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Verwaltungsgliederung des Vereinigten Königreichs
Auf oberster Ebene besteht das Vereinigte Königreich aus vier „Nationen“ (englisch nations): Den drei britischen Landesteilen England, Wales und Schottland …
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Grundstruktur und Bedeutung
Das Vereinigte Königreich ist territorial in vier „Nationen“ gegliedert: England, Wales, Schottland und Nordirland. England, Wales und Schottland sind britische Landesteile; Nordirland bildet den vierten Teil. Diese Einheiten treten zum Beispiel bei internationalen Sportveranstaltungen regelmäßig mit eigenen Nationalmannschaften auf.
Trotz dieser Bezeichnung sind sie keine teilsouveränen Gliedstaaten, denn das Vereinigte Königreich ist kein Bundesstaat. Ihre Rechte hängen von der Zentralregierung in London ab. Durch Devolution, also die Übertragung von Zuständigkeiten an regionale Institutionen, haben die Landesteile aber zunehmend eigene Kompetenzen erhalten.
Die Verwaltungsgliederung wurde seit dem späten 19. Jahrhundert mehrfach stark verändert. Dadurch entstanden neue Verwaltungsbezirke, von denen manche später wieder aufgelöst wurden. Im Alltag werden teilweise weiterhin Namen alter Grafschaften verwendet, auch wenn ein Ort verwaltungsmäßig nicht mehr zu dieser Grafschaft gehört. Die Übersicht beschreibt den Stand von 2013; für Nordirland wird außerdem die Reform zum 1. April 2015 genannt.
England
England ist in Regionen gegliedert. Diese Regionen haben, mit Ausnahme von Greater London, keine Verwaltungsfunktionen. Greater London besitzt eine besondere Struktur: Es besteht aus der City of London mit Sonderstatus sowie 32 Boroughs.
Die übrigen englischen Regionen sind in mehrere Arten von Verwaltungsbezirken unterteilt: 26 Non-Metropolitan Counties, sechs Metropolitan Counties und 56 Unitary Authorities. Unitary Authorities sind einstufige Verwaltungsbezirke, in denen zentrale Verwaltungsaufgaben auf einer Ebene liegen.
Die 26 Non-Metropolitan Counties sind weiter in 192 Distrikte unterteilt. Die sechs Metropolitan Counties sind in 36 Metropolitan Boroughs gegliedert.
Politisch unterscheidet sich England von Wales, Schottland und Nordirland: Es besitzt kein eigenes Parlament für rein englische Angelegenheiten. Stattdessen wird England in allen Angelegenheiten von denselben Institutionen regiert wie der Gesamtstaat, also vom Unterhaus, Oberhaus und königlichen Kabinett. Dabei enthalten sich Abgeordnete der anderen Regionen in solchen Fällen nach Gewohnheitsrecht; dieses Problem wird als West Lothian Question bezeichnet.
Wales
Wales ist in 22 Unitary Authorities gegliedert. Diese Verwaltungseinheiten tragen wegen ihrer Geschichte oder Größe unterschiedliche Bezeichnungen: Es gibt drei Cities, zehn County Boroughs und neun Counties.
Seit 1998 besitzt Wales ein eigenes Parlament mit beschränkten Befugnissen, das walisische Parlament, auf Englisch Welsh Parliament. Seine Kompetenzen sind also nicht unbegrenzt, sondern bleiben im Rahmen der vom Gesamtstaat übertragenen Zuständigkeiten.
Schottland
Schottland besteht aus 32 Unitary Authorities. Dazu gehören auch drei Inselbezirke. Es gibt in Schottland keine Verwaltungsebene über oder unter diesen Unitary Authorities.
Die Dezentralisierung ist in Schottland am weitesten fortgeschritten. Schottland besitzt ein eigenes schottisches Parlament und eine schottische Exekutive. Damit hat es im Vergleich zu den anderen Landesteilen besonders weitgehende eigene politische Strukturen innerhalb des Vereinigten Königreichs.
Nordirland
In Nordirland gibt es seit dem 1. April 2015 elf Distrikte mit dem Status einer Unitary Authority. Diese Distrikte sind die zentrale Verwaltungsebene; es gibt keine übergeordneten oder untergeordneten Verwaltungseinheiten.
Das nordirische Parlament heißt Northern Ireland Assembly. Wie alle provinzialen Parlamente hat es nur beschränkte Befugnisse. Die Befugnisse sind also nicht souverän, sondern hängen vom politischen Rahmen des Vereinigten Königreichs und der Devolution ab.