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Versicherung (Kollektiv)
Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, …
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Grundprinzip und Definition
Versicherung bezeichnet das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme. Viele Versicherte zahlen einen Geldbetrag, die Versicherungsprämie, in eine Kapitalsammelstelle beim Versicherer ein. Tritt bei einem Versicherten der Versicherungsfall, also der entsprechende Schaden, ein, erhält er daraus einen Schadenausgleich. Weil der Versicherungsfall normalerweise nur bei wenigen Mitgliedern eintritt, genügt bei bezahlbaren Beiträgen das gemeinsam angesparte Vermögen. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und der notwendige Beitrag mit versicherungsmathematischen Methoden bestimmt werden kann.
Eine gesetzliche Definition der Versicherung besteht nicht. Nach dem Richterrecht gehören zum Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VVG insbesondere folgende Kriterien:
- Die Übernahme der Verpflichtung erfolgt entgeltlich.
- Das Geschäft wird planmäßig betrieben, indem absichtlich ein Risikoausgleichskollektiv aufgebaut wird.
- Es handelt sich um ein selbständiges Geschäft und nicht nur um eine unselbständige Nebenabrede.
- Beim Eintritt des Versicherungsfalls besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistung.
- Die Leistung ist ungewiss; der Versicherer übernimmt also ein Risiko.
- Eine Vielzahl gleichartiger Gefahren wird systematisch übernommen, möglichst in einem homogenen Risikoausgleichskollektiv.
Die ersten vier Kriterien sind objektiv, die letzten beiden subjektiv. Auch bei Großrisiken oder bei Versicherungen mit relativ hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, etwa einer Brillenverlustversicherung, kann Versicherung vorliegen, wenn die Risiken ausreichend zusammengefasst werden.
Wirtschaftswissenschaftlich definierte Alfred Manes Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen. Karl Hax beschrieb sie als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Für Dieter Farny ist sie die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit.
Risikoausgleich und mathematische Grundlage
Versicherung beruht auf der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv, auch Pool oder Portfolio genannt. Der Vorteil wird durch das Gesetz der großen Zahlen erklärt: Mit steigender Zahl gleichartiger Ereignisse nähert sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang, also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge, an.
Die Streuung der Ergebnisse um diesen Mittelwert nimmt mit wachsender Kollektivgröße ab. Im Idealfall des Zentralen Grenzwertsatzes sinkt die Standardabweichung bei einer steigenden Zahl von Risiken n wie 1/√n. Dadurch wird das Risiko kleiner, dass das Kollektiv nicht genügend Geld zur Bezahlung aller Schäden besitzt. Große Kollektive benötigen proportional weniger Vorsorgekapital als kleine Kollektive oder einzelne Personen. Das senkt die Finanzierungskosten und ermöglicht eine günstigere Absicherung.
Beispiel: Absicherung eines Hauses
Ein Haus mit einem Versicherungswert von 100.000 € soll gegen Brand abgesichert werden. Bei einer jährlichen Brandwahrscheinlichkeit von 0,1 % müsste der Eigentümer für eine individuelle Absicherung ständig 100.000 € als Reserve bereithalten. Bei Finanzierungskosten von 1 % entstehen dadurch 1.000 € pro Jahr. Hinzu kommt der durchschnittliche erwartete Brandverlust von 100 € pro Jahr. Die individuelle Absicherung kostet damit langfristig durchschnittlich 1.100 € jährlich.
Schließen sich 100.000 Hausbesitzer zusammen, treten im Kollektiv durchschnittlich 100 Brände pro Jahr auf. Bei 100.000 € Schaden je Haus ergeben sich Gesamtkosten von 10.000.000 €, also durchschnittlich 100 € pro Haus. Zusätzlich muss das Kollektiv Kapital gegen zufällig viele Brände bereitstellen. Bei ausreichender Sicherheit werden dafür im Beispiel ebenfalls 10.000.000 € angesetzt. Unterstellte Finanzierungskosten von 20 % entsprechen 20 € je Haus. Die kollektive Absicherung kostet somit 120 € pro Person und Jahr.
