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Storting

1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, seitdem ist die Regierung von der Mehrheitsbildung im Storting abhängig. Dominierten zunächst die Liberalen das …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Staatliches Parlament und Wahl
  2. 2. Zusammensetzung in der aktuellen Wahlperiode
  3. 3. Aufgaben und Kontrollrechte
  4. 4. Organisation und parlamentarische Arbeit
  5. 5. Historische Entwicklung

Staatliches Parlament und Wahl

Das Storting ist das Parlament Norwegens mit Sitz im Stortingsgebäude in Oslo. Es verabschiedet Gesetze, beschließt den Staatshaushalt und kontrolliert die Regierung. Das Parlament hat 169 Abgeordnete und besteht heute als Einkammerparlament. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre; eine vorzeitige Auflösung des Stortings und vorgezogene Neuwahlen sind nicht möglich. Nachwahlen finden ebenfalls nicht statt.

Seit 1919 gilt das Verhältniswahlrecht. Die Wahlen sind frei, gleich, direkt und geheim. Wahlberechtigt sind Norweger ab 18 Jahren. Das passive Wahlrecht besitzen Personen, die mindestens zehn Jahre in Norwegen gelebt haben; Ministerialbeamte und Diplomaten sind davon ausgeschlossen.

Norwegen ist in 19 Wahlkreise eingeteilt. 150 Sitze werden dort direkt verteilt, zusätzlich gibt es 19 landesweit berechnete Ausgleichsmandate, je eines pro Wahlkreis. Für jeden Wahlkreis wird zunächst eine Verteilungszahl ermittelt: Die Bevölkerungszahl wird mit dem 1,8-Fachen der Fläche in Quadratkilometern addiert. Bei 150.000 Einwohnern und 20.000 km² lautet die Rechnung: 150.000 + 1,8 × 20.000 = 186.000. Nach diesen Verteilungszahlen werden die Sitze mit dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Wahlkreise verteilt. Die Berechnung wird alle vier Jahre neu vorgenommen; bis 2023 geschah dies alle acht Jahre.

In jedem Wahlkreis werden bis auf einen Sitz alle Mandate nach einer ausgeglichenen Methode, einer Variante des Sainte-Laguë-Verfahrens mit einem ersten Teiler von 1,4 statt 1, proportional auf die Parteien verteilt. Eine Sperrklausel gibt es auf Wahlkreisebene nicht. Für einen Sitz sind in großen Wahlkreisen ungefähr 4 %, in kleinen Wahlkreisen über 10 % nötig. Der zunächst nicht vergebene Sitz ist das Ausgleichsmandat.

Die 19 Ausgleichsmandate werden auf nationaler Ebene verteilt. Dafür werden alle 169 Sitze nach dem Sainte-Laguë-Verfahren entsprechend den landesweiten Stimmenzahlen berechnet. Es gilt eine 4-%-Hürde. Parteien behalten jedoch Überhangmandate, wenn sie in den Wahlkreisen mehr Sitze erhalten haben, als ihnen landesweit zustehen, oder wenn sie Wahlkreissitze errungen haben, obwohl sie an der nationalen Sperrklausel gescheitert sind. Die übrigen Parteien erhalten entsprechend weniger Ausgleichsmandate. Innerhalb einer Parteiliste werden die Sitze nach der Listenreihenfolge vergeben. Die Möglichkeit der Wähler, die Reihenfolge zu verändern oder Bewerber zu streichen, wurde 2023 aus dem Wahlgesetz entfernt, weil solche Änderungen bis dahin nie die Wahlliste beeinflusst hatten.

Zusammensetzung in der aktuellen Wahlperiode

Die aktuelle Legislaturperiode dauert von Oktober 2025 bis September 2029. Die letzte Wahl fand am 8. September 2025 statt, die nächste ist für September 2029 vorgesehen. Vorsitzender des Stortings ist Masud Gharahkhani (Arbeiderpartiet, Ap).

Die 169 Sitze verteilen sich laut Artikel folgendermaßen:

  • Arbeiderpartiet (Ap), sozialdemokratisch: 53 Sitze. Sie bildet die Minderheitsregierung.
  • Fremskrittspartiet (FrP), rechtspopulistisch: 47 Sitze.
  • Høyre (H), konservativ: 24 Sitze.
  • Sosialistisk Venstreparti (SV), demokratisch-sozialistisch: 9 Sitze.
  • Rødt (R), kommunistisch: 9 Sitze.
  • Senterpartiet (Sp), agrarisch: 9 Sitze.
  • Miljøpartiet De Grønne (MDG), grün: 8 Sitze.
  • Kristelig Folkeparti (KrF), christdemokratisch: 7 Sitze.
  • Venstre (V), sozialliberal: 3 Sitze.

