Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (englisch Second Amendment to the United States Constitution) verbietet als Teil der Bill of Rights der …
Inhalt5 Abschnitte
Kern und Wortlaut
Der 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Second Amendment) gehört zur Bill of Rights. Er wurde am 15. Dezember 1791 zusammen mit den übrigen ersten neun Zusatzartikeln verabschiedet und untersagt der Bundesregierung, das Recht auf Besitz und Tragen von Waffen einzuschränken. Wie weit dieses Verbot reicht, ist in den USA juristisch und politisch stark umstritten.
Der seit dem Kongressbeschluss unveränderte Wortlaut lautet: „A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.“ Die angegebene deutsche Übersetzung lautet: „Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“ In der Gesetzesurkunde des Kongresses wurde der Zusatzartikel als vierter Artikel aufgeführt.
James Madisons Entwurf vom 8. Juni 1789 verband das Waffenrecht ausdrücklich mit einer gut bewaffneten, wohlgeordneten Miliz und enthielt zunächst auch eine Ausnahme vom persönlichen Militärdienst aus religiöser Überzeugung. Der Senat strich unter anderem den Zusatz „for the common defence“ und die religiöse Ausnahme. Die Fassung vom 9. September entsprach bis auf „necessary to“ fast dem später beschlossenen Text.
Historische Grundlagen und Milizwesen
Als wichtiger Vorläufer gilt die englische Bill of Rights von 1689. Sie bestimmte, dass protestantische Untertanen zu ihrer Verteidigung Waffen besitzen durften, soweit diese ihren Verhältnissen entsprachen und gesetzlich erlaubt waren. Nach District of Columbia v. Heller (2008) war dies bereits ein individuelles, nicht vom Milizdienst abhängiges Recht. Beide Regelungen hätten ein als naturrechtlich bestehend angesehenes Recht rechtlich verankert, statt ein neues Recht zu schaffen.
Auch Verfassungen einzelner amerikanischer Staaten prägten den Zusatzartikel. Virginia erklärte am 12. Juni 1776 eine aus dem Volk bestehende und an Waffen ausgebildete Miliz zur natürlichen und sicheren Verteidigung eines freien Staates. Pennsylvania sicherte am 28. September 1776 das Recht zu, Waffen zur Verteidigung der eigenen Person und des Staates zu tragen. Zugleich sollten stehende Heere in Friedenszeiten vermieden werden und dem Zivilrecht untergeordnet bleiben. Hintergrund waren Erfahrungen aus dem Unabhängigkeitskrieg: Freiwillige Milizen kämpften zunächst gegen das britische Heer. Eine wehrhafte Bevölkerung sollte verhindern, dass Tyrannen ein stehendes Heer gegen die Bevölkerung einsetzen. Minutemen waren jüngere, meist berufstätige Bürger, die Waffen zuhause aufbewahrten und schnell einsatzbereit sein sollten.
Bundesgesetze vom 2. und 8. Mai 1792 regelten die Milizen: Männliche, weiße, waffentaugliche Bürger zwischen 18 und 45 Jahren mussten grundsätzlich in der Miliz ihres Bundesstaates mitwirken; es gab Berufs-Ausnahmen und vier Übungen jährlich. 1862 wurde die Regel auf alle männlichen, waffenfähigen Bürger von 18 bis 54 Jahren unabhängig von Hautfarbe und Ethnie erweitert. 1903 ersetzte ein neues Bundesgesetz dieses System im Wesentlichen durch Nationalgarden. Meist musste ein Milizionär seine Ausrüstung selbst bezahlen, darunter Muskete, Bajonett und Material für 24 Schuss.
Streit über die Auslegung
Die Debatte betrifft vor allem drei Textteile. Originalisten legen den alten Verfassungstext nach seinem historischen Verständnis oder der damaligen Absicht aus. Anhänger einer „living constitution“ verstehen die Verfassung als zeitlos und wollen sie bei aktuellen Fragen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen neu auslegen.
Die Wendung „well regulated militia“ wird entweder als Zweckbestimmung verstanden: Dann wäre Waffenbesitz nur geschützt, wenn er der Bildung einer wohlgeordneten Miliz dient. Andere verstehen „militia“ als Gesamtheit der wehrfähigen Bevölkerung. In Heller erklärte der Supreme Court, „well regulated“ bedeute nicht mehr als angemessene Disziplin und Training. Strittig bleibt, ob dies lediglich Pflichten von Waffenbesitzern oder militärische Ausbildung in einer Einheit meint. Das Bundesgesetz definiert Angehörige der „militia“ als „able-bodied males at least 17 years of age and (...) under 45 years of age“.
