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Nachhaltigkeitsbericht
Sie greifen die wichtigsten Themengebiete der Nachhaltigkeit auf: Ökonomie, Ökologie und Soziales (Triple Bottom Line). Der Nachhaltigkeitsbericht ist neben dem …
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Grundidee und Bedeutung
Ein Nachhaltigkeitsbericht stellt dar, wie eine Organisation zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt und welche Leistungen sie dabei erbringt. Im Mittelpunkt stehen die drei Bereiche der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Dieses Zusammenspiel wird als Triple Bottom Line bezeichnet.
Der Bericht ergänzt den Geschäftsbericht und ist ein wichtiger Bestandteil der Informationspolitik eines Unternehmens. Gleichzeitig dient er als Instrument des Nachhaltigkeitsmanagements und als Element des Marketings. Er informiert Stakeholder, also Anspruchsgruppen wie Beschäftigte, Kunden, Investoren oder die Öffentlichkeit, nicht nur über wirtschaftliche, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte des Unternehmens.
Nachhaltigkeitsberichte halten insbesondere die Fortschritte in den einzelnen Bereichen fest. Ökonomisch kann etwa die zukunftsorientierte Ausrichtung des Unternehmens beschrieben werden. Ökologisch geht es vor allem um Ressourceneffizienz und Umweltschutz, besonders im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe. Soziale Themen betreffen beispielsweise familienfreundliche Arbeitsbedingungen, die Unterstützung von Mitarbeitern in schwierigen persönlichen Situationen sowie soziale Kriterien in der Beschaffung, etwa Fair Trade oder Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Vorkette.
Freiwillige und verpflichtende Berichterstattung
Vor allem Großunternehmen aller Branchen veröffentlichen inzwischen jährlich Nachhaltigkeitsberichte, teilweise orientiert an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Weitere Rahmenwerke und Standards sind die zehn Prinzipien des UN Global Compact, die Kriterien der Gemeinwohl-Bilanz der Gemeinwohl-Ökonomie, der SDG Compass, das EMAS-Verfahren, B-Corp-Standards und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Diese Ansätze überschneiden sich teilweise, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte bei den Nachhaltigkeitsaspekten.
Auch mittelständische Unternehmen werden zunehmend aufgefordert, professionelle Berichte zu erstellen. Besonders Unternehmen aus Zulieferbranchen müssen auf Verlangen großer Abnehmer die Einhaltung und Dokumentation sozialer und ökologischer Standards nachweisen.
In Deutschland verpflichtete das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017 insbesondere große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu, in ihren Lageberichten stärker über nichtfinanzielle Aspekte ihres Handelns zu berichten. Die gesetzliche Form der Berichterstattung blieb dabei relativ flexibel. Diese Unternehmen wurden vor allem deshalb einbezogen, weil sie häufig international tätig sind und Investoren sowie Geschäftspartner umfassende nichtfinanzielle Informationen erwarten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte das CSR-RUG ersetzen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom April 2021 zielte darauf, Nachhaltigkeitsinformationen wie Finanzinformationen in den Lagebericht aufzunehmen und ihre Vergleichbarkeit in der EU zu erhöhen. Unternehmen sollten alle nachhaltigkeitsrelevanten Informationen veröffentlichen, die zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, der aktuellen Lage und des Unternehmensergebnisses erforderlich sind. Zusätzlich sollten die Folgen des unternehmerischen Handelns für Gesellschaft und Ökologie nachvollziehbar werden. Nach dem Vorschlag sollte das Management auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich sein.
Der Artikel nennt mehrere spätere Änderungen und Vorschläge: Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 sah geringere Berichtspflichten für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden vor, wenn sie außerdem entweder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro oder einen Umsatz von über 50 Millionen Euro haben. Ein Stop-the-Clock-Vorschlag sollte die Umsetzung für Organisationen der Wellen 2 und 3 um zwei Jahre bis 2028 verschieben. Mit der Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 wurde der Beginn der Berichtspflicht um zwei Jahre nach hinten verschoben: Größere Unternehmen sollen demnach ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten, kleine und mittelständische Unternehmen ab 2028. Für Unternehmen, die zunächst mit der CSRD-Umsetzung begonnen haben, künftig aber nicht mehr berichtspflichtig sind, gewinnt der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard VSME der EFRAG an Bedeutung.
Die konkreten Anforderungen der CSRD werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Ein Kernprinzip ist die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen einerseits finanzielle Wesentlichkeit betrachten, also Chancen und Risiken von Umweltthemen für das Unternehmen. Andererseits müssen sie die Impact-Wesentlichkeit erfassen, also die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.
Motive und Grundsätze
Ein Nachhaltigkeitsbericht unterstützt die Kommunikation mit Stakeholdern, deren Interesse an ökologischen und sozialen Informationen seit Jahren wächst. Das IÖW stellte in einer Befragung von Umweltberichterstattern drei wesentliche Motive fest:
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Marktorientierte Motive: In Märkten, in denen ökologische und soziale Eigenschaften wichtige Kaufkriterien sind, soll der Bericht einen deutlichen Marktbezug zeigen. Verbraucher sollen über die nachhaltige Ausrichtung informiert und an das Unternehmen gebunden werden.
