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Ökumenischer Rat der Kirchen

Die Kirche soll alles in ihren Kräften stehende tun, um konstruktive ökumenische Beziehungen zu anderen Kirchen ihres Landes oder ihrer Region zu pflegen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe, Bedeutung und Zusammensetzung
  2. 2. Voraussetzungen und Entscheidungsstruktur
  3. 3. Mitglieder, Partner und Nichtmitglieder
  4. 4. Entstehung und Entwicklung
  5. 5. Arbeitsfelder, Spannungen und Kritik

Aufgabe, Bedeutung und Zusammensetzung

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK; englisch World Council of Churches, WCC), auch Weltkirchenrat oder Weltrat der Kirchen genannt, ist das zentrale Organ der ökumenischen Bewegung. Diese Bewegung fördert die Zusammenarbeit und Annäherung christlicher Kirchen. Der ÖRK wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet und hat seinen Sitz in Genf. 2025 gehören ihm 365 Mitgliedskirchen aus mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten an; sie vertreten etwa 580 Millionen Christen.

Mitglieder sind vor allem große Kirchen evangelischer Traditionen, darunter lutherische, reformierte, unierte, methodistische und baptistische Kirchen, außerdem anglikanische, altkatholische beziehungsweise christkatholische sowie die meisten orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen. Auch Nationale Kirchenräte können als angeschlossene Organisationen mitwirken. In ihnen arbeiten teilweise Kirchen mit, die selbst keine ÖRK-Mitglieder sind.

Voraussetzungen und Entscheidungsstruktur

Eine Kirche, Konvention oder Kirchenvereinigung kann Mitglied werden, wenn sie der Basiserklärung zustimmt, formell aufgenommen wird und theologische sowie organisatorische Bedingungen erfüllt. Zu den theologischen Voraussetzungen gehören das Bekenntnis zum dreieinigen Gott, wie es in der Bibel und im Nicäno-Konstantinopolitanum ausgedrückt ist, die Verkündigung des Evangeliums und die Feier der Sakramente nach der eigenen Lehre. Die Taufe muss „im Namen des Vaters, des Sohns und des Heiligen Geists“ praktiziert werden; zugleich soll die gegenseitige Anerkennung der Taufe angestrebt werden.

Eine Mitgliedskirche erkennt außerdem das Wirken Christi und des Heiligen Geistes außerhalb ihrer eigenen Grenzen sowie in anderen Mitgliedskirchen Elemente der wahren Kirche an. Nach der Erklärung von Toronto muss sie diese jedoch nicht „als Kirchen im wahren und vollen Sinne des Wortes“ betrachten.

Organisatorisch muss eine Kirche autonom über Lehre und Organisation entscheiden und die Mitgliedschaft ohne Zustimmung Dritter beantragen und fortsetzen können. Grundsätzlich sind 50.000 Mitglieder erforderlich, wobei Ausnahmen möglich sind. Kleinere Kirchen können bei Erfüllung aller anderen Bedingungen ohne Stimmrecht aufgenommen werden. Erwartet wird zudem der Aufbau konstruktiver ökumenischer Beziehungen im eigenen Land oder in der eigenen Region.

Generalsekretär ist seit 2023 Jerry Pillay von der Uniting Presbyterian Church in Southern Africa. Seit 2022 leitet Heinrich Bedford-Strohm aus Deutschland den Zentralausschuss. Beschlüsse werden in der Regel im Konsensverfahren gefasst. Konsens kann Einstimmigkeit bedeuten; möglich ist aber auch, dass eine Minderheit nach fairer Aussprache keinen Einwand erhebt. Ebenso kann gemeinsam festgestellt werden, dass keine Entscheidung möglich ist oder mehrere Auffassungen bestehen bleiben, die dann protokolliert werden.

