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Ständekämpfe
Die Ständekämpfe waren eine Reihe soziopolitischer Konflikte in der frühen römischen Republik. Sie brachen gemäß der später entstandenen schriftlichen …
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Kern und Bedeutung
Die Ständekämpfe waren eine Reihe soziopolitischer Konflikte in der frühen römischen Republik. Nach der späteren schriftlichen Überlieferung begannen sie kurz nach der traditionell auf 509 v. Chr. datierten Gründung der Republik. Als Ende gelten je nach Deutung entweder 367 v. Chr. mit den leges Liciniae Sextiae oder 287 v. Chr. mit der Lex Hortensia.
Im Mittelpunkt stand der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern. Die Patrizier waren ein Erbadel und beanspruchten eine besondere Machtstellung: Sie wollten das Monopol auf die Besetzung politischer Ämter sowie auf die Priesterschaft und damit auf die Ausübung der Auspizien, also religiöser Vorzeichenhandlungen, behalten. Die Plebejer waren alle Römer, die keine Patrizier waren; zu ihnen gehörten nicht nur Arme, sondern auch wohlhabende Familien.
Als Ergebnis der Konflikte entstand eine neue Führungsschicht, die Nobilität. Sie bestand aus Patriziern und reichen Plebejern und beruhte stärker auf politischem Einfluss und Leistungen für den Staat als nur auf alter Abstammung.
Wichtig ist: Wegen der extrem schlechten Quellenlage ist vieles umstritten. Die traditionelle Darstellung wird heute nicht von allen Forschern geteilt. Schon die Frage, ab wann es Patrizier und Plebejer gab, ist unsicher; manche Historiker halten zentrale Teile der Überlieferung für spätere Erfindungen.
Ausgangslage der Plebejer
Nach den viel später entstandenen Quellen gab es Patrizier bereits in der römischen Königszeit. Ihnen standen die Plebejer als heterogene Masse des populus Romanus, also des römischen Volkes, gegenüber.
Vor allem die ärmeren Plebejer hatten mehrere Grundprobleme. Zu Beginn der Republik herrschte Landnot. Viele Landgüter römischer Bürger waren zu klein, um mit den damaligen Methoden wirksam bewirtschaftet zu werden. Missernten konnten deshalb für viele Familien zur persönlichen Katastrophe werden.
Ein weiteres Problem war die Schuldknechtschaft. Wer in Not geraten war und ein Saatdarlehen aufnehmen musste, aber die Schuld später nicht bezahlen konnte und keinen neuen Gläubiger fand, musste mit seiner Arbeitskraft haften. So konnte er in die Schuldsklaverei geraten, lateinisch nexum.
Außerdem kannten vor allem die Patrizier die Gesetze des Stadtstaates. Als Patrone vertraten sie ihre Klienten vor Gericht. Die Plebejer verlangten deshalb die Veröffentlichung des geltenden Rechts, damit sie selbst Einsicht in die Gesetzgebung nehmen konnten.
Organisation und Widerstand
Gegen die Sonderrechte der Patrizier entstand Widerstand. Die Plebejer forderten Linderung ihrer drängenden sozialen Probleme und politische Beteiligung. Nach der Tradition beschlossen sie 494 v. Chr., Rom zu verlassen. Dieser Auszug heißt secessio plebis. Sie versammelten sich auf einem nahe gelegenen Berg, dem Mons Sacer, und gaben sich eine eigene Organisation.
Der spätere Bericht des Titus Livius erzählt, der Konsular Agrippa Menenius Lanatus habe die Plebejer zur Rückkehr bewegt, indem er ihnen die Parabel vom Magen und den Gliedern erzählte. In der althistorischen Forschung wird diese Episode allerdings als Legende betrachtet.
Als Gegenmacht zu den patrizischen Beamten wählten die nichtadligen Römer in einer eigenen Versammlung, dem concilium plebis, Volkstribune. Diese waren durch einen kollektiven Eid geschützt, die sacrosanctitas. Mit dem Recht der Interzession konnten sie römische Bürger vor willkürlichem Zugriff der Magistrate schützen. Außerdem durften sie die Versammlungen der Plebejer einberufen und zunächst nur für Plebejer geltende Beschlüsse erlassen, die Plebiszite.
Rechtliche und politische Erfolge
451/450 v. Chr. erreichte die organisierte Plebs einen ersten Teilerfolg: Das Zwölftafelgesetz wurde kodifiziert, in Bronze gegossen und 449 v. Chr. auf dem Forum Romanum aufgestellt. Damit wurde das geltende Recht öffentlich zugänglich.
Das Zwölftafelgesetz enthielt zugleich ein Verbot der Heirat zwischen Patriziern und Plebejern. Dadurch wurde der Aufstieg von Plebejern in den Kreis der Patrizier verhindert, und das Patriziat schloss sich endgültig als Erbadel ab. Dieses Gesetz soll jedoch bereits 445 v. Chr. wegen starken Widerstands beider Seiten wieder aufgehoben worden sein.
In den folgenden Jahrzehnten erreichte die plebejische Selbstorganisation weitere Erfolge. Schließlich durften Plebejer auch Ämter übernehmen, die zuvor rein patrizisch gewesen waren. Besonders wichtig waren die leges Liciniae Sextiae von 367/6 v. Chr., die den Plebejern den Zugang zum Konsulat eröffneten. Das Konsulat war das höchste Amt des cursus honorum, also der politischen Ämterlaufbahn.
Gleichstellung und neue Führungsschicht
Weitere Gesetze stärkten die Stellung der Plebejer und stellten sie zunehmend den Patriziern gleich. Die lex Ogulnia von 300 v. Chr. schuf Plebejern Zugang zu den Priesterkollegien. Die Lex Hortensia von 287 v. Chr. stellte Beschlüsse aus Versammlungen der plebs den von den Comitien beschlossenen Gesetzen gleich. Außerdem wurde die Schuldknechtschaft aufgehoben.
Durch diese Entwicklungen gewannen die Plebejer an Macht. Zugleich trugen einige Gesetze zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei. Langsam entstand daraus eine neue Führungsschicht: die Nobilität. Sie setzte sich aus Patriziern und reichen Plebejern zusammen und beruhte auf Einfluss und Leistungen für den Staat.