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Österreichischer Adel
Der österreichische Adel ist (wie der Adel anderer europäischer Länder) aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zum Zerfall der …
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Begriff und Rangordnung
Der österreichische Adel entstand wie andere europäische Adelsgruppen aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Bis zum Zerfall der Habsburgermonarchie 1918 war er sehr vielfältig: Er umfasste verschiedene Ränge, Sprachen, ethnische Gruppen und Religionen und spiegelte damit die Vielfalt der Doppelmonarchie wider. Der Hochadel wurde auch „Erste Gesellschaft“ genannt. 1919 wurde der Adelsstand in der Republik Österreich aufgehoben.
Außerhalb der kaiserlichen Familie gab es 1918 fünf Hauptstufen: den einfachen Adelsstand mit „von“ oder „Edler von“, den Ritterstand mit „Ritter von“, den Freiherrnstand mit „Freiherr von“ (im Alltag meist „Baron“), den Grafenstand mit „Graf von“ und den Fürstenstand mit „Fürst von“. Einige fürstliche Familien führten zusätzlich Herzogstitel, etwa Liechtenstein als Herzog von Jägerndorf und Troppau, Schwarzenberg als Herzog von Krumau oder Auersperg als Herzog von Gottschee.
Auch Familien aus anderen Ländern konnten in Österreich ihre ausländischen Titel führen, wenn dies anerkannt war. Familien, die ihre Titel noch im Heiligen Römischen Reich erhalten hatten, setzten nach 1806 oft „Reichs-“ vor den Titel, zum Beispiel Reichsritter oder Reichsgraf. Bei vielen briefadeligen Familien war das eher soziale Konvention als rechtlicher Vorrang. In Österreich wurde der Titel üblicherweise zwischen Vor- und Familiennamen gesetzt, zum Beispiel Alfred Freiherr von Berger.
Entwicklung in der Monarchie
Zum Uradel zählten Familien, die spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehörten. Familien, die durch einen Adelsbrief erhoben wurden, hießen Briefadel. In Österreich-Ungarn wurde oft der Begriff „Alter Adel“ verwendet; er umfasste sowohl Uradel als auch frühen Briefadel. Die Habsburger konnten als römisch-deutsche Kaiser Titel des Heiligen Römischen Reichs verleihen. Als Herrscher ihrer Erblande, etwa als Könige von Böhmen oder Ungarn, konnten sie außerdem Titel verleihen, die nur in diesen Gebieten galten. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 wurden Adelstitel im Kaisertum Österreich und später in Österreich-Ungarn erbländisch verliehen.
Weil die Kaiser seit 1438 meist in Wien oder Prag residierten, erhielten Adelige der habsburgischen Erblande besonders viele Rangerhöhungen. Hofämter, Militärdienst und Verwaltungsstellen konnten Wohlstand bringen. Dadurch entstanden viele große Schlösser und Palais, besonders in der Renaissance- und Barockzeit. Nach dem Frieden von Karlowitz 1699, der die osmanische Bedrohung beendete, ließen Adelige in und um Wien besonders prächtige Barockbauten errichten, etwa Prinz Eugen von Savoyen das Schloss Belvedere oder die Familie Liechtenstein ihr Gartenpalais.
Religiöse Konflikte prägten die Entwicklung stark. Viele Adelsfamilien in Österreich, Ungarn, Böhmen und Schlesien waren nach der Reformation evangelisch geworden. Die Habsburger setzten in den Erblanden aber im 17. Jahrhundert mit drastischen Mitteln die Gegenreformation durch. Protestantische Adelige mussten zum Katholizismus zurückkehren oder emigrieren; manche verloren ihre Güter. In Ungarn und Schlesien blieben jedoch nennenswerte Teile des Adels protestantisch. Später wurden religiöse Konflikte zunehmend von nationalen Spannungen überlagert, besonders in Ungarn, wo Teile des Adels nationale Interessen gegen die Habsburger vertraten.
Ab 1757 konnten Offiziere bürgerlicher Herkunft unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Erhebung in den erblichen österreichischen Adel erwerben. Dieser sogenannte systemmäßige Adel setzte vor allem mindestens dreißig Jahre Militärdienst voraus; später wurde zusätzlich die Teilnahme an einem Feldzug verlangt. Ab 1896 konnten Offiziere ohne Kampferfahrung nach 40 Dienstjahren erhoben werden.