Die Minderheitsregierung verfügt über 53 Sitze. SV, R, Sp und MDG werden mit zusammen 35 Sitzen als Parteien der Tolerierung ausgewiesen. Die Opposition aus FrP, H, KrF und V umfasst 81 Sitze.

Seit 1945 veränderte sich die Parteienlandschaft deutlich. Die Arbeiderpartiet war zunächst die dominierende Kraft und besaß von 1945 bis 1961 die absolute Mehrheit; ihr bestes Ergebnis erzielte sie 1957 mit 48,5 % der Stimmen. 1973 verlor sie mehr als zehn Prozentpunkte, nachdem sie einen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft unterstützt hatte, den die Bevölkerung 1972 in einem Referendum mit nur 46,5 % Zustimmung ablehnte. 2001 erreichte die Arbeiderpartiet mit 24,4 % ihr schlechtestes Wahlergebnis. Gleichzeitig gewannen SV und FrP an Bedeutung. Die FrP wurde 2025 mit 47 Sitzen zweitstärkste Kraft, während Høyre 24 Sitze erhielt.

Aufgaben und Kontrollrechte

Die wichtigste Aufgabe des Stortings ist die Gesetzgebung. Die meisten Gesetze gehen auf Regierungsentwürfe zurück, denn das Recht der Gesetzesinitiative der Regierung ist in der Verfassung festgeschrieben. Das Parlament berät die Entwürfe, kann Änderungen und Ergänzungen beschließen und stimmt anschließend zu oder lehnt sie ab. Auch Bürger können Gesetzesvorschläge anstoßen, wenn sich ein Abgeordneter ihrer Initiative annimmt.

Am Ende bestätigt der König das Gesetz. Sein formales aufschiebendes Vetorecht wurde seit 1905 nicht mehr angewendet und kann durch einen gleichlautenden Beschluss nach der nächsten Parlamentswahl überwunden werden. Die Rolle des Königs ist deshalb heute im Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen staatsnotariell. Die Regierung legt außerdem stortingsmeldinger vor, also offizielle Unterrichtungen, die Informationen für parlamentarische Debatten über kontroverse Fragen zusammenstellen.

Das Storting beschließt jedes Jahr den Haushalt. Es entscheidet über Steuern und Staatsausgaben. Der Haushalt ist der erste Beratungsgegenstand nach dem Zusammentritt im Herbst. Die Regierung erarbeitet den Entwurf auf Grundlage der Berechnungen und Forderungen der Verwaltungen und Ministerien und setzt politische Prioritäten. Die Haushaltsberatung umfasst meist eine allgemeine Aussprache und die Beratung einzelner Haushaltsposten. Die Opposition kann im allgemeinen Teil eigene Alternativen vorstellen. Für die Fertigstellung gilt ein Zeitlimit von zweieinhalb Monaten. In der Praxis übernimmt das Storting den Regierungsentwurf meist mit kleinen Änderungen; die finanziellen Unterschiede betragen gewöhnlich weniger als ein Prozent.

Die dritte Hauptfunktion ist die Kontrolle von Regierung und Verwaltung. In der wöchentlichen Fragestunde können Abgeordnete Minister befragen. Kleine Anfragen sollen binnen einer Woche beantwortet werden; pro Fragestunde darf jedes Mitglied zwei Fragen stellen, insgesamt werden etwa 20 bis 40 Fragen behandelt. Große Anfragen oder Interpellationen betreffen politisch wichtigere Themen, müssen beim Parlamentspräsidenten eingereicht und ausführlich begründet werden und sollen spätestens innerhalb eines Monats beantwortet werden. Jährlich finden etwa 30 bis 35 Interpellationen statt, die meist eine umfassende Debatte auslösen.

