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Sustainable Performance Accounting

Sustainable Performance Accounting (SPA, 2022) ist ein betriebswissenschaftliches Konzept zur Integration von Nachhaltigkeit in die unternehmerische …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Doppelte Wesentlichkeit und Ausgangsproblem
  3. 3. Umsetzung in vier Schritten
  4. 4. ESG-Kapital und Buchungsmatrix
  5. 5. Zahlen- und Buchungsbeispiele
  6. 6. Grenzen und weitere Entwicklung

Grundidee und Bedeutung

Sustainable Performance Accounting (SPA, 2022) ist ein betriebswirtschaftliches Konzept, das Nachhaltigkeit in die Erfolgsrechnung eines Unternehmens integriert. Es erweitert klassische Kennzahlen wie Jahresüberschuss (JÜ), Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) und Eigenkapitalrendite (EKR), indem es ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Sachverhalte berücksichtigt. ESG steht dabei für Environment, Social und Governance.

SPA ergänzt die herkömmliche Finanz-Buchhaltung (F-Buchhaltung) um eine zweite, an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) orientierte ESG-Buchhaltung. Beide zusammen bilden die nachhaltige Buchhaltung oder S-Buchhaltung, auch F-ESG-Buchhaltung genannt. Sie soll positive und negative ESG-Effekte geschlossen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfassen. Auf dieser Grundlage entstehen nachhaltige Kennzahlen: Aus dem EBIT wird beispielsweise das Sustainable EBIT (SEBIT), aus dem Jahresüberschuss der nachhaltige Jahresüberschuss (SJÜ) und aus der Eigenkapitalrendite die nachhaltige Eigenkapitalrendite (SEKR).

Ein Unternehmenserfolg gilt nach SPA als nachhaltig, wenn das wirtschaftliche Handeln sich finanziell trägt und dabei alle relevanten ESG-Sachverhalte berücksichtigt werden. In ESG bedeutet das S „Social“, während es in Begriffen wie S-Buchhaltung oder SEBIT für „Sustainable“ steht.

Doppelte Wesentlichkeit und Ausgangsproblem

SPA übernimmt die doppelte Wesentlichkeit der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die finanzielle Wesentlichkeit betrachtet, wie ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen das Unternehmen finanziell beeinflussen; dies heißt Outside-in-Perspektive. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen betrachtet umgekehrt die positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft; dies heißt Inside-out-Perspektive. SPA bezeichnet die erste Gruppe als betriebliche ESG-Sachverhalte und die zweite als ESG-Gemeinwohlsachverhalte.

Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen die ersten deutschen Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zusammen mit der EU-Taxonomie-Verordnung einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die zahlreichen Datenpunkte können jedoch zu einer Informationsüberlastung führen. Zudem werden externe ESG-Effekte normalerweise nicht in Bilanz und GuV aufgenommen, weil die Ansatzkriterien nach HGB oder IFRS häufig fehlen: Bei einem ESG-Aktivum ist meist kein Cash-Zufluss und bei einem ESG-Passivum meist kein Cash-Abfluss zu erwarten. Dadurch beeinflussen solche Effekte auch zentrale Steuerungs- und Vergütungskennzahlen nicht.

SPA soll diese Lücke schließen. Es übersetzt die Verantwortung eines Unternehmens gegenüber der Allgemeinheit – verstanden als Natur, Gesellschaft und sozial-ökologische Systeme – in Buchungen. Damit knüpft es auch an das im deutschen Koalitionsvertrag von 2021 formulierte Ziel an, ökologische und gegebenenfalls soziale Werte in bestehende Rechnungslegungsstandards zu integrieren.

Umsetzung in vier Schritten

Die Umsetzung besteht aus vier Hauptschritten:

• SPA 1 – Ansatz: Zunächst werden die wesentlichen ESG-Sachverhalte ermittelt. Orientierung bieten die themenbezogenen ESRS. ESRS 1.AR 16G umfasst im ersten Set 10 Themen beziehungsweise Standards mit insgesamt 38 Unterthemen und 69 Unter-Unterthemen. Erfasst werden Sachverhalte, die nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse finanziell und/oder hinsichtlich ihrer Auswirkungen wesentlich sind. Negative externe Effekte, etwa CO₂-Emissionen, werden als ESG-Rückstellungen behandelt. Positive externe Effekte, etwa CO₂-Sequestrierung, werden als ESG-Vermögensgegenstände beziehungsweise ESG-Werte erfasst.

