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Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug einen möglichst niedrigen Wechselkurs von 5:1 vor, um die Exportwirtschaft der DDR zu schützen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlage und Bedeutung
  2. 2. Weg zur Währungsunion
  3. 3. Umtauschregeln und Kontroverse
  4. 4. Umstellung des Alltags und der Wirtschaft
  5. 5. Soziale Sicherung und Arbeitsrecht
  6. 6. Kriminalität im Zusammenhang mit der Vereinigung

Grundlage und Bedeutung

Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik trat am 1. Juli 1990 in Kraft. Ihre rechtliche Grundlage war der Staatsvertrag über die Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Die Finanzminister Theodor Waigel für die Bundesrepublik und Walter Romberg für die DDR hatten ihn am 18. Mai 1990 im Bonner Palais Schaumburg unterzeichnet.

Die Union verband drei eng zusammengehörende Veränderungen: Die D-Mark wurde in der DDR eingeführt, die Planwirtschaft wurde durch die Soziale Marktwirtschaft ersetzt und das soziale Sicherungssystem sowie das Arbeitsrecht wurden nach dem Vorbild der Bundesrepublik umgestaltet. Für die meisten DDR-Bürger war die neue Währung zunächst die sichtbarste Veränderung. Die D-Mark galt ihnen auch international als Symbol des westdeutschen Wirtschaftswunders und Wohlstands. Mit der Währungsunion wurde die Deutsche Bundesbank zur alleinigen Währungs- und Notenbank.

Weg zur Währungsunion

Die DDR galt als hoffnungslos verschuldet. Wegen wachsender Exportdefizite waren ihre Schulden in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre stark gestiegen und beliefen sich Ende 1989 auf 49 Milliarden Valutamark. Zugleich sank das Vertrauen vieler DDR-Bürger in ihre Regierung. Die bessere wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik trug zu einer großen Abwanderungswelle bei.

Vor diesem Hintergrund schlug die SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier Mitte Januar 1990 erstmals vor, die D-Mark in der DDR einzuführen und damit faktisch eine Währungsunion zu schaffen. Die Bundesregierung stellte dieses Vorhaben am 6. Februar 1990 der Öffentlichkeit vor.

Umtauschregeln und Kontroverse

Über den Wechselkurs wurde heftig diskutiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schlug einen Kurs von 5:1 vor, um die Exportwirtschaft der DDR zu schützen. Die Bevölkerung der DDR erwartete dagegen einen Umtausch im Verhältnis 1:1. Die Deutsche Bundesbank sorgte sich um die Stabilität der D-Mark. Die Bundesregierung verfolgte zugleich das politische Ziel einer schnellen Wiedervereinigung, weil sie befürchtete, dass sich das günstige außenpolitische Zeitfenster wieder schließen könnte.

Die endgültigen Umtauschregeln waren nach Alter und Art des Geldbetrags gestaffelt. Bürger ab 60 Jahren durften bis zu 6.000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 in D-Mark umtauschen. Für Erwachsene lag die Grenze bei 4.000 DDR-Mark, für Kinder bis 14 Jahre bei 2.000 DDR-Mark. Darüberliegende Sparguthaben wurden im Verhältnis 2:1 gewechselt. Schulden wurden ebenfalls halbiert.

Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten, Pachten und andere regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt. Guthaben von Personen und Unternehmen ohne Sitz in der DDR wurden grundsätzlich im Verhältnis 2:1 umgetauscht. Waren diese Guthaben erst nach dem 31. Dezember 1989 entstanden, galt ein Kurs von 3:1. Für diese Bestandsgrößen ergab sich faktisch ein reales Gesamtumtauschverhältnis von 1,6 zu 1.

Der damalige Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl kritisierte das Vorgehen bei der wirtschaftlichen Wiedervereinigung, besonders den festgelegten Wechselkurs. Gemessen am geschätzten Produktionspotenzial der DDR sei die durch den hohen Umtauschkurs zusätzlich entstandene Geldmenge für die DDR um 50 Prozent zu hoch gewesen. Nach dem Wirtschaftswissenschaftler Peter Bofinger wäre für das gesamte Währungsgebiet ein Geldmengenanstieg von 4,5 Prozent verkraftbar gewesen.