Der Versicherungsbeitrag besteht in diesem Beispiel aus dem Erwartungswert des Schadens von 100 € und einem Sicherheitszuschlag von 20 €. Je größer das Kollektiv ist, desto stärker nähert sich der Preis dem reinen Erwartungswert von 100 € an. Der Hausbesitzer überträgt dabei eine Unsicherheit im Wert von 1.100 € gegen ein Entgelt von 120 € auf das Versicherungskollektiv. Auch zusätzliche Organisationskosten und ein angemessener Gewinnzuschlag können den wirtschaftlichen Nutzen der Versicherung ermöglichen.
Organisation und Versicherungsformen
Der Risikoausgleich könnte grundsätzlich gemeinschaftlich organisiert werden. In der Praxis ist ein ausreichend großes Kollektiv ohne zentrale Koordination jedoch meist nicht organisierbar. Deshalb treten in der Marktwirtschaft Versicherer als Unternehmer und Dienstleister auf. Sie organisieren Risikoausgleichskollektive und nutzen deren Ausgleichseffekt, um viele Risiken mit einem für das Unternehmen tragbaren Risiko zu übernehmen.
Ein privatwirtschaftlicher, gewinnorientierter Versicherer erhebt feste Beiträge. Schäden gleicht er aus diesen Beiträgen und aus Eigenkapital aus. Das Eigenkapital dient als zusätzliche Sicherheit für größere Schäden und steht selbst unter Risiko. Sind Beiträge höher als Schäden und übrige Aufwendungen, entsteht Gewinn; sind sie niedriger, muss der Verlust aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Gewinne werden häufig nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert, also einbehalten, um Eigenkapitalbasis und Sicherheit zu erhöhen.
Versicherung kann als Gegenseitigkeitsversicherung nach dem Assoziationsprinzip oder als Erwerbsversicherung nach dem Spekulationsprinzip betrieben werden. Bei der Gegenseitigkeitsversicherung gehören Gewinne und Eigenkapital grundsätzlich den Versicherungsnehmern beziehungsweise Mitgliedern. Heute erheben jedoch auch Gegenseitigkeitsversicherer meist feste Beiträge. Die Sozialversicherung ist nur eingeschränkt als Versicherung einzuordnen: Sie ist staatlich organisiert, gesetzlich verpflichtend und überwiegend umlagefinanziert. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die laufenden Beiträge im Rahmen eines Generationenvertrags von einer Generation für die andere erbracht; Rückstellungen werden nicht gebildet, weshalb sie nicht demographiefest ist.
Die Verbilligung der Risikoabsicherung durch Versicherung erleichtert den Aufbau wertvoller Industrieanlagen und privater Werte. Die Entwicklung moderner Industriestaaten ist daher eng mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden.
Versicherbare Risiken und Risikomanagement
Versicherbar sind vor allem Risiken, die sich nach statistisch fassbaren Gesetzmäßigkeiten verwirklichen. Nicht oder nicht vollständig versicherbar sind dagegen Risiken, die wesentlich vom menschlichen Verhalten abhängen, etwa der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, Marktpreisrisiken oder vorsätzliches Verhalten.
Die versicherbaren Risiken werden in wenige, nicht scharf voneinander abgegrenzte Gruppen eingeteilt:
- Biometrische Risiken betreffen Leben und Lebensunterhalt, etwa Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte gedeckt.
- Kostenrisiken umfassen beispielsweise Gerichts- und Krankheitskosten. Typische Versicherungen sind Rechtsschutz- und Krankenversicherung.
- Schadensrisiken umfassen beispielsweise Feuer, Unfall und Diebstahl. Sie werden unter anderem durch Wohngebäude-, Unfall- und Hausratversicherung gedeckt.
- Haftungsrisiken werden durch Haftpflichtversicherungen abgesichert.
Risikomanagement ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken und sollte jedem Versicherungsabschluss vorausgehen. Risiko bedeutet allgemein Unsicherheit. Zu einem Risiko gehören ein Wert, etwa eine Sache, Person, ein Prozess, System oder Zustand, die Gefahren, denen dieser Wert ausgesetzt ist, und die direkten, indirekten finanziellen sowie nichtfinanziellen Auswirkungen einer Verwirklichung. Weitere wichtige Dimensionen sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit.