• SPA 2 – Ausweis: Der Kontenplan der F-Buchhaltung wird um getrennte Konten für Umwelt-, Sozial- und Governance-Sachverhalte erweitert.

• SPA 3 – Bewertung: Da für ESG-Sachverhalte meist keine aktiven Märkte und oft keine allgemein anerkannten Bewertungsverfahren existieren, berücksichtigt SPA drei gleichwertige Indikatorebenen, sofern Daten vorhanden sind: wissenschaftliche und politische Soll-Werte, empirische Vergleichswerte nach dem Best-in-Class-Ansatz sowie eine subjektive, selbstkritische Einschätzung des Unternehmens und seiner Stakeholder auf Grundlage von Praxiswissen. Ein Ampelprinzip ordnet die Wirkung ein: Grün bezeichnet einen wesentlichen positiven externen Effekt, Gelb nicht wesentliche positive oder negative Beiträge, die nicht gebucht werden, und Rot einen wesentlichen negativen externen Effekt.

Anschließend werden wesentliche Effekte monetarisiert, also in Geldwerten ausgedrückt. ESG-Aktiva werden in Anlehnung an HGB und IFRS zunächst zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Bei CO₂-Emissionen kann beispielsweise der Börsenpreis des europäischen Emissionshandels EU-ETS dienen. Der Artikel nennt außerdem einen vom Umweltbundesamt ermittelten Wert von 238 €/t CO₂, allerdings mit einer unvollständigen Zeit- und Quellenangabe. Je nach Stakeholdergruppe kann der Wertansatz daher unterschiedlich ausfallen.

• SPA 4 – Sustainable Performance: Die Buchwerte der F- und ESG-Buchhaltung werden zur S-Buchhaltung addiert. Daraus entstehen S-Bilanz und S-GuV sowie Kennzahlen wie SJÜ, SEBIT und SEKR. Die Differenz zwischen F- und S-Performance, etwa zwischen EBIT und SEBIT, soll durch eine Überleitungsrechnung erklärt und mit den Angaben des Nachhaltigkeitsberichts verbunden werden.

ESG-Kapital und Buchungsmatrix

Für ESG-Gemeinwohlsachverhalte führt SPA innerhalb des Eigenkapitals die Position „ESG-Kapital“ ein. Sie gliedert sich in Environmental, Social und Governance und macht Ansprüche der Allgemeinheit an das Unternehmen beziehungsweise Ansprüche des Unternehmens aus positiven Leistungen sichtbar. Die Allgemeinheit wird dadurch rechnerisch zu einer impliziten Gesellschafterin. Das ESG-Kapital ähnelt der Konzernbilanzposition „Anteile anderer Gesellschafter“ nach § 307 HGB, beruht jedoch nur auf einem impliziten Vertrag mit der Allgemeinheit.

Wird ein ESG-Aktivum gegen das ESG-Kapital ausgebucht, hat das Unternehmen der Allgemeinheit eine Nachhaltigkeitsleistung kostenlos bereitgestellt. Dies wird als eine Art Sachentnahme der Allgemeinheit im Soll des ESG-Kontos erfasst und grundsätzlich positiv beurteilt. Wird eine ESG-Rückstellung ausgebucht, weil ihr Grund entfallen ist, hat das Unternehmen der Allgemeinheit dagegen unbezahlte ESG-Kosten hinterlassen. Dies gilt als eine Art Sacheinlage und wird im Haben des ESG-Kapitals erfasst. Ein Haben-Saldo könnte grundsätzlich als Bemessungsgrundlage einer ESG-Besteuerung dienen; positive Leistungen könnten umgekehrt staatliche oder private Zahlungen auslösen.

