luthers Gedankengut nicht durch die lateinischen Thesen, sondern durch den deutschsprachigen „Sermon von Ablaß und Gnade“. Davon erschienen 1518 fünfzehn hochdeutsche und eine niederdeutsche Ausgabe, in den folgenden zwei Jahren weitere neun.
Die Thesen hatten langfristige gesellschaftliche, kulturelle und politische Folgen. Luther akzeptierte anfangs noch Ablass für kirchlich auferlegte Strafen, wandte sich jedoch gegen die damit verbundene falsche Heilssicherheit. Seine Kritik nahm auch das Papsttum in den Blick und trug in den folgenden Jahrzehnten zum Schisma, der Spaltung der abendländischen Kirche, bei. Kurfürst Friedrich III. von Sachsen unterstützte Luther unter anderem, weil er den Abfluss von Geld aus seinem Territorium nach Rom ablehnte.
Überlieferung und deutsche Fassungen
Weder Luthers Handschrift der Thesen noch ein Wittenberger Druck sind erhalten. Möglicherweise stammte ein Einblattdruck von Johann Gronenberg. Bereits 1517 erschien bei Jacob Thanner in Leipzig offenbar ein von Luther beauftragter lateinischer Einblattdruck in zwei Spalten. Thanner nummerierte die Thesen mit arabischen Ziffern, machte dabei jedoch mehrere Fehler: Vor der 24. These steht die Zahl 42, nach These 26 wird mit 17 weitergezählt; außerdem wurden Teile der Thesen 55 und 83 jeweils doppelt nummeriert. Deshalb endet dieser Druck bei der höchsten Zahl 87.
Vermutlich im Dezember erschien ein weiterer Einblattdruck bei Hieronymus Höltzel in Nürnberg; Adam Petri gab in Basel eine Buchausgabe auf vier Quartblättern heraus. Der Nürnberger Plakatdruck und der Basler Quartdruck zählen dreimal 25 und abschließend 20 Thesen, insgesamt also 95. Es ist nicht bekannt, wer diese Einteilung festlegte.
Kaspar Nützel übersetzte die Thesen vermutlich noch vor Weihnachten 1517 ins Deutsche; ein Brief Christoph Scheurls vom 8. Januar 1518 erwähnt dies. Diese Fassung ist jedoch nur durch Berichte belegt, nicht bibliographisch nachweisbar. Der älteste nachweisbare anonyme deutsche Druck stammt von 1545. Justus Jonas der Ältere übersetzte die Thesen 1555; seine Übersetzung gilt als nicht sehr vorlagengetreu. Eine Handschrift mit Teilübersetzung liegt in der Universitätsbibliothek Eichstätt und wurde zwischen 1518 und 1525 geschrieben.
Umstrittener Thesenanschlag und Verhör
Umstritten ist, ob Luther die 95 Thesen am Mittwoch, dem 31. Oktober 1517, eigenhändig an die Tür der Wittenberger Schlosskirche nagelte. Sicher ist das zunächst handschriftliche Thesenpapier: Ein Exemplar ging an Albrecht von Mainz, weitere an geistliche Würdenträger und eines an Johann Tetzel. Ein öffentlicher Anschlag konnte als schwere Provokation gelten; zudem fand keine Disputation statt, die nach einer solchen Ankündigung normalerweise binnen einer Woche erwartet worden wäre.
Erstmals erwähnt wird ein Anschlag in einer 1540 oder 1544 entstandenen, erst 2006 entdeckten Notiz von Luthers Sekretär Georg Rörer. Sie spricht von Thesen an den Türen mehrerer Wittenberger Kirchen. Ihre Beweiskraft ist umstritten, und Rörer war wahrscheinlich kein Augenzeuge. In reformatorischen Publikationen vor Luthers Tod 1546 erscheint der Anschlag nicht. Philipp Melanchthon popularisierte die Erzählung 1547, war aber erst 1518 nach Wittenberg gekommen. Der Anschlag entwickelte sich daher zu einem Gründungsmythos der Reformation.
Seit 1961 stellte Erwin Iserloh das Ereignis grundlegend infrage. Heinrich Bornkamm und Kurt Aland hielten es dagegen für möglich beziehungsweise authentisch, weil öffentliche Thesenanschläge an der Schlosskirche bei akademischen Disputationen üblich waren. Gerhard Prause erklärte den Anschlag 1966 für einen Mythos, der auf einer möglichen Fehllektüre bei Johannes Agricola beruhe. Neuere Historiker wie Dorothea Wendebourg und Thomas Kaufmann hielten einen Anschlag wieder für wahrscheinlich; nach Kaufmann betrachtet die Mehrheit der Reformationshistoriker eine Anbringung an Wittenberger Kirchentüren inzwischen als wahrscheinlichstes Szenario.
Am 12. Oktober 1518 verlangte Kardinal Cajetan in Augsburg von Luther, seine Irrtümer zu widerrufen, sich künftig der Sache zu enthalten und alles zu meiden, was Unruhe in die Kirche bringen könne. Cajetan wandte sich besonders gegen Luthers Thesen 58 und 7. Luther setzte der kirchenrechtlichen Extravagante „Unigenitus“ die Heilige Schrift entgegen. Er erklärte außerdem, sich keiner Lehre gegen Heilige Schrift, Kirchenväter, päpstliche Dekretalen oder rechte Vernunft bewusst zu sein. Diese rechtsrelevante protestatio bewahrte ihn vor sofortiger Verurteilung; am 20. Oktober floh er aus Augsburg.
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