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United States Commission on International Religious Freedom
... Bodhgaya gegeben zu haben. Christliche Führer in Odisha verteidigten Indien. Erzbischof Raphael Cheenath erklärte, dass Indien einen säkularen …
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Aufgabe und Bedeutung
Die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) ist ein Bundesregierungsamt der Vereinigten Staaten. Sie wurde durch den International Religious Freedom Act of 1998 gegründet. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, weltweit Tatsachen und Umstände von Verletzungen der Religionsfreiheit zu untersuchen und zu überwachen. Auf dieser Grundlage gibt sie politische Empfehlungen an den Präsidenten der Vereinigten Staaten, den Außenminister und den Kongress.
Die Kommission kann Untersuchungsmissionen in andere Länder durchführen und öffentliche Anhörungen veranstalten. Jedes Jahr am 1. Mai veröffentlicht sie einen Bericht. Dieser bezieht sich auf den Bericht des Außenministeriums für Internationale Religionsfreiheit, in dem Länder mit schweren Verletzungen der Religionsfreiheit genannt werden, und ergänzt ihn durch eine ausführlichere Untersuchung.
Ein wichtiges Instrument des International Religious Freedom Act ist die Einstufung besonders schwerer Verletzer als Countries of Particular Concern, auf Deutsch „Länder besonderer Besorgnis“. Außerdem verlangt das Gesetz, Religionsfreiheit als eigenes Element in Programmen der US-Außenpolitik, im kulturellen Austausch und in der internationalen Rundfunkübertragung zu berücksichtigen.
Entstehung und gesetzliche Grundlage
Die Wurzeln der USCIRF liegen in der evangelikalen Bewegung der Vereinigten Staaten. Sie entstand auf Empfehlung eines Beratungsausschusses für Religionsfreiheit im Ausland, den der damalige Außenminister Warren Christopher 1996 gründete. Christophers ursprüngliche Absicht war, Christen auf der ganzen Welt zu schützen. Dem Ausschuss gehörten Muslime, Juden und Christen an, aber keine Hindus. Zu den Mitgliedern zählten unter anderem Barnett Rubin vom Council on Foreign Relations und Diana Eck, die eine Verbindung zum World Council of Churches hatte; beide hatten einen besonderen thematischen Bezug zu Indien.
Auf die Entstehung des International Religious Freedom Act wirkten unter anderem Christian Solidarity International, International Christian Concern, Open Doors, die Cardinal Kung Foundation und der Anwalt Michael Horowitz ein. Ein Bericht des US-Außenministeriums aus dem Jahr 1997 trug den Titel „United States Policies in Support of Religious Freedom: Focus on Christians“ und verdeutlichte den damaligen Schwerpunkt auf dem Christentum. Der Beratungsausschuss empfahl anschließend ein eigenes Amt für internationale Religionsfreiheit im Außenministerium.
Der International Religious Freedom Act of 1998 schuf mehrere Einrichtungen und Verpflichtungen: ein Amt für internationale Religionsfreiheit im Außenministerium unter Leitung eines Sonderbotschafters, einen jährlichen Bericht des Außenministeriums, die Möglichkeit zur Einstufung besonders schwerer Verletzer als Countries of Particular Concern sowie die USCIRF selbst.
Ursprünglich sollte die gesetzliche Ermächtigung der Kommission am 30. September 2011 auslaufen, sofern sie nicht erneut bevollmächtigt oder vorübergehend verlängert würde. Der Kongress beschloss mehrere Verlängerungen. Die letzte Frist wäre am Freitag, dem 16. Dezember 2011, um 17:00 Uhr abgelaufen. Am Morgen desselben Tages erhielt die Kommission jedoch eine weitere siebenjährige Amtszeit bis 2018. Grundlage war ein Gesetzentwurf, den beide Häuser mit zwei Änderungsanträgen verabschiedeten. Die Änderungen legten unter anderem fest, dass die Amtszeit der Kommissare zwei Jahre beträgt und für sie dieselben Reisebeschränkungen gelten wie für Beschäftigte des Außenministeriums.
Zusammensetzung und Arbeitsweise
Nach dem International Religious Freedom Act besteht die Kommission aus zehn Mitgliedern. Drei Kommissare ernennt der Präsident. Drei werden vom Präsidenten pro tempore des Senats ernannt; zwei davon werden vom Parteiführer der Partei empfohlen, die nicht die Partei des Präsidenten ist, und eines vom Führer der anderen Partei im Senat. Drei weitere bestimmt der Sprecher des Repräsentantenhauses nach einem entsprechenden parteiübergreifenden Verfahren. Das zehnte Mitglied ist der Sonderbotschafter des Außenministeriums für Internationale Religionsfreiheit. Er gehört der Kommission von Amts wegen an, besitzt aber kein Stimmrecht.
Die Mitglieder sollen aus herausragenden Personen ausgewählt werden, die für Wissen und Erfahrung in relevanten Bereichen der internationalen Religionsfreiheit bekannt sind. Genannt werden insbesondere auswärtige Angelegenheiten, direkte Auslandserfahrung, Menschenrechte und Völkerrechte. Die Kommissare werden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Sie erhalten jedoch ein Reisebudget und 15 Mitarbeiter. Ihre Ernennung gilt für zwei Jahre; eine Wiederernennung ist möglich.