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Managementorientierte Motive: Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann der Bericht das interne Sozial- und Umweltmanagement fördern. Er soll vor allem Mitarbeiter informieren und motivieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Nachhaltigkeitsaspekte dauerhaft in das Management eingebettet werden sollen.
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Öffentlichkeitsorientierte Motive: Branchen mit starken Auswirkungen auf die Umwelt oder mit langjähriger öffentlicher Beobachtung können den Bericht nutzen, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in ihr Unternehmen und ihre Produkte zu stärken.
Zusätzlich können rechtliche Motive eine Rolle spielen. Nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) besteht bei einer Berichterstattung nach HGB 315 Abs. 5, S. 2 für Geschäftsjahre ab 2012 eine Pflicht zur zusammenhängenden Berichterstattung und Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, wenn nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für die interne Steuerung und Entwicklung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet werden.
Ein Nachhaltigkeitsbericht soll ein möglichst zutreffendes Bild des gesamten berichtenden Unternehmens, seiner Dienstleistungen und seiner Aktivitäten vermitteln. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen; sowohl Stärken als auch Schwächen sollen dargestellt werden. Der Bericht soll vollständig, wesentlich und nachvollziehbar sein. Das gesamte Unternehmen ist einzubeziehen. Nach den im Artikel genannten Grundsätzen soll der Bericht regelmäßig neu aufgestellt werden, und zwar alle 3 bis 4 Jahre.
Aufbau des Berichts
Ein Nachhaltigkeitsbericht enthält mehrere zentrale Bestandteile:
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Kernkennzahlen: Die wichtigsten Nachhaltigkeitskennzahlen stehen möglichst am Anfang, damit Entwicklungen und Tendenzen schnell erkennbar sind. Tabellen und Grafiken eignen sich dafür besonders. Im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie sind vor allem der Anteil des „grünen“ Umsatzes, der Anteil der Investitionsausgaben und der Anteil des Betriebsaufwandes von Bedeutung.
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Vorwort der Unternehmensleitung: Das Vorwort zeigt, ob und wie sich die Leitung zur Nachhaltigkeit bekennt. Konkrete Aussagen sollen erkennen lassen, welche Fortschritte erreicht wurden. Dabei sollten ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
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Profil des berichtenden Unternehmens: Das Profil gibt einen Überblick über die wichtigsten Produkte und Dienstleistungen, Standorte, Rechtsform, Beschäftigtenzahl, Eigentumsverhältnisse und den Umsatz.
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Vision und Strategie: Nachhaltigkeit ist zwar eine allgemeine Vision, wird aber je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich gewichtet. Deshalb sollen unternehmensbezogene Visionen und konkrete Ziele formuliert und in dieselbe Richtung ausgerichtet werden.
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Managementsysteme: Der Bericht soll Zuständigkeiten und Abläufe zeigen. Dazu gehören die wirtschaftliche, ökologische und soziale Steuerung sowie die Abstimmung von Strategien und Zielen. Auch der Umgang mit möglichen Widersprüchen zwischen verschiedenen Zielen soll sichtbar werden.
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Unternehmensleistung: Der Bericht beschreibt die bisherige Nachhaltigkeitsleistung und kann zugleich das Unternehmensimage stärken. Außerdem lassen sich geplante Strategien und Programme darstellen, mit denen Stärken ausgebaut und Schwächen verringert werden.
Untersuchungen und Berichtsformate
Seit 2005 vergleichen und bewerten das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und future e. V. in Deutschland Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. Dieser Wettbewerb führt das Ranking von Umweltberichten fort, das bereits in den Jahren 1994 bis 2000 mehrfach durchgeführt wurde. In der Schweiz führt die ÖBU alle zwei Jahre eine Jurierung von Nachhaltigkeitsberichten durch.
Das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) verglich 2020 verschiedene Reporting-Standards und entwickelte daraus einen Anforderungskatalog für einen universellen, standardisierten und vergleichbaren Standard. Als wichtige Kriterien nennt die Untersuchung einen transparenten Entwicklungsprozess, Vollständigkeit, Praktikabilität, Verständlichkeit, Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit, Wirksamkeit, Überprüfbarkeit, Rechtsverbindlichkeit, Anreize und Sichtbarkeit. Untersucht wurden 14 Rahmenwerke, darunter die OECD-Leitsätze, ISO 26000, EMAS, die Gemeinwohl-Ökonomie, der GRI SRS und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). In der Gesamtwertung schnitt die Gemeinwohl-Bilanz am besten ab, gefolgt vom DNK.
Nachhaltigkeitsberichte erscheinen üblicherweise als Print-, PDF- oder Online-Berichte. Die Bedeutung gedruckter Berichte ging nach einem Bericht des IÖW tendenziell zurück. Unternehmen ergänzen sie häufig durch umfangreichere Online-Berichte oder ersetzen sie vollständig. Online-Berichte, etwa als Microwebsites, ermöglichen die Verknüpfung von Inhalten durch Hyperlinks, interaktive Funktionen, eine bessere Auffindbarkeit über Suchmaschinen und die statistische Auswertung der Nutzung.