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Saldo
Der Saldo ist in der Buchführung die Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos. Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines; 2 Rechtsfragen; 3 Salden …
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Grundbegriff und Berechnung
Der Saldo ist in der Buchführung die Differenz zwischen der Sollseite und der Habenseite eines Kontos. Das Soll steht links, das Haben rechts. Sind die Umsätze im Soll größer, entsteht ein Sollsaldo; sind die Umsätze im Haben größer, entsteht ein Habensaldo. Der Saldo wird nach der größeren Kontoseite benannt und als Ausgleichsposten auf der kleineren Seite eingetragen. Dadurch ist das Konto formal ausgeglichen.
Der Saldo kann je nach Zusammenhang eine Forderung oder Verbindlichkeit, einen Gewinn oder Verlust, eine Einnahme oder Ausgabe beziehungsweise einen Überschuss oder ein Defizit darstellen. Er zeigt den Wert, mit dem ein Konto in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Erfolg der Saldo zwischen Aufwendungen und Erträgen. International hat der Saldo dieselbe wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung; gebräuchliche Bezeichnungen sind englisch „balance“, französisch „équilibre“ und italienisch „saldo“.
Salden in der Finanzbuchhaltung
Ein aktives Bestandskonto mit Sollsaldo erscheint links unter den Aktiva der Bilanz; dieser Saldo heißt Aktivsaldo. Ein passives Bestandskonto mit Habensaldo wird rechts unter den Passiva ausgewiesen; man spricht vom Passivsaldo. Erfolgskonten mit Sollsaldo sind Aufwandskonten und fließen als Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Erfolgskonten mit Habensaldo sind Ertragskonten und werden bei den Erträgen erfasst. Zum Ausgleich eines Sollsaldos wird derselbe Betrag auf die Habenseite gebucht; bei einem Habensaldo geschieht es umgekehrt.
Salden werden beim Jahresabschluss oder bei der Schließung eines Kontos umgebucht. Sind die offenen Posten, aus denen ein Saldo besteht, nicht bekannt, ist gewöhnlich zuerst eine Saldenabstimmung nötig. Ungeklärte Salden entsprechen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der wichtigste Saldo innerhalb der Bilanz ist das Reinvermögen oder Nettovermögen, also das Eigenkapital: Nettovermögen = Bruttovermögen (Aktiva) − Schulden (Verbindlichkeiten). Das Nettogeldvermögen ergibt sich aus dem Zahlungsmittelbestand zuzüglich sonstiger Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten. Aus einer anderen Perspektive gilt: Nettovermögen = Sachvermögen + Nettogeldvermögen. Die Bilanz enthält Bestandsgrößen, die Gewinn- und Verlustrechnung dagegen Stromgrößen; der Saldo selbst ist stets eine Bestandsgröße.
Bankkonto, Buchsaldo und Valutensaldo
Im Bankwesen werden insbesondere Valutensaldo, Buchsaldo und irreführende Salden unterschieden. Der Valutensaldo oder valutarische Saldo umfasst alle Kontobewegungen, die bis zum Tag der Ermittlung bereits zinswirksam sind. Buchungen mit einem späteren Wertstellungstermin, etwa bestimmte Scheck- oder Lastschriftbuchungen sowie offene Wertpapier-, Devisen-, Sorten- oder Edelmetallabrechnungen, sind darin noch nicht enthalten. Mit diesem Saldo muss der Kontoinhaber für die zinsfreie Verfügbarkeit eigentlich rechnen.
Der Buchsaldo, umgangssprachlich oft Kontostand genannt, enthält dagegen alle bereits vorgenommenen Buchungen unabhängig von ihrer Zinswirkung. Er kann deshalb Beträge einschließen, deren Wertstellung oder Valuta erst später erfolgt. Ein angezeigtes Guthaben ist dann möglicherweise noch nicht ohne Sollzinsen nutzbar.
Der Bundesgerichtshof entschied 2002 über den Fall einer Rentnerin, deren am 29. September angezeigter Buchsaldo bereits die Rentengutschrift mit Wertstellung 1. Oktober enthielt. Die Anzeige am Geldautomaten war unzulässig, weil sie zu einer unbeabsichtigten Kontoüberziehung und damit zur Inanspruchnahme eines Kredits führen konnte. Eine solche Irreführung lässt sich durch Hinweise oder den Verzicht auf diese Form der Kontostandsauskunft vermeiden. 2007 entschied der BGH außerdem, dass Kontoauszüge irreführend sein können, wenn ihr Saldo noch nicht wertgestellte Beträge einbezieht, selbst wenn die Wertstellungen bei den Einzelumsätzen angegeben sind. Ein Kontostand kann objektiv richtig und dennoch irreführend sein, wenn Kunden den Unterschied zwischen verfügbarem Kontostand und zinsfrei verfügbarem Guthaben nicht erkennen. Kreditinstitute haben daher die Anzeige des Buchsaldos weitgehend eingestellt oder berechnen für solche „verdeckten Überziehungen“ keine Sollzinsen mehr.
