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Wappen
Ein Wappen ist ein schildförmiges Zeichen, angelehnt an den Schild als Schutzwaffe des Mittelalters. Typische Merkmale sind wenige Farben, starke Kontraste …
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Grundidee und Merkmale
Ein Wappen ist ein schildförmiges Zeichen, das an den Schild als mittelalterliche Schutzwaffe anknüpft. Es kann von Personen, Familien, Gruppen wie Vereinen sowie von Körperschaften wie Staaten und Gemeinden geführt werden. Typisch sind wenige Farben, starke Kontraste und stark stilisierte Figuren, damit das Zeichen auch aus der Entfernung erkennbar bleibt. Wappen entstanden im Mittelalter in Nordwesteuropa und verbreiteten sich später in ganz Europa und teilweise darüber hinaus. Den europäischen Wappen vergleichbar sind die Mon Japans.
Von einem Wappen spricht man nicht einfach bei jeder Schildverzierung. Entscheidend ist, dass das Zeichen über längere Zeit stabil bleibt und nach bestimmten Regeln gestaltet wird. Ältere Schildzeichen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden oft als „vorheraldisch“ bezeichnet. Wappen wurden außerdem nicht nur militärisch genutzt, sondern auch in vielen anderen Zusammenhängen, etwa auf Siegeln, Münzen, in der Buchmalerei, auf Gebäuden oder bei repräsentativen Darstellungen.
Entwicklung seit dem Mittelalter
Wappen entstanden aus verzierten Reiterschilden. Die frühesten belegten Wappen stammen von Hochadeligen aus dem heutigen Frankreich und England. Schilde aus dem 12. Jahrhundert sind nicht erhalten, doch Darstellungen auf Reitersiegeln, Grabplastik und in Buchmalerei zeigen frühe Formen. Viele frühe Wappen ähnelten Bannern, die in Schlachten als Feldzeichen dienten. Ob Wappen deshalb aus Bannern und Zeichen von Lehnsverbänden entstanden, ist umstritten. Eine weitere ältere These verbindet ihre Verbreitung mit geschlossenen Rüstungen und dem Topfhelm um 1200, weil Wappen Freund und Feind erkennbar gemacht hätten. Eine andere Erklärung betont ihre Nähe zu Familiennamen: Sie markierten bestimmte, oft patrilineare Verwandtschaftsgruppen. Diese Erklärungen schließen einander nicht grundsätzlich aus.
Im 12. und 13. Jahrhundert verbreiteten sich Wappen rasch in verschiedenen sozialen Gruppen: Hochadel, Klerus, Niederadel und Städte. Ein Wappen konnte mehrere Bedeutungen zugleich haben. Ein Familienwappen konnte etwa eine Person, ihre Familie und ihren Lehnsherren bezeichnen; ein Stadtwappen konnte einen Amtsträger, die Kommune und den Stadtherren darstellen.
Vom 12. bis 14. Jahrhundert wurden Wappen in ganz Europa verbreitet. Sie erschienen auf Siegeln, Münzen, in Glasmalerei, Skulptur und Buchmalerei. In Städten konnten sie Kommunen, Amtsträger, Personen, Familien, Zünfte, Stadtteile oder Bruderschaften markieren. Sie halfen auch bei Begegnungen vieler Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, etwa im Fernhandel, bei Hoftagen, Konzilien oder Turnieren. In dieser Zeit entstanden auch Territorialwappen, die nicht an eine bestimmte Herrscherperson gebunden waren und bei einem Dynastiewechsel bestehen bleiben konnten. Die Wappen waren meist einfach: oft eine einzelne gemeine Figur oder ein aus wenigen geraden Linien gebildetes Heroldsbild, meist mit zwei oder drei stark kontrastierenden Farben wie Rot/Weiß oder Blau/Gelb. Im 13. Jahrhundert entstand in Frankreich und England die Blasonierung, eine knappe Fachsprache zur Beschreibung von Wappen; daraus entwickelte sich die Heraldik als Wissenschaft von den Wappen.
