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Sozialversicherung (Portugal)

Sie besteht in der heutigen Form seit 1979 und umfasst die grundlegenden sozialen Sicherungssysteme für Angestellte und Selbstständige in Portugal, insbesondere …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Organisation und Betreuung
  3. 3. Entwicklung bis zur Demokratie
  4. 4. Ausbau seit 1974
  5. 5. Finanzierung und Finanzlage

Aufgabe und Bedeutung

Die Segurança Social („Soziale Sicherung“) ist die staatliche Institution für soziale Sicherheit in Portugal. In ihrer heutigen Form besteht sie seit 1979. Sie erfasst Angestellte und Selbstständige und trägt vor allem das Rentensystem. Hinzu kommen Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Kindergeld, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und weitere Leistungen. Daneben existieren berufsständische Versorgungssysteme, die für die soziale Sicherung Portugals jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Nach der im Artikel als aktuell bezeichneten gesetzlichen Grundlage, dem Gesetz Nr. 4/2007, soll die Segurança Social grundlegende Rechte und Chancengleichheit sichern sowie Wohlbefinden und sozialen Zusammenhalt fördern. Sie richtet sich an alle portugiesischen und ausländischen Bürger, die in Portugal arbeiten oder leben. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Altersversorgung, die Sicherung der Existenzgrundlage und die Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit. Der Artikel nennt für das Gesetz zwei unterschiedliche Daten, den 16. Januar 2007 und den 4. Januar 2007.

Organisation und Betreuung

Die Segurança Social untersteht dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Ihre Aufgaben verteilen sich überwiegend auf eigenständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen:

  • Die Direção-Geral da Segurança Social konzipiert, koordiniert und unterstützt die verschiedenen Bereiche. Dazu gehören Renten und Sozialleistungen, Arbeitsschutz und Prävention, internationale Vereinbarungen und Kooperationen sowie Forschung und Entwicklung.
  • Das Instituto de Gestão de Fundos de Capitalização da Segurança Social, I.P. verwaltet Kapital und Investitionen der öffentlichen Sozialversicherungssysteme.
  • Das Instituto de Gestão Financeira da Segurança Social, I.P. ist für Finanzbewegungen und Haushaltsplanung zuständig.
  • Das Instituto de Informática, I.P. betreut die Informationstechnik.
  • Das Instituto da Segurança Social, I.P. schützt die soziale Sicherung der Bürger und kontrolliert sowie dokumentiert die Einhaltung der geltenden Regeln.
  • Madeira und die Azoren besitzen mit dem Instituto da Segurança Social da Madeira, I.P.-RAM beziehungsweise dem Instituto da Segurança Social dos Açores, I.P.-R.A. eigene regionale Einrichtungen.

Für die persönliche Betreuung gibt es Zweigstellen, offiziell Serviço Local de Atendimento da Segurança Social genannt. Sie befinden sich in allen Kreisstädten und größeren Orten; in städtischen Ballungsräumen bestehen mehrere Stellen in den bevölkerungsreichsten Stadtteilen. Ergänzend bietet die Sozialversicherung telefonische Kontaktmöglichkeiten und Onlinedienste an. Sie arbeitet außerdem mit anderen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen zusammen, unter anderem bei Informationsangeboten und ersten Anlaufstellen.

Entwicklung bis zur Demokratie

Die organisierte soziale Hilfe in Portugal reicht weit zurück. Ab 1498 dehnte die Santa Casa da Misericórdia ihre soziale und gesundheitliche Hilfe auf das ganze Land aus. Während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert gründeten Arbeiter gegenseitige Hilfsvereine, beispielsweise für Arbeitslosigkeit, Krankheit und Todesfälle. Gegen Ende des Jahrhunderts entstanden erste Pensionskassen.

Am 10. Mai 1919 schuf die Republik eine erste gesetzliche Grundlage für soziale Pflichtversicherungen und plante das Instituto de Seguros Sociais Obrigatórios. Wegen innenpolitischer Krisen wurde das Vorhaben nicht umgesetzt. Nach dem Staatsstreich vom 28. Mai 1926 und der Errichtung des Estado Novo im Jahr 1932 führte das Gesetz vom 16. März 1935 erste Pflichtversicherungen ein. Die autoritär-korporativ organisierte Previdência social sollte Arbeiter und Angestellte in Industrie, Handel und Dienstleistungen erfassen. Sie regelte Gesundheitsfürsorge und Leistungen bei Krankheit, Invalidität, Alter und Tod. Für Landwirtschaft und Fischerei bestanden die Casas do Povo und Casas do Pescador.

Reformen von 1962 und 1963 erweiterten Reichweite und Leistungen. Die Finanzierung beruhte nun nicht mehr ausschließlich auf Beiträgen, sondern zusätzlich auf Steuermitteln. Familienhilfen wie Mütterhilfe und Kindergeld wurden eingeführt, Selbstständige und freie Berufe einbezogen und regionale Niederlassungen eingerichtet. Die Caixa Nacional das Pensões verwaltete Alters- und Invaliditätsrenten sowie Todesfallleistungen; die Caixa Nacional de Seguros de Doenças Profissionais versicherte Berufskrankheiten. Für portugiesische Arbeitsmigranten entstand die Caixa Central de Segurança Social dos Trabalhadores Migrantes. 1965 wurden außerdem Arbeitsschutzregelungen reformiert und erweitert.

