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Geschichte der Juden in Deutschland

Die Geschichte der Juden in Deutschland ist die einer seit mehr als 1700 Jahren im deutschen Sprachraum – wie in ganz Mitteleuropa – lebenden ethnischen und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Anfänge
  2. 2. Mittelalter zwischen Blüte und Verfolgung
  3. 3. Frühe Neuzeit, Aufklärung und Emanzipation
  4. 4. Kaiserreich, Weimarer Republik und Holocaust
  5. 5. Jüdisches Leben im geteilten Deutschland
  6. 6. Seit 1990: Wachstum, Vielfalt und neue Gefährdungen

Überblick und Anfänge

Die Geschichte der Juden in Deutschland umfasst mehr als 1700 Jahre. Sie ist geprägt von kultureller Entfaltung und zeitweiliger Toleranz, zugleich aber von rechtlicher Benachteiligung, Vertreibungen, antijudaistischer Verfolgung und antisemitischer Gewalt. Diese Entwicklung mündete im 20. Jahrhundert in den Holocaust. Das deutsche Judentum beeinflusste sowohl die deutsche Kultur als auch die gesamte jüdische Welt. Die Bezeichnung „Aschkenas“ für den deutschen Sprachraum und später für das aschkenasische Judentum entwickelte sich im Rheinland.

Der früheste sichere Beleg für eine jüdische Gemeinde im Gebiet des heutigen Deutschlands ist ein Dekret Kaiser Konstantins aus dem Jahr 321. Es erlaubte beziehungsweise verlangte, Juden in den Kölner Stadtrat, die curia, zu berufen. Im Römischen Reich war das Judentum als religio licita, also erlaubte Religion, anerkannt. Juden waren vom Kaiserkult und von Opfern an die Staatsgötter befreit, doch gerade diese Pflichten waren normalerweise Voraussetzung für öffentliche Ämter. Ob jüdische Siedlungen in Köln, Trier, Mainz, Worms und Speyer nach dem Ende der Römerherrschaft ohne Unterbrechung fortbestanden, ist ungewiss. Eine kontinuierliche Besiedlung rechts des Rheins und nördlich der Donau begann wahrscheinlich erst in ottonischer Zeit.

Die erste Bauphase der Kölner Mikwe, eines jüdischen Ritualbads, stammt aus dem 8. Jahrhundert. Der erste namentlich bekannte Jude war der Großkaufmann Isaak. Karl der Große sandte ihn 797 bis 802 zum Kalifen Hārūn ar-Raschīd nach Bagdad; Isaak brachte den Elefanten Abul Abbas mit. Um 825 gewährte Ludwig der Fromme Juden Privilegien und regelte unter anderem ihre Beteiligung am Sklavenhandel zwischen Böhmen und Spanien.

Mittelalter zwischen Blüte und Verfolgung

Im 10. und 11. Jahrhundert stieg die jüdische Bevölkerung von ungefähr 5.000 auf etwa 20.000 Menschen. Kaufleute aus Italien und Südfrankreich ließen sich besonders in den rheinischen Städten nieder. In den SchUM-Städten Speyer, Worms und Mainz sowie in Regensburg entstanden bedeutende Zentren jüdischer Gelehrsamkeit. Raschi (1040–1105) studierte in Mainz und Worms. Synagogen sind für Köln 1012, Worms 1034 und Trier 1066 belegt; hinzu kamen Lehrhäuser, Mikwen und Friedhöfe. Der Heilige Sand in Worms ist der älteste am ursprünglichen Ort erhaltene jüdische Friedhof. Gemeinden organisierten sich als Kehillah, eine Selbstverwaltung für Kultus, Schule, Steuern und innerjüdische Angelegenheiten.

Herrscher gewährten Schutzbriefe, weil sie die wirtschaftliche Bedeutung jüdischer Kaufleute nutzen wollten. Diese Rechte waren jedoch von Zahlungen abhängig und konnten entzogen werden. Da Christen keine Zinsen nehmen sollten und Juden von christlichen Zünften ausgeschlossen waren, arbeiteten Juden zunehmend im Kreditgeschäft. Daneben gab es jüdische Ärzte, Techniker, Handwerker und Ackerbürger.

