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Wechselkursbandbreite
Die Wechselkursbandbreite ist in der Währungspolitik eine festgelegte Kursspanne, innerhalb der ein Wechselkurs gegenüber einer Leitwährung frei schwanken darf.
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Begriff und Zweck
Die Wechselkursbandbreite ist eine in der Währungspolitik festgelegte Spanne, innerhalb der ein Wechselkurs gegenüber einer Leitwährung frei schwanken darf. Sie ist ein Bestandteil fester Wechselkurssysteme.
In einer freien Marktwirtschaft können Kurse grundsätzlich unbegrenzt schwanken. Bei Wechselkursen wurde diese Freiheit jedoch eingeschränkt, um insbesondere Exporteuren und Importeuren eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben und ihre Kursrisiken zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarten deshalb im Juli 1944 einen Schwankungsspielraum von lediglich ± 1 %. Seine Grenzen bilden der obere und der untere Interventionspunkt.
Entwicklung der Wechselkurssysteme
Im Juli 1944 schuf der IWF ein System fester Wechselkurse. Die Mitgliedstaaten vereinbarten administrativ festgelegte US-Dollar-Paritäten und/oder Goldparitäten. Eine US-Dollar-Parität gab an, wie viele Einheiten einer Fremdwährung einem US-Dollar entsprachen. Mithilfe der Dollar- und Goldparitäten ließen sich auch die Wechselkurse der übrigen Währungen untereinander bestimmen.
Für die Deutsche Mark setzte der IWF im Mai 1949 zunächst die Parität 1 US $ = 3,33 DM fest. Nach einer Abwertung der DM betrug sie im September 1949 4,20 DM. Durch Aufwertungen sank sie im März 1961 auf 4,00 DM, im Oktober 1969 auf 3,66 DM und im Dezember 1969 auf 3,22 DM.
Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der westlichen Industriestaaten belasteten das System zunehmend. Exportstarke Staaten wie Deutschland standen unter Aufwertungsdruck; Länder mit negativer Handelsbilanz wie die USA waren abwertungsgefährdet. Weil Zentralbanken immer häufiger eingreifen mussten, stellte die Deutsche Bundesbank im Oktober 1968 angesichts des anhaltenden Abwertungsdrucks des US-Dollars ihre Interventionen ein. Am 30. September 1969 wurden die festen Wechselkurse erstmals gelockert.
Am 15. August 1971 kündigte US-Präsident Richard M. Nixon das Bretton-Woods-Abkommen des IWF einseitig auf. Am 12. Dezember 1971 wurde die Goldparität endgültig abgeschafft. Das Smithsonian Agreement vom 17./18. Dezember 1971 führte sogenannte Leitkurse ein und erhöhte die Bandbreiten von ± 1 % auf ± 2,25 %. Diese Neuordnung und die Abwertung des Dollars um 10 % im Februar 1973 konnten das Paritätensystem jedoch nicht dauerhaft retten.
Europäische Regelungen
Am 19. März 1973 begann die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit dem gemeinsamen Blockfloating gegenüber dem US-Dollar. Dabei wurden die bisherigen festen Wechselkurse gegenüber dem Dollar durch frei schwankende Kurse ersetzt.
Im März 1979 ging das Blockfloating in das Europäische Währungssystem (EWS) über. Paritäten sowie Höchst- und Niedrigstkurse wurden nun über den ECU, einen Währungskorb, bestimmt. Das Kernelement war ein System bilateraler Wechselkursparitäten zwischen den Mitgliedstaaten, das sich an der Deutschen Mark als stärkster Währung orientierte. Faktisch endete das EWS im Juli 1993, als die Bandbreite von ± 2,25 % auf ± 15 % erweitert wurde.
Im Januar 1999 wurde das EWS durch den Euro ersetzt. Die Umstellung beruhte auf festgelegten Paritäten zwischen den Mitgliedswährungen. Gegenüber anderen Währungen schwankt der Euro jedoch frei. Daher bestehen dort weder Wechselkursbandbreiten noch Interventionspunkte oder Interventionspflichten der Zentralbanken.
Im Wechselkursmechanismus II gilt derzeit für Dänemark eine Bandbreite von ± 2,25 %, innerhalb der die Landeswährung gegenüber dem Euro schwanken darf.
Eingriffe der Zentralbanken
Das IWF-Abkommen verpflichtete die Mitgliedstaaten, die vereinbarte Bandbreite strikt einzuhalten. Dafür nahmen ihre Zentralbanken Devisenmarktinterventionen vor: Sie griffen als Käufer oder Verkäufer von Devisen in den Markt ein.
Erreichte der aktuelle Kurs den unteren Interventionspunkt, musste die zuständige Zentralbank die Leitwährung kaufen. Am oberen Interventionspunkt musste sie die Leitwährung verkaufen. Durch die so erzeugte zusätzliche Nachfrage oder das zusätzliche Angebot sollte verhindert werden, dass der Kurs die Untergrenze unterschritt oder die Obergrenze überschritt.
Solche Eingriffe veränderten nicht nur die Devisenkassakurse, also die Kurse für unmittelbar abzuwickelnde Devisengeschäfte, sondern wirkten sich auch stark auf den Geldmarkt aus. Ein Devisenkauf durch die Zentralbank erhöhte unerwünscht die Geldmenge; ein Devisenverkauf wirkte in die entgegengesetzte Richtung.
Nutzen und wirtschaftliche Grenzen
Oberer und unterer Interventionspunkt sind volkswirtschaftlich administrative Höchst- und Mindestpreise. Sie widersprechen insofern dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage. Zugleich schaffen sie für Importeure, Exporteure und andere Marktteilnehmer Planungssicherheit und begrenzen Wechselkursrisiken. Beim Floating, also bei frei schwankenden Wechselkursen, gibt es dagegen keine Bandbreiten.
Dauerhafte Interventionen weisen darauf hin, dass sich die beteiligten Staaten wirtschaftlich unterschiedlich entwickeln. Solche Unterschiede lassen sich langfristig weder durch Devisenmarktinterventionen noch durch die Auf- oder Abwertung einzelner Währungen beseitigen. Nach Darstellung des Artikels ist dafür vielmehr eine abgestimmte Wirtschaftspolitik erforderlich, mit der die Staaten Ungleichgewichte ihrer Handelsbilanzen abbauen.