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Sklaverei in Deutschland
Unter Sklaverei in Deutschland werden verschiedene Phänomene der Verschleppung und Versklavung von Menschen auf deutschem Boden zu unterschiedlichen Zeiten …
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Begriff und Bedeutung
Unter „Sklaverei in Deutschland“ werden verschiedene Formen der Verschleppung und Versklavung von Menschen auf deutschem Boden zu unterschiedlichen Zeiten zusammengefasst. Lange wurde ihre Existenz bestritten, weil es in Deutschland zu keiner Zeit ein ausdrücklich positives Sklavenrecht gab. Heute wird jedoch anerkannt, dass es sowohl Sklavenhaltung auf deutschem Boden als auch Formen persönlicher Unfreiheit gab. Besonders die im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit verbreitete Leibeigenschaft wird von mehreren Wissenschaftlern als Form der Sklaverei eingeordnet.
Als Kernmerkmal der Sklaverei gilt, dass Menschen wie veräußerbarer Besitz behandelt, also verkauft oder verschenkt werden können. Die Einordnung bestimmter Formen bleibt umstritten. Das betrifft vor allem die NS-Zwangsarbeit. Moderne Formen von Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und Schuldknechtschaft werden heute als Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach §§ 232 ff. StGB verfolgt und zählen zu den grenzüberschreitenden Erscheinungsformen organisierter Kriminalität.
Sklaverei und Leibeigenschaft im Mittelalter
Bereits im 9. Jahrhundert ist ein reger Handel mit slawischen Kriegsgefangenen belegt. Sie wurden an Sklavenhändler im Kalifat von Córdoba verkauft. Nach Charles Verlinden lag dieser Handel häufig in der Hand jüdischer Kaufleute, denen Ludwig der Fromme (813–840) das Recht auf inländischen Sklavenhandel im Frankenreich eingeräumt habe. Michael Toch widerspricht dieser Darstellung: Bis zum 10. Jahrhundert habe es in Deutschland keinen professionellen Sklavenhandel gegeben, sondern höchstens den Erwerb meist slawischer Sklaven als Dienstboten für den Hausgebrauch. Die These einer jüdischen Vorherrschaft im Sklavenhandel beruhe nach Toch unter anderem auf antijüdischer Polemik und der Verwechslung von Sklavenbesitz und Sklavenhandel.
Während der Slawenfeldzüge Heinrichs I. 928/929 wurden besiegte Männer getötet sowie Frauen und Kinder versklavt. Sklaven aus dem Osten Deutschlands gelangten über Venedig oder über Koblenz und Verdun, teilweise weiter über Frankreich nach Arles, in den muslimischen Kulturraum. Im Zusammenhang mit der deutschen Ostsiedlung kam es im Hochmittelalter zu Sklavenjagden gegen heidnische Balten und Slawen. Zentren des Handels waren Regensburg und Prag. Mit der Christianisierung der slawischen und baltischen Gebiete endete der große Menschenfernhandel in Mitteleuropa weitgehend.
Die Christianisierung Europas trug zum Rückgang der Sklaverei bei, weil Christen andere Christen nicht als Sklaven verkaufen oder erwerben durften. Papst Eugen IV. verurteilte Sklavenjagden 1434 mit der Bulle Creator Omnium und 1435 mit Sicut dudum. Der um 1230 entstandene Sachsenspiegel verwirft Sklaverei und Leibeigenschaft mit der Begründung, Unfreiheit sei ein durch Gewohnheit als Recht behandeltes Unrecht und der Mensch als Ebenbild Gottes gehöre nur Gott.
Leibeigenschaft bestand in Deutschland bis zur Bauernbefreiung des 18. und 19. Jahrhunderts. Sie wird häufig von der Sklaverei unterschieden, von Renate Blickle aber als „Grauzone zwischen Sklaverei und Freiheit“ bezeichnet. Leibeigene waren persönlich vom Leibherrn abhängig, während Hörige dinglich vom Grundherrn abhängig waren; die Begriffe wurden jedoch nicht immer klar getrennt. Leibeigene mussten Zwangsarbeit leisten, Abgaben zahlen und durften Beruf, Ehe und Wohnort nicht frei wählen. Sie waren an die Scholle gebunden. Leibeigenschaft entstand durch Geburt oder Einheirat; nach dem Prinzip der „ärgeren Hand“ war auch das Kind eines Leibeigenen und eines Freien leibeigen. Michael Zeuske sieht keinen Unterschied zwischen Leibeigenschaft und Sklaverei.
