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Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus

Zeugen Jehovas waren die erste Religionsgemeinschaft, die durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt wurden. · Ihnen wurde ein eigenes Abzeichen in den …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Glaubenskonflikt und Vorgeschichte
  2. 2. Verbot und Eskalation ab 1933
  3. 3. Untergrundarbeit und staatliche Verfolgung
  4. 4. Haft in Konzentrationslagern
  5. 5. Kriegsdienstverweigerung im Zweiten Weltkrieg
  6. 6. Opferzahlen und historische Einordnung

Glaubenskonflikt und Vorgeschichte

Die Zeugen Jehovas, bis 1931 meist „Bibelforscher“ genannt, wurden im Nationalsozialismus vor allem verfolgt, weil zentrale Forderungen des Regimes ihrem Glauben widersprachen. Sie verweigerten insbesondere den Hitlergruß, nationalsozialistische Rituale, politische Wahlen und den Kriegsdienst. Ihre Loyalität galt der von ihnen erwarteten Herrschaft Gottes, der „Theokratie“, nicht dem nationalsozialistischen Staat.

Während des Ersten Weltkriegs folgte die Mehrheit der deutschen Bibelforscher noch der Einberufung; einige verweigerten jedoch den Kriegsdienst. In der Weimarer Republik betrieben sie eine offensive Missionierung und griffen besonders die großen Kirchen an, denen sie die Unterstützung des Krieges vorwarfen. Die Gemeinschaft wuchs von 3.900 Anhängern 1918 über 5.500 im Jahr 1919 auf 22.500 im Jahr 1926. Nach einem Rückgang ab 1928 nahm sie vor 1933 wieder zu. Beim Machtantritt der Nationalsozialisten gehörten ihr in Deutschland ungefähr 25.000 bis 30.000 Menschen an, etwa 0,038 Prozent der Reichsbevölkerung.

Völkisch-nationalistische und teilweise kirchliche Gegner stellten die Bibelforscher fälschlich als eine von Juden oder Freimaurern finanzierte, kommunistische und umstürzlerische Organisation dar. Tatsächlich erklärten sie sich für politisch neutral. Sie erwarteten allerdings den Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Lehre zufolge unter Satans Herrschaft standen; dieser Untergang sollte allein durch Jesus und Jehova herbeigeführt werden. Staatliche Eingriffe deuteten sie als Bestätigung der biblisch angekündigten Verfolgung wahrer Christen. Eine wichtige rechtliche Vorstufe der späteren Verfolgung war die Notverordnung „zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ vom März 1931. Sie ermöglichte ein polizeiliches Vorgehen gegen die Beschimpfung oder Verächtlichmachung religiöser Bräuche und Gegenstände.

Verbot und Eskalation ab 1933

Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 bildete die Grundlage für Verbote und Verfolgungsmaßnahmen. Zwischen April und Juni 1933 verboten verschiedene Länder des Reiches die Zeugen Jehovas; am 24. Juni 1933 folgte das Verbot in ganz Deutschland. Die Verweigerung des Hitlergrußes, von Wahlen, staatlichen Organisationen und Feiern zum 1. Mai führte zu Entlassungen, öffentlicher Erniedrigung und wirtschaftlicher Not. Renten, Pensionen und Arbeitslosenunterstützung wurden verweigert oder gekürzt. Kinder wurden in Schulen ausgegrenzt und körperlich angegriffen, wenn sie nationalsozialistische Rituale ablehnten.

Die Leitung versuchte zunächst, den unpolitischen Charakter der Gemeinschaft zu betonen und ihre Tätigkeit wieder zu legalisieren. Sie passte ihre Organisation teilweise an die nationalsozialistischen Vorgaben an und besetzte 1933 Leitungsstellen ausschließlich mit sogenannten „Ariern“. Bei einer Versammlung mit etwa 7.000 Teilnehmern wurde am 25. Juni 1933 die „Wilmersdorfer Erklärung“ verabschiedet. Sie sollte Vorwürfe gegen die Gemeinschaft entkräften, übernahm dabei aber antisemitischen Sprachgebrauch des Regimes. Einige Mitglieder empfanden die Erklärung als zu nachgiebig.

Nachdem Verhandlungen scheiterten, stellte der internationale Präsident Joseph Franklin Rutherford Hitler im Februar 1934 ein Ultimatum. Ab dem 8. Oktober 1934 trafen etwa 20.000 internationale Protesttelegramme und -briefe bei Hitler ein. Zugleich nahmen schätzungsweise mehr als 10.000 Zeugen Jehovas ihre Versammlungs- und Missionstätigkeit illegal wieder auf. Die Schriften bezeichneten Hitler zunehmend als Antichrist und seine Herrschaft als „die des Teufels auf Erden“. Der Historiker Michael H. Kater sieht dadurch den Anspruch politischer Neutralität als widerlegt; andere Deutungen betonen den grundlegenden Gegensatz zwischen dem Glauben der Zeugen Jehovas und der nationalsozialistischen Weltanschauung.

