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Infrastruktur

Als Infrastruktur (von lateinisch inf(e)ra ‚unterhalb' und lateinisch structura ‚Zusammenfügung') bezeichnet man alle Anlagen, Institutionen, Strukturen, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Technische, soziale und grün-blaue Infrastruktur
  3. 3. Rechtliche Regeln für die Grundversorgung
  4. 4. Private Investitionen und ihre Merkmale
  5. 5. Infrastruktur für die Forschung

Begriff und Bedeutung

Infrastruktur ist die Gesamtheit aller Anlagen, Institutionen, Strukturen, Systeme und nichtmateriellen Gegebenheiten, die der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftsstruktur eines Staates oder einer Region dienen. Daseinsvorsorge bedeutet die verlässliche Bereitstellung grundlegender Leistungen für die Bevölkerung.

In der Volkswirtschaft umfasst Infrastruktur materielle und personelle Einrichtungen, die einer arbeitsteiligen Wirtschaft zur Verfügung stehen. Sie soll dazu beitragen, dass bei zweckmäßiger Ressourcenallokation – also einer sinnvollen Verteilung knapper Mittel – gleiche Faktorentgelte für gleiche Faktorleistungen möglich sind; dies wird als vollständige Integration bezeichnet.

Zur materiellen Infrastruktur, auch Sozialkapital genannt, gehören Anlagen, Ausrüstungen und Betriebsmittel für Energieversorgung, Verkehr, Telekommunikation sowie den Erhalt natürlicher Ressourcen und Verkehrswege. Infrastruktur kann auch privatwirtschaftlich organisiert sein, etwa Straßen, Gebäude, Stromversorgung oder Kommunikation in Industrieparks und Büroanlagen. Die Verwaltung solcher Anlagen wird beispielsweise als (On-)Site- oder Facilitymanagement bezeichnet. Innerhalb von Unternehmen ist außerdem IT-Infrastruktur ein gebräuchlicher Begriff.

Planung, Bau und Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur gelten teilweise als staatliche Aufgabe. Sie werden meist aus Steuergeldern finanziert. Durch Privatisierungen werden Bau und Erhaltung jedoch zunehmend privaten oder privatrechtlich organisierten Unternehmen übertragen; die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt beim Staat. In Katastrophen und Krisen ist besonders wichtig, welche kritischen Infrastrukturen für das Funktionieren der Gesellschaft systemrelevant sind.

Technische, soziale und grün-blaue Infrastruktur

Technische Infrastruktur ermöglicht Versorgung, Kommunikation, Mobilität und wirtschaftliche Abläufe. Dazu zählen die Energieversorgung mit Elektroenergie, Gas, Fernwärme, erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser und Photovoltaik sowie dem Tankstellennetz. Zur Kommunikation gehören Rundfunk, Internet, Festnetz-Telefonie, Mobilfunk und Postwesen. Ebenfalls technisch sind Müllentsorgung, Abwasser, Wertstoffverwertung und Trinkwasserversorgung.

Die Verkehrsinfrastruktur umfasst den öffentlichen Verkehr mit See- und Binnenschifffahrt, Eisenbahnen im Nah- und Fernverkehr, ÖPNV, Personenfernverkehr und Fernbussen, Luftverkehr und Flughäfen, Straßenverkehr, Wasserstraßen sowie Navigationsfunksendern für Luft- und Seefahrzeuge. Für den Individualverkehr gehören Verkehrswege, Radwege und Radwanderrouten dazu. Auch das Finanz-, Banken-, Steuer- und Währungssystem wird zur technischen Infrastruktur gezählt.

Soziale Infrastruktur umfasst Einrichtungen und Leistungen für Bildung, Fürsorge, Gesundheit, Kultur, Sicherheit und soziale Absicherung. Beispiele sind Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen; Waisenhäuser, Altenheime, Frauenhäuser, Pflegedienste und Kindertagesbetreuung; Krankenhäuser und Rettungsdienste; Museen und Ausstellungsräume; Bevölkerungsschutz, Polizei und Verteidigung; Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung; außerdem Sportanlagen, Parks und Spielplätze.

