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Sure 5:51

Der Koran bezeichnet Christen (wie auch Juden) als „Leute der Schrift“ (arabisch: Ahl al-Kitab), da sie heilige Bücher (z. B. die Bibel) empfangen haben.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und zentrale Streitfrage
  2. 2. Überlieferte Offenbarungsanlässe
  3. 3. Vormoderne Deutungen
  4. 4. Moderne und gegenwärtige Auslegungen
  5. 5. Politische Instrumentalisierung im Ahok-Fall

Gegenstand und zentrale Streitfrage

Sure 5:51 steht in der Sure al-māʾida („Der Tisch“) und wird nach Theodor Nöldeke der medinischen Phase der Koranoffenbarungen zugeordnet. Der Vers gilt manchen als ein wesentliches Hindernis für vertrauensvolle Beziehungen zwischen Muslimen sowie Juden und Christen. Im Mittelpunkt steht das Verbot, Juden oder Christen zu auliyāʾ zu nehmen. Walī beziehungsweise auliyāʾ kann unter anderem Freund, Helfer, Unterstützer, Beschützer, Vertrauter, Schutzherr oder Führer bedeuten.

Umstritten ist, ob dies ein allgemeines Verbot oder ein auf bestimmte Konfliktsituationen begrenztes Gebot ist. Diese Frage ist besonders wichtig, weil der Koran Juden und Christen auch als Ahl al-kitāb („Leute der Schrift“) bezeichnet und an anderen Stellen positiv erwähnt. Die medinischen Suren behandeln neben Glaubensfragen häufig kriegerische Konflikte mit Gegnern und mit unsicheren Anhängern in den eigenen Reihen.

Überlieferte Offenbarungsanlässe

Offenbarungsanlässe (asbāb an-nuzūl, „Anlässe des Herabkommens“) sollen erklären, auf welches Ereignis, welchen Ort, welche Zeit und welche beteiligten Personen ein Koranvers bezogen war. At-Tabarī (839–923) überliefert für Sure 5:51 drei Deutungen:

  • Der Vers beziehe sich auf ʿUbāda ibn as-Sāmit und ʿAbdallāh ibn Ubaiy. Während sich ʿUbāda von einem Bündnis mit Juden gelöst habe, habe ʿAbdallāh ibn Ubaiy aus Angst vor Schicksalswendungen daran festgehalten. Diese Überlieferung datiert den Vers in die Zeit nach der Schlacht von Badr 624.
  • Nach einer zweiten Überlieferung hätten Muslime nach der Niederlage bei Uhud 625 bei Juden oder Christen Schutz gesucht und einen Übertritt erwogen. As-Suddī erklärt dies mit der Furcht vor einer Invasion durch Ungläubige.
  • Eine dritte Auffassung verbindet den Vers mit Abū Lubāba ibn ʿAbd al-Mundhīr und Verhandlungen mit den Banū Quraiza nach der Grabenschlacht von 627.

At-Tabarī hält alle drei Anlässe für möglich, bewertet ihre Überlieferung aber nicht als einwandfrei. Für ihn ist die Aussage allgemein gültig; sicher sei nur, dass der Anlass ein Frevler gewesen sei, der aus Angst ein Bündnis mit Juden oder Christen gesucht habe. Als Stütze nennt er Vers 5:52, in dem Menschen mit „Krankheit“ im Herzen aus Angst vor einem Missgeschick zu ihnen laufen.

Vormoderne Deutungen

Vormoderne Kommentatoren verstanden Sure 5:51 teilweise als allgemeines Verbot freundschaftlicher Beziehungen zu Juden und Christen. At-Tabarī erklärt „Sie sind untereinander Freunde/Vertraute“ (baʿḍuhum auliyāʾu baʿḍin) als gegenseitiges Bündnis von Juden und Christen gegen Muslime. Ein Muslim, der sich mit ihnen verbünde, richte sich damit gegen die eigene Religion. Deshalb sollten Gläubige nur untereinander Verbündete sein.

Die Aussage „Und wer von euch sie zu Vertrauten nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen“ (wa-man yatawallahum minkum fa-innahū minhum) bezieht At-Tabarī auf Personen, die Juden oder Christen gegen Gläubige folgen und unterstützen. Dies bedeute Zustimmung zu ihrer Religion und ihren Handlungen. „Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht“ (inna Llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna) deutet er als fehlenden Erfolg gegen die Gläubigen für Menschen, die ein solches Bündnis schließen.

