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Sizilische Goldene Bulle
Die Sizilische Goldene Bulle, die in Wirklichkeit aus drei Urkunden besteht, zählt zu den bekanntesten und bedeutendsten Dokumenten der böhmischen Geschichte.
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Kern und Regelungsbereich
Die Sizilische Goldene Bulle (lateinisch Bulla Aurea Siciliæ, tschechisch Zlatá bula sicilská) ist ein Privileg, das der sizilische König und künftige Kaiser Friedrich II. am 26. September 1212 in Basel erteilte. Es bestätigt dem böhmischen König Ottokar I. Přemysl und dessen Nachfolgern die Königswürde und regelt Rechte sowie Pflichten der böhmischen Könige innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Tatsächlich besteht die Sizilische Goldene Bulle aus drei Urkunden. Die erste, bekannteste und wichtigste Urkunde betrifft vor allem die Stellung Böhmens und seines Königs; die zweite verleiht Reichsgüter und Lehen, die dritte richtet sich an den mährischen Markgrafen Vladislav Heinrich. Das Dokument gilt als wichtige Gründungsurkunde des Königreichs Böhmen, auch wenn seine staatsbildende Bedeutung heute vorsichtiger beurteilt wird als im 19. und frühen 20. Jahrhundert.
Vorgeschichte und Ausstellung
Schon Herzog Vratislav II. erhielt 1085 und Herzog Vladislav II. 1158 vom Kaiser die Königswürde. Diese Titel waren jedoch persönlich verliehen und nicht erblich; ihre Nachfolger regierten deshalb wieder als Herzöge.
Ottokar I. Přemysl erreichte erstmals einen erblichen Königstitel und erhob Böhmen damit zum Königreich. Nach dem Tod Kaiser Heinrichs VI. nutzte er den Konflikt zwischen dem Welfen Otto IV. von Braunschweig und dem Staufer Philipp von Schwaben um die Kaiserkrone. Für seine Unterstützung erhielt er 1198 von Philipp den erblichen Königstitel und wurde in Boppard zum böhmischen König gekrönt. 1203 unterstützte Ottokar dann Otto IV., der das Privileg bestätigte; am 24. August 1203 wurde Ottokar im Heerlager vor Merseburg durch Kardinal Guido von Praeneste erneut gekrönt. Papst Innozenz III. erkannte die erbliche böhmische Königskrone 1204 an.
Nachdem Otto IV. 1210 exkommuniziert worden war, unterstützten Ottokar und sein Bruder Vladislav Heinrich wieder die Staufer. Bei der Wahl am 18. November 1211 in Nürnberg stimmte Ottokar für Friedrich II., damals König von Sizilien. Friedrich nahm die Wahl an, zog nach Deutschland und stellte nach der Alpenüberquerung am 26. September 1212 in Basel drei Privilegien für Ottokar und Vladislav Heinrich aus.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die beiden Empfänger persönlich in Basel waren. Die Urkunden entstanden vermutlich dennoch unter ihrer Mitwirkung. Möglicherweise hatte Ottokar einem Legaten in Nürnberg eine Liste böhmischer Forderungen mitgegeben, die dem Schreiber Notar Henricus de Parisius als Grundlage diente.
Rechte des böhmischen Königs
Die erste Bulle bestätigt Ottokar I. Přemysl und seinen künftigen Nachfolgern die Königswürde, die ihm bereits sein Oheim König Philipp von Schwaben 1198 verliehen hatte. Als Begründung nennt Friedrich II. Ottokars Unterstützung und dessen Stimme bei der Wahl zum römischen Kaiser.
Friedrich II. und seine Nachfolger sollen alle vom böhmischen Adel gewählten Könige bestätigen. Damit wird dem böhmischen Adel das Recht zugesichert, den König selbst zu wählen; dem Kaiser bleibt die Bestätigung des in Böhmen gewählten Königs. Außerdem werden die territoriale Ausdehnung und die Grenzen des böhmischen Staates garantiert, ohne die Grenzen genauer festzulegen.
