Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Steuersysteme Frankreich (Ancien Régime)

Die Steuerlast stieg zunehmend durch Kriegskosten und eine überteuerte Hofhaltung. Die Belastung für die Bauern stieg so ins Unerträgliche, was nicht zuletzt …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundzüge des Steuersystems
  2. 2. Königliche direkte Steuern
  3. 3. Indirekte königliche Steuern
  4. 4. Arbeitsleistungen und herrschaftliche Rechte
  5. 5. Kirchliche und kommunale Belastungen

Grundzüge des Steuersystems

Im Frankreich des Ancien Régime gab es eine große Zahl von Steuern und Abgaben. Sie wurden zugunsten des Königs, einzelner Landesherren, des Adels, des Klerus und des Gemeinwesens erhoben. Besonders stark betroffen war der Dritte Stand, also vor allem Bauern, Bürger und andere nicht privilegierte Gruppen. Erster Stand und Zweiter Stand waren häufig befreit oder konnten ihre Steuerlast vermindern.

Die Belastung nahm im Laufe der Zeit zu, besonders durch Kriegskosten und eine teure Hofhaltung. Für Bauern wurde sie nach Darstellung des Artikels immer schwerer tragbar und trug zur Revolution bei. Mit dem Dekret vom 15. März 1790 wurden die Vorrechte des Adels abgeschafft.

Die Steuererhebung unterschied sich regional. In den Pays d'élection herrschte eine zentralistische Verwaltung. Die Pays d'État hatten eine gewisse Selbstverwaltung und einigten sich meist auf Pauschalbeträge; genannt werden unter anderem Burgund, Languedoc, Bretagne, Provence, Artois, Béarn und andere Gebiete. Daneben gab es Pays d'imposition, deren Abgaben in der Hand des Königs lagen. Sie unterstanden einer Généralité, die für den Einzug verantwortlich war. Dazu gehörten vor allem Randgebiete wie Metz, Perpignan, Besançon, Strasbourg, Lille, Nancy, Trévoux und Korsika.

Königliche direkte Steuern

Zu den königlichen Steuern gehörten die Taille, die Capitation, der Vingtième sowie die indirekten Steuern Aides, Gabelle und Traites. Der Einzug erfolgte durch Steuereinzieher auf verschiedenen Ebenen. Teilweise wurde dieses Amt verpachtet und konnte so zu einer Pfründe werden, also zu einer Einnahmequelle für den Amtsinhaber.

Die Taille war die umfangreichste direkte Steuer. Sie betraf Angehörige des Dritten Standes; Adel und Klerus waren ausgenommen. Besteuert wurden das Einkommen und das bewirtschaftete Land. Ursprünglich diente sie dem Unterhalt des stehenden Heeres, später der Deckung aller Kosten des Königreichs. Ihre Höhe wurde jährlich im Conseil du Roi festgelegt. In den Pays d'État wurde der Betrag der Ständeversammlung vorgelegt und als „unentgeltliches Geschenk“ an den König gewährt. In Burgund waren 165.450 Livres jeweils für sechs Jahre festgelegt und wurden bis 1789 jährlich eingefordert. Die Pfarreien wählten häufig einen Steuereintreiber, oft den Syndic. Er schätzte die Steuerpflichtigen ein, musste das Geld eintreiben, haftete mit seinem Privatvermögen und konnte bei ungenügendem Einzug ins Gefängnis kommen; dafür erhielt er zweieinhalb Prozent Entschädigung.

Die Capitation, eine Kopfsteuer, wurde 1695 eingeführt, um die finanziellen Folgen des Pfälzischen Erbfolgekriegs zu mildern. Sie war eine direkte Steuer auf Angehörige des Dritten Standes; Adel und Klerus waren zwar grundsätzlich pflichtig, konnten sich aber vielfach entziehen. Es gab 22 Steuerklassen: Die höchste zahlte 2000 Livres, die niedrigste ein Livre. Ausgenommen waren nur die Ärmsten, bestimmte sehr gering belastete Taille-Pflichtige und die Bettelorden. Der Klerus wurde durch ein jährliches Geschenk von 4 Millionen Livres und später nach einer einmaligen Zahlung von 24 Millionen Livres befreit. Die Steuer wurde 1698 nach dem Frieden von Rijswijk abgeschafft, 1701 wegen des Spanischen Erbfolgekriegs wieder eingeführt und blieb bis zur Revolution. Ihr Ertrag betrug 1789 41 Millionen Livres.

