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Verbraucherzentrale

Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Aufgaben
  2. 2. Beratung und Ziele
  3. 3. Rechte und Organisation
  4. 4. Wichtige Aktivitäten
  5. 5. Beispiele für Klagen
  6. 6. Finanzierung

Grundidee und Aufgaben

Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte, gemeinnützige Vereine. Sie arbeiten aufgrund eines staatlichen Auftrags im Verbraucherschutz und bieten Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Zusammen bilden sie die politische Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). Der vzbv wurde am 1. November 2000 gegründet, hat seinen Sitz in Berlin und ist als eingetragener Verein organisiert. Er vertritt Verbraucherinteressen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene, bietet aber selbst keine direkte Verbraucherberatung an.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Beratung übernehmen die Verbraucherzentralen der Bundesländer. Der Bundesverband koordiniert, bündelt politische Positionen und tritt für Verbraucherrechte ein. Nach den Angaben im Artikel gehören dem vzbv 54 Verbraucherorganisationen an: 16 Verbraucherzentralen, 29 weitere Verbände und 9 Fördermitglieder. Für 2023 werden 250 Beschäftigte und ein Umsatz von 57.862.066 Euro genannt.

Beratung und Ziele

Ziel der Verbraucherzentralen ist es, Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und ihnen rechtlichen Beistand zu leisten. Privater Konsum meint Entscheidungen und Verträge, die Menschen als Kundinnen und Kunden im Alltag treffen, etwa beim Einkaufen, Wohnen, Reisen, bei Versicherungen oder bei Telekommunikation.

Die Themen der Beratung sind breit: Dazu gehören Kaufrecht, Werkvertragsrecht bei Handwerkerleistungen, Dienstvertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung, private Insolvenzverfahren und deren Prävention, Banken und Geldanlage, Grauer Kapitalmarkt, Versicherungen, Patientenrecht, Pflegeberatung, Wohnberatung, Gesundheitsdienstleistungen, Reiserecht, private Altersvorsorge, Baufinanzierung, Energie, Stromanbieterwechsel, Umwelt, Ernährung, Haushalt, Freizeit und Telekommunikation.

Bei individuellen Rechtsproblemen helfen Verbraucherzentralen in der Regel gegen Entgelt. Außerdem vertreten sie Verbraucherinteressen nicht nur im Einzelfall, sondern auch in Verbandsklagen. Eine Verbandsklage ist eine Klage, die nicht nur eine einzelne Person betrifft, sondern allgemeine Verbraucherinteressen durchsetzen soll. Besonders gehört es zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben, außergerichtlich und gerichtlich gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken und unlautere Werbung von Anbietern vorzugehen. In den letzten Jahren lag ein Arbeitsschwerpunkt bei Beschwerden über Telekommunikationsdienstleistungsverträge. Verbraucherzentralen versuchen auch, politisch Einfluss zu nehmen, etwa bei Initiativen zur Energieversorgung.

Rechte und Organisation

Verbraucherzentralen haben in Deutschland besondere rechtliche Befugnisse. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen sie seit dem 1. Juli 2008 außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen; davor galt § 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz. Das bedeutet, dass sie Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb ihres Aufgabenbereichs außergerichtlich beraten und vertreten dürfen, ähnlich wie Rechtsanwälte in diesem Bereich. Eine Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.

Seit dem 1. Januar 2002 können Verbraucherzentralen sich individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen. Dadurch können sie Forderungen gegenüber Anbietern geltend machen und, wenn nötig, einklagen. So lassen sich Ansprüche einzelner Verbraucher bündeln und im Interesse des Verbraucherschutzes bis hin zum Bundesgerichtshof verfolgen. Außerdem zählen Verbraucherzentralen zu den qualifizierten Verbraucherverbänden nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Qualifizierte Verbraucherverbände sind Organisationen, die bestimmte Verbraucherrechte gerichtlich durchsetzen dürfen.

Die Verbraucherzentralen sind in den Bundesländern als selbstständige Organisationen tätig. Einige wurden bereits in den 1950er- und 1960er-Jahren gegründet, etwa Berlin 1953, Hamburg und Niedersachsen 1957, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 1958, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein 1959, Rheinland-Pfalz 1960 und Bremen 1961. Die Verbraucherzentralen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden 1990 gegründet. Insgesamt gibt es 16 Landesverbraucherzentralen. Zwischen ihnen findet ein regelmäßiger Austausch statt, damit einheitliche Beratungsstandpunkte entstehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist international Mitglied beim Europäischen Verbraucherverband BEUC und bei Consumers International. Von den Europäischen Verbraucherzentren sind die Verbraucherzentralen abzugrenzen: Europäische Verbraucherzentren sind laut Artikel keine Nichtregierungsorganisationen, sondern Einrichtungen der EU-Kommission.