Mit dem Ersten Kreuzzug begannen 1096 schwere Pogrome, besonders im Rheinland. Viele Verfolgte wählten den Tod, statt sich zwangsweise taufen zu lassen. 1103 wurde Juden das Waffentragen untersagt. 1236 definierte die Kammerknechtschaft sie als unfreie „Kammerknechte“ Kaiser Friedrichs II. Sie erhielten dadurch Schutz für Leben und Eigentum sowie eine autonome innerjüdische Gerichtsbarkeit, verloren aber persönliche Freiheit und mussten Sondersteuern zahlen. Das 4. Laterankonzil von 1215 verlangte eine Kennzeichnung von Juden, die sich vor allem im 14. und 15. Jahrhundert durchsetzte.

Ritualmord- und Hostienfrevellegenden lieferten Vorwände für Gewalt. 1298 zerstörte Rintfleisch mehr als 140 Gemeinden; die Armlederbanden töteten 1336 bis 1339 etwa 5.000 Juden. Während der Pest ab 1348 wurden Juden fälschlich der Brunnenvergiftung beschuldigt. In 85 von 350 Städten mit jüdischen Einwohnern kam es zu Morden, fast überall zu Vertreibungen. Danach wurden Juden häufig nur noch durch befristete Einzelprivilegien aufgenommen und zusätzlich besteuert. Viele wanderten nach Polen-Litauen aus; dort entwickelte sich das Jiddische aus mittelhochdeutschen, hebräischen und slawischen Bestandteilen.

Weitere Vertreibungen trafen unter anderem Trier 1419, Köln 1424, München und Oberbayern 1442, Mainz 1473, Nürnberg und Ulm 1499 sowie Regensburg 1519. Beim Berliner Hostienschänderprozess wurden am 19. Juli 1510 insgesamt 38 Juden verbrannt und zwei getaufte Juden enthauptet; weitere 60 mussten Brandenburg verlassen. Um 1520 waren Juden weitgehend aus den großen Städten verdrängt. Die territoriale Zersplitterung des Reiches bot jedoch gelegentlich Zuflucht bei benachbarten Herrschern.

Frühe Neuzeit, Aufklärung und Emanzipation

1544 erneuerte Kaiser Karl V. mit dem „Großen Speyrer Judenprivileg“ den Schutz der Juden. Synagogen und Schulen sollten nicht geschlossen, Juden nicht eigenmächtig vertrieben und falsche Beschuldigungen wegen angeblichen Gebrauchs von Christenblut nicht ohne Beweise verfolgt werden. Juden durften im Reich Geschäfte betreiben und sollten Geleit erhalten. Verstöße waren mit 50 Mark lötigen Goldes zu bestrafen.

Um 1600 lebten im deutschen Raum etwa 8.000 bis 10.000 Juden, davon gut 3.000 in Frankfurt am Main. Landesjudenschaften regelten Steuern, Gerichtsbarkeit und andere gemeinsame Angelegenheiten. In Hamburg siedelten sich ab etwa 1600 portugiesische Sephardim an. Nach dem Dreißigjährigen Krieg verbesserte sich die Lage teilweise, blieb jedoch von landesherrlichen Judenordnungen abhängig. Brandenburg nahm 1671 zunächst 50 Familien als Schutzjuden auf. Vorschriften begrenzten später die Zahl der Kinder, die sich niederlassen durften. Im Alten Reich lebten um 1700 etwa 25.000, Mitte des 18. Jahrhunderts 60.000 bis 70.000 Juden.

Die Aufklärung stellte die Frage nach Integration und Gleichberechtigung neu. Moses Mendelssohn beteiligte sich am deutschen Geistesleben. Christian Wilhelm Dohm forderte 1781 die „bürgerliche Verbesserung der Juden“. Kaiser Joseph II. erließ 1782 ein Toleranzpatent mit weitreichenden Erleichterungen, verband es aber mit einer erzieherischen, weiterhin antijüdisch geprägten Absicht.

Die Französische Revolution gewährte Juden 1791 in Frankreich die Emanzipation, also rechtliche Gleichstellung. Napoleon übertrug dieses Prinzip teilweise auf besetzte und abhängige deutsche Gebiete, schränkte es aber 1808 durch das „schändliche Dekret“ wieder ein. Das preußische Judenedikt von 1812 machte die in Preußen lebenden Juden zu Staatsbürgern, galt jedoch nicht überall und enthielt Einschränkungen. Nach dem Wiener Kongress wurden viele Fortschritte zurückgenommen. Die Hep-Hep-Krawalle von August bis Oktober 1819 brachten in etwa 80 Orten schwere Gewalt, Verletzte und Zerstörungen.

