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Sozialpolitik im Nationalsozialismus

Im Mittelpunkt der Sozialpolitik standen „Arbeit“ und „Leistung“, wobei Arbeit stets als „nationale Arbeit“, Arbeit für die „Volksgemeinschaft“ und Leistung …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und ideologische Ziele
  2. 2. Arbeitsmarkt und staatliche Arbeitslenkung
  3. 3. Arbeitnehmerrechte und Sozialversicherung
  4. 4. Wohlfahrt, Gesundheit und Familie
  5. 5. Diskriminierender Schuldnerschutz
  6. 6. Versorgung und Kriegswirtschaft

Grundlagen und ideologische Ziele

Die Sozialpolitik im Nationalsozialismus umfasst die Maßnahmen des NS-Staates, besonders des Reichsarbeitsministeriums, in der Arbeits-, Tarif-, Gesundheits-, Familien- und Wohlfahrtspolitik. Im Mittelpunkt standen „Arbeit“ und „Leistung“. Sie wurden nicht als persönliche Angelegenheiten verstanden, sondern als Dienst an der rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ und als Beitrag zur vermeintlichen Verbesserung des „Volkskörpers“.

In der Weimarer Republik waren Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege zunächst ausgebaut, infolge der Weltwirtschaftskrise aber wieder eingeschränkt worden. Nach der Machtübernahme 1933 ersetzte das Regime den allgemeinen individuellen Anspruch auf soziale Absicherung durch ein sozialdarwinistisches Auslesesystem. Unterstützt werden sollten nur Menschen, die nach den Kriterien der nationalsozialistischen Rassenhygiene als erbgesund, „arisch“, leistungsfähig und politisch zuverlässig galten. Ausgegrenzte Menschen wurden als „Gemeinschaftsfremde“, „Asoziale“, „minderwertig“ oder „lebensunwert“ bezeichnet. Selbst von anerkannten „Volksgenossen“ verlangte der Staat dauerhaft Arbeits-, Opfer- und Wohlverhalten.

Der Leitsatz „Gemeinnutz vor Eigennutz“ stand bereits im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 und wurde 1937 von Joseph Goebbels für das Winterhilfswerk verwendet. Die propagierte Überwindung der Klassen blieb jedoch weitgehend ein Herrschaftsmittel. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zusammengefasst, während der Staat Löhne, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt und Betriebsordnung kontrollierte. Die angekündigte Enteignung von Großbetrieben wurde nicht umgesetzt, weil Hitler die Unterstützung der Unternehmer und der Reichswehr suchte.

Arbeit diente zugleich der Erziehung und der Auslese: Nur Arbeitswillige sollten zur „Volksgemeinschaft“ gehören. Einrichtungen wie das Deutsche Hygiene-Museum Dresden verbreiteten diese Ideologie durch Ausstellungen wie „Volk und Familie“, „Ewiges Volk“ und „Volk und Rasse“. Im Krieg kamen Informationen über Luftschutz und Kampfgaserkrankungen hinzu, auch in den besetzten Gebieten.

Arbeitsmarkt und staatliche Arbeitslenkung

Der staatliche Zugriff auf Arbeitskräfte wurde schrittweise ausgeweitet: von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1933 über den seit 1935 obligatorischen Reichsarbeitsdienst für männliche Jugendliche bis zum umfassenden Arbeitseinsatz und zur massenhaften Zwangsarbeit ausländischer Menschen im Krieg. 1938 wurde außerdem ein Pflichtjahr für junge Frauen eingeführt. Zusammen mit der Aufrüstung führte dies bis 1939 faktisch zur Vollbeschäftigung. Als Mittel der Kontrolle dienten das Arbeitsbuch, eine mit dem Vierjahresplan abgestimmte Arbeitsverwaltung und detaillierte Statistiken.

Das Reinhardt-Programm von 1933 hatte ein Volumen von 1,5 Milliarden Reichsmark. Ab 1936 förderte der Vierjahresplan durch staatliche Aufträge besonders die Rüstungsindustrie. Die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit sank von über 6 Millionen Menschen im Februar 1933 auf 2,5 Millionen im Juni 1934, lag im Januar 1935 bei 2,9 Millionen und Ende August 1935 bei 1,1 Millionen. Eine wesentliche Grundlage war das schon unter der Regierung Brüning begonnene Beschäftigungsprogramm für Landwirtschaft und Straßenbau, das später auf den Wohnungsbau ausgeweitet wurde. Besonders der Autobahnbau wurde propagandistisch hervorgehoben.

Die Zahlen bildeten die Entwicklung nur teilweise ab. Land-, Fischerei- und Forstarbeiter sowie Dienstboten wurden aus der Arbeitslosenversicherung entfernt. Gleichzeitig verdrängte das Regime Frauen durch eine Kampagne gegen Frauenarbeit und „Doppelverdiener“ besonders aus Dienstleistungen und höher qualifizierten Berufen. Der durchschnittliche Wochenlohn blieb ein Viertel unter dem Stand von 1929, während ein Preisstopp allerdings auch die Lebenshaltungskosten senkte.