Deutsche Beteiligung am transatlantischen Sklavenhandel
Deutsche Händler waren seit der Frühzeit des atlantischen Sklavenhandels als Käufer und Verkäufer beteiligt. Diese Beteiligung blieb oft unsichtbar, weil die Schiffe nicht unter deutscher Flagge fuhren. Die Welser verpflichteten sich 1528, 4000 afrikanische Sklaven nach Hispaniola zu liefern, und führten bis 1536 insgesamt 45 Sklaventransporte durch. Auch die Fugger und die Ehinger waren in den Sklavenhandel involviert.
1682 gründete Kurfürst Friedrich Wilhelm in Berlin eine Handelsgesellschaft, die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie. Sie besaß eine Niederlassung im heutigen Ghana und auf der Insel St. Thomas. Schätzungen zufolge verkaufte sie bis zu 17.000 Afrikaner auf den karibischen Inseln in die Sklaverei. Deutsche Kaufleute ließen außerdem Sklaven auf ausländischen Plantagen arbeiten und hielten Haussklaven im europäischen Ausland. Von 1660 bis 1830 lebten in Cádiz, Bordeaux und London etwa tausend deutsche Großhändler, die direkt oder indirekt in die Plantagenwirtschaft eingebunden waren. Der Hamburger Großkaufmann Carl von Schimmelmann wurde unter anderem durch den Sklavenhandel zu einer der reichsten Personen Europas.
Nach dem 1815 vom Wiener Kongress beschlossenen, von Großbritannien durchgesetzten Verbot des Sklavenhandels brachte die Royal Navy in den 1820er und 1830er Jahren wiederholt hamburgische Segler auf, die illegal Sklaven nach Brasilien transportieren wollten. Hamburg trat erst 1837 dem Vertrag zur Abschaffung der Sklaverei bei.
Sklavenhaltung im Heiligen Römischen Reich und in Preußen
Im Heiligen Römischen Reich wurden auswärtige Menschen auf deutschem Boden als Eigentum Deutscher behandelt, verkauft oder verschenkt. Diese Praxis war nicht nur auf Hafenstädte und Fürstenhöfe beschränkt, sondern offenbar in ganz Deutschland verbreitet. Verkaufspreise konnten bis zu dreimal so hoch sein wie bei einem Weiterverkauf in den Kolonien. Die Gewohnheit, Leibeigene auch ohne Grund und Boden zu veräußern, sowie die Erfahrung deutscher Händler mit gesetzlich erlaubter Sklaverei im Ausland dürften die Akzeptanz der Sklavenhaltung begünstigt haben. Michael Zeuske bezeichnet die nicht institutionelle Verschleppung einzelner Menschen durch Seeleute oder Reeder als „Kapitänshandel“.
Zu den bekannten Haltern gehörte Friedrich Wilhelm I., der aus England „Mohrenknaben“ für seinen Hof bestellte. Carl von Schimmelmann kaufte auf den Antillen einen „Negerknaben“ für die Herzogin von Mecklenburg und ließ ihn nach Lübeck bringen. Häufig wurden Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren auf afrikanischen Sklavenmärkten verkauft und als Geschenke nach Deutschland gebracht. Ignatius Fortuna, der später als Kammermohr der Fürstäbtissin im Reichsstift Essen diente, ist ein bekanntes Beispiel. Der Gerichtsprozess von 1790 gegen Franz Wilhelm Yonga belegt ausdrücklich einen Sklavenhandel im damaligen deutschen Reich: Ein Kaufvertrag nannte ihn „Neger-Sklave“ und bestätigte die Eigentumsübertragung von Franz Christian zu Borries auf Graf Leopold zur Lippe.
Daneben gab es die Auffassung, Sklaverei sei mit dem Christentum unvereinbar. 1684 floh ein aus Nordafrika oder dem Osmanischen Reich stammender, „Rudolf“ genannter Mann auf einer Ostermesse in eine Kirche, nachdem er von einem Juden an einen anderen verkauft worden war. Herzog Rudolf August von Braunschweig kaufte ihn, ließ ihn taufen und nahm ihn als „Rudolf August Mohr“ in seine Dienste. Ab 1783 lebten 28 afrikanischstämmige Menschen als freie Untertanen im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel.
Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten hob 1794 die Sklaverei grundsätzlich auf. Ausländer, die sich nur vorübergehend in Preußen aufhielten, durften mitgebrachte Sklaven zunächst behalten. Bei dauerhafter Ansiedlung erlosch das Eigentumsrecht; Gleiches galt für preußische Staatsbürger, die im Ausland Sklaven erworben und nach Preußen gebracht hatten. Der Afrobrasilianer Marcellino klagte 1854 in Berlin gegen den Arzt Ritter, der ihn 1852 in Rio de Janeiro gekauft und nach Deutschland gebracht hatte. Seine Klage wurde in zweiter Instanz abgewiesen, weil sein Eigentümer Brasilianer und damit Ausländer war. Marcellino blieb dennoch in Preußen und wurde bald frei. 1857 änderte der Preußische Landtag die Regelung: „Sklaven werden von dem Augenblicke an, wo sie Preußisches Gebiet betreten, frei.“
Kolonialherrschaft und NS-Zwangsarbeit
Das Gesetz zum Verbot des Sklavenhandels von 1895 ist bis heute in Kraft. Im deutschen Kolonialreich war der Kampf gegen die Sklaverei zwar ein zentrales Argument für den Kolonialerwerb, doch verschwand die Sklaverei in den Kolonien nicht vollständig. Deutsche Kolonialherren bezeichneten eigene Haussklaven mit Tarnbegriffen wie „Hörige“ und verharmlosten die fortbestehende Sklaverei als „lokale Tradition“. Besonders in Deutsch-Ostafrika hätte eine vollständige Abschaffung nach Ansicht der Kolonialbehörden die lokale Wirtschaft gefährdet; dort war ein Zehntel der Bevölkerung Sklaven, und viele blieben es. Stattdessen führten die Behörden andere Formen von Zwangsarbeit und persönlicher Unfreiheit ein. Mit lokalen Sklavenhändlern wie Tippu Tip auf Sansibar unterhielt die deutsche Kolonialverwaltung freundschaftliche Beziehungen. Nach Aussage von Paul Kayser hatte Deutschland dem Königreich Dahomey Waffen geliefert und dafür Sklaven erhalten, die in Kamerun eingesetzt wurden.
Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher der NS-Zeit war die Versklavung von Menschen ein zentraler Vorwurf. Fritz Sauckel und Albert Speer wurden unter anderem deswegen verurteilt. Hans Frank erklärte bereits 1939, Menschen aus Polen grundsätzlich als Sklaven einsetzen zu wollen. Ende 1940 waren 1,5 Millionen Kriegsgefangene aus Polen, Frankreich, England und den Niederlanden zur Zwangsarbeit eingesetzt. Im Herbst 1944 arbeiteten mindestens acht Millionen Menschen als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene zwangsweise in Deutschland; 2,8 Millionen davon waren Bürger der Sowjetunion.
Ob NS-Zwangsarbeit als Sklaverei bezeichnet werden kann, ist umstritten. In den Entschädigungsprozessen der 1990er wurde der Begriff „Sklaven“ speziell für KZ-Häftlinge verwendet, die Arbeit leisten mussten. Wolfgang Sofsky lehnt die Bezeichnung ab, weil Sklaven in den amerikanischen Südstaaten Privateigentum gewesen seien, einen ökonomischen Wert für ihre Besitzer dargestellt hätten und ihre Ausbeutung im Vordergrund gestanden habe, während es in den Konzentrationslagern letztlich um Vernichtung durch Terror ging. Marc Buggeln hält diesen Vergleich für zu eng und plädiert für globalgeschichtliche Vergleiche. Seiner Ansicht nach spricht vieles dafür, KZ-Zwangsarbeit als eine Form der Sklaverei zu bezeichnen.
Moderne Formen der Sklaverei
In Deutschland gibt es heute kein rechtlich anerkanntes Eigentumsverhältnis zwischen Menschen. Dennoch leben Menschen in Ausbeutungssituationen, die sie wegen Bedrohung, Gewalt, anderer Formen von Zwang, Täuschung oder Machtmissbrauch nicht verlassen können und die deshalb mit Sklaverei vergleichbar sind.
Der Global Slavery Index schätzte die Zahl der Menschen in solchen Verhältnissen 2016 auf 167.000 und 2023 auf 47.000. Die Polizei identifizierte 536 Opfer von Menschenhandel, darunter 96 Minderjährige. Die meisten Fälle betrafen die Ausbeutung durch erzwungene sexuelle Dienstleistungen. Bedeutend war außerdem Arbeitsausbeutung, besonders in der Baubranche, im Gastgewerbe und in privaten Haushalten. Auch Zwangsehen werden als moderne Form der Sklaverei eingeordnet. Gesicherte Zahlen fehlen; geschätzt werden mindestens 50 bis 60 Fälle pro Jahr in Deutschland.
Nach Dietmar Roller von der International Justice Mission Deutschland kann das Verhalten von Menschen in Deutschland sklavereiähnliche Zustände in anderen Ländern aufrechterhalten. Dazu gehören ein Konsumverhalten, das die Ausbeutung von Nahrungsmittelproduzenten in Zwangsarbeit duldet oder voraussetzt, sowie gezielte sexuelle Ausbeutung über das Internet.