Gesellschaft im 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert verlor der alte Adel durch Industrialisierung und Aufstieg des Bürgertums an Bedeutung. Politisch blieb er ab 1861 im Herrenhaus des Reichsrats wichtig. Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 bestimmte in Art. 2: „Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich.“ In Art. 7 wurde jeder Untertänigkeits- und Hörigkeitsverband aufgehoben. In der gesellschaftlichen Praxis behielten Adelstitel bis 1918 dennoch große Wirkung.
Neben dem alten Hochadel entstand eine „Zweite Gesellschaft“. Dazu gehörten geadelte Unternehmer, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige freier Berufe. Sie stammten oft aus dem Bürgertum und blieben in Lebensweise und Denken häufig bürgerlich. Viele neu Geadelte führten unhistorische Territorialprädikate, die nicht mit echten Ortsnamen übereinstimmen durften, etwa Hofmann von Hofmannsthal oder Weber von Webenau. Solche Namen machten Angehörige des Neuadels oft erkennbar.
Zwischen „Erster Gesellschaft“ und „Zweiter Gesellschaft“ gab es Kontakte, zum Beispiel im Heer oder bei Wohltätigkeit, aber nur selten Heiraten. Besonders in Wien waren Rang, Herkunft und Eintragungen im Gothaischen Almanach gesellschaftlich wichtig. Auch innerhalb der Ersten Gesellschaft gab es Abstufungen, etwa zwischen älteren und jüngeren Söhnen großer Familien.
Gegen Ende der Monarchie nahm der politische Einfluss des Adels ab. Besitzbürgertum und Arbeiterklasse gewannen an Bedeutung, und das Wahlrecht wurde schrittweise demokratisiert. 1907 wurde das Abgeordnetenhaus des Reichsrats erstmals von allen großjährigen männlichen Staatsbürgern mit gleichem Stimmgewicht gewählt. Gesellschaftlich blieb die Erste Gesellschaft mit Hofzeremoniell, Bällen, Jagden, Opernbesuchen und religiösen Festen bis 1918 jedoch tonangebend.
Herrenhaus und politische Rolle
Das österreichische Herrenhaus war das Oberhaus des Reichsrats und mit dem britischen House of Lords vergleichbar. Dort hatten 106 Familien einen erblichen Sitz, neben kaiserlichen Prinzen und Kirchenfürsten. Zu ihnen gehörten souveräne Häuser, mediatisierte Fürsten- und Grafenhäuser, weitere Fürstenhäuser sowie zahlreiche gräfliche, freiherrliche und markgräfliche Geschlechter.
Diese Familien wurden oft als „österreichischer Hochadel“ bezeichnet. Genau genommen gehörten aber nicht alle nach dem Verständnis des Gothaischen Hofkalenders zum Hohen Adel, denn auch einfache gräfliche und freiherrliche Häuser hatten erbliche Sitze. Ungarische Adelige gehörten nicht zum Wiener Herrenhaus, sondern zum Magnatenhaus in Budapest.
Der Kaiser konnte auch Nichtadelige oder Angehörige der „Zweiten Gesellschaft“ wegen ihrer Verdienste auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen. Seit 1907 konnten Mitglieder des Herrenhauses auch für das Abgeordnetenhaus kandidieren; während dieser Tätigkeit ruhte ihre Mitgliedschaft im Oberhaus. Das Herrenhaus wurde am 12. November 1918 vom republikanischen Staat Deutschösterreich abgeschafft.
Abschaffung und Erste Republik
Am 3. April 1919 wurden in Deutschösterreich der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bestimmte Titel und Würden aufgehoben. Die Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden wurde unter Strafe gestellt. Das Adelsaufhebungsgesetz trat am 10. April 1919 in Kraft und gilt bis heute. Das Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 hält in Art. 7 fest: „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“
Besonders Angehörige des Beamtenadels der „Zweiten Gesellschaft“ empfanden die Abschaffung als Herabsetzung, weil die Nobilitierung für viele Familien ein wichtiger sozialer Aufstieg gewesen war. Der frühere Hochadel verlor zwar Titel und Privilegien, konnte aber häufig Besitz, Milieu und gesellschaftliche Traditionen bewahren. Konservative Gruppen betrachten die Abschaffung adeliger Namen bis heute teilweise als Menschenrechtsverletzung.
