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TVStud-Initiative

TVStud ist eine gewerkschaftliche Basisbewegung für einen Tarifvertrag und Mitbestimmung für studentische Beschäftigte an deutschen Hochschulen, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung in Berlin und bundesweiter Aufbau
  3. 3. Forderungen und erste Verhandlungsrunde 2023
  4. 4. Zweite Verhandlungsrunde und Arbeitskämpfe
  5. 5. Ergebnis der Tarifrunde 2023
  6. 6. Studie zu den Arbeitsbedingungen

Gegenstand und Bedeutung

TVStud ist eine gewerkschaftliche Basisbewegung für einen Tarifvertrag und Mitbestimmung für studentische Beschäftigte an deutschen Hochschulen. Ein Tarifvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite über Arbeitsbedingungen wie Lohn, Vertragsdauer, Urlaub und soziale Leistungen. Mitbestimmung bedeutet hier insbesondere die demokratische Interessenvertretung am Arbeitsplatz durch Personalräte.

Die Bewegung ist seit 2018 in verschiedenen Teilen Deutschlands aktiv und seit 2021 bundesweit vernetzt. Ihr Vorbild ist der 2018 abgeschlossene Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Berlin, der TV Stud III – KAV. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem studentische Hilfskräfte nach einem Tarifvertrag beschäftigt werden. Bei der Tarifrunde 2023 erreichte TVStud erstmals eine Beteiligung an der Regelung der Arbeitsbedingungen auf Bundesebene. Eine tarifvertragliche Absicherung wurde zwar nicht erreicht, aber eine schuldrechtliche Vereinbarung mit ersten Verbesserungen abgeschlossen.

Entwicklung in Berlin und bundesweiter Aufbau

Berlin nimmt bei den Arbeitsbedingungen studentisch Beschäftigter bereits seit 1969 eine Sonderrolle ein. Im Zusammenhang mit der Studentenbewegung wurden 1968/69 Personalräte erkämpft. In den übrigen Bundesländern gab und gibt es bis heute keine Personalräte für diese Beschäftigtengruppe.

1976 forderte die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr erstmals einen Tarifvertrag. Anlass waren verschlechterte Arbeitsbedingungen, insbesondere Befristungen und stärkere Abhängigkeiten. Nach Warnstreiks und Protestveranstaltungen begannen 1979 Verhandlungen zwischen dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Berlin (VAdöD) und den Beschäftigten. 1980 wurde der erste Tarifvertrag vereinbart, der 1981 in Kraft trat. Er regelte neben Löhnen und Vertragslaufzeiten auch verbesserte Urlaubs- und Sozialleistungen und wurde als TVStud I bekannt.

Als ab 1984 die Kündigung des Tarifvertrags drohte, bildeten sich neue Protestgruppen der Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten in Berlin (TV-Ini). Die Ende 1985 angekündigte Kündigung hätte unter anderem eine Lohnkürzung von 16,69 DM auf 11,50 DM bedeutet. Es folgten Arbeitsniederlegungen, Demonstrationen, Verkehrsblockaden, Unterbrechungen des Lehrbetriebs und ein zweiwöchiger Streik. Bis zu 20.000 Studierende und studentische Beschäftigte protestierten gegen das neue Hochschulgesetz und die Kündigung. 1986 wurde daraufhin der TVStud II vereinbart.

Nachdem sich seit 2001 die Gehälter nicht erhöht hatten und 2003 Jahressonderzahlungen eingestellt worden waren, entstanden erneut Basisproteste. Sie mündeten 2018 im TV Stud III, der unter anderem Mindestvertragslaufzeiten, Sonderurlaubsrechte und höhere Löhne vorsieht.

Außerhalb Berlins sowie Hessens sind studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte und Tutoren durch eine Protokollerklärung ausdrücklich vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausgeschlossen. Dadurch werden ihre Arbeitsbedingungen meist einseitig durch die Länder festgelegt. Typische Probleme sind Mindestlohn, Kettenverträge, geringe Urlaubsansprüche, fehlende betriebliche Mitbestimmung und der Ausschluss von den Lohnsteigerungen des TV-L. Zwischen 1993 und 2008 gab es in den übrigen Bundesländern keine Lohnerhöhungen, bis diese eingefordert wurden. Unter dem Berliner TVStud III ist der Anteil der Beschäftigten unter der Armutsgefährdungsgrenze deutlich geringer als in den übrigen Ländern.