Blütezeit, Neuzeit und Moderne
Vom späten 14. bis zum frühen 16. Jahrhundert erlebte das Wappenwesen in Europa eine Blütezeit. Wappen wurden von sehr unterschiedlichen Gruppen genutzt: Adeligen und Nicht-Adeligen, Klerikern und Laien, Juden und Christen, seltener auch Muslimen wie den Nasriden. Besonders in höfischer Kultur und städtischem Leben waren sie allgegenwärtig. Ein Höhepunkt lag im späten 15. Jahrhundert. Wappen wurden in vielen Materialien und Größen dargestellt, etwa auf Stadttoren, Goldschmiedearbeiten, Spielkarten, Lebensmitteln oder Süßwaren. Wappenbücher wurden zwischen etwa 1450 und 1530 besonders häufig produziert. Die Turniere der Vier Lande von 1479 bis 1487 prägten im deutschen Sprachraum das Idealbild mittelalterlicher Turniere und der dort genutzten Wappen, etwa durch die Helmschau, bei der Helme einzelner Teilnehmer begutachtet wurden.
In der Frühen Neuzeit verbreiteten sich Wappen weiter und ihr Gebrauch wurde stärker geregelt. Heroldsämter kontrollierten teils die Vergabe und Führung von Wappen, vor allem im Adel, und schlichteten Konflikte. In England besteht diese Tradition seit dem Spätmittelalter im College of Arms. Durch die Kolonialisierung gelangten Wappen auch außerhalb Europas. Im 17. und 18. Jahrhundert verloren sie teilweise an Bedeutung, blieben aber wichtig für die Repräsentation von Individuen, Familien, Körperschaften und Staaten. Frühneuzeitliche Staatswappen hatten oft viele Felder, die beherrschte oder beanspruchte Territorien zeigten. Prachtstücke wie Devisen, Wappenmäntel, Helme und Schildhalter drückten Rang und Würden aus.
Im 19. Jahrhundert wurden Wappen zwar teils als archaisch wahrgenommen, gewannen aber wieder an Bedeutung. Monarchien regelten staatliche Wappen und Familienwappen. Auch das Bürgertum interessierte sich stärker für Genealogie und Heraldik. Im deutschen Sprachraum entstand ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine neue Heraldik, die Geschichte und Gestaltungsregeln erforschte und sich ästhetisch stark an mittelalterlicher Buchmalerei orientierte, besonders an der Zürcher Wappenrolle, dem Codex Manesse und Grünenbergs Wappenbuch. Nach dem Ende der Monarchie 1918 in Deutschland und Österreich blieben Wappen weiterhin in Gebrauch. Im 20. Jahrhundert waren Familienwappen, kommunale Heraldik, lokale Identität, Fußballvereine und Werbung wichtige Felder ihrer Nutzung.
Aufbau, Farben und Beschreibung
Wappen bestehen häufig aus Schild und Oberwappen. Zum Oberwappen gehören Helm, Helmzier und Helmdecke; dazu können Rangkronen treten. In der modernen Heraldik gelten Familienwappen nur dann als Vollwappen, wenn sie aus Schild und Oberwappen bestehen. Weitere mögliche Bestandteile sind Schildhalter mit Standfläche, auch Postament genannt, ein Wappenmantel oder Wappenzelt sowie ein Wahlspruch, die Devise. Solche zusätzlichen Bestandteile heißen Prachtstücke. Manche Wappenträger führen mehrere Versionen ihres Wappens, zum Beispiel kleine, mittlere und große Fassungen bei Staatswappen.
Die Farbgebung eines Wappens heißt Tingierung. Vor allem werden vier Farben verwendet: Rot, Blau, Grün und Schwarz. Dazu kommen die zwei Metalle Gold, meist als Gelb dargestellt, und Silber, meist als Weiß dargestellt. Die Fernwirkung beruht auf starkem Kontrast. Deshalb soll Farbe stets an Metall stoßen: nicht Farbe auf Farbe und nicht Metall auf Metall. In bestimmten Fällen kommen auch andere Farben vor, darunter Purpur, Braun und Grau. Auch die starke Stilisierung von Figuren dient der Erkennbarkeit. Für häufige Figuren bildeten sich früh feste Darstellungsweisen aus.
Die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens heißt Blasonierung. Sie soll das Wappen kurz und möglichst eindeutig beschreiben. Dabei wird immer aus Sicht des Wappenträgers beschrieben, nicht aus Sicht des Betrachters: Heraldisch „links“ bedeutet daher für den Betrachter „rechts“ und umgekehrt. Blasonierungen sind knapp, weil viele Darstellungen üblich und daher nicht eigens erwähnt werden. Ein Löwe wird zum Beispiel normalerweise nach heraldisch rechts blickend dargestellt; nur Abweichungen müssen genannt werden.
