Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Tontine

Die Tontine (oder Tontinenversicherung, Tontinengeschäft) ist im Versicherungswesen eine der Lebensversicherung ähnelnde Versicherungsart.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Funktionsweise
  2. 2. Modell mit Turnierbeispiel
  3. 3. Historische Entwicklung
  4. 4. Rechtliche Einordnung
  5. 5. Frankreich heute
  6. 6. Weitere Verwendungen

Grundidee und Funktionsweise

Die Tontine, auch Tontinenversicherung oder Tontinengeschäft genannt, ist im Versicherungswesen eine Versicherungsart, die der Lebensversicherung ähnelt. Sie verbindet Elemente einer Rente mit einem gemeinschaftlichen Kapitalstock: Mehrere Personen zahlen Beiträge in einen Fonds ein. Aus diesem Vermögen werden regelmäßige Zahlungen an die noch lebenden Teilhaber geleistet. Wenn einzelne Teilhaber sterben, werden ihre Anteile nicht an sie weitergezahlt, sondern erhöhen die Zahlungen der Überlebenden. Sind alle Anteilsinhaber gestorben, fällt der Rest nach dem ursprünglichen Modell dem Staatsvermögen zu.

Benannt ist die Tontine nach Lorenzo de Tonti. Er entwickelte 1653 in Paris ein System, bei dem Bürger Geld in einen staatlichen verzinsten Fonds einzahlten und daraus zeitlebens regelmäßige Rentenzahlungen erhielten. Dieses System gilt als Frühform einer Rente und verbreitete sich in Frankreich sehr schnell.

Der entscheidende Mechanismus ist die Verteilung des Vermögens auf eine immer kleiner werdende Gruppe. Dadurch steigt für die Überlebenden der Anteil an den Auszahlungen. Wegen dieser Abhängigkeit vom Überleben der anderen Teilhaber wurde die Tontine historisch oft in die Nähe einer Lotterie gerückt.

Modell mit Turnierbeispiel

Das Prinzip der Tontine lässt sich mit einem K.-o.-Turnier erklären. Nehmen 64 Spieler teil, zahlt jeder vor Beginn 1 Euro Nenngeld. Dieses Nenngeld entspricht bei einer Tontine dem Spieleinsatz, französisch mise, also der Einmalprämie.

Nach der ersten Runde bleiben 32 Teilnehmende übrig, nach der zweiten Runde 16. Nach der dritten Runde, die bei einer Tontine der Aufschub- oder Karenzzeit entspricht, erfolgt die erste Ausschüttung von 16 Euro. Die acht „Überlebenden“ erhalten jeweils 2 Euro. Nach der vierten Runde werden erneut 16 Euro ausgeschüttet; die vier verbleibenden Teilnehmenden erhalten jeweils weitere 4 Euro. Nach der fünften Runde bekommen die zwei Verbleibenden jeweils 8 Euro. Nach der sechsten Runde erhält der letzte „Überlebende“ nochmals 16 Euro. Seine gesamte Auszahlung beträgt damit 2 + 4 + 8 + 16 = 30 Euro.

In der modernen Lebensversicherungsmathematik lebt die Tontine in bestimmten Formen weiter. Bei der Kapitallebensversicherung nehmen Versicherungsnehmer über sogenannte „natürliche Überschuss-“ beziehungsweise „Gewinnbeteiligungssysteme“ am tatsächlichen Sterblichkeitsverlauf teil. Das bedeutet: Überschüsse werden Jahr für Jahr den jeweils Überlebenden zugewiesen. Die Verbindung von Lebensversicherung und Lotterie blieb außerdem in den sogenannten Auslosungsversicherungen erhalten.

Historische Entwicklung

Die erste staatliche französische Tontine auf modifizierter Grundlage kam im November 1653 unter König Ludwig XIV. auf und war mit 5 % verzinst. Nach einem Bericht von Paul Jacob Marperger wurde sie 1663 in der französischen Verfassung berücksichtigt und 1696 ausgeführt. Anfangs zahlten 1013 Bürger jeweils 300 Livres. Die Grundlagen standen in einem 49-seitigen Heft, das seit März 1653 in einer Auflage von 750 Stück auch in Dänemark erschien. In Frankreich wurde sie im September 1661 als „Tontine royale“ registriert.

Andere Staaten übernahmen ähnliche Modelle: Im Oktober 1670 folgte die niederländische Stadt Kampen, im April 1747 Dänemark. König William III. brachte 1693 in England eine Version heraus, bei der jeder der 12.000 Anteilsinhaber 100 Pfund zahlte. Friedrich I. führte im September 1698 eine einfache Tontine zur Kriegsfinanzierung ein. Frankreich brachte insgesamt weitere acht Tontinen heraus; die Tontine von 1745 war mit 30.000 Anteilen am weitesten verbreitet. Die letzte Tontine kam 1759 auf den Markt.

