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Vollverb

Ein Vollverb ist ein Verb (Tätigkeitswort), das den inhaltlichen Kern eines Satzes bildet und allein als Prädikat eines Satzes dienen kann. Ein Vollverb ist …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Funktion
  2. 2. Aufteilung von Prädikat und Satzinformation
  3. 3. Abgrenzung zu Hilfsverben und Leichtverben

Grundbegriff und Funktion

Ein Vollverb ist ein Verb, das den inhaltlichen Kern eines Satzes bildet und allein als Prädikat dienen kann. Es ist damit ein Inhaltswort: Es beschreibt eine Tätigkeit, einen Vorgang oder einen Zustand und legt wesentliche inhaltliche Eigenschaften des Satzes fest.

Davon unterscheiden sich Nicht-Vollverben. Sie haben vor allem grammatische Funktionen, treten häufig nur zusammen mit einem Vollverb auf und bilden kleine, geschlossene Klassen, die nicht regelmäßig erweitert werden. Zu ihnen zählen im Deutschen unter anderem Hilfsverben, Modalverben und Kopulaverben. Hilfsverben sind haben, sein und werden; sie dienen beispielsweise zur Bildung von Zeitformen und des Passivs.

Die Bezeichnung Hauptverb wird oft gleichbedeutend mit Vollverb verwendet. In manchen grammatischen Einteilungen werden unter Hauptverben jedoch zusätzlich Kopula- und Funktionsverben verstanden. Diese können zwar nicht allein das Prädikat bilden, aber das einzige Verb innerhalb eines Prädikats sein.

Aufteilung von Prädikat und Satzinformation

Im Satz „Hans trägt die Tasche“ steht nur das flektierte Vollverb „tragen“. Es bildet allein das Prädikat und trägt sowohl die grammatische Form als auch die wesentliche Bedeutung des Satzes.

In „Hans hat die Tasche getragen“ besteht das Prädikat aus den zwei Teilen „hat getragen“. Das Hilfsverb „hat“ trägt die grammatischen Merkmale Person, Numerus, Tempus und Modus. Es ist damit der Träger der Finitheit, also derjenigen grammatischen Eigenschaft, durch die der Satz als finiter Satz bestimmt wird. Außerdem ist es für das Erscheinen eines Subjekts im Nominativ verantwortlich.

Der infinite Teil „getragen“ ist das Vollverb. Es legt die inhaltlichen Eigenschaften des Satzes fest, unter anderem die semantischen Rollen an Subjekt- und Objektposition. Das Vollverb „tragen“ vermittelt beispielsweise, dass Hans Kraft aufwenden muss und dass die Tasche ihren Ort verändert. In einem mehrteiligen Prädikat können Hilfsverb und Vollverb daher unterschiedliche Aufgaben übernehmen: Das Hilfsverb markiert grammatische Kategorien, während das Vollverb die Ereignisbeschreibung und die beteiligten Rollen bestimmt.

Abgrenzung zu Hilfsverben und Leichtverben

Einige deutsche Verben sind als Vollverb und als Hilfsverb formgleich. In „Hans hat ein Auto“ ist „hat“ ein transitives Vollverb mit der Bedeutung „besitzen“. Das gleichlautende Hilfsverb „haben“ wird dagegen zur Bildung des Perfekts verwendet. Auch „bekommen“ kann ein Vollverb sein, etwa in „Meine Schwester bekommt ein Baby“. In „Er bekam den Führerschein abgenommen“ ist die formgleiche Verbform dagegen ein Hilfsverb für eine Variante des Passivs.

Eine weitere Abgrenzung besteht zwischen Vollverben und Leichtverben. Hilfsverben drücken grammatische Kategorien wie Zeitstufe oder Passiv aus. Leichtverben liefern dagegen einen Bestandteil der Ereignisbeschreibung. In „jemandem einen Tritt geben“ ist „geben“ deshalb kein Hilfsverb: Es bezeichnet einen Aspekt des Ereignisses, nämlich den Übergang eines Impulses. Es ist aber auch kein Vollverb, weil die wesentlichen inhaltlichen Merkmale aus dem Substantiv „Tritt“ stammen. Die gesamte Konstruktion hat eine ähnliche Bedeutung wie „jemanden treten“.

Ein Leichtverb verändert oder modifiziert somit lediglich die Ereignisbeschreibung, die durch ein Substantiv beziehungsweise eine damit verbundene Bedeutung gegeben ist. In dieser Verwendung hat es eine rein schematische Bedeutung und kann nicht allein stehen. Aus dieser Definition folgt, dass nicht jeder Satz ein Vollverb enthalten muss.

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