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Zukunftscharta

Ein Leben in Würde weltweit sichern · Natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen · Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkeit und menschenwürdiger …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Zweck
  2. 2. Würde, Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften
  3. 3. Menschenrechte, Frieden und gesellschaftlicher Wandel
  4. 4. Globale Partnerschaften und ihre Anforderungen
  5. 5. Umsetzung und Bilanz bis Ende 2015

Grundidee und Zweck

Die Zukunftscharta ist ein vom damals CSU-geführten Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierter Leitlinienrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik. Sie entstand durch einen breit angelegten Diskussionsprozess und soll die deutsche Politik an einem neuen Entwicklungsverständnis ausrichten.

Wie die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDG, englisch: Sustainable Development Goals) geht die Zukunftscharta davon aus, dass es keine dauerhafte Einteilung der Welt in Entwicklungs- und Schwellenländer auf der einen sowie entwickelte Länder auf der anderen Seite gibt. Stattdessen befinden sich alle Länder in einem partnerschaftlichen Entwicklungsprozess, um globale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

Die Zukunftscharta wurde vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung als Leuchtturmprojekt 2014 ausgezeichnet. Sie soll zur Überarbeitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen, die wiederum ein wichtiger Bezugspunkt für die Umsetzung der SDGs in Deutschland ist. Das BMZ kündigte an, jährlich Bilanz über die Beiträge zur Umsetzung zu ziehen; die erste Bilanz erschien Ende 2015. Die Charta beschreibt acht Handlungsfelder mit jeweiliger Ausgangslage und jeweiligen Zielen.

Würde, Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften

Ein Leben in Würde setzt nach der Zukunftscharta die Achtung der Menschenrechte und die Sicherung elementarer Lebensgrundlagen voraus. Dazu gehören Frieden und Sicherheit, die Überwindung von Hunger und Armut in allen Formen, Bildungschancen, die Gleichberechtigung der Geschlechter, Gesundheitsversorgung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bleiben Entwicklungserfolge aus, liegt dies häufig an politischem und institutionellem Versagen. Autoritäre Herrschaftsstrukturen und schwache Staaten können dazu führen, dass die Bedürfnisse armer und benachteiligter Gruppen unberücksichtigt bleiben.

Zentrales Ziel des BMZ ist die Beseitigung extremer Armut und von Hunger bis 2030. Partnerländer sollen insbesondere konzeptionell bei der Armutsbekämpfung unterstützt werden. Außerdem fordert die Charta neue Messmethoden für Armut und Ungleichheit, eine internationale Handelspolitik, die Armut und Umweltzerstörung nicht verschärft, sowie die Umsetzung des Rechts auf Bildung, Sexualaufklärung und die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Vertreibung.

Die Charta stellt fest, dass die Menschheit über ihre ökologischen Verhältnisse lebt. Dies gilt für Industrieländer sowie für Ober- und Mittelschichten vieler Schwellenländer. In Deutschland beruhen Produktion und Konsum auf der Übernutzung natürlicher Ressourcen; der Schutz der Ökosysteme bleibt hinter den Erfordernissen zurück. Wirtschaftswachstum in ärmeren Ländern ist zur Verbesserung der Lebensbedingungen erforderlich, muss aber ökologisch nachhaltig gestaltet werden. Deutschland soll sich am Leitbild eines „guten Lebens“ für alle Menschen und zukünftige Generationen orientieren, Umwelt- und Ressourcenschutz international stärken und nachhaltige Produktions- und Konsumweisen fördern. Die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft gilt dabei als zentral für die Ernährungssicherheit.

Wachstumsorientierte Produktions- und Konsummuster werden als nicht nachhaltig bewertet. Wirtschafts- und Finanzpolitik hätten zudem zu wachsender Einkommensungleichheit beigetragen. Wirtschaftliche Entwicklung soll deshalb nicht allein an Wachstumszahlen des Bruttoinlandsprodukts gemessen werden. Erforderlich sind Volkswirtschaften, die ökonomische, soziale und ökologische Ziele gleichzeitig verfolgen und Wohlstand am Wohlergehen von Mensch und Umwelt ausrichten. Deutschland soll neue Zielgrößen entwickeln, die Prinzipien der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft vertreten, angemessene Regeln für internationalen Handel und ausländische Direktinvestitionen fördern und die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte durch einen nationalen Aktionsplan umsetzen.

