Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Sure 4:34
Sure 4:34 ist ein Koranvers in Sure 4, genannt النساء / an-nisāʾ / ‚Die Frauen', der in der traditionellen islamischen Koranexegese konform mit einem …
Inhalt6 Abschnitte
Kern des Verses und zentrale Streitfragen
Sure 4:34 ist ein Koranvers aus der vierten Sure an-nisāʾ („Die Frauen“). In der traditionellen islamischen Koranexegese wurde er häufig als Beleg für eine Vorrangstellung des Mannes gegenüber der Frau, besonders in der Ehe, verstanden. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts deuten vor allem weibliche und geschlechtergerechte Exegeten den Vers neu.
Die Diskussion konzentriert sich auf drei Schlüsselprobleme: Erstens, ob der Ausdruck ar-riǧālu qauwāmūn ʿalā n-nisāʾ eine absolute Vorrangstellung der Männer bedeutet oder eher Verantwortung und Versorgungspflicht. Zweitens, was nušūz bedeutet, also das Verhalten der Frau, auf das der Vers reagiert. Drittens, wie wa-ḍribū-hunna zu verstehen ist, das traditionell meist mit „schlagt sie“ übersetzt wurde.
In Rudi Parets Übersetzung heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen“, während Hartmut Bobzin übersetzt: „Die Männer stehen für die Frauen ein“. Diese Unterschiede zeigen bereits, dass die Auslegung stark von der Bedeutung einzelner arabischer Begriffe abhängt. Der zweite Teil des Verses nennt Maßnahmen bei befürchtetem nušūz: ermahnen, im Ehebett meiden und wa-ḍribū-hunna. Deshalb spielt der Vers nicht nur in der Kommentarliteratur, sondern auch in der islamischen Rechtswissenschaft eine Rolle.
Traditionelle Auslegung
Die traditionelle Auslegung entstand in Gesellschaften, in denen patriarchale Hierarchien als normal galten. Viele frühe Exegeten sahen den Vers als Bestätigung einer gottgewollten Autorität des Mannes in der Ehe. Dabei fragten sie weniger, ob ein Mann seine Frau überhaupt züchtigen dürfe, sondern wann und wie dies erlaubt sei.
Ein oft überlieferter Offenbarungsanlass berichtet, ein Mann habe seine Frau geohrfeigt. Der Prophet Muhammad habe zunächst Wiedervergeltung gegen den Mann anwenden wollen. Daraufhin sei der Vers offenbart worden. In manchen Versionen habe der Prophet gesagt: „Ich wollte eine Sache, und Gott wollte eine andere.“ Diese Überlieferung prägte viele spätere Kommentare.
At-Tabarī beschränkt qauwāmūn auf die Ehe und verbindet die Vormundschaft des Mannes mit seiner Pflicht, Brautgabe und Unterhalt zu leisten. Nušūz versteht er vor allem als sexuelle Verweigerung. Wa-hǧurūhunna fi l-maḍāǧiʿi deutet er ungewöhnlich als Fesseln der Frau an ihr Bett. Ḍaraba bedeutet für ihn wie für vormoderne Exegeten „schlagen“, aber „schmerzlos“ und ohne Spuren; er empfiehlt dafür einen Miswāk.
Az-Zamachscharī versteht die Ehe ähnlich wie einen Staat, der ein Oberhaupt brauche. Für ihn haben Männer Macht über Frauen, begründet durch Eigenschaften und Rechte wie Verstand, Kraft, Prophetie, Imamat, Polygynie, Scheidungsrecht, Turban und Bart. Schlagen müsse nicht-schmerzend sein und dürfe nicht das Gesicht treffen.
Fachr ad-Dīn ar-Rāzī erklärt die männliche Vorrangstellung mit größerer finanzieller Verantwortung: Männer zahlten Brautgabe und Unterhalt und müssten Frauen schützen. Beim Schlagen zitiert er asch-Schāfiʿī: Es sei besser, Frauen nicht zu schlagen; falls es geschehe, solle das Gesicht gemieden und nicht mehrmals dieselbe Stelle getroffen werden.