Untergrundarbeit und staatliche Verfolgung

Trotz des Verbots hielten die Zeugen Jehovas Verbindungen ins Ausland aufrecht, schmuggelten den „Wachtturm“ und andere Schriften nach Deutschland oder vervielfältigten sie heimlich. Missionierung erfolgte zunehmend in kurzen, koordinierten Aktionen. Nachrichten wurden verschlüsselt, Namen getarnt und kleine Zellen von höchstens etwa sechs Personen gebildet. Mehrere Verhaftungswellen 1936 und 1937 trafen nacheinander die Leiter Fritz Winkler, Erich Frost und Heinrich Dietschi. Wegen des Personalmangels übernahmen auch Frauen Leitungsaufgaben.

Bei großen Flugblattaktionen 1936/37 wurden bis zu 100.000 Flugblätter verteilt. Dies gilt als größte Widerstandsaktion während der nationalsozialistischen Herrschaft. Ihre Bewertung ist umstritten: Franz Graf-Stuhlhofer und Detlef Garbe kritisieren, die Veröffentlichungen hätten sich hauptsächlich mit dem Leiden der eigenen Gemeinschaft beschäftigt und die NS-Regierung fälschlich als Teil eines katholischen Komplotts gedeutet. Wolfgang Benz, Sibyl Milton und Marion Detjen sehen darin dagegen eine über die eigenen Interessen hinausgehende Aufklärung über das NS-Unrecht, einschließlich der Verfolgung von Juden.

Die Behörden entzogen Mitgliedern Arbeitsplätze, Gewerbeerlaubnisse, Beamtenstatus, Eigentum und Sozialleistungen. Eltern verloren das Sorgerecht. Sondergerichte verhängten besonders harte Strafen, vor allem nach dem Heimtückegesetz. Seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht im März 1935 wurden Männer verstärkt wegen Wehrdienstverweigerung verfolgt. Die Gestapo gründete im Juni 1936 ein Sonderkommando und verlängerte gerichtliche Strafen regelmäßig durch „Schutzhaft“, also Haft ohne normales Gerichtsverfahren. Mit einer „Verpflichtungserklärung“, die eine Abkehr von der Religionsgemeinschaft verlangte, konnten Betroffene die Schutzhaft teilweise vermeiden. Der mehrfach verschärfte Wortlaut erschwerte eine Unterschrift zunehmend.

Die Amtskirchen begrüßten die Verfolgung überwiegend und unterstützten die Behörden zum Teil aktiv. Katholische und evangelische Vertreter berieten 1933 mit Ministerien und Gestapo über ein Verbot. Evangelische Stellen forderten weitere Sektenverbote; einzelne Geistliche meldeten Tätigkeiten von Zeugen Jehovas unmittelbar der Gestapo. Solidarität blieb eine Ausnahme.

Haft in Konzentrationslagern

Seit 1935/1936 wurden Zeugen Jehovas in Konzentrationslagern als eigene Häftlingsgruppe gekennzeichnet, zunächst meist mit blauen Punkten oder Kreisen. Nach der Vereinheitlichung der Kennzeichen 1938 trugen sie den „Lila Winkel“, ein violettes Dreieck. Vor Kriegsbeginn bildeten sie in vielen Lagern einen beträchtlichen Teil der Gefangenen; in Frauenlagern waren sie 1939 die größte Gruppe. In Auschwitz waren mindestens 387 Zeugen Jehovas inhaftiert; die Zahl der dort Ermordeten ist unbekannt.

Anders als Juden, Roma und Sinti sollten Zeugen Jehovas nicht systematisch vernichtet werden. Dennoch starben viele durch Schwerstarbeit, Misshandlungen, Krankheiten und Unterernährung. Wegen ihrer Weigerung, den Hitler- oder Fahnengruß zu leisten, Militärdienst zu akzeptieren oder ihren Glauben aufzugeben, erhielten sie zusätzliche Prügel und Strafen. Isolation, Strafkommandos, gekürzte Nahrung und verweigerte Krankenbehandlung wurden in einigen Lagern zum Normalzustand.

Ihr starker Zusammenhalt verbesserte ihre Überlebenschancen: Lebensmittel und andere Güter wurden geteilt, Kranke gepflegt und strenge Hygiene eingehalten. Dafür erhielten sie auch von Mitgefangenen Respekt. Die SS setzte sie wegen ihrer Gewissenhaftigkeit und Friedfertigkeit häufig in Arbeitsstellen mit besonderem Vertrauen oder in privaten Dienstvillen ein. Zusammenarbeit mit politischen Widerstandsgruppen blieb selten, weil die Zeugen Jehovas ihre Neutralität bewahren wollten und wegen ihrer Missionierungsversuche häufig von anderen Gefangenen getrennt wurden.