Risikomanagement kann Maßnahmen wie die Verringerung der Risikohäufigkeit, einen planmäßigen Umgang mit dem Schadensfall, die Selbsttragung eines Teils der finanziellen Folgen oder die Versicherung eines Teils umfassen. Die Erkennung von Risiken ist besonders wichtig, weil mit nicht erkannten Risiken nicht planmäßig umgegangen werden kann. Andere Absicherungstechniken sind beispielsweise Optionen gegen sinkende Aktienkurse oder die Verbriefung über den Kapitalmarkt. Das Risiko eines Unternehmers, dass ein neues Produkt keinen Markterfolg hat, kann dagegen nicht vollständig auf andere übertragen werden; der Gewinn ist gerade die Entlohnung für eingegangene Risiken.
Rechtliche Gestaltung, Deckung und Klassifikation
Versicherungsschutz entsteht in einem Versicherungsverhältnis. Der Versicherer gewährt den Schutz, der Versicherungsnehmer erhält ihn. Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener durch Gerichtsentscheidung begründet werden. Weil Versicherer viele möglichst ähnliche Risiken zusammenfassen, verwenden sie für bestimmte Typen einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die angebotenen Typen von Versicherungsverhältnissen werden als Versicherungsprodukte bezeichnet; wirtschaftlich ist das eigentliche Produkt das organisierte Kollektiv beziehungsweise der Versicherungstarif.
Das Versicherungsrecht umfasst das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht. Zum Privatversicherungsrecht gehören Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht. Letzteres ist besonderes Schuldvertragsrecht.
Für die Deckung von Anwartschaften, insbesondere in der Personenversicherung, gibt es zwei Grundprinzipien: Das Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft verwendet, das Umlageverfahren überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtige Klassifikationen sind:
- Individualversicherung und Sozialversicherung: Die Individualversicherung entsteht durch privatrechtlichen Vertrag, die Sozialversicherung durch Gesetz aufgrund bestimmter Umstände wie abhängiger Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.
- Personen- und Nichtpersonenversicherung: Personenversicherungen sind insbesondere Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Zu den Nichtpersonenversicherungen zählen Sach- und Vermögensversicherungen, etwa Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
- Schadens- und Summenversicherung: Die Schadensversicherung ersetzt den konkret nachzuweisenden Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Summenversicherung zahlt im Versicherungsfall eine vorher bestimmte Summe, ohne dass der konkrete Schaden nachgewiesen werden muss. Lebens- und Unfallversicherungen sind typische Summenversicherungen. Die Neuwertversicherung ist ein Grenzfall.
- Aktiven- und Passivenversicherung: Aktivenversicherungen schützen Sachwerte auf der Aktivseite eines Unternehmens, etwa Gebäude oder Fahrzeuge. Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, etwa durch Produkt- oder Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Bei erheblicher Unterversicherung ersetzt die Aktivenversicherung den Schaden nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Wert; bei der Passivenversicherung gilt grundsätzlich Erstrisikodeckung bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Lebens- und Nicht-Lebensversicherung: Lebensversicherungen sind meist langfristige Summenversicherungen ohne Teilschäden und ohne Mehrfachschäden pro Risiko. Nicht-Lebens-Versicherungen decken auch Teil- und Mehrfachschäden, haben meist kurz- bis mittelfristige Verträge und können eine langwierige Schadensabwicklung sowie Kosteninflation und Zufallsschwankungen aufweisen.
Lotterien, Tontinen und reine Kapitalisierungsgeschäfte sind keine Versicherungen im eigentlichen Sinn. Eine Lotterie dient dem Erreichen eines Gewinns, nicht der Absicherung eines unerwünschten Ereignisses. Bei einer Tontine zahlen Anleger einen Betrag ein, der nach einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden ausgezahlt wird; sie nutzt das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite. Kapitalisierungsgeschäfte sind reine Sparvorgänge.