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Reichsteilung von 395

Unter der sogenannten Reichsteilung von 395 n. Chr. versteht man die nach dem Tod von Theodosius I. erfolgte Teilung des Imperium Romanum in eine westliche …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Voraussetzungen und praktische Teilung
  3. 3. Fortbestehende Reichseinheit
  4. 4. Auseinanderentwicklung und Folgen
  5. 5. Fortleben des Einheitsanspruchs

Kern und Bedeutung

Die sogenannte Reichsteilung von 395 n. Chr. bezeichnet die Aufteilung der Herrschaft über das Imperium Romanum nach dem Tod Kaiser Theodosius’ I. Sein älterer Sohn Arcadius wurde Kaiser im Osten, sein jüngerer Sohn Honorius Kaiser im Westen. Der oströmische Hof residierte in Konstantinopel; der weströmische zunächst in Mailand, später meist in Ravenna und zeitweise in Rom.

Dabei entstanden nach damaligem Verständnis nicht zwei unabhängige Staaten. West- und Ostrom galten weiterhin als Teile eines einzigen, unteilbaren Römischen Reiches. Es gab nur ein römisches Bürgerrecht, die civitas Romana. Deshalb ist „Herrschaftsteilung“ genauer als „Reichsteilung“: Zwei Kaiser verwalteten unterschiedliche Gebiete desselben Reiches. Dennoch entwickelten sich beide Reichshälften nach 395 allmählich auseinander.

Voraussetzungen und praktische Teilung

Die Verteilung der Macht auf mehrere Herrscher mit verschiedenen regionalen Aufgaben war 395 nicht neu. Die damalige Trennlinie entsprach fast genau der Grenze zwischen den Machtbereichen von Octavian und Marcus Antonius rund 450 Jahre zuvor: in Europa verlief sie am Fluss Drina, in Afrika an den antiken Arae Philaenorum nahe der Großen Syrte.

Im 3. Jahrhundert teilte Kaiser Valerian die Herrschaft mit seinem Sohn Gallienus, dem er die westliche Reichshälfte übertrug. Seit Diokletian war das Mehrkaisertum, also die gleichzeitige Herrschaft mehrerer Kaiser, in der Spätantike üblich. Seit 364 bestanden dauerhaft mindestens zwei Kaiserhöfe. Die Regelung von 395 setzte dieses System fort und sollte vor allem praktische und militärische Aufgaben lösen.

Kurz nach Theodosius’ Tod standen die Heere beider Reichsteile noch gemeinsam unter dem Kommando des Heermeisters Stilicho, der gegen Alarich, den Führer der Westgoten, zog. Arcadius verlangte jedoch die Rückgabe der oströmischen Truppen. Stilicho gehorchte, wodurch die Heere faktisch dauerhaft getrennt wurden. Damals verstand man dies lediglich als Wiederherstellung der vorherigen Ordnung, nicht als Gründung zweier Staaten.

Fortbestehende Reichseinheit

Staatsrechtlich, also de jure, blieb das Imperium Romanum nach 395 eine Einheit. In den Senatscurien von Rom und Konstantinopel stand jeweils auch das Bild des Kaisers der anderen Reichshälfte. Gesetze galten grundsätzlich im gesamten Reich, wenn sie dem anderen Kaiserhof offiziell mitgeteilt worden waren. Dies traf auch auf den Codex Theodosianus von 438 zu. Sollte ein Gesetz des anderen Kaisers im eigenen Herrschaftsgebiet nicht gelten, musste dies ausdrücklich angeordnet werden. Das letzte bekannte Gesetz, das im Namen beider Kaiser erlassen wurde, stammt aus dem Jahr 472.

Auch politische Eingriffe in die jeweils andere Reichshälfte kamen vor. Der Historiker Eunapios von Sardes fasste das Verhältnis so zusammen: „Die Kaiser regieren in zwei Körpern ein einziges Reich.“ Um 400 führten Rivalitäten zwischen den Höfen beinahe zu einem Krieg. Solche Bürgerkriege hatte es jedoch schon im 4. Jahrhundert gegeben, ohne dass die Einheit des Reiches grundsätzlich bestritten wurde. Die Konflikte entstanden vielmehr häufig aus der Frage, welcher Kaiserhof bei Angelegenheiten des Gesamtreiches das letzte Wort haben sollte.

