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Fixkosten
Produktfixe Kosten sind Kosten, die für ein bestimmtes Produkt anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. · Produktgruppenfixe Kosten sind …
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Begriff und Bedeutung
Fixkosten, auch Bereitschaftskosten, zeitabhängige Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten, sind eine Kostenart der Betriebswirtschaftslehre. Sie bilden einen Teil der Gesamtkosten und bleiben während einer bestimmten Rechnungsperiode bei einer betrachteten Bezugsgröße – in der Regel der Beschäftigung – konstant. Kurzfristig fallen sie daher unabhängig von der Ausbringungsmenge an. Beispiele sind Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Mietkosten, Versicherungsprämien und Zinsaufwand.
Das Gegenteil sind variable Kosten: Sie verändern sich mit der Ausbringungsmenge. Der Anteil fixer und variabler Kosten wird durch Kostenauflösung ermittelt. Definitionsgemäß gilt für die Gesamtkosten Gk:
Gk = Kf + Kv
Dabei sind Kf die Fixkosten und Kv die variablen Kosten. Bei einem hinreichend langfristigen Betrachtungszeitraum gibt es keine Fixkosten. Fixkosten sind deshalb eine nicht eindeutige Hilfskonstruktion, mit der tatsächlich durch Produktion verursachte Kosten im Voraus oder während der laufenden Produktion geschätzt werden.
Fixkostenanteil und Zuordnung
Je höher der Fixkostenanteil an den Gesamtkosten ist, desto eher handelt es sich um ein fixkostenintensives oder fixkostenlastiges Unternehmen. Dessen Gewinnschwelle liegt höher als bei einem weniger fixkostenintensiven Unternehmen. Angestrebt wird die Fixkostendegression: Bei steigender Kapazitätsauslastung verteilen sich die Fixkosten auf mehr erzeugte Einheiten. Dies nutzt das Gesetz der Massenproduktion und kann Unternehmenswachstum, Größenvorteile und Skaleneffekte bewirken.
Der Fixkostenblock kann nach Günter Wöhe gegliedert werden:
- Produktfixe Kosten entstehen für ein bestimmtes Produkt, etwa für ein Spezialwerkzeug.
- Produktgruppenfixe Kosten betreffen nur Produkte einer Produktgruppe, etwa Maschinen für diese Gruppe.
- Kostenstellenfixe Kosten fallen innerhalb einer Kostenstelle für mehrere Produktgruppen an, etwa Kosten für Räumlichkeiten.
- Bereichsfixe oder spartenfixe Kosten betreffen Produktgruppen eines Bereichs oder einer Sparte, etwa Verwaltungskosten.
- Unternehmensfixe Kosten lassen sich keinem Produkt, keiner Gruppe, Kostenstelle, keinem Bereich und keiner Sparte zuordnen, etwa Beitragszahlungen oder allgemeine Kosten der Geschäftsführung.
- Mischkosten sind weder rein fix noch rein variabel; der Einfachheit halber werden sie teilweise wie Fixkosten behandelt.
Fixkosten, Stückkosten und Gemeinkosten
Fixkosten können auf die Stückkosten einer Produkteinheit einbezogen werden durch Division der Fixkosten durch die Ausbringungsmenge (Fixkostenproportionalisierung), durch Verteilung nach dem Durchschnittsprinzip oder durch Aufteilung in Nutz- und Leerkosten nach dem Beanspruchungsprinzip.
Werden Fixkosten auf die Ausbringungsmenge verteilt und zusammen mit den variablen Kosten als Vollkosten berechnet, sind diese Vollkosten oft nicht kurzfristig entscheidungsrelevant. Sinkt die Ausbringung, entfallen nur variable Kosten; die Fixkosten bleiben unverändert. Daher kann die Verteilung fixer Kosten auf Produkte zu Fehlentscheidungen führen. Ein Zusatzauftrag sollte auch dann angenommen werden, wenn er die Vollkosten nicht deckt, aber über die variablen Kosten hinaus einen Deckungsbeitrag zur teilweisen Deckung der Fixkosten erbringt.
Fixkosten dürfen nicht allgemein mit Gemeinkosten gleichgesetzt werden. Gemeinkosten können einem Kostenträger nicht direkt zugeordnet werden; Fixkosten beschreiben dagegen ihre Unabhängigkeit von der Ausbringungsmenge. Das Gehalt eines Entwicklungsingenieurs, der nur für ein spezielles Produkt tätig ist, kann beispielsweise fix sein und zugleich als Einzelkosten nur von diesem einen Kostenträger verursacht werden.
Sprungfixe Kosten
Sprungfixe oder intervallfixe Kosten sind innerhalb bestimmter Intervalle konstant, steigen oder fallen aber beim Übergang zwischen den Intervallen auf ein anderes Niveau. Ihre Kostenfunktion verläuft treppenartig. Sie entstehen beispielsweise, wenn die vorhandene Produktionskapazität ab einer bestimmten Stückzahl nicht mehr ausreicht und neue Maschinen oder andere Erweiterungen erforderlich werden.
Beispiel: Eine Maschine verursacht fixe Kosten von 500 Euro und kann in 24 Stunden höchstens 30 Teile herstellen. Für 31 Teile wird eine zweite Maschine benötigt. Dadurch steigen die Fixkosten sprunghaft von 500 auf 1000 Euro. Solange weniger als 60 Teile produziert werden, ist keine weitere Maschine erforderlich.
Kapazitätserweiterungen können zur Fixkostenfalle führen: Verursachen Erweiterungsinvestitionen zusätzliche Fixkosten, die entgegen den Erwartungen nicht durch zusätzliche Umsatzerlöse gedeckt werden, verschlechtert sich das Ergebnis. Es kann sogar eine Verlustsituation entstehen.