Menschenrechte, Frieden und gesellschaftlicher Wandel

Menschenrechte und gute Regierungsführung gelten als Voraussetzungen nachhaltiger Entwicklung. Menschen können ihre Rechte nur ausüben, wenn rechtsstaatliche Institutionen auf demokratischer Grundlage funktionieren. In mehr als der Hälfte aller Staaten können Menschen sich nach der Charta weiterhin nicht zuverlässig auf staatliche Institutionen verlassen, sind in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt oder werden wegen ihrer politischen Einstellung und aus anderen Gründen verfolgt. Nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass Menschen über ihr Leben selbst bestimmen und sich entfalten können.

Die Einhaltung der Menschenrechte soll übergeordnetes Ziel deutscher Politik sein. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit soll Partnerländer dabei unterstützen, funktionierende Institutionen zu stärken, Korruption zu bekämpfen sowie freie Medien und eine unabhängige Zivilgesellschaft zu fördern.

Nachhaltige Entwicklung ist nach der Zukunftscharta ohne Frieden nicht denkbar. Fragile und von Gewalt betroffene Staaten hatten bei den Millenniumszielen den größten Nachholbedarf. Friedensförderung muss Strukturen und Verhaltensweisen verändern und zugleich Interessenausgleich ermöglichen, weil gesellschaftlicher und politischer Wandel Konflikte auslösen kann. Gewalt und Fragilität haben häufig internationale Ursachen: Kein Land kann allein wirksam gegen illegalen Handel mit Menschen, Waffen oder Drogen vorgehen. Krisenprävention soll daher stärker ins Zentrum deutscher Entwicklungspolitik rücken. Dabei sollen staatliche, kirchliche und zivilgesellschaftliche Akteure unterstützt werden, die vor, während und nach Konflikten arbeiten.

Kulturelle und religiöse Vielfalt soll berücksichtigt werden, weil Religion und Kultur die Weltsicht vieler Menschen prägen und gesellschaftlich-politische Gestaltungskraft besitzen. Religionsgemeinschaften können nachhaltige Lebensstile unterstützen. Das BMZ will deshalb mit Kräften zusammenarbeiten, die einen Wandel zur Nachhaltigkeit fördern, bei menschenrechtsbehinderndem Verhalten aber den Austausch mit lokalen Menschenrechtsorganisationen suchen. Interreligiöse Dialogplattformen sollen dazu beitragen, dass Religion nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist.

Technologische Innovationen können unter anderem die Energiewende, die effiziente Nutzung knapper Ressourcen und den Katastrophenschutz unterstützen. Mobiltelefone erleichterten in Ländern mit geringer Kommunikations-Infrastruktur den Geldverkehr und verbesserten den Katastrophenschutz. Gleichzeitig besteht eine „digitale Kluft“, insbesondere wegen hoher Kosten für den Zugang zum Internet. Gefordert werden mehr Forschungspartnerschaften, Forschungsinfrastruktur, Forschung zu globalen öffentlichen Gütern und Infektionskrankheiten sowie sozialpolitische Innovationen wie Krankenversicherungs- und Rentensysteme. Ressourcenschonende und abfallvermeidende Lösungen sollen verbreitet und der Austausch zwischen Entwicklungsfachleuten, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik intensiviert werden.

Globale Partnerschaften und ihre Anforderungen

Die globale Partnerschaft nimmt in der Debatte über nachhaltige Entwicklungsziele eine zentrale Rolle ein. Da staatliche und nichtstaatliche Akteure Verantwortung übernehmen, fordert die Zukunftscharta starke Monitoring- und Rechenschaftsmechanismen. Multi-Akteurs-Partnerschaften sind besonders in Staaten wichtig, deren Institutionen in der Vergangenheit nur eingeschränkt funktioniert haben. Sie dürfen staatliches Handeln jedoch nicht ersetzen; Parallelstrukturen sollen vermieden werden. Die Staatengemeinschaft bleibt dafür verantwortlich, menschenwürdige Lebensbedingungen zu sichern und globale öffentliche Güter zu schützen.