Der Vingtième, der Zwanzigstel, wurde 1710 zunächst als Dixième eingeführt, um Staatsschulden zu decken. Von 1717 bis 1741 war der Dixième ausgesetzt; am 19. Mai 1749 wurde der Zwanzigstel endgültig verankert. Er betraf Einkommen aus Vermögen, Arbeitsleistung und wirtschaftlicher Tätigkeit. Ein Zwanzigstel entsprach 5 Prozent. 1756 kam ein weiterer Zwanzigstel hinzu, 1759 ein dritter wegen des Siebenjährigen Krieges. 1763 wurde der dritte abgeschafft, die ersten beiden blieben. 1771 wurde die Steuer um quatre sous pour livre, also 20 Prozent, erhöht; im Juli 1782 wurde der dritte Zwanzigstel wegen des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges wieder eingeführt. Der Ertrag betrug 1789 57 Millionen Livres. Auch hier konnten Klerus, Adel und Pays d'État häufig Pauschalen oder günstigere Bedingungen aushandeln.

Indirekte königliche Steuern

Die Aides royales waren indirekte Steuern auf Konsum und Handel, besonders auf Getränke und Lebensmittel. Sie wurden 1360 eingeführt, um das Lösegeld für Jean le Bon zu bezahlen. Ursprünglich betrafen sie vor allem den Verkauf von Wein; später wurden Verkauf, Transport und Verarbeitung von Getränken und Lebensmitteln und noch später zahlreiche weitere Tatbestände belastet. Ihr Ertrag betrug 1788 50 Millionen Livres. Zu Beginn musste jede Aide jährlich bewilligt werden, ab 1663 wurden sie gesammelt genehmigt. Der Einzug wurde oft an Dritte vergeben. Zu den Aides gehörten viele Einzelabgaben, etwa der Gros et augmentation, das Droit du huitième, quatrième, subvention et augmentation, das Droit d'annuel, das Droit des cinq sols, Gebühren für Eichung und Handel, Abgaben auf Eigenverbrauch, Paarhufer, bretonische Getränkeabgaben und das L'équivalent im Languedoc.

Die Gabelle war eine Salzsteuer und eine der ältesten Steuerarten. Eine erste Erwähnung geht auf 1267 zurück; ab 1342 bezeichnete der Begriff vor allem die Salzsteuer. Salz unterstand einem königlichen Monopol und durfte nur in den greniers à sel, den Salzkammern, steuerbelastet gekauft werden. Die Steuer betraf Händler und Konsumenten von Salz und erbrachte etwa 6 Prozent der Einnahmen des Königtums. Ab 1547 lag das Salzmonopol beim König. Die Salzkammern wurden für jeweils zehn Jahre verpachtet. Die Gabelle war besonders unbeliebt, weil teilweise eine Mindestmenge Salz zu hohen, steuerbelasteten Preisen gekauft werden musste. Die Beamten gingen mit Hausbesuchen, Schikanen und strenger Verfolgung von Gabellendelikten vor. Die Salzkammern waren zugleich Orte der Lieferung, Lagerung, Verteilung und Bezahlung sowie Sitz einer strengen Gerichtsbarkeit. In einigen Regionen führte die Einführung zu Aufständen, 1548 zu den Jacquerie des pitauds.

Die Traites waren Verkehrssteuern und ähneln heutigen Zöllen. Sie wurden bei der Ein- und Ausfuhr von Waren in französische Provinzen und teilweise zwischen Provinzen erhoben. Steuerpflichtig waren Händler, Importeure und Exporteure; Steuerobjekt war der Warenverkehr zwischen Provinzen. Ihr Ertrag betrug 1786 28,5 Millionen Livres. Die Einteilung der Provinzen wurde 1664 durch Jean-Baptiste Colbert vorgenommen. Einige Provinzen wurden wie Ausland behandelt, weil sie sich geweigert hatten, Aides royales zu bezahlen. Die Traites bestanden aus Haut Passage, Rève und Foraine. Insgesamt konnten sie bei der Einfuhr aus Burgund in französische Provinzen bis zu 30 Prozent des Warenwertes ausmachen. Daneben gab es weitere Gebühren, etwa auf Zinn, Zucker, Speiseöl, Metall- und Lederpunzierung, Wertmarken, Registergebühren, Immobilienverkäufe sowie kommunale Abgaben für Märkte und Messen.

