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Wirtschaftskammer Österreich

Wirtschaftskammer Österreich ; Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63 (Zentralstelle) · Martha Schultz (seit 2025) · 1.516 (2020) · 395 Mio. Euro (2020).

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Aufgaben
  2. 2. Organisation und Gliederung
  3. 3. Vertretung, Service und Leitung
  4. 4. Wahlen und politische Mehrheiten
  5. 5. Finanzierung
  6. 6. Entwicklung und Kritik

Grundidee und Aufgaben

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO oder WKÖ), früher Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden in Österreich. Gesetzliche Interessenvertretung bedeutet, dass sie durch Gesetz eingerichtet ist und die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Staat, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt.

Die WKO ist Teil der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation. In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Wirtschaftskammer, die Landeskammer. Aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes sind alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden automatisch Mitglieder, ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe, die eigene Kammern haben. Diese automatische Mitgliedschaft heißt Pflichtmitgliedschaft. Die Wirtschaftskammer Österreich mit Sitz in Wien ist die zehnte Wirtschaftskammer; in ihr sind alle Mitglieder der Landeskammern zusammengefasst. Der aktive Mitgliederstand betrug 2024 insgesamt 593.639. Die größte Landeskammer ist die Wirtschaftskammer Wien.

Die WKO koordiniert die Tätigkeit der Landeskammern und übernimmt österreichweite Aufgaben der Interessenvertretung und des Mitgliederservice. Dazu gehört auch die Vertretung der österreichischen Wirtschaft im Ausland. Im Mittelpunkt stehen die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der staatlichen Rechtsordnung sowie die Außenwirtschaftsförderung. Das geschieht durch Interessenvertretung, Beratung, Serviceleistungen und Ausbildungsangebote für Unternehmer sowie durch Österreichische AußenwirtschaftsCenter weltweit.

Organisation und Gliederung

Die Wirtschaftskammerorganisation besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich in Wien und den Wirtschaftskammern der neun Bundesländer. Sowohl die WKO als auch die Landeskammern sind in sieben Sparten gegliedert: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting. Sparten sind Abteilungen der jeweiligen Kammer und verbinden die Kammer mit den darin zusammengefassten Fachorganisationen.

Die Sparten gliedern sich weiter in Fachorganisationen. In den Landeskammern heißen sie Fachgruppen, in der Wirtschaftskammer Österreich Fachverbände. In der Sparte Gewerbe und Handwerk heißen viele Fachorganisationen Innungen, zum Beispiel eine Landesinnung der Bäcker. In der Sparte Handel heißen sie häufig Gremien, etwa ein Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genussmitteln.

Wenn eine Gruppe wirtschaftlich zu klein ist, um eine eigene Fachgruppe zu bilden, werden ihre Interessen vom zuständigen Fachverband vertreten. Dafür gibt es Fachvertretungen, zum Beispiel eine Fachvertretung der Bauindustrie in einem Bundesland. Fachvertretungen haben im Gegensatz zu Fachgruppen, Innungen und Gremien keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Am Sitz der Wirtschaftskammer Österreich in Wien-Wieden gibt es zusätzlich zu den Sparten 23 Abteilungen. Dazu zählen politische Abteilungen, etwa für Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Rechts-, Sozial-, Umwelt-, Energie-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Bildungspolitik. Daneben gibt es zentrale Abteilungen für Serviceeinrichtungen wie Außenwirtschaft Austria, ICC Austria, Frau in der Wirtschaft, Junge Wirtschaft und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI). Weitere Abteilungen erfüllen interne Organisationsaufgaben wie Personal- und Organisationsentwicklung oder Finanz- und Rechnungswesen.

Vertretung, Service und Leitung

Die Interessenvertretung erfolgt vor allem über etwa 120 Fachorganisationen, die unterschiedliche Branchen vertreten und innerhalb der sieben Sparten zusammenarbeiten. Zu den größten einzelnen Fachorganisationen gehören der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie.

Ein wichtiger Teil des Mitgliederservice ist die Rechtsberatung durch angestellte Mitarbeiter. Diese Beratungsleistungen sind kostenlos, unterscheiden sich aber regional; nicht jede Landeswirtschaftskammer bietet jedes Service an. Genannt werden Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich unentgeltlicher Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht, Berufsausbildungsrecht, Steuerrecht, Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Mietrecht, Umweltrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Außenwirtschaftsrecht und Verkehrsrecht.

Die Wirtschaftskammern werden durch gewählte Funktionäre repräsentiert. Diese werden alle fünf Jahre in der Wirtschaftskammerwahl von den Mitgliedern gewählt. Den Funktionären stehen Kammerangestellte zur Seite, die organisatorische Aufgaben und Serviceleistungen durchführen. An der Spitze der Angestellten steht in der Bundeskammer ein Generalsekretär, in den Landeskammern ein Direktor.

Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich ist Martha Schultz. Sie ist seit dem 15. November 2025 zunächst interimistisch und ab 14. Jänner 2026 dauerhaft bis zum Ende der Amtsperiode 2030 bestimmt; sie folgte auf Harald Mahrer, der zurückgetreten ist. Seit 1946 waren unter anderem Julius Raab, Rudolf Sallinger, Leopold Maderthaner, Christoph Leitl, Harald Mahrer und Martha Schultz Präsidenten. Generalsekretär ist Jochen Danninger.

Wahlen und politische Mehrheiten

Die Wirtschaftskammerwahlen bestimmen die Funktionäre der Kammern. Bei den Wahlen ist der Österreichische Wirtschaftsbund, eine Teilorganisation der ÖVP, seit den im Artikel dargestellten Wahlen klar stärkste Kraft.

Bei der Wahl 2010 erreichte der Österreichische Wirtschaftsbund 70,9 % der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 41 %, nach 48 % im Jahr 2005. Weitere in allen Landeskammern vertretene Fraktionen waren der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) mit 11,5 %, der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) mit 8,6 %, die Grüne Wirtschaft mit 5,8 % sowie die Industrieliste der Österreichischen Industriellenvereinigung.

Die Wirtschaftskammerwahlen 2015 fanden vom 23. bis 26. Februar statt. Österreichweit wurden 8905 Mandate in 857 Fachgruppen vergeben; in mehr als 200 Fachgruppen kandidierte nur eine Liste. Erstmals trat UNOS, die Wirtschaftskammer-Organisation von NEOS, an. Bundesweit erreichte der Wirtschaftsbund 66,6 %, der SWV 10,8 %, der RFW 9,4 %, die Grüne Wirtschaft 9,1 % und UNOS 2,0 %. Die Wahlbeteiligung betrug 38,9 %. In Wien blieb der Wirtschaftsbund offiziell mit 50,6 % knapp über der absoluten Mehrheit. Die Grünen äußerten Zweifel an diesem Ergebnis; die Wirtschaftskammer Wien wies die Vorwürfe zurück. Die Grünen meinten, der ÖVP-Wirtschaftsbund sei in Wien tatsächlich nur auf 36,7 % gekommen, während der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband von 45 % sprach.

Die Wirtschaftskammerwahlen 2020 fanden vom 2. bis 4. März statt. Der ÖVP-Wirtschaftsbund erhielt 69,6 % der Stimmen, der SWV 10,8 %, die Grüne Wirtschaft 9,5 %, die Freiheitliche Wirtschaft beziehungsweise RFW 6,2 % und UNOS 2,7 %. Die Wahlbeteiligung sank auf 33,7 %. Bei den Mandaten kam der Wirtschaftsbund auf 74,7 %, der SWV auf 8,7 %, die Grüne Wirtschaft auf 6,3 % und die Freiheitliche Wirtschaft auf 4,1 %. Für 2025 nennt der Artikel nur, dass die Wahlen spürbare Veränderungen im Ergebnis gebracht hätten.

Finanzierung

Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen 1 und 2. Der Artikel nennt dazu den Stand November 2025.

Die Grundumlage (GU) ist von allen Mitgliedern der neun Wirtschaftskammern zu entrichten und finanziert die Fachorganisationen. Auf Grundlage des Wirtschaftskammergesetzes legt jede Fachorganisation die Regeln für die Berechnung autonom fest. Dabei kann es etwa um Fixbetrag, Mindestbetrag, Höchstbetrag oder Berechnungsweise gehen. Das Präsidium der jeweiligen Landeskammer genehmigt diese Regeln. Die Grundumlage wird jährlich vorgeschrieben.

Die Kammerumlage 1 (KU 1) beträgt seit 2024 quartalsweise 0,28 %. Bis 2023 waren es 0,29 %, bis 2018 0,30 %. Seit 2019 gibt es eine degressive Staffelung: Für Teile der Bemessungsgrundlage über 3 Mio. und bis 32,5 Mio. Euro reduziert sich der Hebesatz um relativ 5 %, also seit 2024 auf 0,266 %. Bemessungsgrundlage sind unter anderem die dem Kammermitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und bestimmte übergegangene Umsatzsteuerschulden im Reverse-Charge-Verfahren, abzüglich der Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch. Die Freigrenze beträgt 150.000 Euro steuerbarer Nettoumsatz im Inland pro Kalenderjahr. Die KU 1 wird an das zuständige Finanzamt gezahlt; 60 % gehen an die jeweilige Landeskammer, 40 % an die WKO.

Die Kammerumlage 2 (KU 2), auch Dienstgeberzuschlag (DZ), liegt je nach Bundesland 2025 bei 0,31 % bis 0,40 %. Sie besteht aus 0,12 % Bundeskammeranteil plus dem jeweiligen Landeskammeranteil. Beitragsgrundlage ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds; dieser Dienstgeberbeitrag beträgt 2025 3,7 % der Lohnsumme. KU 1 und KU 2 sind Selbstberechnungsabgaben, müssen also vom Kammermitglied selbst berechnet und, falls größer als 0, monatlich oder quartalsweise an das zuständige Finanzamt entrichtet werden.