Umstellung des Alltags und der Wirtschaft

Die begrenzten Beträge für den Umtausch zum Kurs 1:1 beeinflussten bereits vor dem 1. Juli 1990 das Verhalten der Bevölkerung. Viele Menschen kauften vorzeitig Gebrauchsgüter aus DDR-Produktion, etwa Waschmaschinen oder Pkw. Manche DDR-Bürger übergaben Geld oberhalb ihrer persönlichen Höchstgrenze an weniger wohlhabende Verwandte und Bekannte. Kurz vor dem Stichtag führten Geschäfte Inventuren und Ausverkäufe durch und zeichneten ihre Waren neu aus. Von Polizeifahrzeugen mit Blaulicht begleitete Geldtransporter versorgten die Banken. Der Umtausch für die Bevölkerung begann am 1. Juli um 0:00 Uhr. Am folgenden verkaufsoffenen Sonntag waren Videorekorder, Fernsehgeräte, Autos und Reisen besonders gefragt, da sie nun frei gegen D-Mark erhältlich waren.

Grundlage der Wirtschaftsunion war die Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik. Die am 1. März 1990 gegründete „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ übernahm am 1. Juli 1990 insgesamt 7.894 Volkseigene Betriebe mit vier Millionen Beschäftigten. Ihre Aufgabe war es, diese Betriebe zu privatisieren. Die DDR-Unternehmen mussten zum 1. Juli 1990 außerdem eine DM-Eröffnungsbilanz erstellen, also ihr Vermögen und ihre Schulden zum Beginn der Rechnungslegung in D-Mark erfassen.

Die Einführung der D-Mark und der Umbau der Planwirtschaft zu marktwirtschaftlichen Strukturen beschleunigten den Niedergang der DDR-Volkswirtschaft. Das Einzelhandelsmonopol der Handelsorganisation HO und der Konsumgenossenschaften führte am Stichtag zwar zu einem umfangreichen Angebot westdeutscher Waren. Gleichzeitig brach jedoch die Nachfrage nach Waren aus DDR-Produktion ein, weil viele Verbraucher ihre neue Kaufkraft für westdeutsche Produkte nutzten.

Die treuhänderisch verwalteten DDR-Betriebe fanden nur schwer Käufer für ihre Erzeugnisse. Ein erheblicher Wettbewerbsnachteil war ihre geringe Produktivität. Hinzu kamen Lohnerhöhungen nach der Währungsunion. Dadurch stiegen die Lohnstückkosten, also die Lohnkosten je hergestellter Einheit, weit über das Niveau der westdeutschen Industrie und schwächten die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich.

Soziale Sicherung und Arbeitsrecht

Die Sozialunion gestaltete die sozialen Verhältnisse der DDR nach dem Vorbild der Bundesrepublik um. Nach Artikel 1 Absatz 4 des Staatsvertrags bildete sie mit der Währungs- und Wirtschaftsunion eine Einheit. Vorgesehen waren eine zur Sozialen Marktwirtschaft passende Arbeitsrechtsordnung und ein umfassendes System sozialer Sicherung, das auf Leistungsgerechtigkeit und sozialem Ausgleich beruhte.

Die bisherige einheitliche Sozialversicherung der DDR wurde in vier Bereiche aufgeteilt: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Für das Arbeitslosengeld und die Rentenkasse wurde eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.

In der DDR galt nun westdeutsches Arbeitsrecht. Dazu gehörten die Koalitionsfreiheit, also das Recht, Vereinigungen wie Gewerkschaften zu bilden, und die Tarifautonomie, nach der Arbeitgeber und Gewerkschaften Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen eigenständig aushandeln. Hinzu kamen Veränderungen beim Arbeitskampfrecht, insbesondere beim Streikrecht, sowie bei Mitbestimmung und Kündigungsschutz.

Kriminalität im Zusammenhang mit der Vereinigung

Im Zusammenhang mit der Währungsunion kam es auch zu Betrug. Der dadurch verursachte Schaden wird auf 20 Milliarden DM geschätzt. Mit entsprechenden Fällen befasste sich unter anderem die Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV).

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