Eine ab 1970 durchgeführte und 1972 abgeschlossene Reform führte Alters-, Krankheits-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen für alle in der Landwirtschaft Tätigen ein. Nach der Nelkenrevolution von 1974 erhielt die Sozialpolitik erheblich mehr Bedeutung. Die Verfassung von 1976 verankerte das Recht auf soziale Sicherheit in Artikel 63.

Ausbau seit 1974

Nach 1974 wurde das Sicherungssystem im Sinne des späteren Verfassungsartikels 63 erweitert. 1975 begann versuchsweise eine Arbeitslosenversicherung. Seit 1977 besteht eine allgemeine Rente ab 65 Jahren auch für Personen, die keiner bereits vorhandenen Rentenkasse angehörten.

Das Gesetz Nr. 513-L vom 26. Dezember 1979 legte mit dem Esquema mínimo de proteção social die Grundprinzipien und ein Mindestangebot an Leistungen fest. Zusammen mit den Sozialgesetzen von 1977 bis 1980 entstand daraus die neue portugiesische Sozialversicherung. Eine Neuregelung von 1980 verbesserte die Beitragserhebung und regelte aufgelaufene Außenstände.

Das erste umfassende Basisgesetz, Gesetz Nr. 28/84 vom 14. August 1984, bestimmte drei Grundsätze: Schutz von Arbeitnehmern und ihren Familien bei vollständigem oder teilweisem Verlust der Arbeitskraft oder Arbeitsstelle sowie bei Tod; Ausgleich von Familienausgaben; und Schutz bei fehlender oder schwindender Existenzgrundlage. 1985 wurde das Arbeitslosengeld neu eingeführt. Nach Portugals Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft 1986 folgten weitere Sozialgesetze und Anpassungen an andere europäische Staaten. Im selben Jahr ordnete die einheitliche Sozialabgabe Taxa Social Única die Finanzierung neu. In den 1990er-Jahren wurden Leistungen, Bürgernähe und Effizienz weiter ausgebaut.

Das Gesetz Nr. 17/2000 vom 8. August 2000 schuf ein zweites Basisgesetz, das am 20. Dezember 2002 durch das Gesetz Nr. 32/2002 ersetzt wurde. Dieses gliederte das System in drei Säulen: die eigentliche Segurança Social mit den Untersystemen Vorsorge, Solidarität und Familienhilfe; das Sistema de ação social für rein soziale Maßnahmen; und das ergänzende Sistema complementar.

Das Gesetz Nr. 4/2007 reformierte das System erneut. Seitdem bestehen drei Tätigkeitsbereiche: das Sistema de proteção social de cidadania zur sozialen Sicherung der Bürger, das Sistema de previdência als Sozialvorsorgesystem und das Sistema complementar als ergänzendes System. In den 2000er-Jahren wurden Umfang und Qualität der Leistungen weiter verbessert. 2003 entstand mit dem Rendimento social de inserção erstmals eine allgemeine Mindestsicherung. Ab 2006 wurden soziale Einrichtungen und Inklusionsmaßnahmen stärker ausgebaut sowie Betrug bei Leistungen und Beiträgen intensiver bekämpft.

Finanzierung und Finanzlage

Die Segurança Social wird hauptsächlich durch die Taxa Social Única (TSU), die einheitliche Sozialabgabe, finanziert. Von jedem Monatslohn entrichtet der Arbeitnehmer 11 %, der Arbeitgeber 23,75 %. Der Arbeitgeber führt beide Anteile vollständig an die Segurança Social ab.

Der Staatshaushalt 2017 stärkte die Finanzierung zusätzlich durch einen Anteil an Steuereinnahmen. Dazu gehören ein kleiner Teil der kommunalen Grundsteuer IMI und 1,5 % der Körperschaftsteuer IRC; ab 2021 beträgt dieser Anteil 2 %.

Für 2018 waren Einnahmen von 28.095,7 Mio. Euro geplant, tatsächlich wurden 28.373,7 Mio. Euro erzielt. Darunter waren 16.509,9 Mio. Euro Beitragseinnahmen und 8.106,7 Mio. Euro aus anderen Abgaben. Staatliche Ausgleichszahlungen waren nicht mehr erforderlich. Den geplanten Ausgaben von 27.166,9 Mio. Euro standen tatsächliche Ausgaben von 26.387,5 Mio. Euro gegenüber. Mit 16.619 Mio. Euro bildeten die Renten den größten Posten. Danach folgten Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfen, Behindertenunterstützung und Krankengeld. Die Verwaltung kostete 309,7 Mio. Euro. Insgesamt entstand 2018 ein bilanzieller Überschuss von knapp 2.000 Mio. Euro.

Für 2019 waren Einnahmen von 29.482,5 Mio. Euro und Ausgaben von 27.818 Mio. Euro vorgesehen. Trotz sinkender Sozialausgaben infolge der wirtschaftlichen Entwicklung plante der Staat höhere Aufwendungen, vor allem für Rentenanpassungen und die Rücknahme sozialer Einschnitte aus der Wirtschaftskrise.

Während der schweren Wirtschaftskrise nach der Eurokrise ab 2010 musste der Staat Defizite der Sozialversicherung ausgleichen, weil die Sozialausgaben stark gestiegen waren. 2013 betrug der staatlich ausgeglichene Fehlbetrag 1.430,3 Mio. Euro. Mit der wirtschaftlichen Erholung sank er bis 2017 auf 429,6 Mio. Euro. Seit 2018 waren keine Ausgleichszahlungen mehr nötig.

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