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Tierschutz
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren (meist Wirbeltieren) ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und …
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Begriff und Grundgedanken
Tierschutz umfasst alle menschlichen Aktivitäten, die Tieren – meist Wirbeltieren – ein artgerechtes Leben ermöglichen sowie Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötige Beeinträchtigungen verringern oder verhindern sollen. Artgerecht bedeutet, dass Haltung und Umgang den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen einer Tierart entsprechen.
Tierschutzrecht konzentriert sich vor allem auf eine sach- und artgerechte Haltung, Nutzung und Behandlung von Tieren durch Menschen. Davon unterscheidet sich die Tierrechtsbewegung: Teile von ihr lehnen jede Nutzhaltung von Tieren ab. Seit den 1970er Jahren besteht deshalb eine anhaltende Auseinandersetzung zwischen traditionellem Tierschutz und radikaleren Tierrechtspositionen. Kritiker des Tierschutzes bemängeln etwa, die Forderung nach weniger Tierversuchen oder weniger Fleischkonsum könne Grundprobleme nur abschwächen statt ihre Abschaffung zu verlangen.
Religiöse und philosophische Begründungen sind unterschiedlich. In Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben Tiere wegen des Reinkarnationsgedankens eine besondere Stellung; im Jainismus leben alle Glaubensanhänger vegan. Im Judentum verbietet Tzaar baalei chayim Tierquälerei; Tiere haben unter anderem Anspruch auf Sabbatruhe. Christliche Ansätze betonen Tiere als Mitgeschöpfe und die Verantwortung für die Schöpfung. Albert Schweitzers „Ehrfurcht vor dem Leben“ fordert ethisches Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung; für ihn war auch das Töten von Tieren zur Ernährung nicht zulässig.
Philosophisch wurden Empfindungsfähigkeit, Mitleid, Gerechtigkeit und Pflichten gegenüber Tieren diskutiert. Jean Jacques Rousseau schrieb Tieren wegen ihrer Empfindungsfähigkeit einen Anteil am Naturrecht zu. Immanuel Kant wandte sich gegen Grausamkeit, weil sie menschliches Mitleid abstumpfe. Arthur Schopenhauer formulierte den Gedanken von Tierrechten und verlangte Gerechtigkeit statt bloßes Erbarmen. Umstritten bleibt besonders die Grenze zwischen zulässiger Nutzung und moralisch verwerflicher Grausamkeit.
Entwicklung und rechtliche Einordnung
Mit Industrialisierung, technisierter Viehzucht und der starken Nutzung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk, Industrie und Militär entstanden im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen. Das erste Tierschutzgesetz wurde 1822 in England erlassen; es schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. 1824 entstand die Society for the Prevention of Cruelty to Animals, die seit 1840 Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) heißt.
In Deutschland wurde der Tierschutz 2002 als Staatsziel in Art. 20a GG aufgenommen. Auf EU-Ebene verlangt Art. 13 AEUV seit dem Vertrag von Lissabon 2009, dass Union und Mitgliedstaaten Tiere als fühlende Wesen berücksichtigen. Dabei sind unter anderem religiöse Riten, kulturelle Traditionen und regionales Erbe zu beachten. In der Schweiz wurde Tierschutz 1973 in die Bundesverfassung aufgenommen; das Tierschutzgesetz von 1978 trat mit der Tierschutzverordnung von 1981 in Kraft. In vielen Staaten, etwa China, gibt es laut Artikel weiterhin kein Tierschutzgesetz.
Die deutsche Tierschutzgeschichte ist auch durch völkische, antisemitische und industriefeindliche Strömungen belastet. Schächtung und Vivisektion wurden im Kaiserreich antisemitisch als „jüdische Medizin“ beschimpft. Das NS-Regime verschärfte ab 1933 die Tierschutzgesetzgebung propagandistisch; Regelungen wurden nach 1945 in beiden deutschen Staaten übernommen. Seit den 1980er Jahren greifen Rechtsextreme wieder NS-bezogene Tierschutzthemen auf, häufig verbunden mit Antisemitismus, Antiglobalismus und anti-islamischer Propaganda.