Seit November 2021 werden als Kommissare Nadine Maenza (Vorsitzende), Nury Turkel (stellvertretender Vorsitzender), Anurima Bhargava, James W. Carr, Frederick A. Davie, Khizr Khan, Sharon Kleinbaum und Tony Perkins genannt; ein weiterer Sitz ist vakant. Der Sonderbotschafter ist zusätzlich nicht stimmberechtigtes Mitglied. Als Botschafter wird ab 2014 David Saperstein genannt. Zu den früheren Kommissaren gehörten unter anderem Preeta D. Bansal, John Hanford, Khaled Abou El Fadl, Charles J. Chaput, Michael K. Young, Firuz Kazemzadeh, Shirin R. Tahir-Kheli, John R. Bolton, Elliot Abrams, Felice D. Gaer, Azizah Y. al-Hibri, Leonard Leo und Richard Land.
Kritik und umstrittene Bewertungen
Die USCIRF wurde wiederholt wegen einer möglichen christlichen Voreingenommenheit und einer Benachteiligung muslimischer Anliegen kritisiert. Safiya Ghori-Ahmad, eine ehemalige Politikanalystin, reichte deswegen bei der Equal Employment Opportunity Commission eine Beschwerde ein. Sie erklärte, sie sei entlassen worden, weil sie Muslimin und Mitglied des Muslim Council for Public Affairs gewesen sei. Aktuelle Kommissare und andere Befürworter der Religionsfreiheit bestritten diese Vorwürfe. Zusätzlich wurde der Kommission interner Machtkampf und Wirkungslosigkeit vorgeworfen.
Jemera Rone von Human Rights Watch erklärte, die Entstehungsgeschichte des Gesetzes könne auf ein starkes Interesse am Schutz von Christen hindeuten. Deshalb müsse die US-Regierung zeigen, dass sie nicht im Namen des Christentums interveniere oder missioniere. Der National Council of Churches warnte, die Politik könne die Sache der Christen auf Kosten verfolgter Angehöriger anderer Religionen fördern. Eine Untersuchung des Institute for Global Engagement aus dem Jahr 2009 kritisierte, die US-Politik konzentriere sich zu stark auf rhetorische Verurteilungen von Verfolgern und die Freilassung religiöser Gefangener, statt politische und kulturelle Institutionen zu stärken, die Religionsfreiheit dauerhaft ermöglichen. Außerdem werde diese Politik häufig als Angriff auf Religionen, kultureller Imperialismus oder Unterstützung amerikanischer Missionare wahrgenommen. Der Bericht empfahl, Religionsfreiheit stärker in Diplomatie und Außenpolitik einzubeziehen und sie besser mit der allgemeinen Außenpolitik zu verbinden.
In Indien bezeichnete die Kommission das Land in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2004, 2009 und 2010 als Land besonderer Besorgnis und setzte es auf eine Beobachtungsliste. Die indische Zeitschrift The Pioneer bezeichnete den Bericht als „Fiktion“, „voreingenommen“ und „eine große Lüge“. Sie warf der USCIRF unter anderem vor, das Eisenbahnattentat von Godhra als Unfall dargestellt und den Mord an dem hinduistischen Kleriker und sozialen Aktivisten Swami Lakshamananda Saraswati indirekt gerechtfertigt zu haben. Eine Analyse des Berichts von 2014 kritisierte außerdem, die Kommission habe religiöse Spannungen zwischen Hindus und Buddhisten gefördert, Terrortaten verharmlost und einem Mönch zu Unrecht die Verantwortung für Bombenanschläge in Bodhgaya zugeschrieben. Christliche Führer in Odisha verteidigten dagegen den säkularen Charakter Indiens und erklärten, die Mehrheit der Gesellschaft sei trotz einer kleinen Hasskampagne gegen Minderheiten „herzlich und unterstützend“.
Vor dem Besuch der Kommission in Ägypten im Jahr 2001 bezeichneten einige Führer der koptisch-orthodoxen Kirche die Reise als amerikanischen Imperialismus oder ausländische Einmischung. Einige Gesprächspartner, darunter der koptisch-orthodoxe Papst Schenuda III. und Mohamed Sayed Tantawy von der al-Azhar-Universität, konnten oder wollten getroffen werden, während andere die Delegation ablehnten. Hisham Kassem von der Ägyptischen Organisation für Menschenrechte warnte, ein zu starker Fokus auf die Rechte der Christen könne Muslime verärgern und dadurch kontraproduktiv sein.
Auch die Haltung gegenüber Laos war umstritten. Der US-Sonderbotschafter Robert A. Seiple warf der USCIRF vor, die Bestrafung religiöser Verfolgung stärker zu betonen als die Förderung der Religionsfreiheit. Er kritisierte insbesondere, dass die Kommission Laos 2002 als Land besonderer Besorgnis eingestuft hatte, obwohl dort Glaubensgefangene freigelassen worden waren. Die Kommission entgegnete, die marxistische Pathet-Lao-Regierung errichte weiterhin systembedingte Hindernisse: Religiöse Tätigkeiten seien nur mit Zustimmung staatlicher Beamter erlaubt, und die Regierung könne bestimmen, ob eine Religionsgemeinschaft mit ihrer eigenen Lehre übereinstimme. Andere Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechts- und Religionsfreiheitsbefürworter sowie Mitglieder des Kongresses verteidigten die Untersuchungen der USCIRF und verwiesen auf weiterhin schwere Verfolgung. Zugleich wurden mögliche Interessenkonflikte angesprochen, weil Seiple oder eine mit ihm verbundene gemeinnützige Organisation Berichten zufolge Finanzhilfen des Außenministeriums erhalten haben soll.
Schließlich sorgte eine Äußerung des damaligen Kommissars Richard Land für Kritik. In seinem 2005 veröffentlichten Buch „Imagine! A God Blessed America“ bezeichnete er die hinduistische Kultur und Tradition als „abergläubisch“ und „grausam“.