In der Ersten Republik zog sich der ehemalige Adel zunächst weitgehend aus der Politik zurück. Christlichsoziale, Sozialdemokraten und andere Parteien standen den alten Eliten unterschiedlich distanziert gegenüber. Maßnahmen wie Adelsaufhebungsgesetz, Wiederbesiedlungsgesetz und Volkspflegestättengesetz sollten die frühere Führungsschicht symbolisch und wirtschaftlich schwächen. Für begüterte Hochadelsfamilien bedeutete dies eher eine Identitätskrise als eine Existenzkrise. Im öffentlichen Dienst blieb vor allem der niedere Adel stark vertreten: 1920 stammten 40 % aller Sektionschefs in den Ministerien aus ehemals adeligen Häusern, 1938 noch 20 % aller Sektionsleiter.
Ab 1927 traten Angehörige des früheren Adels verstärkt in der Heimwehrbewegung auf. Im Ständestaat ab 1934 unterstützten zahlreiche Aristokraten führende Positionen; die Jahre 1934 bis 1938 werden als Zeit einer „partiellen Neoaristokratisierung“ beschrieben. Mit dem „Anschluss“ 1938 endete diese Entwicklung abrupt.
Nationalsozialismus, Nachfolgestaaten und Gegenwart
Die Haltung des ehemaligen österreichischen Adels zum Nationalsozialismus war nicht einheitlich. Allgemeine Begeisterung blieb begrenzt, unter anderem wegen der katholischen und monarchistischen Einstellung vieler Adeliger und wegen der Ablehnung des Nationalsozialismus durch Otto von Habsburg. Die legitimistische Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich wurde 1938 von den Nationalsozialisten verboten. Viele Adelige unterstützten den Ständestaat oder leisteten Widerstand; mehrere wurden verhaftet oder ermordet. Gleichzeitig gab es auch Adelige, die dem Deutschen Reich nahestanden, der NSDAP oder SA beitraten oder nationalsozialistische Ideen befürworteten.
In Böhmen und Mähren wurde der Adel bereits durch ein Gesetz vom 10. Dezember 1918 aufgehoben. Eine Bodenreform enteignete knapp ein Drittel des Großgrundbesitzes gegen etwa 10 % des Verkehrswertes als Entschädigung. Nach 1948 wurden adelige Familien in der kommunistischen Tschechoslowakei enteignet und verfolgt. Nach der Samtenen Revolution 1989 ermöglichte ein Restitutionsgesetz von 1991 einigen Familien die Rückgabe von Schlössern und Teilen des Besitzes, wenn sie in der Zwischenkriegszeit die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besessen hatten. Nicht alle Ansprüche wurden erfüllt, etwa die der Hohenberg oder des Fürstenhauses Liechtenstein.
Auch in Ungarn, Kroatien, Slawonien, Dalmatien, Galizien und Südtirol veränderten die Nachfolgestaaten die Lage des Adels stark. Ungarn wurde durch den Vertrag von Trianon 1920 verkleinert; in kommunistischen Staaten wie Ungarn und Rumänien wurden Adelige nach 1945 beziehungsweise 1949 enteignet und teilweise verfolgt. In Jugoslawien wurde 1945 der Großgrundbesitz enteignet. Der Südtiroler Adel verlor 1946 im Königreich Italien seine Standesposition und Titel, aber nicht seinen Besitz; die Titelführung wird in Italien bis heute eher toleriert als in Österreich.
In Österreich existiert der Adel heute rechtlich nicht mehr als privilegierter Stand. Ehemalige Adelsfamilien blieben aber als historische und gesellschaftliche Gruppe sichtbar. Viele Schlösser sind noch in Familienbesitz; 400 von 1700 Burgen und Schlössern werden vom früheren Adel bewohnt und bewirtschaftet. Knapp die Hälfte des privaten Anteils an Österreichs Wäldern befindet sich im Besitz ehemaliger Adelsfamilien. Seit 2005 gibt es die Vereinigung der Edelleute in Österreich. Ihre Mitglieder dürfen in Österreich keine Adelstitel führen, werden aber als Teil des historischen Adels verstanden. Eine Studie von 2009 zeigte, dass Angehörige ehemaliger Adelsfamilien in Österreich sechsmal wahrscheinlicher in der heimischen Wirtschaftselite zu finden sind als außerhalb.