Seit den 1990er Jahren gibt es in einigen Bundesländern Landestierschutzbeauftragte, zuerst 1992 in Hessen. Sie beraten fachlich und politisch unabhängig, besitzen aber keine behördliche Kompetenz.
Nutztiere, Jagd und Meere
Tierschutzorganisationen verlangen bei Nutztieren Haltung entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen: soziale Tiere sollen in passenden Gruppen leben, sich bewegen können und Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Dem stehen in Landwirtschaft und Fleischproduktion häufig wirtschaftliche Interessen bei Zucht, Ernährung, Transport und Schlachtung gegenüber.
Bei Transporten ins Ausland besteht bei regelmäßigen Zwischenstationen keine zeitliche Begrenzung. Die Schweiz sieht maximal sechs Stunden vor; das Label KAGfreiland erlaubt höchstens eine Stunde. Schlachtungen sollen nach vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen oder Leiden erfolgen. Akkordschlachtung macht dies schwierig. Betäubungsloses Schächten benötigt in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung.
Pelztierhaltung wird kritisiert, weil Arten wie Amerikanischer Nerz, Füchse, Chinchilla, Waschbär und Nutria in Käfigen Verhaltensstörungen und körperliche Schäden erleiden könnten. Auch Robbenjagd, Fallenjagd und die Gewinnung von Persianerfellen aus unmittelbar nach der Geburt geschlachteten Karakullämmern waren Gegenstand von Kampagnen.
Ein Teil der Tierschützer lehnt Jagd grundsätzlich ab; andere fordern eine Reform des Bundesjagdgesetzes. Waidgerechtigkeit bezeichnet dabei die Pflicht, Tiere als Mitgeschöpfe zu behandeln und ihnen vermeidbare Schmerzen zu ersparen. Zur Wildrettung gehören etwa Maßnahmen zum Schutz von Rehkitzen beim Mähen.
An der Fischerei werden das Ersticken gefangener Fische und Beifang kritisiert. Schleppnetze können viele Kilometer lang sein, bis zum Meeresgrund reichen und große Mengen anderer Lebewesen fangen, die meist tot zurückgeworfen werden. Wale und Delfine können in Netzen ersticken oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang sind technische Schutzvorkehrungen für Delfine vorgeschrieben. Die besondere Ablehnung des Walfangs wird teils mit Intelligenz und Sozialverhalten von Walen begründet; Kritiker nennen dies speziesistisch, weil ähnlich intelligente Tiere wie Schweine und Ratten weniger Aufmerksamkeit erhielten.
Heimtiere, Unterhaltung und Versuche
Tierschutzprobleme bei Heimtieren reichen von absichtlicher Tierquälerei, Aussetzen und Vernachlässigung bis zur nicht artgerechten Haltung. Auch domestizierte Tiere benötigen artgerechte Ernährung, Bewegung und Beschäftigung. Kaninchen sind beispielsweise stark revier- und rudelbezogen. Ein fremdes Kaninchen darf nicht ohne fachgerechte Vergesellschaftung in den Stall eines anderen gesetzt werden, da schwere Kämpfe bis zum Tod eines Tieres entstehen können.
Die Haltung exotischer Wildtiere wie Reptilien, Amphibien, Servalen oder Affen stellt besonders hohe Anforderungen. Ihr Verhalten und ihre Lebensraumbedürfnisse sind teils nicht ausreichend erforscht; fehlende Kenntnisse können Tiere und bei wehrhaften oder giftigen Arten auch Halter gefährden. Illegaler Handel nimmt mit der Nachfrage zu. In Italien müssen Personen, die ab 2026 Exoten besitzen oder mit ihnen arbeiten, einen entsprechenden Kurs nachweisen.
Tierheime und Vereine nehmen Tiere auf, vermitteln sie weiter, reagieren auf Hinweise und betreuen verwilderte Haustiere. Das Paderborner Modell, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, gilt als Beispiel zur Eindämmung verwilderter Katzen. Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 enthält unter anderem Verbote unnötiger Schmerzen, des Aussetzens und bestimmter Verstümmelungen wie Schwanz- oder Ohrenkupieren. Bis Januar 2026 hatten 27 Staaten es ratifiziert und in Kraft gesetzt.