Rechtliche Bedeutung und Anerkennung
Beim Kontokorrent nach § 355 HGB, das auch Girokonten zugrunde liegt, ist der Saldo der Überschuss, der einer Vertragspartei zusteht. Ein Sollsaldo ist ein debitorischer, ein Habensaldo ein kreditorischer Kontostand. Der Saldo muss mindestens einmal jährlich durch Rechnungsabschluss festgestellt werden; bei Girokonten sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken häufig vierteljährliche Abschlüsse vor. Ein gewöhnlicher Kontoauszug ist noch kein Saldoanerkenntnis, sondern lediglich ein informatorischer Tagessaldo.
Bei der Saldierung werden Belastungen wie Bankgebühren, Barauszahlungen, Lastschriften, Sollzinsen und Überweisungen mit Gutschriften wie Bareinzahlungen, Habenzinsen und Überweisungen verrechnet. Die einzelnen Ansprüche behalten zwar ihre Rechtsnatur, können wegen der Kontokorrentbindung aber nicht mehr isoliert geltend gemacht, abgetreten, verpfändet, gepfändet oder aufgerechnet werden. Erst der rechtsgeschäftlich anerkannte Saldo bildet eine eigenständige Forderung, über die selbständig verfügt werden kann.
Ein Habensaldo des Kunden ist eine Forderung aus unregelmäßiger Verwahrung nach § 700 BGB, ein Sollsaldo eine Darlehensverbindlichkeit nach § 488 BGB. Bei einem Habensaldo bedeuten Barauszahlungen die Rückgabe des verwahrten Geldes und Bareinzahlungen dessen Hingabe. Bei einem Sollsaldo sind Barauszahlungen Kreditauszahlungen und Einzahlungen Kreditrückzahlungen.
Beim Saldoanerkenntnis saldiert eine Partei am Ende einer Periode die Forderungen und bietet den ermittelten Saldo zur Annahme an. Nach herrschender Auffassung handelt es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB. Die Zustimmung kann gemäß §§ 780 BGB, § 350 HGB auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen. Dadurch werden jedoch nicht automatisch alle zugrunde liegenden Buchungen genehmigt. Auch die monatelange Nichtbeanstandung einer unberechtigten Belastungsbuchung gilt nicht als konkludente Genehmigung. Mit dem neuen Vertrag erlöschen die bisherigen Forderungen durch Novation und werden durch den abstrakten Saldoanspruch ersetzt. Dieser ist nach § 355 Abs. 1 HGB verzinslich sowie abtretbar, verpfändbar und pfändbar.
Öffentlicher Haushalt
Der kameralistische öffentliche Haushalt stellt Staatseinnahmen und Staatsausgaben gegenüber. Ihre Differenz ist der Haushaltssaldo. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, liegt ein Haushaltsüberschuss vor; im umgekehrten Fall entsteht ein Haushaltsdefizit. Die Defizitquote misst den Anteil des Haushaltsdefizits am Bruttosozialprodukt.
Der Primärsaldo wird berechnet, indem man von den Einnahmen die Nettokreditaufnahme und von den Ausgaben die Kreditzinsen auf die Staatsschulden abzieht. Er ist eine wichtige volkswirtschaftliche Kennzahl. Der Finanzierungssaldo nach § 13 Abs. 4 Nr. 3 BHO vergleicht einerseits Einnahmen ohne Kredite vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Münzeinnahmen mit andererseits Ausgaben ohne Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags.
Volkswirtschaftliche Salden
Volkswirtschaftliche Bilanzen enthalten anders als die Bilanz der Finanzbuchhaltung Stromgrößen. Die Zahlungsbilanz gliedert sich in die Leistungsbilanz, die Bilanz der Vermögensübertragungen und die Kapitalbilanz. Zur Leistungsbilanz gehören unter anderem Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz sowie Erwerbs- und Vermögensbilanz; die Kapitalbilanz umfasst Devisenbilanz und Kapitalverkehrsbilanz.
Ein volkswirtschaftlicher Saldo ist die Differenz zwischen empfangenen Zahlungen aus dem Ausland und geleisteten Zahlungen in das Ausland für die Transaktionen einer Teilbilanz. Bei einem positiven Saldo, also einer Differenz > 0, liegt ein Überschuss beziehungsweise eine aktive Teilbilanz vor. Ein negativer Saldo < 0 bedeutet ein Defizit beziehungsweise eine passive Teilbilanz. Entsprechend unterscheidet man etwa Zahlungsbilanzüberschuss und Zahlungsbilanzdefizit, Leistungsbilanzüberschuss und Leistungsbilanzdefizit sowie Handelsbilanzüberschuss und Handelsbilanzdefizit. Aus den Salden der Handels- und Dienstleistungsbilanz ergibt sich der Außenbeitrag. Die EU-Kommission nimmt ein volkswirtschaftliches Ungleichgewicht an, wenn der Leistungsbilanzüberschuss oder das Leistungsbilanzdefizit innerhalb von 3 Jahren den Schwellenwert von 6 % des Bruttoinlandsprodukts überschreitet.