Gemeinsamkeiten der traditionellen Deutungen
Traditionelle Exegeten verstehen qiwāma, abgeleitet von qauwāmūn, meist als Vorrangstellung und Autorität des Mannes. Manche beziehen sie auf alle Beziehungen zwischen Männern und Frauen, andere nur auf die Ehe. Mit qiwāma verbinden sie Pflichten des Mannes wie finanzielle Versorgung sowie moralische und religiöse Erziehung der Frau. Was geschieht, wenn der Mann diese Pflichten nicht erfüllt, wird kaum behandelt.
Tafḍīl, also die im Vers genannte Bevorzugung, wird meist als Überlegenheit des Mannes verstanden. Rechtschaffene Frauen (ṣāliḥāt) gelten als gehorsam gegenüber Gott und/oder ihrem Mann. Uneinigkeit besteht darüber, ob dieser Gehorsam begrenzt oder umfassend ist.
Nušūz wird vor allem mit sexueller Verweigerung verbunden, kann aber je nach Auslegung des Gehorsams unterschiedlich definiert werden. Die Exegeten sind sich einig, dass Ehemänner in einem solchen Fall disziplinieren dürfen. Uneinig sind sie darüber, ob die Maßnahmen Befehle oder Empfehlungen sind und ob sie nacheinander oder nach Ermessen anzuwenden sind.
Fa-ʿiẓūhunna wird einheitlich als verbale Verwarnung verstanden. Wa-hǧurūhunna fi l-maḍāǧiʿi deuten die meisten als sexuelle Enthaltung oder Meiden im Ehebett. Ḍaraba wird allgemein als „schlagen“ verstanden, aber stark eingeschränkt: möglichst leicht, ohne Verletzung, teils mit der Empfehlung, ganz darauf zu verzichten. Verboten sei es, eine gehorsame Frau zu schlagen.
Moderne geschlechtergerechte Auslegungen
Moderne Auslegungen entstanden in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld. Bildung und Zugang zu Informationen wurden breiter, und Ehe wurde zunehmend als Partnerschaft auf Augenhöhe verstanden. Moderne Exegeten, besonders Frauenrechtlerinnen und muslimische Wissenschaftlerinnen, prüfen daher, ob Sure 4:34 auch ohne patriarchale Hierarchie verstanden werden kann.
Muhammad ʿAbduh und Raschīd Ridā vertreten noch ein natürliches System (niẓām al-fiṭra), in dem der Mann dem Kopf und die Frau dem Körper ähnelt. Männer hätten allgemein größere intellektuelle und wirtschaftliche Fähigkeiten, Frauen die natürliche Rolle von Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung. Gleichzeitig betonen sie, dass dies nicht für jedes Individuum gelte. Beim Ausdruck wa-hǧurūhunna fi l-maḍāǧiʿi sprechen sie von sexueller Enthaltung, nicht vom Verlassen des Bettes. Schlagen halten sie zwar unter bestimmten Umständen für denkbar, können es aber kaum mit der Intimität der Ehe vereinbaren.
Fatima Mernissi behandelt den Vers vor allem über den historischen Kontext. Sie betont, dass Gewalt gegen Frauen in Medina zur Zeit des Propheten vorkam, der Prophet selbst aber nie eine seiner Frauen geschlagen habe und Gewalt ablehnte. Zugleich habe ʿUmar ibn al-Chattāb eine Erlaubnis zum Schlagen gewollt. Mernissi verweist auf die Schwierigkeit, den Vers auszulegen.
Amina Wadud kritisiert vormoderne Kommentare, weil sie den Gesamtzusammenhang des Korans und den historischen Kontext vernachlässigten und ausschließlich von Männern geschrieben seien. Für sie schreibt der Koran Männern und Frauen keine festen Wesensmerkmale oder Rollen zu; entscheidend sei taqwā, Gottesfurcht. Ein Mann sei nur qauwām, wenn er die genannte Bevorzugung und die finanzielle Versorgung erfülle. Qunūt bedeute Gehorsam gegenüber Gott, nicht gegenüber dem Ehemann. Nušūz versteht sie als Störung des ehelichen Friedens. Ḍaraba deutet sie zunächst als leichtes, einschränkendes Schlagen, lehnt später aber jede wörtliche Auslegung ab.