Tierschutz richtet sich auch gegen Tierkämpfe, Tierhatz und problematische Haltungs- oder Dressurbedingungen in Zirkussen und Zoos. Dabei können einzeltierbezogener Tierschutz und Artenschutz, Bildung sowie Naturvermittlung miteinander kollidieren.
Tierversuche dienen nach ihrer Begründung der Prüfung von Stoffen, der Erforschung von Krankheiten, dem Testen von Operationsmethoden und Grundlagenwissen über Körperfunktionen. Weil Tiere dabei leiden oder geschädigt werden können, sollen Tierzahl und Belastung minimiert, Alternativen eingesetzt und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ergebnisse sind nicht immer auf Menschen übertragbar: Contergan galt im Tierversuch als unbedenklich, während Acetylsalicylsäure für viele Tiere giftig ist. Kritisiert werden auch Haltungsbedingungen und Verfahren wie der LD₅₀-Test; zugleich können Vorschriften wie die EU-REACH-Richtlinie Tierversuche verlangen.
Organisationen, Methoden und aktuelle Themen
Der erste deutsche Tierschutzverein wurde 1837 von Albert Knapp in Stuttgart gegründet. Der Deutsche Tierschutzbund besteht seit 1881 und vereint etwa 740 Vereine mit über 800.000 Mitgliedern. In der Schweiz entstand um 1840 ein erster Verein in Bern; der Schweizer Tierschutz STS wurde 1861 gegründet. International arbeiten Organisationen unter anderem durch Bildungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kampagnen und direkte Hilfe. World Animal Protection entstand 1981 unter dem Namen World Society for the Protection of Animals. Der International Fund for Animal Welfare (IFAW) wurde 1969 gegen die Tötung junger Kegelrobben gegründet.
Organisationen betreiben Tierheime und Gnadenhöfe, bilden Interessierte weiter und versorgen ausgesetzte oder geschwächte Tiere. Sie nutzen Infostände, Rundbriefe, Demonstrationen, Dokumentationen, Kontrollen und symbolische Aktionen. Einzelne radikale Gruppen begehen auch illegale Aktionen. Gewalt, Sachbeschädigung, Einbrüche, Brandstiftung und andere Straftaten werden als ernstes kriminologisches und ethisches Problem beschrieben.
In Deutschland richten sich Demonstrationen „Wir haben es satt!“ gegen Massentierhaltung. Die Initiative „Kein Patent auf Leben!“ wendet sich seit 1992 gegen Patente auf Pflanzen, Tiere, Gensequenzen und menschliche Stammzellen. Eine Änderung des Baugesetzbuches von April 2013 schränkte Bauprivilegien für Tierfabriken ein und gab Kommunen unter bestimmten Bedingungen ein Vetorecht.
Der 2011 gestartete Tierschutzplan Niedersachsen ist ein Pilotprojekt für industrielle Nutztierhaltung. Er bringt Organisationen, Veterinärmedizin, Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Kirche und Handel zusammen. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen gegen Schnabelkürzen, Betäubungspflichten bei mehreren Eingriffen und 40 Handlungsfelder für zwölf Tierarten.
Zum Schutz von Meereslebewesen nennt der Artikel jährlich etwa 100.000 Tiere, die laut Umweltbundesamt durch Verpackungsreste, Taue, Netze und Fischereiabfälle sterben. Durchschnittlich werden 13.000 Rückstände je Quadratkilometer vermutet. Pflegestellen nehmen Tiere vorübergehend in Wohnungen auf; für nicht gewerbsmäßige Pflegestellen gilt unter den genannten Voraussetzungen keine Erlaubnispflicht, bei Einfuhr von Tieren aus dem Ausland dagegen grundsätzlich schon. Flugpatenschaften ermöglichen die Begleitung vermittelter Tiere aus dem Ausland nach Deutschland.
In Österreich sammelte das Tierschutzvolksbegehren insgesamt 416.229 Unterschriften. Die Eintragungswoche war vom 18. bis 25. Januar 2021; für eine parlamentarische Behandlung sind 100.000 Unterschriften erforderlich.