Durch Wappenvereinigung können zwei Wappen kombiniert werden, um Zusammengehörigkeit zu zeigen. Bei zusammengestellten Wappen werden die Wappen aufeinander bezogen dargestellt, häufig einander zugeneigt, etwa bei Heiratswappen oder bei der Verbindung von Amtswappen und Familienwappen. Bei zusammengeschobenen Wappen werden Symbole verschiedener Herkunft in einem einzigen Schild vereint. Durch Erbschaft, Belehnung oder Erwerb konnten so vielfeldrige Wappen großer Territorialherrschaften entstehen.
Arten von Wappen
Wappen können nach ihren Trägern eingeteilt werden. Familienwappen werden von Familien und Personen geführt. Ein Wappen wird zum Familienwappen, wenn mehrere Personen es aufgrund familiärer Bindung führen, etwa durch Geburt, Adoption oder Ehe. Lange war es üblich, dass Frauen auch oder nur das Wappen ihres Mannes führten und ihr eigenes Wappen nicht an gemeinsame Nachkommen weitergaben. Ein Personenwappen wird dagegen nur von einer bestimmten Person in dieser Form geführt; häufig handelt es sich um ein Amtswappen, zum Beispiel das eines Bischofs. Wappen natürlicher Personen können außerdem nach dem Stand des Trägers in Adelswappen und bürgerliche Wappen unterschieden werden.
Staatswappen sind Wappen, die einem Staat oder einer Herrschaft zugeordnet sind und als Hoheitszeichen dienen. Einige Staaten, etwa Frankreich und einige ehemalige französische Kolonien, verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. Anspruchswappen drücken Herrschaftsansprüche aus; die englischen Könige führten zum Beispiel bis 1801 die französischen fleur de lis in ihren Wappen. Auch Gliedstaaten wie deutsche Bundesländer oder Schweizer Kantone führen eigene Wappen. Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften führen fast immer eigene Wappen. Viele Stadtwappen sind historisch alt. Ortsteile können ebenfalls Wappen führen, oft aus der Zeit, als sie noch selbstständige Gemeinden waren.
Kirchliche Wappen gibt es etwa bei Bistümern, Domkapiteln, Abteien, geistlichen Ritterorden sowie bei Päpsten, Bischöfen und Äbten. Kirchliche Amtsträger kombinierten traditionell das Wappen ihres Bistums oder Klosters mit einem eigenen Wappen oder entwarfen ein neues Wappen mit Bezug zum Amt. Weitere Wappenträger sind militärische Verbände, Zünfte, Universitäten, Studentenverbindungen und Vereine. Im strengen Sinn gibt es keine Schiffswappen in der Heraldik; Schiffe können aber mit Wappen von Städten oder Ländern geschmückt sein, nach denen sie benannt sind. Daneben gibt es weitere Bezeichnungen nach Funktion oder besonderem Zusammenhang, etwa Allianzwappen, Amtswappen, Heiratswappen, Herrschaftswappen, Redendes Wappen oder Siegelwappen.
Rechtliche Lage heute
Die Nutzung amtlicher Wappen ist in Deutschland Teil des öffentlichen Rechts. Gesetze und Verordnungen regeln, welche Behörden Wappen führen dürfen und wie Dritte sie nutzen dürfen. Nutzungen für künstlerische, wissenschaftliche und kunstgewerbliche Zwecke sind oft, aber nicht immer, ausdrücklich und ohne weitere Genehmigung erlaubt. Umstritten ist, ob amtliche Wappen als „amtliche Werke“ nach § 5 UrhG gemeinfrei sind. Für alle Wappen, nicht nur amtliche, besteht außerdem ein privatrechtlicher Schutz analog zum Namensrecht nach § 12 BGB.
In Österreich und der Schweiz sind amtliche Wappen ähnlich wie in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen geschützt. Auch dort werden namenrechtliche Bestimmungen vergleichbar auf Wappen aller Art angewendet. Für Österreich ist besonders wichtig, dass die Führung von Familienwappen 1919 im Rahmen des Adelsaufhebungsgesetzes verboten wurde.