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Staatsausgaben
1 Allgemeines · 2 Arten · 3 Gliederung der Staatsausgaben. 3.1 Funktionalprinzip; 3.2 Ministerialprinzip · 4 Staatsausgaben in Deutschland · 5 Staatsausgaben in der …
Inhalt6 Abschnitte
Grundbegriff und Bedeutung
Staatsausgaben sind die Ausgaben in einem Staatshaushalt; im weiteren Sinne meint der Begriff die Ausgaben der gesamten öffentlichen Hand. Dazu zählen neben den Gebietskörperschaften auch die Sozialversicherungen. In der Volkswirtschaftslehre werden Staatsausgaben oft mit G abgekürzt.
Staatsausgaben sind neben den Staatseinnahmen ein zentraler Teil der Staatsfinanzen. Mit ihnen finanziert der Staat seine Aufgaben, zum Beispiel Investitionen in Infrastruktur wie Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Bildung, Forschung und Entwicklung oder Landesverteidigung. Außerdem zahlt der Staat Transferleistungen, also Zahlungen ohne direkte Gegenleistung, etwa Sozialleistungen. Gedeckt werden die Ausgaben im Bundeshaushalt durch Staatseinnahmen und durch Kredite, zum Beispiel Staatsanleihen.
Den Staatsausgaben stehen die Staatseinnahmen gegenüber. Diese Einnahmen sind in der staatlichen Aktivität grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern dienen nach dem Gesamtdeckungsprinzip allgemein zur Deckung der staatlichen Ausgaben.
Arten von Staatsausgaben
Staatsausgaben entstehen für Aufgaben, die beim Staat verbleiben und nicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung an untere Aufgabenträger delegiert wurden. Dazu gehören unter anderem Personalausgaben, Sachkosten, Zins- und Tilgungsausgaben, Zuweisungen an Gebietskörperschaften im Finanzausgleich, Zuschüsse und Subventionen, Schuldendiensthilfen, Zuführungen zu Rücklagen sowie Investitionsausgaben.
Investitionsausgaben umfassen zum Beispiel Bauprojekte, den Erwerb beweglicher Sachen und Grundstücke, den Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, Forderungen, Anteilsrechten an Unternehmen, Wertpapieren sowie Kapitalerhöhungen bei Staatsunternehmen. Weitere Ausgaben können durch Verlustausgleich bei Staatsunternehmen oder durch die Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten entstehen. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die nur unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu Ausgaben werden.
Nach § 34 Abs. 2 BHO sind Ausgaben im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu leisten. Die Finanzwissenschaft unterscheidet außerdem ordentliche und außerordentliche Staatsausgaben. Dabei kommt es auf Regelmäßigkeit oder Vorhersehbarkeit an. Zu den ordentlichen Staatsausgaben gehören die genannten Ausgaben mit Ausnahme von Schuldendienst, Verlustzahlungen und der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten.
Nach der ökonomischen Wirkung unterscheidet man konsumtive und investive Staatsausgaben. Konsumtive Staatsausgaben werden von den empfangenden Wirtschaftssubjekten, also Unternehmen oder privaten Haushalten, für Konsumzwecke verwendet. Investive Staatsausgaben liegen vor, wenn der Staat unmittelbar investiert oder mittelbar Investitionen bei den Empfängern anregt.
Gliederung nach Aufgaben und Institutionen
Staatsausgaben können nach verschiedenen Merkmalen geordnet werden. Traditionell unterscheidet man das Funktionalprinzip und das Ministerialprinzip.
Das Funktionalprinzip, auch Realprinzip genannt, ordnet Ausgaben nach zusammengehörenden Sachgebieten. Es fragt also danach, für welche Aufgabe der Staat Geld ausgibt. Beispiele sind politische Führung und zentrale Verwaltungsausgaben, auswärtige Angelegenheiten, Landesverteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz, soziale Sicherheit, Bildung, Wissenschaft und Forschung außerhalb der Hochschulen, kulturelle Angelegenheiten, Gesundheit, Sport und Erholung, Wohnungswesen und Städtebau, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Nachrichtenwesen sowie kommunale Daseinsvorsorge. Daneben gibt es sachgebietsübergreifende Ausgaben wie allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Finanzzuweisungen, Zinsen oder Beihilfen.
Das Ministerialprinzip gliedert die Ausgaben institutionell nach den Verwaltungsbereichen, in denen sie entstehen. Der Bundeshaushalt ist nach diesem Prinzip aufgebaut: Er sortiert Staatsausgaben nach den Ministerien, die sie verursachen.
Staatsausgaben in Deutschland
In Deutschland betrugen die öffentlichen Ausgaben, also Staatsausgaben einschließlich Sozialversicherungen, nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2012 geschätzt 45,2 % des BIP. Das BIP lag dabei bei 2.644 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus Steuern, Abgaben und Beiträgen betrugen 44,3 % des BIP. Der Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union lag bei 49,4 %.
Die Sozialquote, zu der unter anderem Ausgaben für Gesundheitssystem, Familie und Arbeitslosenversicherung gehören, betrug 2020 rund 33,6 % des BIP. Deutschland lag damit mit an der Spitze der OECD-Länder.