Wichtige Aktivitäten

Zu den öffentlich sichtbaren Aktivitäten gehören Informationsportale, Studien, Aktionstage und Klagen. Am 20. Juli 2011 ging in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Hessen die Website Lebensmittelklarheit.de online. Sie entstand im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“ zur Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Das Portal erhielt sofort ein großes Medienecho; wegen Überlastung war die Website zeitweise nicht erreichbar. Kritik kam von der Lebensmittelindustrie und vom Deutschen Konsumentenbund.

Im Dezember 2020 startete in Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz das Portal faktencheck-gesundheitswerbung.de. Es soll über irreführende oder unzulässige Gesundheitsinformationen, Produktinformationen und Werbung zu Gesundheitsfragen im Internet aufklären. Verbraucher können dort auch schlechte oder gefährliche Gesundheitsinformationen melden. Gefördert wird das Portal vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen einer Initiative zum Verbraucherschutz im Markt der digitalen Gesundheitsinformationen und Individuellen Gesundheitsleistungen.

Der vzbv ließ 2013 eine Studie zur bedarfsgerechten Beratung von Banken und Versicherern erstellen. Untersucht wurden knapp 300 Fälle. Der Bundesverband kritisierte, dass angebotene Produkte oder abgeschlossene Verträge oft nicht zu den Bedürfnissen der Kunden passten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte die Untersuchung im Dezember 2013 als „irreführend“ und wegen der geringen Fallzahl als nicht repräsentativ.

Jedes Jahr informieren die Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. März über ein Schwerpunktthema und führen bundesweite Aktionen durch. Seit 2007 richtet der Verbraucherzentrale Bundesverband außerdem alle zwei Jahre den Deutschen Verbrauchertag als politische Tagung aus, um seine Forderungen zu formulieren.

Beispiele für Klagen

Ein bekanntes Beispiel ist die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Eine Musterfeststellungsklage ist ein Verfahren, mit dem grundlegende Fragen für viele ähnlich betroffene Verbraucher geklärt werden können. Wegen des Abgasskandals startete der vzbv 2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Anfang 2020 endete sie mit einem Vergleich. Etwa 240.000 Verbraucher erhielten daraufhin eine Einmalzahlung zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro. Insgesamt musste Volkswagen wegen des Vergleichs rund 750 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Ein weiteres Beispiel ist die Fernwärmeklage. Im November 2023 verklagten Verbraucherschützer Eon und Hansewerk wegen vermeintlich illegaler Preiserhöhungen bei Fernwärme. Die Klagen wurden bei den Oberlandesgerichten in Schleswig und Hamm eingereicht. Die Unternehmen wiesen die Vorwürfe zurück. Auch dem Bundeskartellamt waren die Preiserhöhungen zuvor aufgefallen; es eröffnete wegen des Verdachts zu starker Erhöhungen ein Missbrauchsverfahren. Das Klageregister wurde im Februar 2024 eröffnet. Ziel des vzbv ist es, rückwirkend angepasste Abrechnungen und die Erstattung daraus entstehender Guthaben zu erreichen.

Finanzierung

Die Verbraucherzentralen finanzieren sich überwiegend durch Fördermittel. Am Beispiel Nordrhein-Westfalen nennt der Artikel institutionelle Förderung durch das Land, Mittel der Städte und Kreise, Projektmittel, Spenden sowie eigene Einnahmen. Eigene Einnahmen entstehen unter anderem durch Verbraucherberatung. Besonders individuelle Rechtsberatung wird in vielen Bundesländern nur gegen Entgelt angeboten; die Preise unterscheiden sich je nach Beratungsform, etwa telefonisch oder persönlich, und nach Thema.

Bis 2012 galt für kostenpflichtige Beratungen der Verbraucherverbände ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 %. Seit dem 1. Januar 2012 gilt der volle Umsatzsteuersatz von 19 %. Laut Artikel entspricht das einer Verteuerung von 11,2 %. Gerd Billen, bis Ende 2013 Vorsitzender des vzbv, appellierte an Bund und Länder, im Gegenzug staatliche Zuschüsse zu erhöhen.

Für 2023 nennt der Artikel Daten aus dem Lobbyregister: Etwa 250 Personen waren beim vzbv beschäftigt. Zehn Bundesministerien zahlten 32,8 Mio. € an Projektmitteln an den vzbv; den größten Anteil hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 28,4 Mio. €. Der institutionelle Haushalt des vzbv betrug 25,1 Mio. €. Davon stammten 24,6 Mio. €, also 98 %, aus Zuwendungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mitgliedsbeiträge betrugen 25.700 €, also ungefähr 1/1000 der Zuwendungen im institutionellen Haushalt.

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