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Vergangenheitsbewältigung
Vergangenheitsbewältigung (neuerdings auch Vergangenheitsaufarbeitung) ist ein Schlüsselbegriff des öffentlichen Diskurses im Umgang mit der deutschen und …
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Bedeutung und Grundformen
Vergangenheitsbewältigung, neuerdings auch Vergangenheitsaufarbeitung, bezeichnet den individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit einer durch Diktatur, staatliche Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen belasteten Vergangenheit. Im deutschen und österreichischen öffentlichen Diskurs betrifft sie vor allem den Nationalsozialismus; nach dem Ende der DDR wurde der Begriff außerdem auf die SED-Diktatur angewandt. Auf persönlicher Ebene geht es etwa um verdrängte Erfahrungen, seelische Verletzungen und Schuldgefühle, auf gesellschaftlicher Ebene um Verantwortung, Erinnerung und politische Kultur.
Da Vergangenheit nicht endgültig „bewältigt“ werden kann, wird häufig „Aufarbeitung“ bevorzugt. Dieser Ausdruck betont die Bestimmung von Verantwortung und einen fortdauernden Prozess der Erinnerungskultur. „Geschichtspolitik“ und „Vergangenheitspolitik“ heben hervor, dass dieser Prozess politisch gesteuert werden kann.
Eckhard Jesse nannte 1992 drei Voraussetzungen: Es müssen erstens Verbrechen vorliegen, zweitens beendet worden sein und drittens muss eine Demokratisierung stattfinden. Helmut König verstand darunter 1998 die Gesamtheit der Handlungen und des Wissens, mit denen neue demokratische Systeme zu ihren nichtdemokratischen Vorgängern Stellung beziehen. Dazu gehört der Umgang mit deren strukturellen, personellen und mentalen Hinterlassenschaften.
Wichtige Mittel sind Strafverfolgung, Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer, Reform des Rechts, Öffnung von Archiven, historische Forschung, politische Bildung, Gedenkstätten sowie öffentliche Debatten und Kunst. Zwischen diesen Zielen entstehen Konflikte: Gesellschaftliche Integration und Amnestien können der Bestrafung entgegenstehen; Forderungen nach einem „Schlussstrich“ konkurrieren mit dem Anspruch auf dauerhafte Aufklärung.
Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik
Die Aufarbeitung der NS-Zeit umfasst die juristische, politische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Überwindung ihrer ideologischen und materiellen Folgen. Am Anfang standen die Nürnberger Prozesse, weitere Strafverfahren, die Rehabilitierung von Opfern, die Änderung nationalsozialistischen Rechts und der Aufbau neuer Rechtsordnungen. Die westlichen Besatzungsmächte versuchten zudem durch Entnazifizierung und „Reeducation“, demokratische Werte zu vermitteln.
In der frühen Bundesrepublik trat jedoch die Reintegration ehemaliger Nationalsozialisten in den Vordergrund. Amnestiegesetze von 1949 und 1954 begnadigten die große Mehrheit der von deutschen Gerichten verurteilten Nationalsozialisten. Das „131er-Gesetz“ von 1951 erleichterte politisch entlassenen Beamten und ehemaligen Berufssoldaten die Rückkehr in den öffentlichen Dienst. Dem Zweiten Bundestag gehörten 129 ehemalige NSDAP-Mitglieder an. Der Kalte Krieg und die Wiederbewaffnung förderten diese Entwicklung; die strafrechtliche Verfolgung blieb zunächst schwach.
Auch Entschädigungen waren begrenzt. Das 1956 rückwirkend ab 1953 beschlossene Bundesentschädigungsgesetz erfasste bis 1969 etwa 1 Million deutsche Opfer, schloss aber Kommunisten, Homosexuelle, „Asoziale“ sowie Sinti und Roma größtenteils aus. Israel und die Jewish Claims Conference erhielten aufgrund des Luxemburger Abkommens von 1952 insgesamt 3,45 Milliarden DM. Zwischen 1959 und 1964 wurden mit elf westeuropäischen Staaten weitere 876 Millionen DM vereinbart; viele osteuropäische Opfer und Zwangsarbeiter blieben ausgeschlossen. Für ehemalige Zwangsarbeiter entstand 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.
Öffentliche Aufmerksamkeit erzeugten der Eichmann-Prozess 1961 und der erste Frankfurter Auschwitzprozess 1963 bis 1965. Dennoch wollte 1965 die Hälfte der Befragten alle NS-Prozesse sofort beenden. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile hob 1998 zunächst Urteile des Volksgerichtshofs und der Standgerichte auf; 2002 folgten Militärgerichtsurteile und 2009 Urteile gegen sogenannte Kriegsverräter. Eine Untersuchung von 2012 bis 2016 zeigte eine starke personelle Belastung der Nachkriegsjustiz durch ehemalige Nationalsozialisten. Deutsche Gerichte verurteilten nach dem Krieg nur rund 6.650 ehemalige Nazis.
