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Zweikaiserproblem

Im engeren Sinne bezeichnet es den Streit, der sich nach der Kaiserkrönung Karls des Großen durch den Papst im Jahr 800 zwischen dem so etablierten westlichen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Mehrkaiserherrschaft im Römischen Reich
  3. 3. Karl der Große und der Konflikt mit Byzanz
  4. 4. Weitere Kaiseransprüche im Mittelalter
  5. 5. Vom Universalreich zum nationalen Kaisertum
  6. 6. Parallele in Ostasien

Grundidee und Bedeutung

Das Zweikaiserproblem bezeichnet den Widerspruch zwischen dem universalen Anspruch des Kaisertums und der politischen Wirklichkeit. Nach der universalen Vorstellung durfte es grundsätzlich nur einen Kaiser geben, obwohl tatsächlich mehrere Herrscher gleichzeitig den Kaisertitel beanspruchten.

Im engeren Sinne meint der Begriff den Konflikt, der nach der Kaiserkrönung Karls des Großen durch den Papst im Jahr 800 entstand. Seitdem standen sich das neue westliche Kaisertum und das Byzantinische Reich gegenüber, das sich selbst weiterhin als Römisches Reich betrachtete. Das Problem verlor erst an Bedeutung, als der Kaisertitel in der Neuzeit nicht mehr mit dem Anspruch auf eine universale Herrschaft verbunden wurde.

Mehrkaiserherrschaft im Römischen Reich

Bereits im spätantiken Römischen Reich regierten zeitweise mehrere Kaiser. Ein Kaiser konnte einen Verwandten oder eine andere Person zum Mitkaiser erheben. Rangunterschiede wurden häufig dadurch ausgedrückt, dass der ranghöhere Herrscher Augustus und der Mitkaiser Caesar hieß.

Diokletian entwickelte zur besseren Regierung des großen Reiches die Tetrarchie, eine Vierkaiserherrschaft aus zwei Augusti und zwei Caesares. Nach seinem Rücktritt zerfiel dieses System in Bürgerkriegen, doch gemeinsame Herrschaft mehrerer Kaiser blieb üblich. Nach der Reichsteilung von 395 wurde sie zur Regel: Im Weströmischen und im Oströmischen Reich regierte jeweils ein Kaiser.

476 setzte Odoaker den letzten Usurpator des Kaisertitels auf der Italischen Halbinsel ab. Der letzte legitime weströmische Kaiser, Julius Nepos, wurde 480 ermordet. Das Oströmische Reich bestand dagegen bis zur osmanischen Eroberung Konstantinopels 1453 fort und wird für das Mittelalter gewöhnlich Byzantinisches Reich genannt. In Konstantinopel verdrängte nach der Zeit Justinians das Griechische das Lateinische; entsprechend trat der Titel Basileus an die Stelle von Augustus. Die Byzantiner selbst verstanden ihr Reich jedoch immer als Römisches Reich und ihren Herrscher als Kaiser der „Romäer“, also der Römer.

Karl der Große und der Konflikt mit Byzanz

Die Karolinger waren seit der Königskrönung Pippins 751 eng mit dem Papsttum verbunden. Karl der Große beherrschte nach seinen Eroberungen weite Teile des Abendlandes. Papst Leo III. krönte ihn deshalb am 25. Dezember 800 zum Kaiser.

Eine wichtige Voraussetzung war die Lage in Byzanz: Irene hatte 797 ihren Sohn Konstantin VI. abgesetzt und ermordet und führte danach selbst den Kaisertitel. Weil der Papst Frauen nicht für berechtigt hielt, Kaiser zu sein, betrachtete er das Amt als unbesetzt und erklärte Karl zum rechtmäßigen Träger. Karls vollständiger Titel lautete: „Serenissimus Augustus a deo coronatus magnus, pacificus, imperator romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum“. Er bezeichnete ihn damit als von Gott gekrönten Kaiser, der das Römische Reich regierte, sowie als König der Franken und Langobarden.

