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Sozialreligion
Die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Sozialem und Religiösem bildet ein Thema der Religionssoziologie. Sozialreligion ist ein über diesen …
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Begriff und Bedeutung
Alfred Weber prägte 1949 den Begriff „Sozialreligionen“. Er verstand darunter Leitideologien der Moderne, die nach Aufklärung und Säkularisierung die Transzendentalreligionen, also Religionen mit Bezug auf eine überweltliche Wirklichkeit, in ihrer gesellschaftlichen Leitfunktion abgelöst hätten. Er ordnete sie politischen „Machtgebilden“ zu und unterschied nach dem Zweiten Weltkrieg neben dem demokratischen Kapitalismus die „sowjetisch-kommunistische Sozialreligion“ und die europäische beziehungsweise „demokratisch-sozialistische Sozialreligion“.
Friedrich Fürstenberg griff den Begriff 1982 im Aufsatz Der Trend zur Sozialreligion auf. Bei ihm meint Sozialreligion sozial engagierte Glaubensformen, die religiöse Traditionen und Weltanschauungen mit gesellschaftlichem Wandel, Ökumene und modernem Sozialmanagement verbinden. Der Zusammenhang von Sozialem und Religiösem ist ein Thema der Religionssoziologie; Sozialreligion ist darüber hinaus ein politiksoziologisches Konzept. Fürstenberg veröffentlichte 1999 Zukunft der Sozialreligion mit Analyse und Prognostik.
Entstehung und Begriffsabgrenzung
Nach Fürstenberg etablierte sich in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts in der Bundesrepublik Deutschland ansatzweise eine durch staatliche Privilegien geförderte, konfessionell differenzierte Sozialreligion christlicher Prägung. Er definiert sie als eine Sozialform der Religion: Sie umfasst einerseits die Anpassung der Kirchen an einen pluralistischen Wertehorizont durch Aktivitäten in einem von Glaubensentscheidungen weitgehend freien „diakonischen“ Sozialraum und andererseits die Aktivierung des Kirchenvolks durch sozialreligiöse Initiativen. Dies geschieht in einem ökumenischen Sinnhorizont, der auf kulturelle Grundwerte mit breitem Konsens gerichtet ist.
José Casanova grenzt Sozialreligion von zwei Begriffen ab. Eine Säkularreligion oder Diesseitsreligion hat keine transzendentale Bindung. Zivilreligion meint dagegen die Wertbindung eines politischen Gemeinwesens. Sozialreligion im engeren Sinn bezeichnet bei Casanova den Formwandel institutionalisierter, konfessionell geprägter Religion sowie die Öffnung religiös relevanter Debatten in einer weitgehend säkularisierten Öffentlichkeit.
Hintergrund und Merkmale
Die christlichen Kirchen Europas reagierten auf eine aus ihrer Sicht säkulare Welt, indem sie ihre Wertvorstellungen schrittweise in teilweise säkularisierte Organisationsformen einbetteten. Dabei entwickelte sich Kirche nicht widerspruchsfrei von einer „Überzeugungs-“ zu einer Dienstleistungsorganisation. Diskussionen über ein politisches Mandat der Kirchen, besonders nach der Hochzeit der APO, und die politische Theologie stehen für eine gesellschaftspolitische Aktivierung institutionalisierter Religion. Amtskirchen halten an Repräsentation und Öffentlichkeit fest, versuchen aber zugleich individualisierte und privatisierte Religiosität sowie gesellschaftlich veränderungsorientierte Aktivgruppen einzubeziehen – besonders durch personale Dienstleistungen und soziale Gestaltungsimpulse.
Kennzeichnend sind die Aufwertung sozialer Funktionen und die Verlagerung von Seelsorge zu Fürsorge sowie von Pastoral zu Diakonie. Individuelle Religiosität wird tendenziell weniger institutionell gebunden, während öffentliche Erscheinungen stärker gemeinschaftlich gebunden sind, etwa Evangelischer Kirchentag und Katholikentag. Außerdem kann sich Verkündigung stärker auf die Gestaltung sozialer Wirklichkeit richten: Die Spannweite reicht von der Einsegnung von Arbeitsgeräten bis zu Solidaritätserklärungen für rebellierende Freiheitskämpfer in Entwicklungsländern.
Entwicklung in Verbänden und Bewegungen
Fürstenberg sieht die Weiterentwicklung der von den beiden größten christlichen Konfessionen vertretenen Sozialreligion besonders in zwei Formen. Der Verbandsaspekt zeigt sich im Katholizismus im sozialen Verbandskatholizismus, im Protestantismus unter anderem in Einrichtungen des Diakonischen Werks. Der Bewegungsaspekt umfasst die Katholische Sozialbewegung sowie gesellschaftspolitische protestantische Initiativen wie Evangelische Studentengemeinden.
Nach Fürstenberg kann sich eine Sozialreligion jedoch zu einer ethnischen und kulturellen „Sonderform“ zurückbilden, wenn sie bestehende gesellschaftliche Strukturen symbolisch und rituell überhöht.
Kritik und methodistisches Beispiel
Die Kritik bestreitet, dass sich ein Zusammenhang zwischen Sozialreligion und Säkularisierung empirisch ausreichend belegen lasse. Methodistische und wesleyanische Kirchen gelten als Gegenbeispiel: Seit John Wesley gehört soziales Engagement dort zum Christsein und zur Kirche. Lokale Sozialwerke werden personell und finanziell verantwortet und im methodistischen Verbundsystem international unterstützt. Zugleich seien diese Kirchen durch Pietismus geprägt und daher weit von Säkularisierungsformen entfernt.
1908 verabschiedete die Bischöfliche Methodistenkirche ein Soziales Bekenntnis. Es verpflichtete sich unter anderem zu gleichen Rechten und völliger Gerechtigkeit für alle Menschen, Schutz vor Arbeitsgefahren, Abschaffung der Kinderarbeit und des Ausbeutersystems, einem arbeitsfreien Tag pro Woche sowie einem zum Lebensunterhalt ausreichenden Lohn. Methodisten arbeiten häufig auch konfessionsübergreifend sozial; theologisch stehen sie meist dem konservativen evangelischen Mainstream nahe, neben progressiven Methodistinnen und Methodisten.
Auch Diakonische Werke und Studentengemeinden seien kein allgemeiner Beleg für eine säkularisierte Dienstleistungskirche. In Diakonischen Werken werden tägliche Andachten und Gottesdienste gepflegt. Studentengemeinden sind plural und praktizieren Andachten, Bibelarbeiten, Gebet, Freizeiten und Seelsorge. Als Beispiel wird der ehemalige Studentenpfarrer Johannes Friedrich genannt, der Vielfalt kirchlichen Lebens auch als Bischof pflegte.