In der Erinnerungskultur stehen zahlreiche Gedenkstätten und Initiativen wie die seit den 1990er Jahren verlegten Stolpersteine. Seit 1996 ist der 27. Januar bundesweiter gesetzlicher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Prägend waren Willy Brandts Kniefall am Warschauer Ghetto und Richard von Weizsäckers Rede vom 8. Mai 1985, die das Kriegsende als Befreiung deutete. Zugleich kehren Schlussstrichdebatten regelmäßig wieder: Im Mai 2005 befürworteten 41 Prozent einen Schlussstrich, 51 Prozent eine weitere Aufarbeitung.
DDR und Österreich im Umgang mit der NS-Zeit
Die drei deutschsprachigen Staaten entwickelten unterschiedliche Deutungen. Nach Mario Rainer Lepsius internalisierte die Bundesrepublik die NS-Zeit nach langem Schweigen als Teil der eigenen Geschichte. Österreich externalisierte sie lange durch die Vorstellung, erstes Opfer Hitlers gewesen zu sein. Die DDR universalisierte den Nationalsozialismus als „Faschismus“, der aus dem Kapitalismus hervorgegangen sei.
Die DDR begründete ihre Identität mit einem staatlichen Antifaschismus und grenzte sich damit von der Bundesrepublik ab. Nach der Dimitroff-These war Faschismus die terroristische Herrschaft besonders reaktionärer Teile des Finanzkapitals; weil dessen Macht in der DDR gebrochen sei, galt auch die Grundlage des Faschismus als beseitigt. Eine offene Diskussion über ehemalige Nationalsozialisten in DDR-Funktionen oder über Rechtsextremismus wurde unterdrückt. Nach anfänglicher Entnazifizierung und den umstrittenen Waldheimer Prozessen von 1950 integrierte auch die DDR frühere NSDAP-Mitglieder und Wehrmachtsoffiziere. Gesetze von 1949 und 1952 stellten ihre staatsbürgerlichen Rechte wieder her. Bis September 1949 wurden in der sowjetischen Besatzungszone 1.485 NS-Unrechtsurteile aufgehoben; die DDR hob später keine weiteren durch ein entsprechendes Gesetz auf.
Die DDR unterschied bei Leistungen zwischen „Verfolgten“ und „Kämpfern gegen den Faschismus“, wobei kommunistische Widerstandskämpfer besonders hervorgehoben wurden. Jüdische Gemeinden, Euthanasieopfer, Sinti und Roma, Homosexuelle und weitere Gruppen blieben im öffentlichen Gedächtnis wenig sichtbar. Seit 1990 werden auch DDR-Ministerien, Volkskammer und Zentralkomitee der SED wissenschaftlich auf ihre personellen und institutionellen NS-Kontinuitäten untersucht.
In Österreich verbot das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 die NSDAP und verbundene Organisationen. Bis 1955 verhängten Volksgerichte 13.607 Schuldsprüche, darunter 43 Todesurteile, von denen 30 vollstreckt wurden. Nach der Wahlzulassung von rund 500.000 minderbelasteten Mitläufern 1949 bemühten sich die Parteien verstärkt um diese Wähler. Die lange verbreitete Opferthese berief sich auf die Moskauer Deklaration von 1943 und begünstigte eine schleppende Restitution geraubten Eigentums. Einen Wandel markierte Bundeskanzler Franz Vranitzky am 8. Juli 1991, als er die Mitverantwortung österreichischer Bürger am Zweiten Weltkrieg und am Leid anderer Menschen anerkannte.
Aufarbeitung der SED-Diktatur
Die Aufarbeitung der SED-Diktatur untersucht Herrschaft und Gesellschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie soll deren diktatorischen und menschenverachtenden Charakter vermitteln und Verharmlosung oder „Ostalgie“ entgegenwirken. Der Bundestag setzte 1992 und 1995 Enquete-Kommissionen ein.