1763 verbot ein königliches Edikt künftige staatliche Tontinen. Im Juli 1770 folgte ein Zahlungsverbot für die bisherigen Tontinen. Alle Tontinenrenten wurden nun in Leibrenten umgewandelt. Finanzminister Jacques Necker gab während seiner Amtszeit von 1776 bis 1781 Leibrenten im Umfang von 386 Mio. Livres aus, die von Genfer Banken in Tontinen umgewandelt wurden. Mit der Einführung der Assignats im Jahr 1789 während der Französischen Revolution endete die Tontine für ihre verbliebenen 30.000 Anteilsinhaber.

Der Artikel nennt die Finanzkrise als eine Ursache der Französischen Revolution und verbindet sie maßgeblich mit dem Tontinengeschäft. Dabei kauften Genfer Bankiers Tontinen auf 30 ausgewählte Mädchen aus dem Genfer Bürgertum, die „Les trente desmoiselles de Génève“, und sorgten für sehr gute medizinische Betreuung, damit diese möglichst lange lebten.

Im deutschsprachigen Raum erschien das Wort Tontine nach dem Artikel erstmals 1767 bei Johann Theodor Jablonski in seinem „Allgemeinen Lexikon der Künste und Wissenschaften“. 1777 kam in Nürnberg die sogenannte zusammengesetzte Tontine heraus, bei der „kein einziges Mitglied etwas verlieren kann“. Das Allgemeine Preußische Landrecht vom Juni 1792 zählte die Tontine, dort als Leibrente bezeichnet, zu den „gewagten Geschäften“ (I 5, § 617 APL). 1822 beschrieb Gabriel Christoph Benjamin Busch Tontinen als Leibrenten, bei denen Einleger nach Alter in Klassen geteilt werden und die Überlebenden einer Klasse die Rente erhalten, bis zuletzt der am längsten Lebende die ganze Summe bekommt.

1842 bezeichnete der Jurist Heinrich Graeff die Tontine als „offenbar nichts weiter, als ein verstecktes Lotteriespiel, wobei die Gewinne in Leibrenten, statt sonst in Kapital bestehen“. Im Dezember 1912 gab es in Frankreich 22 Tontinen-Gesellschaften, von denen sich die meisten zu einer „Chambre syndicale des Sociétés mutuelles sur la vie à la forme tontinère“ zusammengeschlossen hatten.

Rechtliche Einordnung

Im deutschen Versicherungsrecht wird zwischen Versicherungen auf den Todesfall und Versicherungen auf den Erlebensfall unterschieden. Zu den Versicherungen auf den Erlebensfall gehören Leibrenten und Tontinen. Leibrenten sind regelmäßige Zahlungen, die an das Leben einer Person gebunden sind.

Lange galten Vereinbarungen, bei denen mehrere Personen eingezahltes Kapital samt Zinsen regelmäßig auf die noch Lebenden verteilten, nach deutschem Versicherungsrecht als Lotterie. Sie gehörten zu den verbotenen versicherungsfremden Geschäften nach § 15 Abs. 1 VAG. Auf französischen Antrag wurden Tontinen im März 1979 als Kapitalisierungsgeschäfte in die Richtlinie 79/267/EWG, die Erste EWG-Lebensversicherungsrichtlinie, aufgenommen. Als Teil einer EU-Richtlinie galt dies nicht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sondern musste in nationales Recht umgesetzt werden.

Durch das Dritte Durchführungsgesetz zum VAG vom 21. Juli 1994 wurden unter anderem Kapitalisierungsgeschäfte und Tontinengeschäfte in den Katalog der Versicherungsarten aufgenommen. Heute sind Tontinen nach § 1 Abs. 2 VAG in Verbindung mit Nr. 22 der Anlage 1 zum VAG in Deutschland ausdrücklich als „Tontinengeschäfte“ erlaubt. Sie sind zwar keine Lebensversicherungen, werden diesen aber nach § 1 Abs. 4 VAG gleichgestellt.

Europarechtlich sind Tontinen Geschäfte, bei denen Gemeinschaften gebildet werden, in denen Teilhaber ihre Beiträge gemeinsam kapitalisieren. Das dadurch gebildete Vermögen wird entweder auf die Überlebenden oder auf die Rechtsnachfolger der Verstorbenen verteilt (Art. 2 Abs. 3 Solvabilität II). Trotz dieser rechtlichen Möglichkeit haben Tontinen im deutschsprachigen Raum keine Bedeutung erlangt.

