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System der zentralen Orte
Das System zentraler Orte ist eine Theorie der Raumforschung sowie ein normatives Konzept der Raumordnung, welches Orte nach der Bedeutung, die sie als …
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Grundidee und Bedeutung
Das System zentraler Orte ist eine Theorie der Raumforschung und zugleich ein normatives Konzept der Raumordnung. Es ordnet Orte danach, welche Bedeutung sie als zentraler Ort, also als Hauptort für ein Umland, besitzen. Ein zentraler Ort übernimmt für sein Ergänzungsgebiet Funktionen, die über den Bedarf seiner eigenen Bewohner hinausgehen, etwa Dienstleistungen, Verwaltung oder Versorgung.
Die Theorie wurde in den 1930er Jahren vom deutschen Geographen Walter Christaller entwickelt. In seinem Modell entstehen in idealtypischen, homogenen Räumen zentrale Orte auf verschiedenen Hierarchiestufen. Orte höherer Stufe, zum Beispiel größere Städte, besitzen Ausstattungsmerkmale, die kleineren Orten fehlen. Dazu gehören etwa bestimmte Verwaltungs- oder Dienstleistungsfunktionen.
Christaller bestimmte Zentralität als Verhältnis zwischen allen bereitgestellten Diensten für den Ort und sein Ergänzungsgebiet und den Diensten, die nur für die Bewohner des zentralen Ortes selbst nötig sind. Die Differenz heißt Bedeutungsüberschuss. Je höher die Zentralität eines Ortes ist, desto größer ist die Zahl der Dienstleistungen je Bewohner.
Die Theorie kann einerseits als Städtesystemtheorie verstanden werden, weil sie die räumliche Verteilung von Städten verschiedener Größe und Bedeutung erklären soll. Andererseits ist sie eine wirtschaftsgeographische beziehungsweise regionalökonomische Standorttheorie des Dienstleistungssektors.
Drei Ordnungsprinzipien
Christaller entwickelte seine Theorie der zentralen Orte erstmals in seinem 1933 erschienenen Hauptwerk Die zentralen Orte in Süddeutschland. Darin beschreibt er drei Ordnungsprinzipien, nach denen Orte im Raum angeordnet sein können: das Versorgungsprinzip, das Verkehrsprinzip und das Verwaltungsprinzip.
Diese Prinzipien setzen sich je nach Raum und dominierenden Wirkkräften unterschiedlich stark durch. Dem Versorgungsprinzip gibt Christaller jedoch eine besonders wichtige Stellung. Alle drei Prinzipien arbeiten mit zentralen Orten unterschiedlicher Ordnung und mit Ergänzungsgebieten, also Räumen, die von einem Zentrum mit Gütern, Diensten oder Verwaltungsfunktionen versorgt werden.
Versorgungs- und Marktprinzip
Beim Versorgungs- oder Marktprinzip geht Christaller von stark vereinfachten, idealtypischen Voraussetzungen aus. Der Raum ist weitgehend homogen: Produktion und Nachfrage sind auf einer unbegrenzten Fläche weitgehend gleich, Produktionsfaktoren und Bevölkerung sind annähernd gleichmäßig verteilt, Einkommen, Kaufkraft und Bedürfnisse aller Individuen sind gleich, und das Verkehrsnetz ist in alle Richtungen ungefähr gleichförmig. Die Transportkosten sind direkt proportional zur Entfernung.
Außerdem unterstellt das Modell ökonomisches Verhalten: Anbieter streben größtmöglichen Gewinn an, Nachfrager größtmöglichen Nutzen als „homo oeconomicus“. Alle Marktteilnehmer haben dieselbe Informationsbasis, und Anbieter sind räumlich nicht spezialisiert.