Fachr ad-Dīn ar-Rāzī (gest. 1209) nennt nur den ersten Offenbarungsbericht. Er folgert daraus, man dürfe bei Juden und Christen weder Beistand suchen noch ihnen Zuneigung zeigen. Mit Ibn ʿAbbās deutet er „der gehört zu ihnen“ als „wie sie“ (miṯlahum): eine bewusst scharfe Formulierung, die die Abwendung vom religiösen Gegner betonen solle. Er führt außerdem einen Bericht an, nach dem Kalif ʿUmar ibn al-Chattāb Abū Mūsā al-Aschʿarī wegen eines christlichen Schreibers in dessen Dienst tadelte.

Moderne und gegenwärtige Auslegungen

Seit dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert entstand ein breiteres Spektrum von Deutungen. Im antikolonialen Denken wurde der Vers oft als Verbot der Zusammenarbeit mit meist christlichen Kolonialherren und besonders als Verbot verstanden, sie zu Führern zu machen. Fundamentalistische Stimmen leiteten dagegen eine Abgrenzung von allen Nichtmuslimen ab.

Muhammad Shafīʿ Deobandī liest Vers 5:51 zusammen mit den sieben folgenden Versen. Muslime dürften Nichtmuslimen tolerant und freundlich begegnen; untersagt seien jedoch schnelle Freundschaften und wahllose Intimitäten, die islamische Grundsätze verletzten. Selbst enge Beziehungen einzelner Muslime könnten dem Islam nicht schaden, weil Gott ihn schütze. Wahre Freundschaft gebe es letztlich nur zu Gott und zu Gläubigen. Seine englische Übersetzung versteht walī als „intimate friends“ oder „deep friendship“. Er akzeptiert den ersten Offenbarungsanlass und sieht das Verbot auch als Schutz vor Spionage und opportunistischen Beziehungen.

Muhammad Husain Tabātabā'ī weist die von At-Tabarī genannten Offenbarungsanlässe zurück: Sie seien teils schwach, widersprüchlich und beträfen in den ersten beiden Berichten nur Juden, nicht Christen. Für ihn meint walī keine lockere Allianz, sondern eine enge freundschaftliche Beziehung oder Liebe; nur dadurch werde jemand Teil einer Gruppe. Er hält den Vers für zeitlos und allgemein gültig und betrachtet Juden und Christen zusammen mit Polytheisten als Gegenmacht, die sich gegen Muslime verbünde.

Johanna Pink unterscheidet fünf heutige Stränge: Gelehrte, die unterschiedliche philologische und politische Einschränkungen vertreten; Salafisten, die jede Beziehung zu Ungläubigen ablehnen und dies mit al-Walā' wa-l-barā' verbinden; Islamisten, die vor allem nichtmuslimische politische Führer thematisieren; Modernisten, die den Vers auf bestimmte Kriegsgruppen historisch begrenzen und interreligiöse Toleranz betonen; sowie postmoderne Deutungen, die den Einfluss der sozialen Umwelt und persönlicher Erfahrungen der Auslegenden hervorheben.

Politische Instrumentalisierung im Ahok-Fall

Bei den Gouverneurswahlen in Jakarta 2017 wurde Sure 5:51 politisch eingesetzt. Gegner des amtierenden christlichen und chinesischstämmigen Gouverneurs Basuki Tjahaja Purnama („Ahok“) verbreiteten im Oktober 2016 ein manipuliertes Video. Es ließ es so erscheinen, als beleidige Ahok den Islam, indem er Muslime auffordere, nicht auf den Vers zu hören, der die Wahl nichtmuslimischer Führer verbiete. Tatsächlich hatte er davor gewarnt, dass politische Gegner den Vers instrumentalisieren könnten.

Der Rat der Islamgelehrten Indonesiens (MUI) erklärte seine Rede in einer Fatwa für blasphemisch. Im November und Dezember 2016 folgten die größten Massenproteste der indonesischen Geschichte, darunter Aksi212 am 2. Dezember. Manche Imame verweigerten Ahok-Wählern trotz Verbots politischer Agitation in Moscheen die Teilnahme an Ritualen. Am 9. Mai 2017 wurde Ahok von fünf Richtern, vier Muslimen und einem Hindu, überraschend wegen Blasphemie zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sein Herausforderer Anies Baswedan gewann mit 58 % der Stimmen.

Pink beurteilt die Bewegung als ausschlaggebend für den Wahlausgang. In ihr wurde der Vers so verstanden, dass Muslime keine Nichtmuslime zu politischen Führern wählen dürften. Sergio Grassi und Nurman Nowak führen die Politisierung jedoch nicht primär auf Religion selbst zurück, sondern auf Indonesiens politische Arena, etablierte Eliten, Patron-Klient-Netzwerke und den Anspruch auf kulturelle Hegemonie.

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