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Sicherheit

Die kollektive Sicherheit bedeutet in Konfliktsituationen, dass man gemeinsam Maßnahmen entwickelt, um die Sicherheit für sämtliche Vertragspartner zu …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Dimensionen
  2. 2. Risiken, Bedrohungen und Freiheit
  3. 3. Sicherheitsformen in Politik und Gesellschaft
  4. 4. Wirtschaftliche und subjektive Sicherheit
  5. 5. Technische Sicherheit und Sicherheitstechnik

Grundbegriff und Dimensionen

Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.

Für Individuen und Gemeinschaften bedeutet Sicherheit den Zustand des Nicht-bedroht-Seins der Freiheit ihrer ungestörten Eigenentwicklung. Dabei werden zwei Seiten unterschieden:

  • Objektive Sicherheit ist das tatsächliche Nichtvorhandensein einer Gefährdung.
  • Subjektive Sicherheit ist die Abwesenheit von Furcht vor einer Gefährdung.

Sicherheit umfasst die innere und äußere Sicherheit von Gemeinschaften. Bei Staaten gehören dazu unter anderem politische, militärische, ökonomische, soziale, rechtliche, kulturelle, ökologische und technische Sicherheiten. Sicherheit ist historisch und situationsbezogen: Was als sicher gilt, hängt von konkreten Gefährdungen, historischen Erfahrungen, gegenwärtigem Erleben und Zukunftsängsten ab. Eine allgemeine, von den jeweiligen Umständen unabhängige Sicherheit gibt es nicht.

Sicherheit ist stets relativ. Absolute Sicherheit gibt es ebenso wenig wie absolute Freiheit oder absolute Unabhängigkeit. Sicherheitsmaßnahmen machen Beeinträchtigungen nicht unmöglich, sondern nur hinreichend unwahrscheinlich. Sie gelten außerdem immer nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder bestimmte Bedingungen.

Risiken, Bedrohungen und Freiheit

Ein Risiko liegt vor, wenn ein Ereignis mit einer möglichen negativen Auswirkung auf die Handlungsfreiheit verbunden ist, die Einflussfaktoren aber nicht vollständig bekannt sind oder dem Zufall unterliegen. In komplexen Systemen können Risiken nicht völlig ausgeschlossen werden. Wer ein Risiko eingeht, übernimmt ein Wagnis und muss abschätzen, ob es sich lohnt und zu bewältigen ist. Welches Risiko vertretbar ist, wird subjektiv, historisch und kulturell unterschiedlich bewertet. Häufig werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen akzeptiert, wenn der erwartete Nutzen steigt, etwa bei Aktien-Spekulation, der Teilnahme am Straßenverkehr oder beim Wagnissport.

Zu den möglichen Gefährdungen menschlichen Handelns und gesellschaftlicher Systeme zählen unter anderem soziales Konfliktpotenzial, wirtschaftliche Instabilität, finanzielle Massenverschuldung, Ressourcenverknappung, Umweltschäden, ungeordnete politische und ökonomische Prozesse, Fehlhandlungen im Alltag und in der Produktion, Gefahren aus neuen Technologien sowie Risiken durch das Vorhandensein von Streitkräften. Gefährdungen können globale, kontinentale, regionale oder lokale Bedeutung haben. Sicherheitsmechanismen und -systeme sollen einem möglichst realistischen Gefahrenspektrum wirksam entsprechen.

Gefahr oder Gefährdung und Bedrohung sind nicht bedeutungsgleich. Eine Bedrohung setzt gewöhnlich eine aktuelle, konfrontative Ankündigung von Gewalt an einen Adressaten voraus. Sie soll diesen gefügig machen, seinen Willen beeinflussen oder ein bestimmtes Verhalten auslösen. Das Fehlen einer Bedrohung bedeutet daher nicht, dass keine Gefahren bestehen. Politische Handlungen können eine Sicherheitslage verschärfen; zur Deeskalation müssen beide Seiten zum Konfliktabbau und zu Verständigung oder Verhandlungen bereit sein.

Sicherheit und Freiheit stehen in einem Spannungsverhältnis. Staatliche oder institutionelle Vorschriften sollen Gefahren verringern, schränken aber zugleich die individuelle Freiheit ein. Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen, Sicherheitsgründe könnten zur stärkeren Überwachung und zur Schwächung von Bürgerrechten vorgeschoben oder unverhältnismäßig genutzt werden. Als Begründungen für Grundrechtseinschränkungen werden unter anderem Moral, Sexualität, Jugendschutz, Kriminalität und Terrorismus genannt. Teilweise gehe es bei Vorschriften außerdem eher darum, Staaten oder Institutionen vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Sicherheitsformen in Politik und Gesellschaft

Individuelle Sicherheit lässt sich in physische und wirtschaftliche Sicherheit gliedern. Physische Sicherheit bezeichnet die unmittelbare körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit. Wirtschaftliche Sicherheit meint die dauerhafte Sicherung der existenziellen Grundlage und damit der Zukunft einer Person. Sicherheit umfasst dabei sowohl objektive Gefahren- oder Risikofreiheit als auch das subjektive Gefühl der Geborgenheit, unabhängig davon, ob dieses Gefühl tatsächlich gerechtfertigt ist.