Grün-blaue Infrastruktur besteht aus natürlichen oder naturnahen Flächen und Gewässern. Dazu gehören Schutzgebiete und Grünbrücken, Parks, Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Bauwerksbegrünung. Natürliche und künstliche Gewässer werden als blaue Infrastruktur bezeichnet.

Rechtliche Regeln für die Grundversorgung

Infrastrukturrecht regelt staatliche und kommunale Infrastruktur sowie die Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge, etwa bei Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation und Post. Es ist ein Querschnittsrecht: Es gibt kein einzelnes Gesetz, das Infrastrukturrecht zentral ordnet.

Seine Vorgaben ergeben sich unter anderem aus europäischem Recht wie EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Entscheidungen, EU-Wettbewerbsrecht, EU-Kartellrecht und EG-Beihilfenrecht. Hinzu kommen Kartellrecht, Vergaberecht, das Grundgesetz, sektorspezifische Fachgesetze wie Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz und Postgesetz sowie Entscheidungen von Behörden und Gerichten, beispielsweise EuGH, BGH und Oberlandesgerichten.

Wichtige Fragen sind Ausschreibungspflichten, die Berechtigung zur Erhebung von Maut und Gebühren durch Beleihung, die Höhe von Gebühren und Maut, Durchleitungsentgelte sowie Erschließungsbeiträge oder Erschließungsgebühren. Außerdem geht es um die gemeinsame Nutzung und gegebenenfalls Finanzierung von Einrichtungen, offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang, den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, die Privatfinanzierung öffentlicher Infrastruktur und die Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzerinnen, Nutzer und Bürger.

Private Investitionen und ihre Merkmale

Infrastrukturinvestitionen sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die Netze und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben. Sie können über spezialisierte Infrastrukturfonds erfolgen. Häufig arbeiten öffentlicher und privater Sektor in einer Öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) zusammen. Nichtstaatliche Investoren können zum Beispiel eine Mautstraße oder ein Pipeline-Netz durch Privatisierung, Unternehmenskauf oder Errichtung mit anschließendem Betrieb erwerben.

Bei einer ÖPP liegen die in der Infrastruktur gebundenen Vermögenswerte üblicherweise nicht mehr im Staatseigentum, sondern bei nichtstaatlichen Investoren. Je nach Ausgestaltung erbringt der Staat die Dienstleistung weiter oder überlässt sie zeitweise oder dauerhaft privaten Investoren. Ökonomische Infrastruktur wird meist gegen Entgelt angeboten, weil die Empfänger für die neue Dienstleistung zahlen wollen. Soziale Infrastruktur hat starke positive externe Effekte, also Vorteile auch für Personen, die nicht unmittelbar zahlen; daher wird sie der Allgemeinheit als freies oder subventioniertes Gut bereitgestellt.

Der Zugang zu Investitionsobjekten ist für Investoren schwierig: Eintrittsbarrieren sind hoher Kapitalbedarf vor den ersten Cash Flows, das stark regulierte Umfeld, notwendige Fachkenntnisse und großer, besonders in Städten knapper Flächenbedarf. Häufig bestehen monopolistische oder oligopolistische Märkte. Weil Ersatzgüter fehlen, haben Verbraucher oft wenig Einfluss auf die Preisbildung.

Infrastrukturanlagen liefern unverzichtbare Basisleistungen. Als Anlage gelten sie wegen langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flows als interessant. Lange Konzessionen mit solventen Schuldnern, oft dem Staat, dauern häufig 25 bis 99 Jahre. Die Nachfrage wird als gering und unelastisch unterstellt, weil Verbraucher auf die Leistungen angewiesen sind; Konjunkturzyklen spielen deshalb bei der Entscheidung eine untergeordnete Rolle. Infrastrukturinvestitionen korrelieren nur gering mit anderen Anlageklassen und haben eine geringere Volatilität. Eine interessante Renditeerwartung wird jedoch nur bei einem hohen Fremdkapitalanteil in der Finanzierung erreicht.

Infrastruktur für die Forschung

Forschungsinfrastrukturen sind Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen, die speziell für wissenschaftliche Zwecke errichtet werden. Sie werden mittel- oder langfristig bereitgestellt. Für ihre sachgerechte Errichtung, ihren Betrieb und ihre Nutzung sind spezifische Kompetenzen erforderlich.

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