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Tariq Ramadan
Er gilt als ein Vordenker eines europäischen Islam, wird aber auch oft als Vordenker des Islamismus kritisiert. Ab 2009 war er Professor für Islamwissenschaft …
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Überblick
Tariq Ramadan (* 26. August 1962 in Genf) ist ein Schweizer Islamwissenschaftler und Publizist ägyptischer Herkunft. Er wird als Vordenker eines europäischen Islam bezeichnet, zugleich aber häufig als Vordenker des Islamismus kritisiert. Von 2009 an war er Professor für zeitgenössische Islamwissenschaft an der University of Oxford; seine Tätigkeit ruht seit 2017 wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe.
Ramadan ist Enkel von Hassan al-Banna, dem Begründer der Muslimbrüder, und Sohn von Said Ramadan, eines führenden Aktivisten und Vertreters dieser Bewegung. Seine öffentlichen Positionen verbinden die Forderung nach muslimischer Teilhabe in Europa mit konservativen, orthodox-sunnitischen Auffassungen. Seine Person ist sowohl wegen dieser Positionen als auch wegen strafrechtlicher Verfahren umstritten.
Herkunft, Ausbildung und frühes Engagement
Ramadan wurde als jüngstes von sechs Kindern geboren. Sein Vater hatte Ägypten 1954 unter politischem Druck verlassen, wurde an der Universität zu Köln promoviert und ließ sich später in Genf nieder. Ramadans Bruder Hani Ramadan leitet das Islamische Zentrum Genf.
Ramadan besuchte eine Schweizer Schule und studierte in Genf Philosophie, französische Literatur und Sozialwissenschaften. Sein Lizenziat schrieb er über Friedrich Nietzsche. Danach unterrichtete er an Genfer Sekundarschulen und engagierte sich in Dritte-Welt-Initiativen. 1991 begann er in Ägypten ein Studium islamischer Theologie, entschied sich aber gegen die Ausbildung an der al-Azhar-Universität und absolvierte stattdessen einen Intensivkurs bei Scheich Aqwabi.
In den 1990er Jahren trat er bei der Union des Organisations Islamiques de France (UOIF) auf, beteiligte sich an der französischen Kopftuch-Kontroverse und gründete 1994 die erfolglose Organisation Musulmans et Musulmanes de Suisse. Der Gründungskongress wurde wegen radikaler Beiträge, auch von Teilnehmern mit Nähe zur algerischen Islamischen Heilsfront (FIS), in der Schweizer Presse stark kritisiert. 1995 erhielt Ramadan in Frankreich zeitweilig ein Einreiseverbot, das 1996 gerichtlich aufgehoben wurde.
Bis 1998 promovierte er an der Universität Genf über die islamische Erweckung (Nahda) im 19. Jahrhundert. Eine erste Kommission hatte die Arbeit abgelehnt, unter anderem wegen einer ideologischen Verklärung Hassan al-Bannas; eine zweite Kommission verlieh ihm nach Betreuerwechsel den Doktorgrad, jedoch ohne die übliche Ehrung. Danach vertiefte er ein Jahr lang seine Islamkenntnisse in Leicester.
Berufliche Tätigkeit
Nach seiner Rückkehr in die Schweiz lehrte Ramadan erneut am Collège de Saussure und war bis zum Universitätsjahr 2003/04 Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg (Üechtland). Er arbeitete als Experte in Kommissionen des Europaparlaments und gehörte 2003 einer von der Europäischen Kommission unter Romano Prodi einberufenen Beratergruppe für den euro-mediterranen Dialog an.
Eine geplante Professur an der University of Notre Dame in den USA kam 2004 nicht zustande, weil ein bereits erteiltes Visum wegen des Vorwurfs der Terrorismusfinanzierung zurückgezogen wurde. Anlass war eine Spende von 900 $ an palästinensische Hilfsorganisationen, die auch Hamas unterstützten. 2010 ermöglichte eine Ausnahmegenehmigung wieder die Einreise in die USA.
Seit Oktober 2006 war Ramadan Research Fellow am St Antony’s College der University of Oxford. Seit 2009 hatte er eine von Katar finanzierte Stiftungsprofessur für zeitgenössische Islamwissenschaft am orientalistischen Institut und lehrte auch an dessen theologischer Fakultät. Außerdem leitete er seit 2012 das Research Centre of Islamic Legislation and Ethics (CILE) in Doha. Tätigkeiten an der Erasmus-Universität Rotterdam und als Berater der Stadt Rotterdam endeten im August 2009 fristlos, weil er einen weitgehend vom iranischen Staat finanzierten Sender moderiert hatte. Laut einer 2019 bekannt gewordenen Tracfin-Mitteilung erhielt er als Berater der Qatar Foundation monatlich 35.000 Euro.