Innere Sicherheit beziehungsweise öffentliche Sicherheit umfasst das politische Handeln, das Ordnungs- und Schutzaufgaben zugunsten jedes Mitglieds der Gesellschaft und des Gemeinwesens erfüllt. Im Polizeirecht bedeutet öffentliche Sicherheit die Wahrung der objektiven Rechtsordnung, der staatlichen Einrichtungen sowie der Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen. Rechtssicherheit bezeichnet die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen, die das Funktionieren eines Rechtssystems gewährleisten.

Kollektive Sicherheit betrifft die äußere politische Sicherheit von Staaten und Koalitionen. Sie bezeichnet ein vertraglich vereinbartes, mehrere Staaten umfassendes System der Friedenssicherung. Zentrale Bestandteile sind der Verzicht auf Anwendung oder Androhung von Gewalt sowie die wechselseitige Garantie militärischen Beistands bei einer Aggression oder militärischen Bedrohung eines Mitglieds oder mehrerer Bündnispartner. Beispiele sind der Vertrag von Locarno (1925) und das NATO-Bündnis (seit 1949). In Konflikten sollen gemeinsam Maßnahmen entwickelt werden, die die Sicherheit aller Vertragspartner gewährleisten.

Kooperative Sicherheit umfasst dagegen einzelne völkerrechtlich vereinbarte Verfahren zwischen verschiedenen Staaten. Sie soll die Sicherheitslage mehrerer Seiten durch multilaterale Zusammenarbeit verbessern. Dazu gehören etwa Rüstungskontroll-Vereinbarungen, Verpflichtungen zur friedlichen Konfliktlösung oder Vereinbarungen, einen unbeteiligten Dritten als Schiedsrichter einzuschalten.

In der politischen Wissenschaft wurde der Sicherheitsbegriff erweitert. Traditionelle Sicherheitsstudien konzentrierten sich auf bedrohliche Aktionen gegen den Nationalstaat und auf militärische Reaktionen. Nach dem Kalten Krieg rückte der Nationalstaat als Referenzobjekt teilweise in den Hintergrund. Sicherheit wurde auch auf Wirtschaft, Umwelt und humanitäre Angelegenheiten ausgedehnt, etwa im Zusammenhang mit der Ölkrise der 1970er-Jahre, dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems, der Rio-Konferenz in den 1990er-Jahren und dem UNDP-Report 1994. Dieser erweiterte Sicherheitsbegriff bezieht neben Staaten auch Regionen, die Umwelt, die Menschheit und das Individuum ein.

Wirtschaftliche und subjektive Sicherheit

Wirtschaftliche Sicherheit bezeichnet einen Zustand, in dem die materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz oder für geplante Abläufe und Vorhaben eines Wirtschaftssubjekts im vorgesehenen Zeitraum gewährleistet sind. Das kann einzelne Personen, Unternehmen oder ganze Staaten betreffen.

Versicherungen, zum Beispiel Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, können gegen unabweisbare Gefahren absichern. Sie erhöhen die objektive Sicherheit nicht, können aber das subjektive Sicherheitsgefühl stärken und im Schadensfall einen Ausgleich oder eine Behebung des Schadens ermöglichen.

Weitere wirtschaftliche Sicherheiten sind:

  • Betriebswirtschaftliche Sicherheit: technische, logistische und organisatorische Maßnahmen für Maschinen und Anlagen; dazu gehören Ausfallsicherheit, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit.
  • Pfänder oder Kautionen im Recht, in der Finanz- und Betriebswirtschaft.
  • Kreditsicherheiten wie Wertpapiere und Hypotheken, die den Kreditgeber vor Verlusten schützen sollen.
  • Eigentumsvorbehalt des Lieferanten für gelieferte, aber noch nicht bezahlte Ware.
  • Gesetzliche Pfandrechte, etwa Unternehmerpfandrecht, Gastwirtpfandrecht oder Vermieterpfandrecht.

Objektive Sicherheit ist statistisch und wissenschaftlich nachweisbar, beispielsweise anhand von Unfalldaten. Subjektive Sicherheit ist die gefühlte Sicherheit. Im öffentlichen Personennahverkehr wird untersucht, wie neben der objektiven auch die subjektive Sicherheit erhöht werden kann. Im Erlebnissport wird objektive Sicherheit etwa durch Geräte und persönliche Schutzausrüstung gewährleistet. Zugleich kann subjektive Sicherheit durch Faktoren wie Höhe oder Dunkelheit herabgesetzt werden, damit ein Risikoerlebnis entsteht.