Das 0,7-Prozent-Ziel bei der Entwicklungsfinanzierung soll möglichst schnell erreicht werden. Dafür werden zusätzliche Einnahmen aus der europäischen Finanztransaktionssteuer angestrebt. Erfolgreiche Partnerschaften wie die globale Impf-Allianz Gavi, Cotton made in Africa und kommunale Klima-Partnerschaften sollen gestärkt werden. Zusätzlich setzt das BMZ auf Vorreiterallianzen, die nicht darauf warten, dass alle Beteiligten gleichzeitig teilnehmen. Als Initiativen, die in erfolgreiche Partnerschaften überführt werden sollen, nennt die Charta „Sustainable Energy for All“ und den „Runden Tisch Textil“. Ein Kriterienraster für die Entwicklung von Partnerschaften soll ausgearbeitet werden.

Als Gründe für gescheiterte Projekte nennt die Charta einen „Top-down“-Ansatz mit unzureichender Beteiligung der Betroffenen und mangelnde Transparenz. Erfolgreiche Projekte sollen ambitionierte transformative Veränderungen anstreben, klare und messbare Ziele verfolgen und alle Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Sie sollen die lokale Bevölkerung bereits bei der Planung aktiv beteiligen, langfristige Anreize wie Arbeitsplätze schaffen, eine leistungsfähige Leitung und institutionelle Grundlage besitzen, transparent arbeiten, allen Betroffenen Sitz und Stimme in Gremien geben, über die gesamte Laufzeit finanziert sein und eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse gewährleisten.

Umsetzung und Bilanz bis Ende 2015

Die Veranstaltungsreihe „Zukunftscharta on tour 2015–2016“ sollte über die Neuausrichtung der Entwicklungspolitik informieren. Am Dialogprozess „Zukunftscharta EINEWELT – Unsere Verantwortung“ beteiligten sich zahlreiche Organisationen und Initiativen aus Entwicklungszusammenarbeit, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Menschenrechtsarbeit und Zivilgesellschaft.

Die erste Bilanz Ende 2015 nennt konkrete Beiträge. Zur Stärkung der Menschenrechte und Gleichstellung wurden der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof, die Afrikanische Menschenrechtskommission und der Iberoamerikanische Verband der Ombudspersonen (FIO) unterstützt. Das Programm Verantwortungsvolle Landpolitik sollte den Zugang marginalisierter Gruppen zu Land verbessern; Maßnahmen in Peru, Benin und Uganda waren in Planung. Der Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (2016–2020) sollte den Zugang von Frauen zu Gerichten sowie die Rechte von Frauen und Mädchen in ländlicher Entwicklung und Ernährungssicherung fördern und Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen. Ein Runder Tisch zur Inklusion sollte die Rechte von Menschen mit Behinderung in Entwicklungsländern stärken.

Für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Transparenz wurden Entwicklungshelfer und Fachkräfte in 10 Länderbüros von Transparency International in Afrika unterstützt. Bei der UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba wurde mit Partnern die „Addis Tax Initiative“ gestartet, um die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Steuerbereich auszubauen. Die Deutsche Welle Akademie förderte in 25 Ländern Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen; außerdem wurden Fördermöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen im Bereich Medienentwicklung geschaffen.

Im Bereich Krisenprävention, ziviler Konfliktbearbeitung und Friedensarbeit arbeiteten über den Zivilen Friedensdienst (ZFD) 243 Friedensfachkräfte in 35 Partnerländern mit lokalen Partnern zusammen. Die Bundesregierung verabschiedete 2015 Kleinwaffen-Grundsätze und führte Endverbleibskontrollen ein. Außerdem setzte sie sich für den Arms Trade Treaty ein. In Nahost, Nordafrika, Westafrika und der Ukraine wurden Wohnungsbau, Wasser- und Sanitärversorgung, Schulen, Krankenhäuser und Stromversorgung unterstützt. Die Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika und Naher Osten sollte Demokratie, Jugendbeschäftigung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fördern sowie zur Stabilisierung beitragen.

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