Seit 1936 konnten Menschen für staatlich wichtige Vorhaben zwangsverpflichtet werden. Rund 400.000 sogenannte „Wirtschaftssoldaten“ arbeiteten vor allem am Westwall und an weiteren Projekten des Vierjahresplans. Ab dem 1. September 1939 benötigten Kündigungen von Arbeits- und Lehrverhältnissen die Zustimmung des Arbeitsamtes. Am 27. Januar 1943 ordnete Fritz Sauckel zur „totalen Mobilisierung“ eine mit Zwangsgeld durchsetzbare Meldepflicht für bisher nicht erfasste Männer von 16 bis 65 Jahren und Frauen von 17 bis 45 Jahren an. Kriegsunwichtige Betriebe konnten geschlossen und ihre Beschäftigten anderen Aufgaben zugeteilt werden.

Arbeitnehmerrechte und Sozialversicherung

Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom Januar 1934 beseitigte die betriebliche Mitbestimmung und die Tarifautonomie, also das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern, Löhne und Arbeitsbedingungen selbst auszuhandeln. Gewerkschaften wurden verboten und durch die Deutsche Arbeitsfront ersetzt. Diese vereinigte Arbeitnehmer und Arbeitgeber und war deshalb kein Gewerkschaftsersatz. Die „Treuhänder der Arbeit“ sollten den „Arbeitsfrieden“ sichern; Streiks und Aussperrungen galten damit faktisch als verboten. Ein flächendeckender Lohnstopp senkte die Reallöhne, während in der Kriegswirtschaft die Arbeitszeiten stiegen.

Trotz der propagierten Harmonie kam es zu Arbeitskämpfen, darunter der Mössinger Generalstreik und der Streik von 262 Opel-Arbeitern am 25. Juni 1936. Berichte darüber wurden streng geheim gehalten. Daneben gewährte das Regime einzelne Vergünstigungen: Der 1. Mai wurde zum Feiertag, für Frauen wurde ein Hausarbeitstag eingeführt, und die Organisation „Kraft durch Freude“ bot Reisen und Freizeitveranstaltungen an. Diese Angebote dienten zugleich der politischen Gleichschaltung.

Zur Reichsversicherung gehörten Kranken-, Renten-, Unfall- und Knappschaftsversicherung. Beitragsfinanzierung und einklagbare Rechtsansprüche blieben grundsätzlich bestehen; im Februar 1933 wurden die 1931 eingeführten Gebühren für Krankenscheine und Rezepte um 50 % gesenkt. Die Selbstverwaltung durch gewählte Organe wurde jedoch durch das Führerprinzip ersetzt. Außerdem entzog das Regime „Staatsfeinden“ Renten und gewährte Juden sowie als „fremdrassig“ eingeordneten Menschen geringere Leistungen.

Die 3. Berufskrankheitenverordnung vom 16. Dezember 1936 erweiterte die Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten. Neu anerkannt wurden unter anderem Asbestose und Lungenkrebs durch Chromaterzeugung; schwere Silikosen konnten entschädigt werden. Zugleich sank gegenüber 1931 der Anteil anerkannter Fälle. Betriebsärzte sollten die Arbeitsfähigkeit möglichst lange erhalten, und ab 1938 wurde die ärztliche Krankschreibung eingeschränkt. 1938 entstand eine Altersversicherung für selbständige Handwerker, 1941 eine Krankenversicherung für Rentner. Die weitergehenden Pläne der DAF für ein umfassendes „Versorgungswerk des deutschen Volkes“ wurden nicht verwirklicht.

Wohlfahrt, Gesundheit und Familie

Neben der kommunalen und kirchlichen Wohlfahrt entstanden zwei neue Einrichtungen: die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) als Parteiorganisation und der zentralstaatliche Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Sie setzten das Konzept der nationalsozialistischen „Volkspflege“ um. Gesunde und als produktiv bewertete Mitglieder der „Volksgemeinschaft“ sollten gefördert werden; als „minderwertig“ ausgegrenzte Menschen sollten sich nicht fortpflanzen und wurden verfolgt. Damit wurde nicht mehr die Hilfe für den bedürftigen Einzelnen, sondern dessen Unterordnung unter die angeblichen Interessen der „Volksgemeinschaft“ zum Maßstab.

