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Urabstimmung
Können sich die Tarifpartner einigen, bevor es zu einem Erzwingungsstreik kommt, müssen die Gewerkschaftsmitglieder auch nicht über den Tarifvertrag abstimmen.
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Begriff und Zweck
Eine Urabstimmung, auch Mitgliedervotum oder Mitgliederentscheid, ist eine Abstimmung, an der alle Mitglieder einer Organisation teilnehmen können. Dazu gehören beispielsweise politische Parteien, Gewerkschaften, Vereine und Studierendenschaften.
Abgestimmt wird über eine konkrete Frage, die meist von besonderer Bedeutung ist. Das Ergebnis soll deshalb auf einer breiten Grundlage der Mitgliedschaft beruhen.
Durchführung und Voraussetzungen
Organisationen wie Gewerkschaften sind häufig nicht an einen Ort gebunden. Urabstimmungen werden daher meistens als Briefwahl durchgeführt; Abstimmungen vor Ort sind ebenfalls möglich.
Für einen rechtskräftigen Beschluss gelten in der Regel zwei Voraussetzungen: Es muss ein bestimmtes Quorum erreicht werden, also eine festgelegte Wahlbeteiligung. Außerdem ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, zum Beispiel eine Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen.
Satzungen und Ordnungen einer Organisation regeln, wie eine Urabstimmung zustande kommt und wie sie abläuft.
Urabstimmung bei Streiks
Besonders wichtig ist die Urabstimmung im deutschen Streikrecht. Gewerkschaftsmitglieder werden dabei gefragt, ob ein Streik eingeleitet, durchgeführt oder beendet werden soll. Gemeint ist ein Erzwingungsstreik, der von einem Warnstreik unterschieden wird.
Stimmen mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik, darf die Gewerkschaft die Betriebe bestreiken. In der Praxis gibt es laut Artikel keine Beispiele dafür, dass Gewerkschaftsmitglieder gegen einen Streik gestimmt hätten. Dies hängt unter anderem mit der Definition der Abstimmungsberechtigten zusammen.
Haben Gewerkschaften und Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag beschlossen, müssen mindestens 25 % der Gewerkschaftsmitglieder für die Aufhebung des Streiks und damit für den neuen Tarifvertrag stimmen, damit dieser angenommen wird. Einigen sich die Tarifpartner schon vor einem Erzwingungsstreik, müssen die Gewerkschaftsmitglieder nicht über den Tarifvertrag abstimmen.