Ein zentrales Gut besitzt zwei Reichweiten. Die innere Reichweite ist die Umsatzschwelle: Unterhalb dieser Schwelle sind Nachfrage und Verkaufsvolumen zu gering, damit ein Anbieter ausreichenden Gewinn erzielen kann. Sie ist also eine Untergrenze der Angebotsseite. Die äußere Reichweite ist die Obergrenze des Marktgebietes: Ab dieser Entfernung sind Konsumenten nicht mehr bereit, für das Produkt noch weiter zu reisen. Sie wirkt über die Nachfrageseite. Damit der Markt funktioniert, muss die innere Reichweite kleiner sein als die äußere.
Wenn Verkehrsverbindungen in alle Richtungen gleich gut sind, wären Reichweiten kreisförmig um den zentralen Ort. Die Marktgebiete benachbarter Orte dürfen sich aber nicht überschneiden, weil Gebiete sonst mehrfach versorgt wären. Zugleich dürfen keine unversorgten Bereiche entstehen. Deshalb ergibt sich nach Christaller ein regelmäßiges Dreiecksgitternetz mit hexagonalen, also sechseckigen, Ergänzungsgebieten. So soll ein Gebiet lückenlos und wirtschaftlich rationell versorgt werden.
Dieses Prinzip heißt K-3-System, weil ein Ort höherer Ordnung sich selbst und rechnerisch zwei Nachbarorte niedrigerer Ordnung versorgt: 1+6×1/3=3. Die sechs umliegenden kleineren Zentren liegen an den Ecken eines Sechsecks und decken je ein Drittel ihres Bedarfs an höherwertigen Gütern oder Diensten in den drei umliegenden höheren Zentren.
Christaller überprüfte seine Theorie praktisch mit Zahl und Verteilung der damaligen Telefonanschlüsse. Dafür nutzte er die Formel ZI = nTel - N × MiTel. Dabei bedeutet ZI Zentralitätsindex, nTel Zahl der Telefonanschlüsse, N Einwohnerzahl und MiTel Mittelwert der Zahl der Telefonanschlüsse je Einwohner im Ergänzungsgebiet. Auf dieser Grundlage bestimmte er für Deutschland zehn Hierarchiestufen, von „hilfszentraler Ort“ bis „Reichshauptort“.
Verkehrs- und Verwaltungsprinzip
Beim Verkehrsprinzip steht die möglichst wirtschaftliche Verkehrsanbindung im Mittelpunkt. Die kleineren Orte liegen an den Seiten der gedachten Sechsecke, sodass sie mit größeren Zentren in gerader Linie verbunden werden können. Das soll Kosten beim Straßenbau und Zeit bei der Fahrt sparen. Der Einzugsbereich umfasst jeweils die Hälfte von sechs niedrigeren Zentren und das eigene Zentrum. Daher heißt dieses Modell K-4-System: 6×1/2+1=4.
Beim Verwaltungsprinzip geht es darum, ganze Ortschaften ungeteilt einem Verwaltungsgebiet zuzuordnen. Das K-3- und das K-4-System sind dafür ungeeignet, weil kleinere Orte geteilt werden müssten oder mehreren höheren Ebenen, etwa Landkreisen, angehören würden. Im K-7-System liegen die niedrigeren Orte vollständig in einem Sechseck, in dessen Zentrum der höherwertige zentrale Ort liegt. Der Wirkungsbereich umfasst sechs umliegende komplette niedrige Zentren und das eigene niedrige Zentrum. Daher gilt K=7, also 6+1=7.
Anwendung und Kritik
Christallers Theorie war in seinem Ursprungswerk analytisch gemeint, wurde aber bald auch als normatives Konzept in der räumlichen Planung genutzt. Im NS-Staat wurde sie von der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung für die Raumplanung herangezogen. Christaller trat 1940 in die NSDAP ein und arbeitete von 1940 bis 1945 im Amt Planung und Boden im Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums. In diesem Zusammenhang bearbeitete er Siedlungsplanungen in besetzten Gebieten wie dem „Warthegau“ und dem Bezirk Bialystok und setzte dort sein Modell zentraler Orte durch. Er stellte es als Umsetzung des „Führerprinzips“ in der Raumordnung dar.