Die bundesweite Initiative wurde im Februar 2002 in Steinbach bei Frankfurt am Main gegründet. Zu den Gründern gehörten Mitglieder lokaler und regionaler Tarifvertragsinitiativen, gewerkschaftlich organisierte Studierende sowie hochschulpolitisch Aktive. Ziel war, die Berliner Standards von mindestens 1980 bundesweit tariflich und personalrechtlich abzusichern. Unterstützt wird TVStud unter anderem von GEW, ver.di, studentischen Initiativen und Verbänden, dem fzs, lokalen Studierendenvertretungen und Berliner Personalräten.

Seit 2018 organisierten sich studentisch Beschäftigte an verschiedenen Hochschulen in Basisgruppen. Sie nutzten gewerkschaftliche Organizing-Ansätze, also den systematischen Aufbau gemeinsamer Strukturen und demokratischer Interessenvertretung. Die Kampagne „Keine Ausnahme“ verband Streiks und bundesweite Vernetzung. Im Juni 2023 waren Gruppen in rund 40 Städten aktiv; unterstützt wurde die Bewegung von rund sechzig Professoren, darunter Nicole Mayer-Ahuja und Klaus Dörre. Die Zahl der Betroffenen wird auf bis zu 400.000 Tutoren sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte geschätzt, genaue Zahlen liegen wegen unterschiedlicher Erfassung durch die Hochschulen nicht vor.

Forderungen und erste Verhandlungsrunde 2023

Die Forderungen wurden unter anderem anhand von etwa 7000 Befragungen studentischer Beschäftigter konkretisiert. Eine von TVStud-Aktiven als Länderdelegierte gewählte Verhandlungskommission brachte sie in die Vorbereitungen von ver.di und GEW ein. Mit Beschluss der ver.di-Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) vom 11. Oktober 2023 wurde die Tarifierung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter Bestandteil der Tarifrunde der Länder.

Gefordert wurden:

  • 30 Tage Erholungsurlaub mit entsprechender Berechnungsgrundlage;
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von mindestens sechs Wochen und ab dem ersten Beschäftigungsmonat;
  • eine Jahressonderzahlung und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten;
  • eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten;
  • ein Mindeststundenumfang von 40 Stunden pro Monat, der nur auf Antrag der beschäftigten Person unterschritten werden sollte;
  • ein einheitliches Stundenentgelt von 16,50 Euro im ersten Beschäftigungsjahr, 17,50 Euro ab dem zweiten Jahr und 18,50 Euro ab dem dritten Jahr.

Die erste Verhandlungsrunde begann am 26. Oktober 2023 in Berlin. Die Arbeitgeberseite legte kein Gegenangebot vor und lehnte eine Tarifierung studentischer Beschäftigter ab. Daraufhin bereiteten die TVStud-Initiativen Arbeitskampfmaßnahmen vor.

Zweite Verhandlungsrunde und Arbeitskämpfe

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 2. und 3. November 2023 in Potsdam wurde kein Gegenangebot gemacht. Danach folgten erste Warnstreiks in Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes der Länder. Mehrere Universitäten warnten ihre Beschäftigten dabei fälschlicherweise, studentische Beschäftigte seien nicht streikberechtigt.

Ein Höhepunkt war der bundesweite Hochschulaktionstag am 20. November 2023 unter dem Motto „Schluss mit prekärer Wissenschaft“. Lokale TVStud-Initiativen arbeiteten mit Gewerkschaften, Juso- und SDS-Hochschulgruppen sowie weiteren Netzwerken zusammen. Neben dem TVStud wurden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), die Tarifrunde für andere Universitätsbeschäftigte, die soziale Lage von Studierenden und BAföG, die Ausfinanzierung der Hochschulen sowie die Höhe von Promotionsstipendien thematisiert. In rund 80 Städten kam es zu Streiks und in rund 100 Städten zu Aktionen. An einigen Hochschulen, darunter der Universität zu Köln, gehörten die Streiks zu den größten Arbeitskämpfen Universitätsbeschäftigter seit mehreren Jahrzehnten.