Für 2013 nennt der Artikel bundesweit rund 850 Millionen Euro Gesamteinnahmen der Wirtschaftskammer. Davon stammten etwa 500 Millionen Euro aus Pflichtbeiträgen. Weitere 154 Millionen Euro kamen aus Gebühren für Sonderleistungen, zum Beispiel Beurkundungen bei zwischenstaatlichen Geschäften oder Ursprungszeugnisse. Den Fachverbänden und Fachgruppen mit eigener Rechtspersönlichkeit standen zusätzlich rund 200 Millionen Euro Budget zur Verfügung.

Entwicklung und Kritik

Die historischen Wurzeln der WKO reichen bis zum 1839 gegründeten Österreichischen Gewerbeverein zurück. Dieser verfolgte die Idee einer Interessenvertretung, die über die Zünfte hinaus alle Wirtschaftstreibenden einer Region umfassen und als Kammer in wirtschaftspolitischen Entscheidungen mitreden sollte. Nach den Erhebungen von 1848 wurde die Gründung von Handelskammern erlaubt. Am 15. Dezember 1848 entstand die erste rechtliche Grundlage für provisorische Handelskammern. Am 15. Jänner 1849 konstituierte sich in Wien die erste Handelskammer Österreichs; ihr erster Präsident war Theodor Hornbostel.

Mit Verordnung vom 26. März 1850 wurden Handels- und Gewerbekammern gesetzlich eingerichtet. Sie waren beratende Institute, dem Ministerium untergeordnet, mit gewählten Mitgliedern in den Sektionen Handel und Gewerbe. Das Gesetz vom 29. Juni 1868 richtete sie endgültig als beratende Körper für damals 29 Bezirke ein. 1873 erhielten sie das Recht, zwei Abgeordnete in den Reichsrat zu entsenden. Nach dem Ersten Weltkrieg brachte das Kammergesetz von 1920 eine moderne Ordnung: Die Kammer wurde erstmals ausdrücklich Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegliedert in Handel, Gewerbe und Industrie, mit Begutachtungs-, Beratungs-, Anhörungs- und Auskunftsrechten. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Während der NS-Zeit wurde die Selbstverwaltung abgeschafft; 1942 gingen die Kammern in der Gauwirtschaftskammer auf. Diese Regelungen wurden 1945 rückgängig gemacht.

In der Zweiten Republik wurde 1946 ein neues Handelskammergesetz beschlossen. Die Fachorganisationen wie Innungen, Gremien und Fachgruppen wurden in die Kammer einbezogen und erhielten eigene Rechtspersönlichkeit sowie eigenes Budgetrecht. 1950 fanden die ersten freien Kammerwahlen statt. Die Handelskammerorganisation wurde zu einer Stütze der österreichischen Sozialpartnerschaft. 1993 änderte sie ihren Namen zu „Wirtschaftskammer“. Am 1. Jänner 1999 ersetzte ein neues Wirtschaftskammer-Gesetz das Handelskammergesetz von 1946; wichtige Neuerungen waren die Modernisierung des Wahlrechts und eine Straffung der Organe.

Kritik richtet sich vor allem gegen die Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundenen Beiträge. FPÖ, BZÖ, NEOS sowie Industrielle wie Claus Raidl und Hans Peter Haselsteiner forderten wiederholt ihre Abschaffung. NEOS und FPÖ haben die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in die Programme ihrer Wirtschaftskammer-Organisationen aufgenommen. Eine Gruppe österreichischer Industrieller strengte ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof an; laut Artikel stand eine Entscheidung noch aus, Experten sahen aber kaum Erfolgsaussichten.

Weitere Kritik betrifft das Wahlsystem und die Sozialpartnerschaft. Kritiker bezeichnen die Wahl von Funktionären durch Funktionäre als undemokratisch. Politologe Hubert Sickinger nannte das Kammerwahlsystem seltsam und intransparent; Stimmen seien nicht gleich viel wert, wirtschaftlich bedeutende Unternehmen und Branchen würden stärker gewichtet. Außerdem wird kritisiert, dass die WKO als traditionell ÖVP-dominierte Organisation zusammen mit dem SPÖ-dominierten Österreichischen Gewerkschaftsbund in der Sozialpartnerschaft eine Art „Nebenregierung“ bilde, wodurch Parlamentarismus und Opposition geschwächt würden.

Neuere Kontroversen betrafen 2023 die Bewertung und Definition der Rücklagen der WKO, 2024 Internet-Tipps der WKÖ zur Kündigung Kranker während eines Krankenstandes, wofür sich die WKÖ nach Kritik der Österreichischen Krebshilfe entschuldigte, sowie einen Vorschlag des Salzburger Wirtschaftskammerpräsidenten Peter Buchmüller, Arbeitnehmer sollten die Kosten für den ersten Krankenstandstag in Höhe von 250 Euro selbst tragen. Ende 2024 geriet die Kammer nach dem Leak eines Geheimpapiers an die ÖVP in Kritik, weil sie sich darin für einen Stopp von Klimabemühungen und gegen einen Gaslieferstopp aus Russland ausgesprochen haben soll.

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