Der Vertrag von Aachen regelte 812 den Streit formal: Karl durfte sich Imperator nennen, jedoch ohne den Zusatz „der Römer“. Der byzantinische Herrscher Michael I. führte dagegen den Titel „Basileus tôn Rhômaion“, also „Kaiser der Römer“. Damit wurden faktisch zwei Kaiser anerkannt und der universale Anspruch aufgegeben. 927 erkannte Kaiser Romanos I. zudem den bulgarischen Zaren Peter I. als gleichrangig an. Im Westen wurde der römische Anspruch später erneut deutlicher: Seit Otto III. war „Romanorum imperator augustus“, „erhabener Kaiser der Römer“, die übliche Kanzleiform des Heiligen Römischen Reiches.

Weitere Kaiseransprüche im Mittelalter

Auch andere Herrscher beanspruchten den Kaiserrang. Simeon I. ließ sich 913 zum Kaiser krönen; anschließend führten die bulgarischen Herrscher den Titel Zar. Seit 1346 beanspruchten auch der serbische König Stefan Dušan und sein Sohn Stefan Uroš V. diesen Titel.

Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Kreuzfahrer im Vierten Kreuzzug entstand 1204 das Lateinische Kaiserreich. Die griechischen Kaiser, die ihre Sitze nach Nikaia beziehungsweise Trapezunt verlegten, verzichteten jedoch nicht auf ihren Titel. Bis zur Rückeroberung Konstantinopels 1261 gab es daher neben dem westlichen Kaiser drei Träger des Kaisertitels, zeitweise mit dem Herrscher von Thessaloniki sogar vier.

Nach dem endgültigen Untergang des Byzantinischen Reiches 1453 betrachteten sich die Großfürsten von Moskau als dessen „rechtgläubige“ Erben. Folgerichtig übernahmen sie den Kaisertitel in der Form „Zar von Russland“.

Vom Universalreich zum nationalen Kaisertum

In der Neuzeit wurde das westliche Kaisertum faktisch zunehmend zu einem Kaisertum der Deutschen. Nach Karl V. verzichteten die Kaiser auf eine Krönung durch den Papst, obwohl die Habsburger grundsätzlich am universalen Anspruch festhielten.

Napoleon nahm 1804 den Titel „Kaiser der Franzosen“ an. Weil sich das Ende des Heiligen Römischen Reiches abzeichnete, erklärte sich dessen letzter Kaiser Franz II. im selben Jahr zusätzlich zum Kaiser von Österreich. 1806 legte er das Amt des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches nieder.

Damit war deutlich, dass die Vorstellung eines einzigen universalen Kaisertums beendet war. Der Kaisertitel wurde nun vor allem zu einem Rang- und Ehrentitel, der seinen Träger über Könige stellte, aber keinen Anspruch auf Weltherrschaft mehr begründete. Deshalb wurde er auch den Herrschern Chinas, des Osmanischen Reiches sowie unter anderem von Annam, Brasilien, Haiti, Indien, Japan, Korea, Mexiko und Persien zugestanden. Die Proklamation der Hohenzollern zu Deutschen Kaisern 1871 erinnerte zwar an das 1806 untergegangene Reich, begründete aber ein nationales und kein universales Kaisertum.

Parallele in Ostasien

In Ostasien bestand ein vergleichbares Spannungsverhältnis, das als „wài wáng nèi dì“ bezeichnet wird: „außen König, innen Kaiser“. Mit Ausnahme der Joseon-Könige führten die ostasiatischen Herrscher im eigenen Herrschaftsbereich den chinesischen Kaisertitel. Gleichzeitig erhob China mit der Vorstellung der Tianxia, „Alles, was unter dem Himmel ist“, selbst einen universalen Herrschaftsanspruch.

Um diesen Anspruch im diplomatischen Verkehr nicht offen infrage zu stellen, bezeichneten andere Herrscher sich gegenüber China als Könige. Schon die Gesandten von Nan-Yue nannten ihren Herrscher gegenüber der chinesischen Han-Dynastie „König“, obwohl er den Kaisertitel trug. China verlieh ausländischen Machthabern entsprechend Königstitel: Dazu gehörten die Kaiser der vietnamesischen Lê-Dynastie, der japanische Shōgun Ashikaga Yoshimitsu, später der Ōuchi-Klan als „König von Japan“ und die vietnamesischen Trịnh-Fürsten als „Stellvertretender König von Annan“.

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