Bei „the right of the people“ wird diskutiert, ob ein individuelles Recht oder ein Recht der Miliz gemeint ist. Für ein Individualrecht wird angeführt, dass andere Rechte der Bill of Rights ebenfalls als „right of the people“ bezeichnet werden. Dagegen steht, dass damals erwachsene, körperlich fähige männliche Bürger grundsätzlich Milizangehörige waren. United States v. Verdugo-Urquirdez (1990) verstand „the people“ beim Fourth Amendment als US-Bürger und sich legal im Land aufhaltende Ausländer; die Übertragbarkeit auf den 2. Zusatzartikel bleibt Teil der Argumentation.
Auch „to keep and bear arms“ ist umstritten. Eine Auffassung versteht dies als Besitz und Tragen zur Verteidigung durch Zivilpersonen; United States v. Emerson (2001) verwies auf frühe Staatsverfassungen, die Waffen zur Verteidigung der eigenen Person und des Staates nannten. Die Gegenauffassung sieht besonders in „bear arms“ einen militärischen Ausdruck. Historisch bezeichnete „arms“ Steinschlossgewehre, einschüssige Pistolen, Schwerter, Bajonette, Kanonen und ähnliche Geschütze. Heller wies jedoch die These zurück, geschützt seien nur historische Waffen; Caetano v. Massachusetts bestätigte 2016 den Schutz auch für Elektroimpulswaffen.
Entwicklung durch Gerichtsentscheidungen
United States v. Cruikshank (1875) entschied nach dem Colfax-Massaker, dass der 2. Zusatzartikel nur den Kongress beschränkt, nicht einzelne Personen oder Bundesstaaten. Das Recht, Waffen zu tragen, bestehe nach dem Gericht bereits vor der Verfassung. Presser v. Illinois (1886) bestätigte, dass der Zusatzartikel für sich genommen nur die Bundesregierung binde. Das Gericht erklärte aber zugleich, Staaten dürften die Bevölkerung nicht so vom Waffenbesitz und -tragen abhalten, dass die Fähigkeit der Vereinigten Staaten zur Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und zur Erfüllung von Pflichten gegenüber der Regierung eingeschränkt werde.
United States v. Miller (1939) betraf eine nicht registrierte, abgesägte Schrotflinte. Der Supreme Court hob das Urteil der Vorinstanz auf: Der National Firearms Act von 1934 stehe nicht im Konflikt mit dem Zusatzartikel, weil die Waffe nicht zur ordentlichen militärischen Ausrüstung gehöre und nicht der „allgemeinen Verteidigung“ diene. Nach dieser Auffassung schützte der Zusatzartikel militärische Waffen, die sich für eine organisierte Miliz eignen.
In District of Columbia v. Heller (26. Juni 2008) entschied der Supreme Court mit 5 zu 4 Stimmen erstmals ausdrücklich, dass der Zusatzartikel ein Individualrecht schützt. Das Verbot, Handfeuerwaffen zuhause zu besitzen oder rechtmäßige Waffen dort für sofortige Selbstverteidigung funktionsfähig zu halten, verletze den Zusatzartikel. Die Mehrheit begründete dies unter anderem mit „the people“, einem weiten Verständnis von „militia“ und historischem Material. Die Sondervoten von John Paul Stevens und Stephen Breyer hielten dagegen: Stevens verstand die Milizklausel als Beschränkung auf militärische Zwecke; Breyer sah die Regelung Washingtons als verhältnismäßige Maßnahme gegen Gewaltkriminalität an.
McDonald v. Chicago (28. Juni 2010) dehnte den Schutz auf Bundesstaaten und deren kommunale Einheiten aus. Grundlage war der 14. Zusatzartikel; das Recht müsse dafür „fundamental“ oder „tief in der Geschichte und den Traditionen unserer Nation verwurzelt“ sein. Entgegenstehende Aussagen aus Cruikshank und Presser wurden aufgehoben. In Caetano v. Massachusetts (2016) entschied das Gericht einstimmig, der Schutz erstrecke sich prima facie auf alle tragbaren Waffen, auch auf solche, die bei Annahme des Zusatzartikels noch nicht existierten.
Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit
NYSRPA v. Bruen wurde am 23. Juni 2022 entschieden. New York hatte für das verdeckte Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit eine Genehmigung verlangt; ein gewöhnliches Bedürfnis nach Selbstverteidigung genügte nicht als „proper cause“. Der Supreme Court entschied zugunsten der Kläger, dass der 2. Zusatzartikel ein individuelles Recht schützt, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu tragen.
Genehmigungen dürfen weiterhin verlangt werden. Erfüllt ein Bewerber aber die gesetzlichen Voraussetzungen, muss er die Genehmigung erhalten („shall-issue“); Behörden dürfen keinen Ermessensspielraum nach einem „may-issue“-System behalten. Betroffen waren neben New York auch Kalifornien, Hawaii, Maryland, Massachusetts, New Jersey und Rhode Island. Außerdem verwarf das Gericht den seit Heller und McDonald häufig verwendeten zweistufigen Abwägungstest („intermediate scrutiny“). Entscheidend seien ausschließlich Verfassungstext und historische Beschränkungen zum Zeitpunkt der Annahme des 2. und 14. Zusatzartikels („Text and History“).