Technische Sicherheiten beruhen auf der Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit von Mechanismen: Ein Geldautomat behandelt alle Benutzer gleich. Zwischenmenschliches Vertrauen beruht dagegen auf der Erwartung, von einem Menschen oder einer Personengruppe individuell und loyal behandelt zu werden. In soziotechnischen Systemen können daraus Paradoxien entstehen; die soziale Sicherheit hat sich historisch von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen Sicherheit entwickelt.

Technische Sicherheit und Sicherheitstechnik

Bei technischen Konstruktionen und Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand einer voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Nach IEC 61508 ist Sicherheit die „Freiheit von unvertretbaren Risiken“. Die Norm verwendet „funktionale Sicherheit“ als Teilaspekt der Gesamtsicherheit eines technischen Systems. Wenn eine mögliche Störung keine Gefährdung verursacht, spricht man lediglich von Zuverlässigkeit.

Grundlage der Betriebssicherheit ist die Bauteilzuverlässigkeit. Bauteile dürfen durch Überbelastung oder Materialversagen ihre Funktionsfähigkeit nicht so verlieren, dass die Funktionalität und damit die Personensicherheit gefährdet werden. Auch Software ist für die Sicherheit technischer Systeme zunehmend wichtig. Sicherheitskritische Software erfordert einen aufwendigen, fehlerarmen Entwicklungsprozess. Für verschiedene Industrien gelten dafür Normen; für die Eisenbahn ist dies die EN 50128. Kostenaufwendige Sicherheitsmaßnahmen können dabei mit wirtschaftlichen Interessen an Gewinnerzielung in Konflikt geraten.

Die Sicherheitstechnik untersucht Sicherheitsprobleme und entwickelt technische Lösungen. Sie unterscheidet:

  • Unmittelbare Sicherheit: Die Entstehung von Gefahren wird verhindert. Beim safe-life-Ansatz soll durch die Klärung äußerer Einflüsse, sichere Auslegung und Kontrollen ein Versagen ausgeschlossen werden. Der fail-safe-Ansatz ermöglicht bei begrenztem Versagen eine gefahrlose Außerbetriebnahme. Redundanz stellt durch mehrfach vorhandene Baugruppen die Gesamtfunktion auch beim Ausfall eines Teils sicher.
  • Mittelbare Sicherheit: Zusätzliche Schutzeinrichtungen weisen eine mögliche Gefährdung ab, etwa Maschinenverkleidungen oder Sensoren, die eine Fahrstuhltür bei Personen im Türbereich offen halten.
  • Hinweisende Sicherheit: Diese schwächste und rechtlich geringste Form weist lediglich auf Gefahren hin, beispielsweise durch Gefahrensymbole, Gefahrenpiktogramme, Verkehrszeichen, Bedienungshinweise, Signalfarben oder Reflektoren.

Sicherheitsmaßnahmen können unbeabsichtigte Folgen haben. Antiblockiersysteme, automatische Bremssysteme oder Radar können durch ungeplante Wechselwirkungen, unterschiedliche Warn- und Reaktionszeiten oder bewusst riskanteres Verhalten den Sicherheitsgewinn teilweise aufheben. Deshalb wird der prognoseorientierten Sicherheitsforschung vorgeworfen, die empirische Beobachtung realer Systeme zu vernachlässigen. Wichtige Verfahren sind Auswirkungsanalyse, Fehlerbaumanalyse und PAAG-Verfahren. Anwendungsgebiete sind unter anderem Verkehrs-, Fahrzeug-, Flug-, Informations-, Netzwerk-, Gebäude-, Elektro- und Biosicherheit.

Safety bezeichnet im Englischen Gefahrlosigkeit beziehungsweise Betriebssicherheit: Unbeabsichtigte menschliche oder technische Unzulänglichkeiten sollen Menschen nicht schädigen. Security bezeichnet Schutz beziehungsweise Angriffs- und Zugriffssicherheit. Dazu gehören personelle und technische Sicherungsmaßnahmen gegen böswillige Handlungen, etwa Objekt- und Personenschutz, Einbruchschutz, Verschlüsselung und Authentifizierung. Im Deutschen werden beide Konzepte häufig mit „Sicherheit“ bezeichnet, was zu Missverständnissen führt. Safety ist gesetzlich zwingend erforderlich, während Security bislang weitgehend eine freiwillige und wirtschaftlich beeinflusste Investition ist. Bei zunehmender Digitalisierung könnte sich dies ändern.

Schutzeinrichtungen sind unter anderem trennende Einrichtungen wie Verkleidungen, ortsbindende Einrichtungen wie Zweihandbedienungen und Tipptaster, abweisende Einrichtungen wie Hand- und Fingerabweiser sowie Einrichtungen mit Annäherungsreaktion wie Lichtschranken und Pendelklappen. Eine Auswahl technischer Regelwerke ist die Gefahrstoffverordnung und die DIN EN ISO 12100:2011 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“.

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