Die NSV unterstützte vor allem als „wertvoll“ eingestufte Mütter, Kinder und Familien. Ihre wichtigsten Einrichtungen waren das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes und das Hilfswerk Mutter und Kind. Die Gesundheitsämter übernahmen nach dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 die „Erb- und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung“. Gesetze wie das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, die Nürnberger Rassegesetze und das Ehegesundheitsgesetz führten zu massenhaften Untersuchungen. Auch Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen und Hilfen für Mutter und Kind verlangten einen ärztlichen Nachweis der sogenannten Erbgesundheit. Zwischen 1934 und 1939 wurden schätzungsweise etwa 10 Millionen solcher Untersuchungen vorgenommen; Gesundheitsämter legten zudem „Erb- und Sippentafeln“ an.

Im September 1935 führte das Regime die Kinderbeihilfe ein. Zunächst erhielten kinderreiche Familien eine einmalige Zahlung. Ab April 1936 gab es eine monatliche Unterstützung ab dem fünften Kind, ab 1938 bereits ab dem dritten. Jüdische und sehr wohlhabende Familien waren ausgeschlossen.

Das Familienunterstützungsgesetz von 1936 sicherte besonders Ehefrauen und Kindern eingezogener Männer finanzielle Hilfe für den notwendigen Lebensbedarf. Sie sollte die Weiterführung des Haushalts auf dem bisherigen Lebensniveau ermöglichen und galt ausdrücklich nicht als öffentliche Fürsorge. Nach Kriegsbeginn sollten Familienunterstützung, Kriegsrenten, Konsumgüterversorgung und der Ausgleich des Verdienstausfalls zugleich die Loyalität der Bevölkerung sichern und einen Zusammenbruch der „Heimatfront“ wie am Ende des Ersten Weltkriegs verhindern.

Diskriminierender Schuldnerschutz

Zu Beginn der NS-Herrschaft erließ das Kabinett Hitler Regelungen für Menschen, die infolge der Weltwirtschaftskrise ihre Schulden nicht mehr bezahlen konnten. Pfändungen und Zwangsversteigerungen wurden ausgesetzt; Mietschuldner durften vorübergehend nicht zwangsgeräumt werden.

Dieser Schutz wurde jedoch rassistisch angewandt. Das Gesetz zur Verhütung des Missbrauchs von Vollstreckungsmöglichkeiten vom 13. Dezember 1934 gab Gerichtsvollziehern großen Ermessensspielraum. Als „böswillige Schuldner“ bezeichnete Juden sollten ausdrücklich nicht geschützt, sondern „mit aller Schärfe“ getroffen werden. Über die Rechtsfigur des „Schutzunwürdigen“ konnten jüdische Gläubiger am Zugriff auf zahlungsunwillige Schuldner gehindert und jüdische Schuldner in Krisen der Zwangsvollstreckung ausgesetzt werden. Der Schuldnerschutz wurde so zu einem Mittel wirtschaftlicher Verfolgung, Enteignung und Verdrängung.

Versorgung und Kriegswirtschaft

Am 27. August 1939, vier Tage vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, führte Walther Funk Lebensmittelmarken und Bezugsscheine für Seife, Textilien, Hausbrandkohle, Schuhe und weitere Konsumartikel ein. Die Rationierung sollte Verteilungsgerechtigkeit zeigen; Schwer- und Schwerstarbeiter erhielten Zusatzrationen. Erst im Winter 1944/45 sanken die statistischen Nahrungsmittelrationen unter das Erhaltungsminimum von 1.800 Kalorien täglich. Als Ersatz wurden unter anderem Rapsprodukte, Kastanien, Eicheln, Runkelrüben, Klee und Luzerne vorgeschlagen; zur Eiweißversorgung sollten verfügbare Tiere geschlachtet und Fische, Frösche sowie Schnecken gesammelt werden.

Bis dahin war die Versorgung der anerkannten „Volksgenossen“ besser als im Ersten Weltkrieg. Hunger und Mangel wurden jedoch gezielt auf ausgegrenzte Gruppen abgewälzt: Gefängnis- und KZ-Häftlinge, Juden, Patienten psychiatrischer Einrichtungen, ausländische Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene sowie die Bevölkerung abhängiger und eroberter Gebiete.

Anders als im Ersten Weltkrieg erfolgte bis zur Niederlage von Stalingrad keine vollständige Mobilmachung und Umstellung auf Kriegswirtschaft. Die Führung setzte zunächst auf kurze „Blitzkriege“ und verzichtete auf eine umfassende Tiefenrüstung. In zivilen Bereichen wurde lange weiterproduziert. Dies war auch möglich, weil die militärischen Eroberungen den Zugriff auf Lebensmittel und Arbeitskräfte besetzter Länder eröffneten.

Seit 1943 verteilte der Staat wegen der alliierten Luftangriffe Wohnraum an sogenannte Luftkriegsbetroffene. Gegen Kriegsende brachen Industrie und Versorgung infolge zerstörter Eisenbahnen und Industrieanlagen sowie fehlender Rohstoffe zusammen. Lebensmittel wurden knapp, und der Schwarzmarkt gewann stark an Bedeutung.

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