Asma Barlas sieht in traditionellen Deutungen vor allem das Ergebnis eines patriarchalen Weltbildes. Qiwāma bedeutet für sie finanzielle Versorgung, nicht Herrschaft. Wenn Frauen selbst Geld verdienen, verliere der Mann diese Funktion. Gehorsam in 4:34 könne sich nur auf Gott beziehen. Schlagen widerspreche anderen Koranstellen über Ehe, etwa Liebe und Barmherzigkeit in 30:21. Für ḍaraba hält sie „Beschränkung“ oder Einschränkung beim Verlassen des Hauses für die passendste Deutung.
Moderne Gemeinsamkeiten und Streitpunkte
Moderne Kommentatoren verbinden qiwāma meist nicht mehr mit männlicher Autorität, sondern mit Versorgungspflicht. Wenn der Mann nicht alleiniger Geldverdiener ist, könne seine Funktion als qauwām entfallen. Die Deutung von nušūz als Ungehorsam der Frau gegen ihren Mann wird abgelehnt, weil derselbe Begriff in 4:128 auch für den Mann verwendet wird. Deshalb könne nušūz nicht einfach „Ungehorsam“ heißen, da dies eine Geschlechterhierarchie voraussetzen würde.
Viele moderne Deutungen lesen 4:34 im Licht anderer Koranverse zur Ehe, besonders 30:21, wo Liebe und Barmherzigkeit als Grundlage genannt werden. Eine Erlaubnis zur Disziplinierung der Frau erscheint ihnen damit unvereinbar. Besonders umstritten bleibt ḍaraba. Laleh Bakhtiar übersetzt den Ausdruck mit „then, go away from them“, also als Aufforderung, sich im Streit zu entfernen, nicht zu schlagen. Einige moderne Gelehrte halten den Vers teilweise oder ganz für abrogiert, weil er nicht zeitgemäß auslegbar sei. Solche Ansätze stoßen in traditionell geprägten muslimischen Gemeinschaften häufig auf Kritik.
Fiqh und Rechtsschulen
In der islamischen Jurisprudenz (Fiqh) wird vor allem der letzte Teil des Verses behandelt. Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen sehen die Ehe vormodern grundsätzlich als hierarchische Institution, in der der Mann Oberhaupt ist und seine Frau unter bestimmten Umständen disziplinieren darf oder sogar soll. Gleichzeitig unterscheiden sie sich darin, wie stark sie Grenzen und Folgen regeln.
Hanafitische Gelehrte betonen die Autorität des Mannes. Bei nušūz soll er die Maßnahmen nacheinander anwenden und aufhören, sobald die Frau einsichtig ist. Schlagen müsse ġair mubarriḥ sein, also keine Schmerzen verursachen und keine Wunden hinterlassen. Laut Chaudhry schützten hanafitische Juristen eher die Rechte des Mannes und ließen exzessives Schlagen teilweise unbestraft.
Malikitische Juristen legen stärkeres Gewicht auf den Schutz der Frau. Schlagen ist nur bei sicherer Kenntnis von nušūz erlaubt. Außenstehende wie Imam, Nachbarn oder Richter können einbezogen werden. Bei bestimmten Wunden kann der Mann zu Geldstrafe oder bei Vorsatz zu Wiedervergeltung verurteilt werden.
Schafiiten deuten ḍaraba eher als Empfehlung, nicht als Befehl, und raten, dem Beispiel des Propheten zu folgen und nicht zu schlagen. Zugleich fassen sie nušūz weit, etwa auch als unfreundlicheren Umgang oder fehlende Dankbarkeit. Schlagen ist erst bei handfestem nušūz erlaubt, darf keine Schmerzen oder Wunden hinterlassen und nicht mit einer Peitsche erfolgen. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe folgen.
Hanbalitische Gelehrte übernehmen viele Regeln der anderen Rechtsschulen: Unterscheidung zwischen Anzeichen und tatsächlichem nušūz, Anwendung der Maßnahmen nacheinander, schmerzloses Schlagen und mögliche Einbindung eines Richters. Eine ausführliche Diskussion über Strafen für exzessive Gewalt fehlt jedoch weitgehend.