Die Emanzipation verlief in den Einzelstaaten unterschiedlich. Baden erreichte 1849 die staatsbürgerliche und 1862 weitgehende kommunale Gleichstellung. In Bayern begrenzte der Matrikelparagraf von 1813 beziehungsweise 1816 Niederlassung und Familiengründung; er wurde 1861 aufgehoben. Hannover gewährte 1842 das Bürgerrecht, Württemberg erkannte 1861 die bürgerlichen Rechte an. In Mecklenburg erfolgte die Gleichstellung 1868. Das norddeutsche Gesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen von 1869 wurde zur Grundlage der Reichsverfassung von 1871.

Im frühen 19. Jahrhundert entstand das Reformjudentum. Es führte unter anderem deutschsprachige Predigten, deutsche Gebete und Gesänge, eine Synagogenordnung, ein Glaubensgelöbnis für Kinder und Musikinstrumente im Gottesdienst ein. Juden beteiligten sich an der Revolution von 1848 und dienten seit Beginn der bürgerlichen Gleichstellung in den Armeen der deutschen Staaten, etwa in den Kriegen von 1864, 1866 und 1870/71.

Kaiserreich, Weimarer Republik und Holocaust

Die Reichsverfassung von 1871 machte deutsche Juden formal zu gleichberechtigten Bürgern, beseitigte aber den gesellschaftlichen Antisemitismus nicht. Jüdische Schüler und Studierende erreichten überdurchschnittlich häufig höhere Bildungsabschlüsse; freie Berufe, Wissenschaft, Kunst, Handel und Industrie wurden wichtige Tätigkeitsfelder. Armee und Justizämter blieben dagegen vielfach verschlossen. Gemeinden bauten zahlreiche Synagogen. Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens vertrat seit 1893 eine starke Eingliederung in die deutsche Gesellschaft; daneben gewann der Zionismus nach Theodor Herzl an Bedeutung.

Christlicher Antijudaismus verband sich zunehmend mit rassistischem Antisemitismus und politischen Parteien. Im Ersten Weltkrieg dienten rund 100.000 Juden im deutschen Heer; ungefähr 12.000 fielen und etwa 1.500 erhielten das Eiserne Kreuz erster Klasse. Trotzdem sollte die unvollständige „Judenzählung“ von 1916 Juden als angebliche „Drückeberger“ darstellen. Nach 1918 verbreiteten Gegner der Republik die „Dolchstoßlegende“ und bezeichneten die Demokratie als „Judenrepublik“, obwohl von etwa 200 Reichsministern nur fünf jüdisch waren. Außenminister Walther Rathenau wurde 1922 ermordet.

Die Weimarer Republik öffnete grundsätzlich alle Schulen und Laufbahnen. Berlin, wo ein Drittel der deutschen Juden lebte, wurde zum wichtigsten Zentrum. Dennoch sank ihre Zahl von 615.000 im Jahr 1910 über 560.000 im Jahr 1925 auf etwa 500.000 im Jahr 1933.

Mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann die staatlich organisierte Verfolgung. Etwa 2.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen dienten der Entrechtung, Enteignung, Vertreibung und schließlich Vernichtung. Auf den Judenboykott und das Berufsbeamtengesetz von 1933 folgten 1935 die Nürnberger Gesetze, die Juden ihrer Bürgerrechte beraubten. Seit 1938 mussten viele jüdische Frauen den zusätzlichen Vornamen Sara, Männer den Namen Israel führen. In der Reichspogromnacht im November 1938 wurden Synagogen und Geschäfte zerstört und Juden vollständig aus dem Wirtschaftsleben gedrängt.

1933 lebten etwa 500.000 Juden in Deutschland, rund 0,77 Prozent der Bevölkerung. Zehntausende flohen jährlich; allein 1939 waren es 78.000. Das endgültige Ausreiseverbot trat am 23. Oktober 1941 in Kraft. Der „Judenstempel“ in Pässen erleichterte anderen Staaten die Zurückweisung von Flüchtlingen. Mit dem Überfall auf Polen im September 1939 begannen Massaker, Ghettoisierung, Deportationen, Zwangsarbeit und die systematische Ermordung in Konzentrations- und Vernichtungslagern. Der Holocaust endete erst mit dem Sieg der Alliierten und der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945.

Jüdisches Leben im geteilten Deutschland

Ungefähr 15.000 deutsche Juden hatten Konzentrationslager, Untergrund oder eine Ehe mit Nichtjuden überlebt. Zusätzlich hielten sich nach Kriegsende mehr als 200.000 meist osteuropäische jüdische Displaced Persons, also entwurzelte Menschen, zwei bis drei Jahre in Deutschland auf. Viele lebten unter Bewachung in Lagern der amerikanischen Besatzungszone. Nach der Gründung Israels im Mai 1948 wanderten die meisten aus; im September 1948 waren noch 30.000, später etwa 10.000 bis 15.000 übrig. Bis 1989 lebten in Westdeutschland nicht mehr als 30.000 Juden.