Die SPA-ESG-Buchungsmatrix strukturiert den gesamten Vorgang. Zuerst werden anhand der ESRS-Themen, Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte die buchungsrelevanten Sachverhalte bestimmt. Danach wird geprüft, ob sie aus Impact- und/oder Financial-Sicht wesentlich sind. Ein Grenzwert kann sich aus einer Norm, einer Benchmark oder unternehmensspezifischen Bedingungen ergeben. Für wesentliche Sachverhalte werden anschließend Wertansatz und Begründung festgelegt und daraus die Buchungssätze für die jeweilige Perspektive abgeleitet.

Zahlen- und Buchungsbeispiele

Das zentrale Beispiel vergleicht zwei ansonsten identische Unternehmen mit jeweils 100 Mio. € Umsatzerlösen. Beide unterliegen nicht dem CO₂-Emissionshandel. Unternehmen A kauft für 125 Mio. € eine Produktionsanlage, die jährlich 800 Tsd. t CO₂ ausstößt. Unternehmen B zahlt 250 Mio. € für eine Anlage mit halb so hohen Emissionen. Bei linearer Abschreibung über 25 Jahre entstehen jährlich 5 Mio. € Abschreibung bei A und 10 Mio. € bei B. In der reinen F-Buchhaltung beträgt das EBIT daher 95 Mio. € bei A und nur 90 Mio. € bei B; die nachhaltigere Investition erscheint finanziell schlechter.

SPA bewertet die Emissionen im Beispiel mit 70 €/t CO₂. In der ESG-Buchhaltung entsteht bei A ein Aufwand und eine Rückstellung von 56 Mio. €: 800 Tsd. t × 70 €/t. Bei B sind es wegen der halbierten Emissionen 28 Mio. €. Damit ergibt sich für A ein SEBIT von 39 Mio. € aus 100 Mio. € Umsatz, −5 Mio. € Abschreibung und −56 Mio. € ESG-Aufwand. Für B ergibt sich ein SEBIT von 62 Mio. € aus 100 Mio. € Umsatz, −10 Mio. € Abschreibung und −28 Mio. € ESG-Aufwand. Erst die nachhaltige Kennzahl zeigt somit die bessere Gesamtleistung von B.

Ein weiteres Beispiel betrifft die GreenAccounting AG mit sieben wesentlichen ESG-Themen. Positive ESG-Erträge entstehen aus CO₂-Sequestrierung mit 3,5 Mio. €, Mitarbeitergesundheit mit 4 Mio. € und Ausbildung mit 1 Mio. €. Negative Aufwendungen entstehen aus CO₂-Emissionen mit −28 Mio. € und Bestechung mit −3 Mio. €. Lohnspreizung und Resilienz konnten nicht bewertet und daher nicht gebucht werden. Insgesamt belastet die ESG-GuV das Ergebnis mit −22,5 Mio. €. Aus einem EBIT von 90 Mio. € wird dadurch ein SEBIT von 67,5 Mio. €. Der Vergleich macht die wesentlichen negativen externen Effekte unmittelbar sichtbar.

Grenzen und weitere Entwicklung

Langfristig sollen ESG-Sachverhalte direkt in der regulären Finanzbuchhaltung und Finanzbilanzierung erfasst werden, sodass zwei parallele Buchhaltungen nicht mehr nötig sind. Voraussetzung dafür sind eine stärkere Regulierung oder erweiterte Ansatzkriterien. Auch ESG-Steuern oder Transferleistungen setzen voraus, dass ESG-Effekte bewertet und bepreist werden können; die ESG-Buchhaltung kann hierfür Daten liefern.

Derzeit fehlen jedoch für viele Nachhaltigkeitsthemen allgemein anerkannte Indikatoren, Grenzwerte und Monetarisierungsverfahren. Ohne Bewertung ist keine Buchung und damit keine vollständige S-Performance-Kennzahl möglich. SPA nimmt deshalb vorläufig auch unvollkommene Maßstäbe in Kauf. Entscheidend ist, die verwendeten Parameter, Grenzwerte und Bewertungsverfahren offenzulegen, damit Stakeholder Ansatz und Bewertung nachvollziehen können. Die Konzeption ist daher weiterhin Gegenstand von Forschung und kritischer Diskussion.

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