Für die Kontrolle staatlicher Mittel wählt das Storting fünf nationale Revisoren. Die unabhängige Riksrevisjonen prüft die staatliche Verwaltung und das staatliche Vermögen sowie die Umsetzung der Beschlüsse des Stortings. Sie besteht aus sechs Abteilungen und einer Verwaltungsstelle; rund 500 Beschäftigte arbeiten an 17 Orten. Der 1962 eingeführte parlamentarische Ombudsmann kontrolliert, ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Er muss Jurist sein, darf kein Abgeordneter sein und berichtet einmal jährlich dem Storting. Der Untersuchungsausschuss kann außerdem Nachforschungen in der öffentlichen Verwaltung anstellen, nachdem der zuständige Minister informiert wurde. Auf die Außenpolitik hat das Parlament traditionell den geringsten Einfluss; seine Rechte beschränken sich dort vor allem auf Vor- und Nachkontrolle sowie die Bestätigung von Verträgen.

Eine besondere Funktion ist die Wahl der Mitglieder des Norwegischen Nobelkomitees. Dieses bestimmt jährlich den oder die Träger des Friedensnobelpreises. Das Nobelkomitee ist jedoch kein Ausschuss des Stortings, sondern ein privatrechtlich begründetes Gremium. Während die Norwegische Kirche Staatskirche war, war das Storting ihr oberstes Beschlussorgan. Seit 2012 ist es in Kirchenfragen nur noch für die Gesetzgebung im staatlichen Kirchenrecht zuständig.

Organisation und parlamentarische Arbeit

Das Präsidium besteht seit 2009 aus dem Präsidenten und fünf Stellvertretern. Es plant und leitet die Sitzungen, überwacht die Einhaltung der Verfassung und achtet auf das Zusammenspiel von Parlament und Regierung. In politischen Streitfragen soll es eine neutrale Position einnehmen. Das Amt des Stortingspräsidenten ist protokollarisch das zweithöchste Amt nach dem König. Der Präsident wirkt in keinem ständigen Ausschuss mit, besitzt aber ansonsten die Rechte eines Abgeordneten und repräsentiert die norwegische Demokratie im In- und Ausland.

Die Abgeordneten gehören sieben Fraktionen an. Jede Fraktion wählt einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Vorstand. Innerhalb der Fraktion werden parlamentarische Initiativen und die Verteilung der Arbeit besprochen. Bei Minderheitsregierungen ist die Grenze zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen je nach Abstimmung weniger fest, weil die Regierung Mehrheiten suchen muss. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach Parteien, sondern nach ihren Wahlkreisen beziehungsweise Heimatprovinzen. Das unterstreicht die Bedeutung der Regionen und die konsensorientierte politische Tradition Norwegens.

Es gibt 13 Fachausschüsse sowie einen Wahlprüfungs- und einen Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht nach einer Wahl aus 37 Abgeordneten aller Fraktionen und Provinzen und verteilt die Ausschusssitze. Jeder Abgeordnete arbeitet in mindestens einem Ausschuss. Die Ausschüsse haben jeweils zwischen elf und zwanzig Mitglieder und bereiten die Debatten und Entscheidungen des Plenums vor. Für jeden Beratungsgegenstand gibt es einen verantwortlichen Sprecher. Minderheitspositionen werden in den Bericht aufgenommen, wenn kein Konsens erreicht wird. Ausschusssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, Anhörungen jedoch schon; Vertreter der Regierung, Organisationen und Privatpersonen können vorgeladen werden.

Das Sitzungsjahr beginnt im Oktober, im Sommer finden normalerweise keine Sitzungen statt. Die Regierung kann Sondersitzungen einberufen. Gesetzesvorschläge werden schriftlich eingebracht, Redezeiten sind begrenzt und Abstimmungen erfolgen elektronisch. Beschlussfähig ist das Storting, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Eigene persönliche Mitarbeiter haben die Abgeordneten nicht; Unterstützung erhalten sie über die Fraktionssekretariate sowie die Parlamentsbibliothek. Die Sekretariate bestehen zur Hälfte aus wissenschaftlichen Mitarbeitern und zur Hälfte aus Büropersonal.

Abgeordnete sind nicht an ein imperatives Mandat gebunden, also nicht rechtlich an Weisungen ihrer Wähler gebunden. Dennoch ist die Parteidisziplin stark ausgeprägt. Sie verstehen sich zunehmend als Vertreter der gesamten Nation und nicht nur ihres Wahlkreises. Alle besitzen Immunitätsschutz. Keine außenstehende Behörde und auch das Storting selbst können ihnen das Mandat entziehen. Ein freiwilliger Mandatsverzicht ist grundsätzlich nicht möglich, außer bei der Übernahme eines Ministeramtes. Regierungsmitglieder dürfen im Parlament anwesend sein und reden, aber nicht abstimmen.