Kriegsdienstverweigerung im Zweiten Weltkrieg

Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft. Für Wehrdienstverweigerung wurden nun üblicherweise Todesurteile statt ein bis zwei Jahren Haft verhängt. Besonders die Vereidigung auf Hitler war für viele Zeugen Jehovas mit ihrem Gewissen unvereinbar. Detlef Garbe spricht von einer Verweigerung „in großer Zahl“, Franz Graf-Stuhlhofer von ungefähr einem Viertel der männlichen Zeugen Jehovas im wehrpflichtigen Alter.

Im ersten Kriegsjahr stellten 152 Zeugen Jehovas 14 Prozent aller Beschuldigten in Verfahren wegen „Zersetzung der Wehrkraft“. Von 117 Todesurteilen des Reichskriegsgerichts wegen dieses Delikts richteten sich 112, also 95,7 Prozent, gegen Bibelforscher. Männer konnten ein Urteil abwenden, wenn sie sich doch zum Wehrdienst bereit erklärten; Frauen, wenn sie den Treueeid auf Hitler leisteten. Männer kamen dann in Straf- und Bewährungsbataillone an gefährlichen Frontabschnitten.

Als erster deutscher Wehrdienstverweigerer wurde am 15. September 1939 der 29-jährige August Dickmann im KZ Sachsenhausen vor den übrigen Gefangenen erschossen. Belehrungen, familiärer Druck, längere Wartezeiten in Todeszellen, Scheinexekutionen und kirchliche Einwirkung änderten die Haltung vieler Verurteilter nicht dauerhaft.

Ab 1942 verbesserten sich die Überlebenschancen im KZ teilweise, weil erfahrene deutsche Häftlinge fehlten und Zeugen Jehovas verantwortliche Aufgaben übernehmen konnten, sofern diese mit ihrem Gewissen vereinbar waren. Auf dem Todesmarsch nach der Evakuierung Sachsenhausens ab dem 21. April 1945 durften 230 Zeugen Jehovas eine eigene Gruppe bilden. Während von 33.000 Gefangenen etwa 6.000 starben, überlebten alle 230 Mitglieder dieser Gruppe. Andere Zeugen Jehovas kamen beim Untergang der Schiffe „Cap Arcona“ und „Thielbek“ ums Leben.

Opferzahlen und historische Einordnung

Von 1933 bis 1945 wurden ungefähr 11.300 deutsche und ausländische Zeugen Jehovas inhaftiert. Einschließlich der Menschen, die unter Geldstrafen, Rentenentzug oder Misshandlungen litten, waren etwa 13.400 Personen betroffen. Rund 2.000 kamen in Konzentrationslager. 950 deutsche und 540 ausländische Verfolgte überlebten Haft, Ermordung oder Hinrichtung nicht. Unter den insgesamt etwa 1.490 Toten waren 270 wegen Kriegsdienstverweigerung hingerichtete Zeugen Jehovas. Da die Forschung nicht abgeschlossen ist, werden diese ungefähren Zahlen weiter nach oben korrigiert.

Vor Kriegsbeginn stellten Zeugen Jehovas durchschnittlich 5 bis 10 Prozent der KZ-Häftlinge. In vielen Frauenlagern bildeten Frauen dieser Religionsgemeinschaft die größte Gruppe; im Frauen-KZ Moringen waren es zeitweise fast 90 Prozent. Besonders schwer wogen die Sorgerechtsentzüge: 652 Fälle sind namentlich bekannt, die Zeugen Jehovas gehen von mindestens 860 Fällen aus, manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.

Ob ihr Verhalten als Widerstand einzuordnen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Verfolgt wurden sie besonders für Handlungen, die sie aus Glaubensgründen ablehnten. Detlef Garbe betont, ihr Motiv sei Loyalität zur Theokratie und nicht der Kampf für Freiheit und Demokratie gewesen. 2022 bezeichnete er ihre Zivilcourage und ihr gewissensbestimmtes Handeln dennoch als auch in einer Demokratie vorbildlich; die Motivation sei von nachrangiger Bedeutung.

Als Besonderheiten gelten weitgehend unbestritten: Die Zeugen Jehovas waren die erste Religionsgemeinschaft, die das NS-Regime verbot und verfolgte. Sie erhielten als einzige christliche Gruppe ein eigenes KZ-Abzeichen. Außerdem waren sie die einzigen KZ-Häftlinge, die grundsätzlich durch eine schriftliche Lossagung von ihrem Glauben ihre Freilassung hätten erreichen können.

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