Die juristische Aufarbeitung musste das Rückwirkungsverbot beachten. Nach Art. 315 Abs. 1 EGStGB in Verbindung mit § 2 StGB durfte eine Tat grundsätzlich nur verfolgt werden, wenn sie sowohl nach DDR- als auch nach bundesdeutschem Recht strafbar war; anzuwenden war das mildere Recht. Der 3. Oktober 1990 galt als Unterbrechung der Verjährung, während bei politisch nicht verfolgten Taten die Zeit vom 11. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 nicht mitgerechnet wurde. Verfolgt wurden unter anderem Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze, Wahlfälschung, Rechtsbeugung, Denunziation, Tätigkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit, Misshandlungen in Haft, staatliches Doping, Korruption, Wirtschaftsstraftaten und Spionage. Bis 2002 führten mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren wegen Grenzgewalt zu 457 Anklagen und 230 Verurteilungen. Ob die Ergebnisse zu milde waren oder als „Siegerjustiz“ zu weit gingen, ist umstritten. Das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz von 1992 regelt die Wiedergutmachung für rechtsstaatswidrige Verurteilungen und Freiheitsentziehungen zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991, die Aktenöffnung und der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen ermöglichten individuelle, journalistische und wissenschaftliche Aufklärung. Die Enttarnung Inoffizieller Mitarbeiter führte zu Rücktritten und scharfen Konflikten. Sechs Landesbeauftragte und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützen weiterhin Beratung, Forschung und Projekte.
Die Sabrow-Kommission legte 2006 ein Konzept für einen dezentralen, besser vernetzten Geschichtsverbund vor. Sie wollte Regimecharakter und Alltagsleben gemeinsam untersuchen, um Anpassung, Auflehnung, Begeisterung und Gleichgültigkeit sichtbar zu machen. Kritiker sahen darin eine Verharmlosung der Diktatur. Auch insgesamt bleibt ihre Bewertung politisch umstritten. Eine Emnid-Studie vom Mai 2010 ergab, dass mehr als die Hälfte der Ostdeutschen die DDR überwiegend positiv beurteilte.
Diktaturenvergleich und internationale Perspektive
Seit 1990 wird von „doppelter“ oder, weniger gleichsetzend, „zweifacher Vergangenheitsbewältigung“ gesprochen: NS- und SED-Diktatur werden gemeinsam erforscht und ihre strafrechtliche, personelle und materielle Aufarbeitung verglichen. Umstritten ist, ob dies beide Systeme unzulässig gleichsetzt und die Einzigartigkeit des Holocaust relativiert oder ob der Vergleich Herrschaftstechniken und Aufarbeitungsformen verständlicher macht. Ein vermittelnder Ansatz vergleicht einzelne Fragen, ohne beide Regime insgesamt gleichzusetzen. Bernd Faulenbach formulierte den Grundsatz, die NS-Verbrechen dürften durch Nachkriegsverbrechen „nicht relativiert“, die stalinistischen Verbrechen mit Verweis auf die NS-Verbrechen aber auch „nicht bagatellisiert“ werden.
Seit den 1990er Jahren hinterfragen viele europäische Länder stärker ihre Rolle im Zweiten Weltkrieg. Debatten betreffen etwa Schwedens Verhalten, Kollaboration und Nachkriegsjustiz in Norwegen, den Tod deutscher Flüchtlinge in Dänemark und die umfangreiche Zusammenarbeit des französischen Vichy-Regimes mit dem Deutschen Reich, einschließlich der Deportation französischer Juden. Dadurch gerieten nationale Selbstbilder als neutrale Staaten, reine Opfer oder geschlossen widerständige Gesellschaften in Zweifel.
Im weiteren Sinn bezeichnet Vergangenheitsbewältigung auch den Umgang anderer Gesellschaften mit Diktatur und Menschenrechtsverletzungen. Zeitlich begrenzte Wahrheitskommissionen arbeiteten beispielsweise in lateinamerikanischen Staaten, Marokko und Südafrika. Der deutsche Umgang mit dem Nationalsozialismus wird dabei häufig als Vorbild verstanden.
Wiederkehrende Muster sind die Behauptung, ein früheres System habe eine gute Idee nur schlecht verwirklicht, Forderungen nach Amnestie und Schlussstrich, das Streben ehemaliger Oppositioneller nach Wahrheit und Bestrafung sowie der Rückzug ins Private. Nach Claus Offe treffen dabei die Interessen alter und neuer Führungsschichten, der Opfer und ihrer Familien sowie früherer Widerstandsgruppen aufeinander. Traumatisierung, Schuld, Verdrängung, Scham und Aggression prägen die Auseinandersetzung. Mit wachsendem zeitlichem Abstand und besserem Archivzugang kann sie wissenschaftlicher werden. Verlauf und Intensität hängen außerdem davon ab, ob ein Regime schrittweise umgewandelt oder von außen beseitigt wurde und welche kulturellen und politischen Besonderheiten eines Landes bestehen.