Die soziale Repräsentation weist weiterhin Lücken auf. Männer, ältere Menschen und höher Ausgebildete, besonders Lehrer, sind stärker vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Der Anteil von Abgeordneten aus Arbeiter-, Bauern- und Fischerfamilien, die seit 1945 mehr als die Hälfte ausmachten, ist zurückgegangen. Frauen sind dagegen durch die Frauenbewegung zunehmend stärker im Parlament vertreten. Das Wahlsystem gewährleistet vor allem eine parteipolitische und geografische, nicht vollständig eine soziale Ausgewogenheit.

Historische Entwicklung

Die Vorläufer des Stortings waren Versammlungen von Stammesvertretern, die Lagting genannt wurden. Freie Männer konnten teilnehmen; tatsächlich dominierten wohlhabende Bauern und Häuptlinge. Das Ting schlichtete Streitigkeiten, verurteilte Rechtsbrecher und wählte den König. Im Mittelalter verlor es durch die Entwicklung Norwegens zur Erbmonarchie an Einfluss. In der Dänisch-norwegischen Personalunion verlagerte sich das politische Zentrum schließlich nach Kopenhagen.

Am 17. Mai 1814 verabschiedete eine aus 112 Mitgliedern bestehende Reichsversammlung in Eidsvoll das norwegische Grundgesetz. Es beruhte auf Volkssouveränität, Gewaltenteilung und den Rechten des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das Storting sollte als vom Volk gewählte Legislative wirken. Der König erhielt ein aufschiebendes Vetorecht, das vom Parlament überwunden werden konnte. Das Wahlrecht war zunächst auf Beamte, städtische gewerbliche Unternehmer und Bauern beschränkt. Nach einem kurzen Krieg wurde Norwegen 1814 in die Union mit Schweden gezwungen; die Verfassung blieb in eingeschränkter Form bestehen. Die Union endete 1905 nach einem Referendum.

Im 19. Jahrhundert verlangten Liberale und Sozialdemokraten eine gerechtere politische Repräsentation und eine stärkere Stellung des Parlaments. Allgemeine Schulbildung und die Einführung lokaler Selbstverwaltungen ab 1837 förderten das politische Bewusstsein und schwächten den Einfluss der königlichen Regierung. In den 1860er Jahren erreichten die oppositionellen Kräfte um Johan Sverdrup, unterstützt von Søren Jaabæk, dass das Storting jährlich statt nur alle drei Jahre tagte. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch: Seitdem muss die Regierung nicht mehr vor allem die Unterstützung des Königs, sondern die Mehrheitsbildung im Storting sichern. In diesem Jahr entstanden auch erste moderne Parteien; die Arbeiterpartei wurde 1887 gegründet und zog 1903 erstmals ins Parlament ein. Zwischen 1898 und 1913 wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt.

Nach dem Ersten Weltkrieg endete die Vorherrschaft der Liberalen. Bis zum Zweiten Weltkrieg erreichte keine Partei dauerhaft eine Mehrheit. Die erste sozialdemokratische Regierung unter Christopher Hornsrud bestand 1928 nur 19 Tage. Norwegen erklärte sich zu Beginn des Zweiten Weltkriegs neutral, wurde aber vom Deutschen Reich besetzt.

Nach dem Krieg wurde die Arbeiderpartiet stärkste Kraft und dominierte das Storting bis 1969. 1973 begann nach deutlichen Stimmenverlusten eine neue Phase ohne sozialdemokratische Vorherrschaft. In den 1980er Jahren gewann Høyre an Bedeutung; 1981 erzielte die Partei mit 31,7 % ihr bestes nationales Ergebnis. Seit 2007 ist die frühere Aufteilung in Odelsting und Lagting abgeschafft; seit 2009 ist das Storting ein reines Einkammerparlament. 2005 bildete Jens Stoltenberg eine rot-rot-grüne Regierung aus Arbeiterpartei, Sozialistischer Linkspartei und Zentrumspartei; sie wurde 2009 bestätigt. Nach der Wahl 2013 regierte Erna Solberg zunächst mit Høyre und FrP, später mit Unterstützung beziehungsweise Beteiligung weiterer Mitte-rechts-Parteien. Nach der Wahl 2021 wurde Jonas Gahr Støre Ministerpräsident und bildete mit der Senterpartiet eine Minderheitsregierung. Die Senterpartiet verließ die Regierung im Februar 2025; bei der Wahl 2025 behauptete der Mitte-links-Block dennoch seine Mehrheit.

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