Weitere gemeinsame Aktionstage fanden unter anderem in Hamburg, Düsseldorf, Würzburg und München statt. Am 21. November organisierten TVStud-Aktive gemeinsam mit Auszubildenden, etwa aus Unikliniken in Nordrhein-Westfalen, einen Jugendaktionstag mit Streik und Demonstration in Düsseldorf. Nach weiteren Warnstreiks beteiligten sich die Initiativen am 5. Dezember an landesweiten Streiktagen. Kurz vor der dritten Verhandlungsrunde forderten 731 Universitätsprofessoren und 1481 weitere Universitätsbeschäftigte in einem Solidaritätsbrief als Erstunterzeichner eine Tarifierung studentischer Beschäftigter.

Ergebnis der Tarifrunde 2023

In der dritten Verhandlungsrunde am 7. und 8. Dezember 2023 in Potsdam wurde nach einer Verlängerung um einen weiteren Verhandlungstag eine Einigung erzielt. Vor Ort demonstrierten erneut 10.000 Beschäftigte.

Studentische Beschäftigte erhielten keine tarifvertragliche Absicherung, weil die Finanzminister dies weiterhin kategorisch ablehnten. In einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Tarifrunde der Länder wurden jedoch Verbesserungen festgehalten. Vereinbart wurden eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr sowie Mindestentgelte von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025. Außerdem soll die Situation studentisch Beschäftigter in der nächsten Verhandlungsrunde erneut thematisiert werden.

Damit waren studentische Beschäftigte erstmals mit einer eigenen Verhandlungskommission an der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen auf Bundesebene beteiligt. Zudem wurden die zuvor unterschiedlichen Löhne in Ost- und Westdeutschland angeglichen. Über die Annahme des Ergebnisses sollte bei ver.di eine Mitgliederbefragung entscheiden. Die lokalen Initiativen arbeiteten anschließend an der Umsetzung der Vereinbarung an ihren Hochschulstandorten und bereiteten die Tarifrunde 2025 vor.

Studie zu den Arbeitsbedingungen

Im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2021 vereinbarten die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften eine Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte. Das Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen (iaw) führte gemeinsam mit ver.di, GEW und den bundesweiten TVStud-Initiativen die bis dahin größte Befragung studentisch Beschäftigter in Deutschland durch. Die Ergebnisse von gut 11.000 Befragungen dienten sowohl der Bestandsaufnahme als auch als Grundlage für die Forderungen der Beschäftigten.

Die Studie zeigte unter anderem:

  • Rund 39 % der Hilfskräfte und Tutoren leisten regelmäßig Überstunden.
  • 39,6 % nehmen ihren Urlaubsanspruch nicht wahr.
  • 15,7 % arbeiten Urlaubstage nach.
  • 21,8 % arbeiten Krankheitstage immer nach; weitere 30,9 % tun dies manchmal oder häufig. Insgesamt arbeiten damit 52,7 % ihre Krankheitstage zumindest teilweise nach.
  • 16,7 % arbeiten durchschnittlich 4,9 Wochen vor oder nach dem Vertragsbeginn ohne Bezahlung.
  • Außerhalb Berlins, wo Mindestvertragslaufzeiten von vier Semestern gelten, dauern Verträge im Durchschnitt 5,7 Monate.
  • Beschäftigte, die mehr als einmal an einer Hochschule arbeiten, sind durchschnittlich zum dritten Mal auf derselben Stelle tätig.

77,8 % der Befragten gelten mit weniger als 1250 Euro monatlichem Gesamteinkommen als armutsgefährdet. Für 40 % stellt der Lohn regelmäßig die Haupteinnahmequelle dar. Außerdem übernehmen studentisch Beschäftigte regelmäßig Aufgaben, die rechtlich in den Verantwortungsbereich des technischen oder administrativen Personals fallen. Solche Tätigkeiten müssten nach den Regelungen des TV-L höher vergütet werden.

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