Theodosius II., oströmischer Kaiser von 408 bis 450 und Sohn des Arcadius, bemühte sich besonders um den Zusammenhalt. Er setzte 424 seinen Vetter Valentinian III. als Herrscher in Ravenna ein, verheiratete ihn mit seiner Tochter Licinia Eudoxia und sorgte 438 für die Promulgation, also die offizielle Verkündung, des Codex Theodosianus im Westen. Seine Kanzlei nannte das Reich ein coniunctissimum imperium, ein „engstens verbundenes Reich“. Valentinian III. besuchte bereits 437 Konstantinopel und beanspruchte 450 ein Mitspracherecht bei der oströmischen Thronfolge, konnte dies wegen der Bedrohung durch die Hunnen Attilas aber nicht durchsetzen.

Auch später unterstützte der Osten den Westen. Die Kaiser Markian und Leo entsandten wiederholt Soldaten sowie die Kaiser Anthemius im Jahr 467 und Iulius Nepos im Jahr 474. Im Jahr 468 unternahmen west- und oströmische Truppen gemeinsam einen äußerst aufwendigen Angriff auf das Vandalenreich. Karrieren wie die Aspars zeigen außerdem, dass Soldaten und Amtsträger im 5. Jahrhundert noch zwischen west- und oströmischem Dienst wechseln konnten.

Auseinanderentwicklung und Folgen

Im Rückblick erhielt die Regelung von 395 große Bedeutung, weil das weströmische Kaisertum 476/480 erlosch, bevor wieder ein einziger Augustus die direkte Herrschaft über das ganze Reich übernehmen konnte. Damit wurde die Aufteilung faktisch endgültig.

Nach Ansicht vieler Althistoriker hatte sich bereits im 4. Jahrhundert eine kulturelle, religiöse und besonders wirtschaftliche Auseinanderentwicklung abgezeichnet: Der Osten war griechisch, der Westen lateinisch geprägt. Die getrennten Kaiserhöfe und ihre zunehmende Rivalität verstärkten diesen Prozess. Beide Verwaltungen arbeiteten faktisch selbstständig und entwickelten eigene Besonderheiten. Geld und Truppen konnten weiterhin zwischen Ost und West verschoben werden, doch dies war nun deutlich umständlicher. Dieser Umstand könnte zum Fortbestand des wirtschaftlich wesentlich stärkeren Ostens und zum endgültigen Zerfall Westroms beigetragen haben. Auch Missverständnisse, Misstrauen und Eifersucht zwischen den Höfen könnten eine Rolle gespielt haben.

Für die Zeitgenossen endete die Phase der geteilten Herrschaft offenbar 476: Nach dem Erlöschen des westlichen Kaisertums gab es wieder nur einen römischen Kaiser, der in Konstantinopel residierte. Er galt grundsätzlich auch als Herrscher des Westens, musste die dortige Regierung aber zunächst den Herrschern germanischer Reiche überlassen. Westliche Autoren wie Hydatius von Aquae Flaviae sprachen deshalb von einer monarchía, also der Alleinherrschaft des Ostkaisers über das gesamte Reich.

Fortleben des Einheitsanspruchs

Kaiser Justinian versuchte noch 140 Jahre nach 395, den Anspruch Konstantinopels auf den Westen praktisch durchzusetzen. Er führte Rückeroberungskriege gegen Vandalen, Ostgoten und Westgoten.

Die Vorstellung von der Einheit des Römischen Reiches bestand mindestens 200 Jahre über die Teilung hinaus. Noch 597 plante Kaiser Maurikios offenbar eine ähnliche Herrschaftsordnung: Nach seinem Tod sollte sein ältester Sohn als Kaiser in Konstantinopel und sein zweitgeborener Sohn in Rom residieren. Der Plan scheiterte 602, als der Usurpator Phokas die kaiserliche Familie ausrotten ließ.

Wenig später gab der Osten die lateinische Verwaltungs- und Kommandosprache sowie zahlreiche weitere römische Traditionen auf. Das nun vollständig gräzisierte Byzantinische Reich zog sich ab dem 7. Jahrhundert fast ganz aus dem Westen zurück. Dennoch hielten die Kaiser in Konstantinopel auch im Mittelalter am Anspruch auf die Oberhoheit über das gesamte ehemalige römische Herrschaftsgebiet fest.

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