Diese Vorgeschichte verhinderte nicht, dass das Modell nach 1945 in vielen demokratischen und wohlfahrtsstaatlichen Staaten in die Raumplanung übernommen wurde. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Konzept seit den 1950er Jahren besonders auf Landesebene und in der Gesetzgebung des Bundes verankert. Das Raumordnungsgesetz von 1965 sowie die Fassung von 2008 nennt in § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG die räumliche Konzentration der Siedlungstätigkeit auf ein System leistungsfähiger zentraler Orte innerhalb einer dezentralen Siedlungsstruktur.
Viele Länder stufen Gemeinden in Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren ein. Unterzentren, auch Grund- oder Kleinzentren, dienen der Grundversorgung, besonders des kurzfristigen oder täglichen Bedarfs. Mittelzentren decken zusätzlich den mittelfristigen oder gehobenen periodischen Bedarf. Oberzentren decken neben Grundversorgung und gehobenem Bedarf auch spezialisierten höheren episodischen Bedarf. Ein Oberzentrum erfüllt zugleich Funktionen eines Mittel- und Unterzentrums; ein Mittelzentrum erfüllt zugleich Funktionen eines Unterzentrums. Je hochwertiger und seltener nachgefragt ein Gut oder Dienst ist, desto größer ist normalerweise der Einzugsbereich.
Als Beispiel nennt der Artikel Bildungseinrichtungen: Eine Grundschule passt zur Funktion eines Unterzentrums und hat meist einen örtlichen Nahbereich. Ein Gymnasium entspricht eher einem Mittelzentrum und hat meist einen größeren Mittelbereich mit mehreren Unterzentren. Eine Universität entspricht Funktionen eines Oberzentrums und hat im Idealfall einen noch größeren Oberbereich.
Die Anwendung wird jedoch kritisiert. Reales Nachfrageverhalten entspricht oft nicht dem Modell: Personen mit Hochschulreife wählen ihre Universität in der Regel nicht nach dem System zentraler Orte, sondern nach anderen, meist persönlichen Kriterien. Auch bei anderen Einrichtungen stimmt die tatsächliche Nutzung nicht immer mit dem Modell überein. Außerdem gibt es keinen verbindlichen, in allen Ländern gleichen Katalog, welche Einrichtungen welcher Versorgungsstufe zugeordnet werden. Ebenso ist nicht verbindlich geregelt, ab welcher Ausstattungsdichte eine Mindestversorgung gewährleistet oder gefährdet ist.
Neue Entwicklungen wie Suburbanisierung, Telearbeit, Just-in-time-Produktion, Lieferdienste, staatliche Förderung von Gütertransport, höhere Mobilität sowie veränderte Lebensstile und Konsumgewohnheiten entfernen die Siedlungsentwicklung weiter von Christallers Modell. Große Möbelhändler wie IKEA zeigen dies beispielhaft: Möbel mit episodischer Nachfrage werden häufig nicht in großen Städten, sondern auf der „grünen Wiese“ nahe Autobahnen angeboten. Studien zeigen, dass Möbelkunden Standorte bis zu einer PKW-Wegezeit von rund einer Stunde in Kauf nehmen.
Ein weiteres Problem sind polyzentrische Agglomerationen wie das Ruhrgebiet. Dessen Siedlungs- und Zentrenstruktur wurde stark durch Industrialisierung, Bodenschätze sowie industrielle Betriebs- und Infrastrukturen geprägt. Solche Bedingungen passen nicht zu Christallers idealtypischem Raum und seinen Marktannahmen. Auch die empirische Prüfung ist schwieriger geworden: Die von Christaller genutzte Telefonmethode ist nicht mehr aussagekräftig. Die Einzelhandelszentralität kann nur begrenzt Hinweise geben und erlaubt keine direkten Schlüsse auf andere Formen der Zentralität, etwa Verkehr, Kultur, Bildung oder Dienstleistungen.