Arbeitsleistungen und herrschaftliche Rechte

Neben Geldsteuern gab es Arbeitsleistungen. Die Corvée royale war ein königlicher Frondienst, der unter Louis XV. 1738 eingeführt wurde. Sie betraf Einwohner der Gemeinden; der Klerus war befreit, der Adel faktisch ebenfalls. Steuerobjekt war persönliche Arbeitsleistung. Der Ertrag wird für 1786 als Einsparung zahlbarer Dienstleistungen mit etwa 28,5 Millionen Livres angegeben. Der Frondienst bestand in dieser Form nur in den Pays d'élection und war kein Gesetz, sondern Ausdruck königlicher Macht. Ursprünglich sollte er dem Unterhalt des Straßennetzes dienen. Die Pflichtigen mussten jährlich 20 Tage unentgeltlich arbeiten, Wagen und Zugtiere stellen und auch Truppen und Kriegsmaterial transportieren, teils über weite Strecken. Besonders belastend war, dass diese Arbeit oft im Herbst während der Ernte anfiel. Turgot hob den Frondienst im Februar 1776 auf; Louis XVI. führte ihn im August wieder ein. Die königliche Ordonnanz vom 27. Juni 1787 hob ihn endgültig auf und führte zugleich eine Grundsteuer ein, die Eigentümer statt Nutzer traf.

Zu den königlichen Belastungen kamen herrschaftliche Steuern und Abgaben an Grundherren oder Lehensherren. Die Bauern waren zwar keine Leibeigenen mehr, aber die Tote Hand bestand in manchen Orten bis kurz vor der Revolution. Dadurch konnten Bauern etwa ihren Boden nicht verlassen oder heiraten, ohne Zustimmung des Lehensgebers; starben sie ohne Nachkommen, erbte der Lehensgeber. Im 18. Jahrhundert verloren herrschaftliche Steuern zunehmend an Bedeutung, weil königliche Steuern wichtiger wurden und die Noblesse de robe erstarkte.

Die Taille seigneuriale war eine direkte Abgabe des Dritten Standes zugunsten des Grundherrn. Sie beruhte auf Einkommen und bewirtschaftetem Land. Im Feudalsystem diente sie der Hofhaltung des Grundherrn und als Gegenleistung für Schutz. Bei der Weitergabe eines Lehens wurden cens et rente vereinbart, also Leistungen in Geld oder Naturalien. Außerdem gab es verschiedene Zehnten auf Produkte wie Weizen, Gerste, Roggen, Wein, Tiere, Gemüse, Hanf oder Erträge frisch gerodeten Landes. In Städten trat an die Stelle der Taille häufiger das droit de bourgeoisie, eine Abgabe für Niederlassung und Schutz.

Die Corvée seigneuriale war der herrschaftliche Frondienst. Einwohner mussten zugunsten des Grundherrn persönliche Arbeit leisten; der Grundherr sparte dadurch Kosten für Straßen, Gebäude und teils Kriegsdienst. Noch 1761 verlangte der Graf von Beaurepaire von seinen Einwohnern, Gräben, Schlossbrücke und Anlagen instand zu halten. Daneben bestanden nicht-steuerliche Rechte wie Wachtdienst, Inspektionspflicht, Huldigung, Banalitäten wie Mühlen- und Backzwang, Standgebühren, Wegzölle, Jagd- und Fischrechte, Verkaufsgebühren und Bußgelder. Das Droit d'indire war ein Nachforderungsrecht, bei dem Lehensnehmer in bestimmten Fällen Abgaben, Zins und Ernteertrag verdoppeln mussten, etwa bei Aufnahme eines Sohnes in einen Ritterorden, Verheiratung einer Tochter, Kreuzzug oder Lösegeldforderung bei Gefangennahme des Herrn.

Kirchliche und kommunale Belastungen

Neben königlichen und herrschaftlichen Belastungen gab es kirchliche Steuern. Der Kirchenzehnte war eine der ältesten Abgaben. Die Dritte Synode von Mâcon erklärte ihn für obligatorisch; er blieb bis 1790 bestehen. Neben dem ordentlichen Zehnten, der bei der Ernte abzuliefern war, gab es weitere Pflichten gegenüber dem Ortspfarrer, etwa Fastnachtshuhn, Garben für den Klerus oder kleinere Naturalleistungen wie Eier.

