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Zunftordnung
Zweck der Gründung einer Zunft war die bessere Wahrnehmung der Rechte von Handwerkern gegenüber den (Fern-)Kaufleuten, die oft den Rat der Stadt bildeten. Es …
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Bedeutung und Inhalt
Eine Zunftordnung fasste seit dem Aufkommen der Zünfte im Hochmittelalter die Statuten und Vorschriften einer Handwerkszunft schriftlich zusammen. Sie regelte damit, wie die Mitglieder eines Handwerks zusammenarbeiteten und ihren Beruf ausübten.
Zu ihren Inhalten gehörten Eintrittsvoraussetzungen, Zunftorgane, das Handwerkszeichen, die Ausbildung mit Lehr-, Wander- und Gesellenjahren, der Meistergrad sowie das Zunftgericht mit seinen Beisitzern. Außerdem bestimmte sie Regeln für Mitgliederversammlungen, Strafen bei Vergehen, Wettbewerb, Gefahrenabwehr, Kundenschutz, wirtschaftliches Handeln, soziale Sicherung, Harmonie innerhalb der Zunft und Moral.
Zunftzwang und berufliche Regeln
Vielerorts galt Zunftzwang: Wer ein bestimmtes Handwerk ausüben wollte, musste der zuständigen Zunft beitreten und ihre Satzungen beachten. Die Zunftordnung legte genau fest, welche Arbeiten Mitglieder ausführen durften und welche nicht.
Diese Regelungen dienten dem Schutz des eigenen Gewerbes. Zugleich machte das System die Handwerke starr, weil es sich Neuerungen verschloss.
Gründung und politische Bedeutung
Zünfte wurden gegründet, damit Handwerker ihre Rechte gegenüber den oft im Stadtrat vertretenen Fernkaufleuten besser wahrnehmen konnten. Es ging auch um Teilhabe an Macht, weshalb es häufig zu Konflikten innerhalb von Städten kam.
Für die Gründung war die Zustimmung des Rates erforderlich, notfalls wurde sie erzwungen. Ein Zunftbrief garantierte und regelte die Gründung. Er konnte auch für eine einzelne Person als Nachweis dienen, dass sie einer bestimmten Zunft angehörte und deren Rechte und Pflichten teilte.
Unterschiede und Beispiel Nürnberg
Zunftordnungen unterschieden sich je nach Ort und Beruf erheblich. Ein Beispiel sind die Rotschmiede, also Messinggießer, in Nürnberg. Ihre nur dort gültige und streng überwachte Ordnung behandelte das Messinggießen nicht als freie Kunst, sondern als strenges Handwerk.
Sie schrieb vier Lehrlings- und sechs Gesellenjahre vor. Die Zahl der Lehrlinge und Knechte (Gesellen) war begrenzt; Wanderjahre waren aus Gründen der Geheimhaltung verboten. Auch Art und Zahl der anzufertigenden Meisterstücke waren verbindlich festgelegt.
Ende und heutige Verwendung
Mit den Zünften verschwanden die Zunftordnungen ausgangs des 18. Jahrhunderts. Heute gibt es die Bezeichnung noch bei fortbestehenden Zünften als Gesellschaften, etwa in Zürich, oder bei Karnevalsvereinen, die sich „Zunft“ nennen.
Inhaltlich entsprechen diese heutigen Zunftordnungen jedoch nicht mehr den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Regelwerken. Sie sind nur noch Vereinssatzungen.