1950 entstand der Zentralrat der Juden in Deutschland als Dachorganisation. Die westdeutschen Nachkriegsgemeinden verstanden sich anfangs als vorläufig und sprachen vom Leben „auf gepackten Koffern“. Wichtige Entwicklungen waren Wiedergutmachungsleistungen, die Auschwitzprozesse 1963 bis 1966, die Aufhebung der Verjährung für NS-Verbrechen, der Ausbau des christlich-jüdischen Dialogs und eine intensivere Erinnerungskultur. Richard von Weizsäcker bezeichnete das Kriegsende 1985 als Befreiung vom Nationalsozialismus.

Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes von 1949 ermöglicht früheren deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie ihren Abkömmlingen die Wiedereinbürgerung. Seit dem 20. August 2021 erweitert § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Anspruch auf weitere durch NS-Verfolgung Betroffene und ihre Abkömmlinge.

In der DDR lebten nur wenige Juden. Ab 1948 wurden manche als angebliche „zionistische Agenten“ oder „Wurzellose Kosmopoliten“ verfolgt. Nach Stalins Tod 1953 endeten diese Repressionen weitgehend. Bis 1961 sank die Zahl der registrierten Gemeindemitglieder auf etwa 1.500, gegen Ende des Kalten Krieges lebten ungefähr 400 Juden in der DDR. Der Staat lehnte Entschädigungen ab, weil er sich nicht als Nachfolger des Deutschen Reiches betrachtete, und vertrat eine gegen Israel gerichtete Politik. Erst im April 1990 bekannte sich die frei gewählte Volkskammer zur Mitverantwortung für Demütigung, Vertreibung und Ermordung der Juden.

Seit 1990: Wachstum, Vielfalt und neue Gefährdungen

Seit 1990 veränderte die Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion das jüdische Leben grundlegend. Von 1991 bis zur Verschärfung der Aufnahmebedingungen 2004 kamen rund 220.000 Juden aus der GUS mit Angehörigen interkonfessioneller Familien. Die Mitgliederzahl jüdischer Gemeinden stieg von 29.089 im Jahr 1990 auf den Höchststand von 107.794 im Jahr 2006. Danach sank sie auf 93.695 im Jahr 2020. In den 2010er Jahren zogen zudem verstärkt jüngere Israelis nach Deutschland, besonders nach Berlin.

Im Zentralrat der Juden waren 2020 insgesamt 104 Gemeinden in 23 Landesverbänden mit etwa 95.000 Mitgliedern zusammengeschlossen. Dies entsprach 95 Prozent der organisierten Juden. Die Gesamtzahl der Menschen jüdischer Familienherkunft wurde 2019 auf etwa 225.000 geschätzt. Große Gemeinden bestehen in Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Einheitsgemeinden vereinen unterschiedliche religiöse Richtungen; daneben bestehen liberale Gemeinden und Kulturvereine. Der religiöse Pluralismus nahm zu. 2006 wurden erstmals nach 1945 in Deutschland ausgebildete Rabbiner ordiniert, 2010 folgte die erste Rabbinerin.

Wer als Jude gilt, wird unterschiedlich bestimmt. Nach der Halacha, dem jüdischen Religionsrecht, ist jüdisch, wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde oder nach jüdischem Recht übergetreten ist. Menschen mit jüdischem Vater und nichtjüdischer Mutter gelten orthodoxen Rabbinern daher nicht als Juden. In der Sowjetunion konnte dagegen die Nationalität „Jude“ über den Vater eingetragen werden. Eine Befragung von 2013 unter mehr als 300 Menschen jüdischer Herkunft im Alter von 20 bis 40 Jahren zeigte die Vielfalt jüdischer Identität: 51 Prozent verstanden Judentum als ethnische Zugehörigkeit, 23,9 Prozent als kulturelle Gemeinschaft und 13,1 Prozent als Religionsgemeinschaft. 2022 konvertierten in Deutschland 66 Personen zum Judentum.

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen waren auch jüdische Gemeinschaften in Deutschland stark betroffen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus registrierte 2023 doppelt so viele antisemitische Vorfälle wie 2022; der Großteil ereignete sich nach dem 7. Oktober. Viele Juden in Deutschland bewerten den Angriff als historische Zäsur. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass rassistischer Antisemitismus und antisemitische Gewalt in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert fortbestanden.

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