Die Höhe des Zehnten war nicht allgemein festgelegt, sondern von Ort zu Ort verschieden. Er war in natura zu bezahlen. Der Produzent durfte seine Ernte nicht einfahren, bevor der kirchliche Steuereinzieher seinen Anteil abgeholt hatte. Grundsätzlich schuldete jeder den Kirchenzehnten. In Orten ohne Pfarrer gingen die Erträge an ein Diözesankloster oder eine Abtei. Häufig ließ der Grundherr zur Steigerung der Attraktivität seines Gebietes eine Kirche bauen. Nach der Weihe setzte die Diözese einen Priester ein, der einen Teil des Zehnten als Entschädigung erhielt, aber auch eintreiben und Anteile abliefern musste. Im 18. Jahrhundert behielten Pfarrer teilweise mehr vom Zehnten und zahlten Vorgesetzten feste Geldbeträge. Außerdem wurden Décimateurs, also Kirchenvögte, eingesetzt, die den Zehnten einzogen, Bischof, Kloster und Pfarrer bezahlten und für Chorraum und Pfarrhaus verantwortlich waren. Auch dieses Amt konnte eine Pfründe sein.

Die Pfarreien waren Vorläufer der heutigen Gemeinden und übernahmen kommunale Aufgaben. Dazu gehörten die Entlohnung des Pfarrers, der Unterhalt der Kirche, Straßen- und Brückenbau, die Erschließung von Baugebieten und die wachsende Verwaltung. Reichten die Einkünfte aus kommunalem Vermögen nicht aus, stimmten die Einwohner in Versammlungen über kommunale Steuern ab. Diese kamen zusätzlich zu königlichen, herrschaftlichen und kirchlichen Abgaben hinzu.

Trotz solcher Steuern mussten Gemeinden Schulden aufnehmen. Kreditgeber waren Grundherren, Pfarrer, wohlhabende Bürger und Kaufleute. Ein königliches Edikt von 1683 verbot Einwohnern von Städten und befestigten Bourgs die Kreditaufnahme ohne Zustimmung des Intendanten. Spätere Gerichtsurteile dehnten diese Regel auf alle Siedlungen und Dörfer aus.

Weiterlesen

Französischer Adel Der französische Adel ist – wie der deutsche – aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Revolution von 1789 in einen hohen und einen … Französische Revolution Die Französische Revolution (1789–1799) gehört zu den folgenreichsten Ereignissen der neuzeitlichen europäischen Geschichte. Königreich Frankreich Das französische Königreich wurde durch zwei Dynastien beherrscht: Die Karolinger (853–987) und die Kapetingische Dynastie (987–1792). Letztere ist gegliedert … Bretagne Die Bretagne ist die größte Halbinsel Frankreichs und der westlichste Ausläufer des europäischen Festlands nördlich der Iberischen Halbinsel. Die Gallier … Provence Das Adjektiv zu Provence ist provenzalisch (französisch provençal, okzitanisch provençal -ala / prouvençau -ala [pruvensau]). Inhaltsverzeichnis. 1 Herkunft … Elsass Das Elsass (elsässisch 's Elsàss, 's Elses, französisch [alˈzas]) ist eine Gebietskörperschaft in der Region Grand Est im Nordosten Frankreichs. Lothringen Lothringen liegt im Nordosten Frankreichs an den Oberläufen von Maas (französisch Meuse), Mosel (Moselle), Saar (Sarre) und Saône. Es bildet den östlichen … Kopfsteuer Die Kopfsteuer ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe und Personensteuer, die jeder Bürger unabhängig von seiner … Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg Amerikanische Unabhängigkeitskrieg (englisch American Revolutionary War oder American War of Independence) fand von 1775 bis 1783 zwischen den Dreizehn Kolonien Okzitanische Sprache b: [b] · c: [k]. [s] vor „e“ und „i“. Wenn es verdoppelt wird (cc), [ts]. · ch: [tʃ] · ç: [s] · d: [d]/ [ð] · f: [f] · g: [g]/ [ɣ] vor „a“, „o“, „u“. [dʒ] vor „e“ und … Monopol ... Wirtschaft eine Marktform bezeichnet, bei welcher nur ein Anbieter vorhanden ist. Inhaltsverzeichnis. 1 Definitionen. 1.1 Marxismus-Leninismus. 2 Ursachen … Ludwig XIV. Ludwig XIV. gilt als wichtigster Vertreter des höfischen Absolutismus und Gottesgnadentums. Die von ihm etablierte Hofkultur, deren zentrales Symbol die …