Mitglieder, Partner und Nichtmitglieder

Im deutschen Sprachraum gehören unter anderem das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, alle 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die Vereinigung der deutschen Mennonitengemeinden, die Europäisch-Festländische Provinz der Brüderunität und seit 2025 der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden zum ÖRK. In Österreich sind die Alt-Katholische Kirche und die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses Mitglieder; in der Schweiz die Christkatholische Kirche und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz. Die Evangelisch-methodistische Kirche und verschiedene orthodoxe Mitgliedskirchen sind in mehreren deutschsprachigen Ländern vertreten. Die nationalen Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise Ökumenischen Räte in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind angeschlossen.

Die römisch-katholische Kirche ist kein Mitglied, weil Teile ihrer Leitung das Kirchenverständnis und die Ekklesiologie, also die Lehre von der Kirche, für nicht vereinbar halten. Sie arbeitet dennoch mit dem ÖRK zusammen und ist Vollmitglied der Kommissionen „Glauben und Kirchenverfassung“ sowie „Weltmission und Evangelisation“. Seit 1965 dient die Gemeinsame Arbeitsgruppe als wichtigstes Dialogforum.

Auch viele evangelikale und die meisten pfingstkirchlichen Kirchen gehören nicht dazu. Die Siebenten-Tags-Adventisten nehmen als Beobachter teil. Gruppen, die grundlegende verlangte Lehren wie Dreieinigkeit, Göttlichkeit Christi sowie seinen leiblichen Tod und seine Auferstehung ganz oder teilweise ablehnen, können nicht aufgenommen werden; dazu zählen etwa Unitarier.

Mehrere Kirchen traten aus politischen Gründen aus: Drei überwiegend oder vollständig „weiße“ südafrikanische reformierte Kirchen verließen den ÖRK 1961 wegen seiner Kritik an der Apartheid. Die Heilsarmee trat 1978, die Presbyterian Church in Ireland 1980 aus, weil sie seine Unterstützung südafrikanischer Befreiungsbewegungen ablehnten.

Entstehung und Entwicklung

Als symbolischer Ausgangspunkt der modernen ökumenischen Bewegung gilt die Weltmissionskonferenz von 1910 in Edinburgh. Das Ökumenische Patriarchat Konstantinopel rief 1920 zur Schaffung einer ständigen gemeinsamen Vertretung der Kirchen auf. Besonders wichtig wurden zwei Bewegungen: „Praktisches Christentum“ (Life and Work) mit Konferenzen 1925 in Stockholm und 1937 in Oxford sowie „Glauben und Kirchenverfassung“ (Faith and Order) mit Konferenzen 1927 in Lausanne und 1937 in Edinburgh. Beide beschlossen 1938 in Utrecht ihre Vereinigung, die der Zweite Weltkrieg verzögerte.

Die Gründungsversammlung des ÖRK fand vom 22. August bis 4. September 1948 in Amsterdam statt. 361 Delegierte aus 146 Kirchen beschlossen, gegenseitige Beratung und gemeinsames Handeln in Fragen von gemeinsamem Interesse zu ermöglichen. Karl Barth hielt zu Beginn eine prägende Ansprache. In politischen Auseinandersetzungen erklärte die Versammlung, die Kirchen sollten kein Gesellschaftssystem bevorzugen, da weder Kapitalismus noch Kommunismus christliche Authentizität beanspruchen könnten. Erster Generalsekretär war W. A. Visser ’t Hooft. Der Vatikan erlaubte Katholiken keine offizielle Teilnahme; anwesende Katholiken waren Journalisten. Zugleich bekräftigte der ÖRK ein Recht auf Denk-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Artikel 18 der 1948 vereinbarten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ähnelte.

1961 wurde der 1921 gegründete Internationale Missionsrat als Kommission für Weltmission aufgenommen, 1971 folgte der Weltrat für Christliche Erziehung. Beobachter des ÖRK nahmen am Zweiten Vatikanischen Konzil von 1962 bis 1965 teil; danach näherten sich die römisch-katholische Kirche und die ökumenische Bewegung kontinuierlich an.