Frankreich heute

In Frankreich war die Tontinen-Gesellschaft ursprünglich ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Wer eine Tontine abschloss, trat automatisch in diesen Verein ein und erhielt ähnliche Rechte wie ein Aktionär einer Aktiengesellschaft. Die Renten der Verstorbenen wurden an die Überlebenden derselben Altersklasse verteilt. Starb eine Altersklasse vollständig aus, fiel ihr Vermögensanteil dem Staatsvermögen zu. Das größte Tontinengeschäft hatte die 1898 gegründete Mutuelle de France et des Colonies.

Heute ist eine Tontinenvereinbarung in Frankreich, französisch pacte tontinier, ein entgeltlicher Risikovertrag, französisch contrat aléatoire à titre onéreux. Mindestens zwei Vertragsparteien erwerben gegenseitig das Recht, beim Tod der anderen Partei deren Anteil zu erwerben. Dieses Recht heißt Anwachsungsrecht, französisch clause d’accroissement.

Ist das Anwachsungsrecht für die Beteiligten unterschiedlich viel wert, etwa wegen unterschiedlicher statistischer Restlebenserwartung, muss dies in der Vereinbarung berücksichtigt werden. Andernfalls handelt es sich um eine verdeckte Schenkung auf den Tod. Zahlt nur eine Vertragspartei den Beitrag, liegt ein Missbrauch der Tontine vor, was zur Nichtigkeit führen kann. Nichtigkeit kann sich auch ergeben, wenn eine Tontinenvereinbarung bei Eheleuten gegen das Verbot verstößt, Gesamtgut, französisch biens communautaires, in Vorbehaltsgut, französisch biens propres, umzuwidmen. Außerdem hängt die Wirksamkeit davon ab, ob die konkrete Klausel als verbotener Vertrag über eine zukünftige Erbschaft, französisch pacte sur succession future, gilt. Der Cour de cassation erklärte zum Beispiel eine Klausel für unwirksam, nach der der Anteil des zuerst Verstorbenen dem Überlebenden nach dessen Tod „zufallen“ sollte.

Weitere Verwendungen

In verschiedenen Ländern Westafrikas, etwa in Kamerun, gibt es lokale Spar- und Kreditgruppen, die ebenfalls Tontinen genannt werden. Nach dem Artikel entsprechen sie aber eher einem kollektiven Spargeschäft, vergleichbar mit Bausparkassen oder kollektivem Bausparen. Mit der klassischen Tontine haben sie nur den Namen gemeinsam. Wegen ihres kooperativen Charakters haben sie auch eine soziale Bedeutung.

Tontinen kommen außerdem in Kriminalgeschichten vor. Genannt werden The Wrong Box, deutsch „Die falsche Kiste“, von Robert Louis Stevenson aus dem Jahr 1892 und 4:50 from Paddington von Agatha Christie aus dem Jahr 1957.

Weiterlesen

Paris Paris (deutsch: [paˈʁiːs]; französisch: [paʁi]) ist die Hauptstadt der Französischen Republik und Hauptort der Region Île-de-France. Frankreich Die Französische Republik wird in ihrer Verfassung als unteilbar, laizistisch, demokratisch und sozial erklärt. Ihr Grundsatz lautet: „Regierung des Volkes … Lebensversicherungsmathematik Lebensversicherungsmathematik ist eine Kopplung von deterministischer Finanzmathematik (insbesondere Zinsrechnung wegen langjähriger Laufzeit) und … Ludwig XIV. Ludwig XIV. gilt als wichtigster Vertreter des höfischen Absolutismus und Gottesgnadentums. Die von ihm etablierte Hofkultur, deren zentrales Symbol die … Dänemark Das Gymnasium ist mit dem deutschen Gymnasium vergleichbar und endet mit dem dänischen Abitur (Allgemeine Hochschulreife), dem sogenannten Studentereksamen. Niederlande Die Niederlande (niederländisch und friesisch Nederlân, Singular, auf Deutsch informell auch Holland) sind eines der vier autonomen Länder des Königreiches … England England · 1 Etymologie · 2 Geographie. 2.1 Klima; 2.2 Flora und Fauna · 3 Geschichte. 3.1 Vor der Römerzeit; 3.2 Römerzeit und Christianisierung · 4 Bevölkerung. Französische Revolution Die Französische Revolution (1789–1799) gehört zu den folgenreichsten Ereignissen der neuzeitlichen europäischen Geschichte. Deutschland Deutschland (; Vollform des Staatsnamens: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Es besteht aus 16 Ländern und ist als … Nürnberg Nürnberg (nürnbergisch häufig Nämberch, häufige Abkürzung Nbg) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern. Gewinn Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens – etwaiger negativer Gewinn wird … Europarecht Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen (Stand: Januar 2026).