Lehre und politische Positionen
Ramadan bezeichnet sich als „Reformsalafist“ und vertritt konservative, orthodox-sunnitische Positionen. Er wirbt für daʿwa, also islamische Mission in Europa, wobei Europäer den Islam freiwillig annehmen sollten, ohne Sprache oder Sitten aufzugeben, sofern diese mit der Scharia vereinbar seien. Er erklärt, Europäer nicht arabisieren oder turkisieren zu wollen.
Seine zentrale These lautet, Islam und Schari'a seien geschichtlich nicht statisch gewesen. Deshalb sei die Bezeichnung Europas als dar al-harb („Bezirk des Krieges“) überholt: In Europa gebe es Religionsfreiheit, Muslime würden nicht verfolgt. Ramadan prägte dafür das Konzept Dar asch-Schahada („Bezirk des Glaubensbekenntnisses“): ein Gebiet außerhalb des dar al-islam, in dem Muslime ihr Glaubensbekenntnis ohne Repressalien äußern und leben können.
Für einen langfristigen Aufenthalt von Muslimen in Europa fordert er Religionsfreiheit sowie, dass Studium oder Arbeit der islamischen Gesellschaft dienen. Nicht erlaubt sei der Aufenthalt ohne klares Ziel, aus egoistischem Interesse zur Missachtung religiöser Gebote oder zur Zusammenarbeit mit Nichtmuslimen gegen den Islam. Seine fünf Hauptprinzipien umfassen: Ersatz von dar al-harb durch Dar asch-Schahada; Bindung an den Gesellschaftsvertrag und absolute Vertragstreue; die Möglichkeit etwa zum Bau repräsentativer Moscheen; volle gesellschaftliche Teilhabe bei Erhalt islamischer Werte; und persönliche Glaubensentscheidungen innerhalb des staatlichen Rechts.
Bei Konflikten etwa um Alkohol, Kopftuch, Zinsen, Pflichtversicherungen oder Schächtung sollen Lösungen innerhalb des rechtlichen Rahmens gesucht werden. Eine Ausnahme von der Vertragspflicht sieht Ramadan beim Kriegsdienst: Muslime müssten nicht in ungerechten, wirtschaftlich motivierten oder gegen andere Muslime geführten Kriegen dienen. Er wendet sich gegen Ghettoisierung ebenso wie gegen eine Assimilation, die zur Aufgabe des Islam führe. 2005 forderte er die Aussetzung aller Körper- und Todesstrafen in der islamischen Welt mit dem Ziel ihrer Überwindung. Den Hidschāb bezeichnete er als islamische Pflicht und Identitätszeichen, das jedoch kein Zwang werden dürfe.
Öffentliche Kritik und strafrechtliche Verfahren
Kritiker, besonders Caroline Fourest, sehen in Ramadan eine nur scheinbar aufgeklärte, im Kern antiwestlich orientierte Stimme des Islamismus. Kontroversen entstanden unter anderem durch seinen Vorwurf eines „jüdischen Kommunitarismus“ gegen mehrere französische Intellektuelle sowie durch seine Forderung nach einem „Moratorium“ statt einer grundsätzlichen Verurteilung der Steinigung. Ramadan verurteilte mehrfach öffentlich Terroranschläge. Auftritte in mehreren französischen Einrichtungen wurden 2016 abgesagt.
Im Oktober 2017 zeigte Henda Ayari Ramadan wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs und einer Vergewaltigung 2012 in einem Pariser Hotel an. Weitere Frauen erhoben Vorwürfe der Vergewaltigung beziehungsweise sexualisierter Kommunikation; zudem berichtete die Tribune de Genève über Vorwürfe, er habe Anfang der 1990er Jahre als Lehrer minderjährige Schülerinnen verführt. Ramadan bestritt die Vorwürfe zunächst als Verleumdungskampagne. Im Oktober 2018 räumte er sexuelle Beziehungen mit Ayari und einer weiteren Klägerin ein, erklärte diese jedoch für einvernehmlich.
Ein Genfer Gericht sprach ihn im Mai 2023 zunächst frei. Das Genfer Appellationsgericht verurteilte ihn im September 2024 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer Frau zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt. Das Schweizerische Bundesgericht wies seine Beschwerde im August 2025 ab; das Urteil ist damit rechtskräftig.
Am 25. März 2026 verurteilte ein Pariser Strafgericht Ramadan in Abwesenheit wegen Vergewaltigung von drei Frauen zu 18 Jahren Freiheitsstrafe. Er war laut Angaben seines Anwalts wegen einer Behandlung in einer Genfer Klinik nicht erschienen und hatte damit eine Justizauflage verletzt; daraufhin wurde Haftbefehl erlassen. Dieses französische Urteil ist noch nicht rechtskräftig.