Der böhmische König erhält das Recht der Investitur, also der Einsetzung, neuer Bischöfe im eigenen Land. Dieses Recht hatte zuvor der Kaiser. Zu Hoftagen muss der böhmische König nur erscheinen, wenn sie nahe der Landesgrenzen stattfinden, nämlich in Bamberg, Nürnberg oder Merseburg. Nimmt der polnische Herzog eine Einladung an, soll ihm der böhmische König Geleit geben.
Bei einer Kaiserkrönung in Rom muss der böhmische König ein Gefolge von 300 Berittenen stellen oder ersatzweise 300 Mark Silber zahlen.
Zweite und dritte Urkunde
Die zweite Bulle verleiht und bestätigt Ottokar I. Přemysl kleinere Reichsgüter und Lehen nahe den Landesgrenzen, in der Oberpfalz, im Vogtland und im Pleißenland.
Die dritte Bulle ist an Vladislav Heinrich gerichtet, der als Markgraf die mährischen Gebiete verwaltete. Sie spricht ihm ein rätselhaftes „Mocran et Mocran“ zu. Die Bedeutung ist unsicher: Möglicherweise bezeichnet der Ausdruck ein Reichslehen unbekannter Lage. Eine andere Vermutung lautet, dass ursprünglich „Mähren und Mähren“ gemeint war und die Worte bei der Ausfertigung verstümmelt wurden. In diesem Fall hätte Vladislav Heinrich, ebenso wie sein Bruder, die Anerkennung seiner Herrschaft erhalten.
Name, Bedeutung und Überlieferung
Der Name leitet sich vom goldenen sizilischen Königssiegel ab, mit dem Friedrich II. die drei Urkunden beglaubigte. Ein Siegel des Deutsch-römischen Kaisers besaß er damals noch nicht. Die Bezeichnung wird von tschechischen Historikern erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts verwendet; zuvor sprach man von den Basler Privilegien vom 26. September 1212. Friedrich bezeichnete sich in allen drei Dokumenten als „rex Sicilie“ und „Romanorum imperator electus“. Da er noch nicht Kaiser war, ist „erwählter“, also künftiger Kaiser, die zutreffende Übersetzung.
Die Bulle regelte die Beziehungen Böhmens zum Heiligen Römischen Reich und zeigt das Prestige sowie den wachsenden Einfluss der böhmischen Herrscher im Mitteleuropa des 13. Jahrhunderts. Nach heutiger Einschätzung hatte sie jedoch nicht die überragende staatsbildende Bedeutung, die ihr tschechische Historiker des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zuschrieben. Für die přemyslidischen Könige des 13. Jahrhunderts scheint sie keine große Rolle gespielt zu haben: Sie wird nicht in der Ulmer Goldenen Bulle von 1216 genannt, und es gibt keinen Beleg für ihre Verwendung bei der Inthronisation von Ottokars Nachfolgern. Auch beanspruchte Ottokar offenbar nicht die mit der zweiten Bulle zugesprochenen Besitzungen.
Karl IV. schuf erst ein Bewusstsein für ihre Bedeutung: Er nahm sie ins Kronarchiv auf, gab sie mit neun weiteren Schlüsselprivilegien neu heraus, versah sie mit einem neuen Siegel und ließ sie am 7. April 1348 auf den Verhandlungen des Landtages feierlich bestätigen. Nach der Schlacht am Weißen Berg 1620 geriet sie fast in Vergessenheit. In der Nationalen Wiedergeburt der Tschechen im 19. Jahrhundert wurde sie wieder als Schlüsselurkunde entdeckt und als Beleg für ein historisches Recht des tschechischen Volkes auf einen eigenen Staat verwendet.
Der Weg der drei Urkunden von Basel nach Prag ist unbekannt. Sie wurden zeitweise auf der Prager Burg und während der Hussitenkriege etwa auf Burg Karlštejn aufbewahrt. 1750 kamen sie mit dem größten Teil des böhmischen Kronarchivs nach Wien; im Rahmen des Vertrags von Saint-Germain kehrte das Archiv am 21. November 1920 nach Prag zurück. Die Originale liegen heute im Nationalarchiv der Tschechischen Republik in Prag, im Bestand „Archiv der Tschechischen Krone“, Nr. 2.