Bis 2022 fanden elf Vollversammlungen statt: 1948 Amsterdam, 1954 Evanston, 1961 Neu-Delhi, 1968 Uppsala, 1975 Nairobi, 1983 Vancouver, 1991 Canberra, 1998 Harare, 2006 Porto Alegre, 2013 Busan und 2022 Karlsruhe. Die Themen bezogen sich überwiegend auf Christus, Einheit, Erneuerung, Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung. Das Thema von Karlsruhe lautete: „Die Liebe Christi bewegt, versöhnt und eint die Welt“.

Arbeitsfelder, Spannungen und Kritik

Ein theologischer Meilenstein war 1982 die Lima-Erklärung über Taufe, Eucharistie und Amtsverständnis. Zu den Programmen des ÖRK gehört der interreligiöse Dialog. Er fördert bilaterale und multilaterale Gespräche sowie kulturübergreifende Begegnungen und umfasst die Projekte „Vertrauen und Respekt zwischen Religionen“, „Christliches Selbstverständnis“ und „Kirchen in Konfliktsituationen“.

Dauerhafte Spannungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Kirchen- und Theologieverständnissen evangelischer und orthodoxer Mitglieder. Die Toronto-Erklärung von 1950 stellte deshalb klar, dass der ÖRK keine bestimmte Kirchenauffassung voraussetzt. Orthodoxe Kirchen kritisierten später, der Rat entferne sich vom Ziel der sichtbaren kirchlichen Einheit und richte sich stärker auf vielfältige Bewegungen und weltpolitische Probleme aus. Außerdem habe das frühere Mehrheitsprinzip evangelische Positionen begünstigt. Nach Vorschlägen einer paritätisch besetzten Sonderkommission führte der Zentralausschuss im Februar 2005 das Konsensverfahren ein; bei der Vollversammlung 2006 wurde es erstmals vollständig angewandt. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine prüfte der Zentralausschuss auf Antrag der Synode der evangelisch-reformierten Kirche der Schweiz eine Suspendierung der Russisch-Orthodoxen Kirche wegen theologischer Rechtfertigung des Krieges und Kriegspropaganda, leitete das Verfahren aber nicht ein.

Kritik betraf in den 1960er und 1970er Jahren den Umgang mit realsozialistischen Regierungen und deren Menschenrechtsverletzungen. In den 1970er Jahren wurde außerdem die finanzielle Unterstützung militanter afrikanischer Widerstandsbewegungen wie ANC, SWAPO und Zimbabwe African National Union im Anti-Rassismus-Programm beanstandet. Orthodoxe Kirchen kritisierten eine Dominanz liberal-protestantischer Themen wie Frauenordination und positive Bewertung der Homosexualität; die georgische und die bulgarische Kirche traten aus. 2002 bemängelten Margot Käßmann und Wolfgang Huber, dass Ostkirchen die Kirchlichkeit reformatorischer Kirchen bezweifelten. Die Vollversammlung 2006 wurde sowohl wegen fehlender Reformideen, schwieriger Konsensverfahren und einseitiger Kapitalismuskritik kritisiert als auch wegen ihrer Lebendigkeit und spirituellen Kraft positiv beurteilt.

Dem ÖRK wurde zudem wiederholt eine einseitige oder antisemitische Haltung gegenüber Israel vorgeworfen. Vor der Vollversammlung 2022 warnte der Zentralrat der Juden in Deutschland vor einem antisemitischen Eklat. Der ÖRK wies die Vorwürfe zurück, verurteilte jede Form von Antisemitismus und verband dies mit der Forderung nach gleichen Menschenrechten für Palästinenserinnen und Palästinenser, dem Schutz aller israelischen und palästinensischen Bürger sowie einem Ende der Besetzung palästinensischer Gebiete.

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