Im Bundeshaushalt 2021 waren 46,93 Mrd. Euro für Verteidigung vorgesehen. Das entsprach 1,4 % des BIP und wird im Artikel als weltweit sehr unterdurchschnittlich bezeichnet. Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden betrugen 2019 insgesamt 150,1 Mrd. Euro, also 4,8 % des BIP. Dieser Anteil gilt im Vergleich zu Skandinavien, den meisten anderen europäischen Ländern, Kanada und den USA als eher gering. Von den Bildungsausgaben trugen die Länder 105,3 Mrd. Euro, die Gemeinden 35,0 Mrd. Euro und der Bund 9,9 Mrd. Euro.
Die realen, also inflationsbereinigten, Staatsausgaben in Deutschland sind gegenüber 1991 in den Bereichen Umwelt, Freizeitgestaltung, Sport und Kultur gesunken. Die Bildungsausgaben sind in den letzten Jahren leicht gestiegen.
Wirtschaftliche Wirkung und Kennzahlen
Staatsausgaben sind ein wichtiges Instrument der Finanzpolitik, also der staatlichen Beeinflussung von Wirtschaft und Konjunktur. Im Fiskalismus, einer nachfrageorientierten Finanzpolitik, können zum Beispiel Subventionen an Unternehmen eingesetzt werden. Unternehmen können dadurch etwa in neue Produktionseinheiten oder in Forschung und Entwicklung investieren. Das kann mehr oder günstigere Produkte ermöglichen, den Konsum erhöhen, Umsätze und Gewinne steigern und dadurch auch zu höheren Steuereinnahmen führen. Als Gegenstück nennt der Artikel den Monetarismus, eine angebotsorientierte Geldpolitik, die auf eine Erhöhung des Angebots zielt.
Eine wichtige Kennzahl ist die Staatsquote. Sie misst das Verhältnis der Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt. Die Staatsausgaben G setzen sich zusammen aus dem Konsum des Staates C_G, den Investitionen des Staates I_G, den Zinsausgaben Z sowie den Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen S:
G = C_G + I_G + Z + S
Die Staatsquote berechnet sich als:
Staatsquote = G / BIP · 100 %
Je höher die Staatsquote ist, desto stärker ist der finanzielle Einfluss des Staates auf die Volkswirtschaft. In Sozialstaaten ist die Staatsquote regelmäßig hoch.
Auch auf dem Gütermarkt werden Staatsausgaben berücksichtigt. Die Güternachfrage N setzt sich zusammen aus privatem Konsum C, privaten Investitionen I, Staatsausgaben G, Export X und Importen IM:
N = C + I + G + X - IM
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird der Staatssektor einschließlich Sozialversicherungen betrachtet. Dort werden Staatsausgaben unter anderem in Bruttoinvestitionen, Übertragungen und Zinsen unterteilt. Bruttoinvestitionen betreffen etwa unbewegliches Vermögen, Grundstücksbewirtschaftung, Mieten, Pachten, Verwaltungsausgaben, Baumaßnahmen wie den Bau von Schulen sowie den Erwerb von Sachvermögen oder Beteiligungen. Übertragungen sind Transferzahlungen an private Haushalte, etwa Wohngeld, Studienbeihilfe und Sozialhilfe, sowie Subventionen an Unternehmen. Zinsen sind Ausgaben für laufende Kredite der Gebietskörperschaften.
Haushaltssaldo und Konjunktur
Staatsausgaben und Staatseinnahmen sollen zur Glättung von Konjunkturzyklen antizyklisch eingesetzt werden. Antizyklisch bedeutet, dass der Staat wirtschaftliche Auf- und Abschwünge ausgleichen soll. Besonders wichtig sind Ausgaben, die später zu Einnahmen führen können, zum Beispiel öffentliche Bildungsausgaben, weil sie Begünstigten später steuerpflichtige Arbeit ermöglichen können.
Investive Ausgaben wirken eher langfristig und gelten als wachstumsfördernd. Sie führen nach dem Artikel zu einer Rechtsverschiebung der Angebots- und Nachfragekurven.
Die Differenz zwischen Staatseinnahmen T und Staatsausgaben G heißt positive oder negative Ersparnis und ergibt den Haushaltssaldo. Ist T < G, liegt ein Haushaltsdefizit vor. Ist T > G, liegt ein Haushaltsüberschuss vor.
Ein Haushaltsdefizit erfordert höhere Staatseinnahmen, eine Senkung der Staatsausgaben oder Kreditaufnahmen. Ein Haushaltsüberschuss kann Steuersenkungen, höhere Staatsausgaben oder stärkere Kredittilgungen ermöglichen. In den meisten Industrienationen ist die Ersparnis negativ, unter anderem in Deutschland seit 1970, sodass der Staat sich verschulden muss. Für die Bundesrepublik Deutschland nennt der Artikel als Beispiel das Jahr 2006: Der Saldo lag bei 24 Mrd. Euro und führte zu einer Nettokreditaufnahme in gleicher Höhe. Einige Staaten weisen jedoch auch ausgeglichene Haushalte auf.